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Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010)

Daten

Kommune
Inden
Größe
113 kB
Datum
17.12.2014
Erstellt
13.11.14, 16:02
Aktualisiert
13.11.14, 16:02
Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010) Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010) Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010) Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Hall. 10.11.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 27.11.2014 Rat 17.12.2014 TOP Ein Ja Nein 87/2014 Ent Bemerkungen Betrifft: 9. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 9. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010. Begründung: 1. Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt: MGB 120 - 14-tägige Leerung 80,40 € (Gebühr 2014 = 87,36 €) MGB 240 - 14-tägige Leerung 127,68 € (Gebühr 2014 = 138,00 €) MGB 770 - 14-tägige Leerung 336,72 € (Gebühr 2014 = 361,44 €) Ungeachtet der um knapp 2% höheren Gesamtkosten für die Beseitigung des Bio- und Grünabfalls ( infolge höherer Abfuhrkosten ) können die Bioabfallgebühren gesenkt werden. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Verlustvorträge, die von der Gemeinde Inden ermittelt wurden, jedoch erheblich geringer ausgefallen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 enthält Verlustvorträge aus den Nachkalkulationen der Jahre 2012 und 2013. Die Nachkalkulation 2012 ergab einen Fehlbetrag von 9.126 €. Dieser Fehlbetrag geht nur teilweise in die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ein. Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2012 ergab einen Fehlbetrag von 11.866 €. Davon ging bereits ein Teilbetrag von 7.366 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2014 ein. Daher ist für die Gebührenbedarfsberechnung 2015 nur noch ein restlicher Fehlbetrag von 1.760 € ( 9.126 € minus 7.366 € ) zu berücksichtigen, um den Gebührenzahler nunmehr nicht zu hoch zu belasten. Die in diesem Jahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation des Jahres 2013 ergab einen voraussichtlichen Fehlbetrag von 1.447 €. Dieser Fehlbetrag geht auch in die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ein, um zu große Gebührenschwankungen in den nächsten Jahren zu vermeiden. Außerdem wird der im Vergleich zum Vorjahr geringere, durch Gebühren zu deckende Betrag auf eine höhere Gesamtanzahl an Bioabfallgefäßen verteilt. 2. Abfallsack: Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 Liter) in Höhe von 2,00 € bleibt unverändert. Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert. 3. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) sollen wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt werden: MGB 60 - 14-tägige Leerung 102,84 € MGB 120 - 14-tägige Leerung 175,80 € MGB 240 - 14-tägige Leerung 321,84 € MGB 770 - 14-tägige Leerung 966,72 € 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.460,28 € (Gebühr in 2014 = 105,48 €) (Gebühr in 2014 = 179,40 €) (Gebühr in 2014 = 327,36 €) (Gebühr in 2014 = 980,64 €) (Gebühr in 2014 = 1.489,08 €) Die Senkung der Restmüllgebühren im Jahr 2015 ist zurückzuführen auf die insgesamt geringeren Kosten für die Entsorgung des Rest- und Sperrmülls. Das liegt insbesondere an den niedrigeren Abfuhrkosten und Personalkosten der Verwaltung im Vergleich zum Vorjahr. Außerdem wird der im Vergleich zum Vorjahr geringere, durch Gebühren zu deckende Betrag auf eine höhere Gesamtanzahl an Restmüllgefäßen verteilt. Nachrichtlich: Eine noch höhere Gebührensenkung wird durch einen gegenüber dem Vorjahr geringeren Überschuss, der von der RegioEntsorgung in der Nachkalkulation 2013 ermittelt wurde, verhindert. Außerdem ist der Überschuss, der von der Gemeinde Inden ermittelt wurde, im Vergleich zum Vorjahr um circa 8% geringer ausgefallen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 enthält Gewinnvorträge aus den Nachkalkulationen der Jahre 2012 und 2013. Die Nachkalkulation 2012 ergab einen Überschuss von 41.941 €. Dieser Überschuss geht nur zum Teil in die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ein. Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2012 ergab einen Überschuss von 47.970 €. Davon ging die Hälfte ( 23.985 € ) bereits in die Gebührenbedarfsberechnung 2014 ein. Demzufolge muss nunmehr der Restbetrag von 17.956 € ( 41.941 minus 23.985 € ) in die Gebührenbedarfsberechnung 2015 eingehen, um den Gebührenzahler nachträglich in angemessener Höhe zu entlasten. Die in diesem Jahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation des Jahres 2013 ergab einen voraussichtlichen Überschuss von 20.990 €. Dieser Fehlbetrag geht nur zur Hälfte in die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ein, um eventuell auftretende Fehlbeträge in der Zukunft ausgleichen zu können und damit einhergehende Gebührenschwankungen zu vermeiden. Beschlussvorlage 87/2014 Seite 2 9. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV NRW S. 878), der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687), und § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom 21. Juni 1988 (GV NRW S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 148) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2014 folgende 9. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 beschlossen: Artikel I § 4 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt für eine/n a) Restmülltonne (Müllgroßbehälter) bei 60 l Rauminhalt (MGB 60) - 14-tägige Leerung - 102,84 € bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägige Leerung - 175,80 € bei 240 l Rauminhalt (MBG 240) - 14-tägige Leerung - 321,84 € bei 770 l Rauminhalt (MBG 240) - 14-tägige Leerung - 966,72 € 1,1-cbm-Umleerbehälter (Container) - 14-tägige Leerung - 1.460,28 € b) Bio-Tonne (Müllgroßbehälter) bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägige Leerung - 80,40 € bei 240 l Rauminhalt (MGB 240) - 14-tägige Leerung - 127,68 € bei 770 l Rauminhalt (MBG 240) - 14-tägige Leerung - 336,72 € Artikel II Diese 9. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2015 in Kraft. Beschlussvorlage 87/2014 Seite 3 Gleichzeitig tritt § 4 Nr. 1a und 1b der 8. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 9. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 17. Dezember 2014 Bürgermeister Beschlussvorlage 87/2014 Seite 4