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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2012)

Daten

Kommune
Inden
Größe
151 kB
Datum
17.12.2014
Erstellt
13.11.14, 16:02
Aktualisiert
13.11.14, 16:02
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2012) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2012)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Hall. 10.11.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 27.11.2014 Rat 17.12.2014 TOP Ein Ja Nein 88/2014 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2012 Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. der Jahresüberschuss des Jahres 2012 von 874 € der Endkostenstelle „Grabbereitung“ wird festgestellt. Der Überschuss wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2015 nicht berücksichtigt. 2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 11.064 € durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen und 3. der Jahresfehlbetrag des Jahres 2012 von 851 € der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ wird festgestellt. Zusätzlich wird ein Erstattungsbetrag von 2.207€ für die Gebührenbedarfsberechnung 2015 berücksichtigt. Begründung: Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des genehmigten Haushaltssicherungskonzepts ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden weiterhin einen zügigen Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2012 sind als Anlagen beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor. Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs: Aus der im Jahr 2014 durchgeführten Nachkalkulation 2012 resultiert der oben genannte Überschuss von 874 €. Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2012 ergab einen Überschuss in gleicher Höhe. Dieser Überschuss ging komplett in die Gebührenbedarfsberechnung 2014 ein, um zu große Sprünge bei den Grabbereitungsgebühren im Jahr 2014 und später zu vermeiden. Damit wurde der Gebührenzahler in der Gebührenbedarfsberechnung 2014 bereits in angemessener Höhe entlastet. Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs: Die in diesem Jahr durchgeführte Nachkalkulation 2012 hat einen Fehlbetrag von 851 € ergeben. Aus der im Jahr 2013 durchgeführten, überschlägigen Nachkalkulation 2012 resultierte ein Fehlbetrag von 3.058 €. Dieser Fehlbetrag ging in voller Höhe in die Gebührenbedarfsberechnung 2014 ein. Damit sollten gleichbleibende Grabstellengebühren im Jahr 2014 erzielt werden. Dadurch wurde der Gebührenzahler aber mit einem um 2.207 € zu hohen Fehlbetrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2014 belastet ( 3.058 € gingen in die Berechnung ein, es hätten aber nur 851 € sein dürfen). Deshalb muss der Betrag von 2.207 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2015 erstattet werden, um den Gebührenzahler nachträglich zu entlasten. Denn im Vorjahr wurde der Gebührenzahler mit eben diesem Betrag zu viel belastet. Beschlussvorlage 88/2014 Seite 2