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Beschlussvorlage (Entwurf Stellungnahme Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
213 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
11.09.14, 17:07
Aktualisiert
11.09.14, 17:07
Beschlussvorlage (Entwurf Stellungnahme Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Entwurf Stellungnahme Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Tagebau Inden: Sonderbetriebsplan zum Verkippungskonzept für die Bereiche möglicher bauli-cher Entwicklung I 2013/07 Entwurf zur Stellungnahme der Gemeinde Inden Die Gemeinde Inden schließt sich der Stellungnahme der indeland Entwicklungsgesellschaft an. Wegen der besonderen Betroffenheit als Anrainerkommune wird jedoch verstärkend auf folgende Belange hingewiesen. Für die Gemeinde Inden ist es grundsätzlich von hoher Bedeutung, den anstehenden Strukturwandel nach Beendigung des Tagebaugeschehens in der Region so weit wie möglich ohne wirtschaftliche Einbußen entgegen zu steuern. Aus diesem Grund unterstützt sie von Anfang an die geänderte Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Inden II, da der Restsee für die Zukunft bessere Entwicklungspotentiale als eine Verfüllung bietet. Diese besseren Entwicklungspotentiale wurden im Rahmen der Braunkohlenplanänderung begründet durch das Prognos Gutachtens vom 20. Mai 2008. Das bedeutet für die Gemeinde Inden als betroffene Gebietskörperschaft, dass eine technische, aber auch finanzielle Machbarkeit in Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben der in der Studie dargelegten Nutzungsoptionen am Indesee sichergestellt wird. Die Umsetzung ist in den weiter führenden Betriebsplanverfahren, langfristig in den anstehenden Planfeststellungsverfahren, aber auch auf der landesplanerischen Ebene sicher zu stellen. Die wichtigen Parameter aus dem Gutachten Prognos sind u.a.:     Die Tagebaukante ist möglichst frühzeitig in Wert zu setzen, diese Inwertsetzung soll schon in der Phase des aktiven Tagebaus vorbereitet werden. Die frühzeitige Errichtung von Infrastrukturen(Restaurants, Cafes, Freizeitanlagen etc. an der endgültigen zukünftigen Seekante, soll maßgeblich dazu beitragen, dass ein Bezug zwischen den Aktivitäten auf dem See, den Bermen und den Ortslagen hergestellt wird. Die Zugänge zum See sind schon während der Zwischennutzung an den Ortslagen und im Strandbereich sicher zu stellen. Eine Inwertsetzung ist abhängig auch von Anzahl und Gestaltung dieser Zugänge wie beispielhaft das Gastronomieangebot oder temporäre Campingplätze. Schon in der Zwischennutzung erhält eine Ansiedlung von Freizeitinfrastrukturen die höchste Wertigkeit. Neben gastronomischen Angeboten (z.B. „schwimmender“ Biergarten) ist insbesondere auch eine wasserflächenbezogene Nutzung (Segeln, Surfen, etc.) sicher zu stellen Die kontinuierliche Strandnutzung ist ab dem Jahr 2035 aufzubauen. Hierzu gehört eine umfassende „mobile“ Strandinfrastruktur wie Strandbars, BeachvolleyballFelder, Liegeplätze, Eisdielen, Tauch- und Surfschulen und vieles mehr.      Schon Während Befüllung des Sees soll eine schwimmende Infrastruktur die Attraktivität des Sees erhöhen. Wohnstandorte sind im räumlichen Bezug zum See zu entwickeln. Die Zeiträume der Inwertsetzung werden ab 2020 – 2040 – 2060 definiert. Ab 2040 sind Entwicklungsmöglichkeiten für ungefähr 300T Tagesausflüger, 9T Übernachtungsgäste, 5 Cafes, 5 Restaurants, 16 Pensionen, Ferienwohnungen, Appartements, temporärer Campingplatz, 1 Therme mit angegliedertem Hotel, 3 Vereinshäuser bzw. Clubheime, 510 Wohneinheiten, in Abhängigkeit der Wasserkante sicher zu stellen. Bauliche Entwicklungen an den See sind zu allen Entwicklungsstadien sowohl bergbautechnisch als auch planerisch zu ermöglichen Wie in Kapitel 5.3. des Braunkohlenplan Inden II verankert, wird zur Vorbereitung der wirtschaftlichen und touristischen Gesamtentwicklung am zukünftigen Indesee in interkommunaler Zusammenarbeit der Stadt Düren und der Gemeinde Inden unter Moderation der Indeland Entwicklungsgesellschaft der Rahmenplan indesee entwickelt. Die hier verankerten Entwicklungsziele zeigen nach heutigem Sachstand sinnvolle, mögliche Entwicklungsoptionen am Indesee. Allerdings zeigt der auch hier nun schon mehrere Jahre andauernde Prozess, dass insbesondere bei langfristige Planungen immer wieder auf geänderte Parameter und Anforderungen reagiert werden muss. So werden in Zukunft immer wieder Änderungen und Anpassungen im Planwerk nötig sein, um den geänderten Anforderungen Rech-nung zu tragen. Damit langfristige sinnvolle Planänderungen weiterhin aus den Grundlagen-plänen entwickelbar bleiben und nicht aus formellen Gründen blockiert werden, sollte in den Nebenbestimmungen der Zulassung eine entsprechende Öffnungsklausel verankert werden. Für das Verkippungskonzept heißt dies konkret, dass eine technische Machbarkeit der baulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Zeitvorgaben aus dem Prognosgutachten in allen Entwicklungsbereichen sichergestellt werden muss. Alle hiermit verbundenen auch finanziellen Aufwendungen beispielsweise in der Gründung, für notwendige Gutachten etc. sind vom Bergbautreibenden zu tragen. Bei der Dimensionierung der Endböschungen sind bei den Lastannahmen für die Standsicherheit sowohl die Zwischennutzungen (Ziel 5.3 BKP) als auch die die von der indeland GmbH vorgesehenen Endnutzungen zu berücksichtigen. Hier wird darauf hingewiesen, dass für die Strukturentwicklung neben der Entwicklung von Wohngebäuden auch gewerbliche oder touristische Bauten frühzeitig errichtet werden müssen. Notwendige Sondergründungen in diesen Bereichen sind – soweit die Bauvorhaben durch die öffentliche Hand oder eine weitere Institutionen in öffentlicher Trägerschaft ausgeführt werden – durch den Bergbautreibenden zu tragen. Im Vorfeld zu den noch anstehenden Sonderbetriebsplänen zu den Zwischennutzungen, in denen dann auch die Standsicherheit der Böschungen zu klären ist?, sei darauf hingewiesen, dass die Forderung sich auch auf fliegende Bauten und weitere bauliche Maßnahmen in der Zwischenlandschaft bezieht. Zu den zeitlichen Vorgaben unter 4. – allgemeine Hinweise, Vorgaben und Annahmen für bauliche Nutzungen - ist darzulegen, ob diese mit den zeitlichen Annahmen in Bezug auf die Strukturentwicklung aus dem Prognosgutachten zur Änderung des Braunkohlenplanes übereinstimmen. Hier besteht weiterer Abstimmungsbedarf, der in den Nebenbestimmungen zu verankern ist.