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Beschlussvorlage (Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
114 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
11.09.14, 17:07
Aktualisiert
11.09.14, 17:07
Beschlussvorlage (Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorranggebiete für Windenergieanlagen in der Gemeinde Langerwehe Beteiligung gem. § 4.1 BauGB  Stellungnahme der Gemeinde Inden Die Gemeinde Inden hat grundsätzlich Bedenken gegen die Ausweisung der Fläche A zwischen Luchem und Ectz Allgemein: Die Belange der Gemeinde Inden sind von der Ausweitung einer Vorrangfläche für Windkraft im Bereich von Echtz betroffen. Mit der Ausweitung des vorhandenen Windparkes Echtz rückt die Fläche den Siedlungs- und Entwicklungsflächen im Allgemeinen Siedlungsbereich Inden/Altdorf noch näher. Eine Annäherung und Ausweitung dieser Belastungen ist nicht zumutbar. Die Gemeinde Inden ist durch die vorhandenen Belastungen wie das Kraftwerk Weisweiler, den Tagebau Inden und die überregionalen Verkehrsachsen und des schon vorhandenen Windparkes Echtz extrem in ihren kommunalen Entwicklungsoptionen eingeschränkt. Der Erhalt und die Stärkung des Allgemeinen Siedlungsbereiches Inden/Altdorf ist unter Berücksichtigung der o.a. Aspekte äußerst schwierig. Eine weitere Einschränkung im direkten Umfeld dieses Siedlungsschwerpunktes durch die Erweiterung der Vorrangfläche für Windkraft auf dem Stadtgebiet Düren in einer Größenordnung von über 73 ha bei Echtz um noch mal 31 ha ist für die Gemeinde nicht mehr annehmbar. Dies ist insbesondere subjektiv für die Wohnbevölkerung als belastend einzustufen und betreffen die einzigen Entwicklungsgebiete des Siedlungsbereiches Inden/Altdorf, die die extremen Strukturschwächen bedingt durch den Tagebau Inden und die damit verbundenen Eingriffe u.a. auch durch die Umsiedlungsprozesse mindern sollen. Im regionalen Konsens des indelandes soll den Strukturschwächen bedingt durch den Einfluss des Tagebauprozesses aktiv entgegengesteuert werden. Dieser erfolgreiche Prozess setzt u,a auf die Stärkung der Region durch sogenannte weiche Standortfaktoren im Bereich der Naherholung zur Stärkung des Raumes auch als Gewerbe- und Wohnstandort. Vorgesehene Planungen und Ausweisungen in direkter Nachbarschaft erfordern eine intensive Auseinandersetzung mit den regional abgestimmten Leitbildern und Zielvorstellungen. Eine regionale Betrachtensweise, die eine Vorrangfläche in der dargelegten Größenordnung erfordert, ist den Unterlagen nicht zu entnehmen und wird hiermit eingefordert. Sie erfordert auf der Flächennutzungsplanebene zumindest aktive Abstimmung und Konsens. Verfahren: Die vorgelegten Planunterlagen sind unvollständig. Es fehlen die Darstellungen der betroffenen Bereiche der Nachbarkommune Inden. Eine Darstellung, die an der BAB 4 endet und die Betroffenheit der nördlich angrenzenden Siedlungsbereiche nicht zeigt lässt vermuten, dass nur die Gemeindeinternen Belange aus Langerwehe Berücksichtigung finden. Entfernungsradien zur Beurteilung betroffener Schutzgüter in der Plandarstellung wären hilfreich. Allgemeinen Planungsauffassungen nach erfordert ein solches Plangebilde aus sich heraus eine Abstimmung mit der Nachbarkommune im Konsens. Ich mache darauf aufmerksam, dass bei dem Stand des Planverfahrens unvollständig vorliegenden Unterlagen im Verfahren nach § 4.1. BauGB eine Beurteilung der Belange der Gemeinde Inden nicht abschließend möglich ist. Ich bitte um Vorlage der ergänzten Planunterlagen zur Stellungnahme nach Erarbeitung der o.a. eingeforderten Grundlagen, ggfl. zur Offenlage.