Daten
Kommune
Inden
Größe
114 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
11.09.14, 17:07
Aktualisiert
11.09.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorranggebiete für Windenergieanlagen in der Gemeinde Langerwehe
Beteiligung gem. § 4.1 BauGB
Stellungnahme der Gemeinde Inden
Die Gemeinde Inden hat grundsätzlich Bedenken gegen die Ausweisung der Fläche A zwischen
Luchem und Ectz
Allgemein:
Die Belange der Gemeinde Inden sind von der Ausweitung einer Vorrangfläche für Windkraft im
Bereich von Echtz betroffen. Mit der Ausweitung des vorhandenen Windparkes Echtz rückt die Fläche
den Siedlungs- und Entwicklungsflächen im Allgemeinen Siedlungsbereich Inden/Altdorf noch näher.
Eine Annäherung und Ausweitung dieser Belastungen ist nicht zumutbar. Die Gemeinde Inden ist
durch die vorhandenen Belastungen wie das Kraftwerk Weisweiler, den Tagebau Inden und die
überregionalen Verkehrsachsen und des schon vorhandenen Windparkes Echtz extrem in ihren
kommunalen Entwicklungsoptionen eingeschränkt. Der Erhalt und die Stärkung des Allgemeinen
Siedlungsbereiches Inden/Altdorf ist unter Berücksichtigung der o.a. Aspekte äußerst schwierig. Eine
weitere Einschränkung im direkten Umfeld dieses Siedlungsschwerpunktes durch die Erweiterung der
Vorrangfläche für Windkraft auf dem Stadtgebiet Düren in einer Größenordnung von über 73 ha bei
Echtz um noch mal 31 ha ist für die Gemeinde nicht mehr annehmbar. Dies ist insbesondere subjektiv
für die Wohnbevölkerung als belastend einzustufen und betreffen die einzigen Entwicklungsgebiete
des Siedlungsbereiches Inden/Altdorf, die die extremen Strukturschwächen bedingt durch den
Tagebau Inden und die damit verbundenen Eingriffe u.a. auch durch die Umsiedlungsprozesse
mindern sollen.
Im regionalen Konsens des indelandes soll den Strukturschwächen bedingt durch den Einfluss des
Tagebauprozesses aktiv entgegengesteuert werden. Dieser erfolgreiche Prozess setzt u,a auf die
Stärkung der Region durch sogenannte weiche Standortfaktoren im Bereich der Naherholung zur
Stärkung des Raumes auch als Gewerbe- und Wohnstandort. Vorgesehene Planungen und
Ausweisungen in direkter Nachbarschaft erfordern eine intensive Auseinandersetzung mit den
regional abgestimmten Leitbildern und Zielvorstellungen. Eine regionale Betrachtensweise, die eine
Vorrangfläche in der dargelegten Größenordnung erfordert, ist den Unterlagen nicht zu entnehmen
und wird hiermit eingefordert. Sie erfordert auf der Flächennutzungsplanebene zumindest aktive
Abstimmung und Konsens.
Verfahren:
Die vorgelegten Planunterlagen sind unvollständig. Es fehlen die Darstellungen der betroffenen
Bereiche der Nachbarkommune Inden. Eine Darstellung, die an der BAB 4 endet und die
Betroffenheit der nördlich angrenzenden Siedlungsbereiche nicht zeigt lässt vermuten, dass nur die
Gemeindeinternen Belange aus Langerwehe Berücksichtigung finden. Entfernungsradien zur
Beurteilung betroffener Schutzgüter in der Plandarstellung wären hilfreich. Allgemeinen
Planungsauffassungen nach erfordert ein solches Plangebilde aus sich heraus eine Abstimmung mit
der Nachbarkommune im Konsens.
Ich mache darauf aufmerksam, dass bei dem Stand des Planverfahrens unvollständig vorliegenden
Unterlagen im Verfahren nach § 4.1. BauGB eine Beurteilung der Belange der Gemeinde Inden nicht
abschließend möglich ist. Ich bitte um Vorlage der ergänzten Planunterlagen zur Stellungnahme nach
Erarbeitung der o.a. eingeforderten Grundlagen, ggfl. zur Offenlage.