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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0746 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
405 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0746	)

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Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister D 8/ Az.: 66 19-BP116 07t~ Amt: An den 81 BeschIAusf.: Werksausschuss Stadtwerke Ich bitte, folgenden • 02.08.2005 Beschluss zu fassen: Der Vorlage I Begründung der Dringlichkeit: V 8/ Datum: 65 Oll" I wird gem. § 60 (2) Gemeindeordnung NW beschlossen . Im zu erschließenden Baugebiet ist die Errichtung eines REWE-Marktesmit Vallsortiment geplant. Der Investor drängt aufgrund von auslaufenden Mietverträgen am jetzigen Standort des Marktes auf eine sehr zügige Erschließung des Gebietes, um mit seinem Bauvorhaben möglichst zeitnah beginnen zu können. Des weiteren sind mehrere Grundstückseigentümer des Baugebietes an einer sofortigen Erschließung interessiert. Aus den o.g. Gründen ist eine Vergabe über eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig. • 4:~ DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Erftstadt. den I D 8/ ();. Y f tl s. ()y. I wird zugestimmt. 2.00 j- / (Bösche) Bürgermeister (Kukla) Vorsitzender