Daten
Kommune
Inden
Größe
29 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
07.10.14, 16:01
Aktualisiert
23.10.14, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
72/2014
Datum
-------------------------
02.10.2014
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
22.10.2014
Rat
06.11.2014
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Förderschullandschaft im Kreis Düren;
Grundsatzentscheidung der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Die Gemeinde Inden beteiligt sich grundsätzlich an dem Zweckverband, dessen Bildung für die
Trägerschaft der verbleibenden Förderschulen im Kreis Düren ab dem Schuljahr 2015/2016
vorgesehen ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte auch gegenüber der Stadt
Eschweiler einzuleiten.
Begründung:
Unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung
soll zum 01.08.2015 eine Änderung in der Förderschullandschaft im Kreis Düren erfolgen. Allen
Schulträgern und Kommunen ist dabei wichtig, den betroffenen Eltern und Schüler/innen unter
Berücksichtigung von demografischem Wandel, Inklusion und Mindestgrößenverordnung möglichst
lange eine Wahlmöglichkeit für eine wohnortnahe Beschulung in eine Förderschule zu erhalten.
Ohne ein gemeinsames Handeln wäre dies kreisweit nicht möglich.
Auf Basis der von der Schulaufsicht und den Schulleitungen gemeinsam erarbeiteten
Prognosezahlen sollen von derzeit 6 Förderschulen im Rahmen der Förderschwerpunkte LES
(Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung) noch zwei Förderschulen bestehen bleiben,
eine von beiden jedoch mit zwei Teilstandorten. Im Nordkreis soll die Schirmerschule (Träger:
Zweckverband Schirmerschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und
soziale Entwicklung) erhalten bleiben und im Südkreis bzw. in der Mitte des Kreises Düren eine
Förderschule mit den vorgenannten Förderschwerpunkten eingerichtet werden. Unter Beachtung der
prognostizierten Schülerzahlen soll dies ein Zusammenschluss aus den Gebäuden der
Bürgewaldschule (Träger: Zweckverband Düren-Niederzier-Merzenich) sowie der Erich Kästner
Schule und der Schule am Silberbach (Träger: Kreis Düren) sein.
Um auch zukünftig allen bisherigen Trägern eine Möglichkeit der Mitsprache und -gestaltung der
Förderschullandschaft zu geben, ist nun geplant, die Trägerschaft der Förderschulen im Kreis Düren
durch einen gemeinsamen Zweckverband fortzuführen, was auch von der Bezirksregierung Köln
begrüßt wird.
Neben den Förderschulen LES werden die Christophorus Schule und die Stephanusschule
(Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) ebenfalls in die Trägerschaft
dieses gemeinsamen Zweckverbandes übernommen.
Alle Schülerinnen und Schüler, deren Kommunen dem Zweckverband beitreten, können eine der
vg. Förderschulen besuchen; folglich können die Kommunen, die dem neuen Verband nicht
beitreten, ihre Schüler/innen nicht an diese Förderschulen geben.
Das Vermögen sowie die schulbezogenen Verbindlichkeiten der jetzigen Schulträger sollen mit in
den Zweckverband eingebracht werden, im Rahmen der PPP-Modelle tritt der neue Zweckverband
in die Verträge ein. Für den gemeinsamen Zweckverband wird zurzeit ein entsprechender Haushalt
aufgestellt, die ungedeckten Aufwendungen werden über eine Zweckverbandsumlage auf die
schülerentsendenden
Kommunen
verteilt
(ungedeckte Aufwendungen insgesamt
:
Gesamtschülerzahl x Schüler pro Kommune).
Mit Bildung des neuen Schulzweckverbandes entfällt der Verbandszweck für die bestehenden
Zweckverbände betreffend der Schirmerschule und Bürgewaldschule, so dass diese aufzulösen sind.
Die Bezirksregierung schlägt wegen der zu beachtenden Zeitschiene vor, die schulorganisatorische
Angelegenheit vorzuziehen. Dies bedeutet, dass der Kreis und die bisherigen Schulträger (in
Zweckverbände organisierte Kommunen) bis zum 30.11.2014 gegenüber der Bezirksregierung
erklären, dass ein noch zu gründender Zweckverband ab dem 01.08.2015 Schulträger wird. Der
neue Zweckverband könnte dann vorher vom Kreis und den kreisangehörigen Kommunen
gegründet werden.
Die Bezirksregierung Köln wird die Übertragung der Trägerschaft auf den Verband unter der
Bedingung genehmigen, dass dieser große Zweckverband bis zum 01.08.2015 gegründet ist und die
bestehenden Zweckverbände spätestens zum 01.08.2015 aufgelöst werden.
Die für die Genehmigung zur Änderung der Trägerschaften und Förderschwerpunkte, der Auflösung
bzw. Erweiterung der Förderschulen gem. § 81 Schulgesetz NRW notwendigen Unterlagen sind der
Bezirksregierung Köln bis spätestens Anfang Dezember vorzulegen. Neben den o.g. erforderlichen
Beschlüssen aller Träger sind bis zu diesem Termin auch die Schulkonferenzen anzuhören.
Die Zeitschiene von Dezember 2014 bis zum Schuljahresbeginn 2015 wird benötigt, damit
schulinhaltlich die mit der Genehmigung verbundenen Veränderungen rechtzeitig umgesetzt werden
können. Vor allem die Förderschulen LES sind von Änderungen betroffen, da zukünftig alle drei
Förderschwerpunkte LES an allen Standorten unterrichtet werden. Dies gilt es schulorganisatorisch
und schulfachlich umzusetzen (z.B. Festlegung der Einzugsbereiche, Regelung des
Schülertransports, Vorliegen entsprechender Lehrpläne und ggf. Durchführung von
Versetzungsverfahren der Lehrkräfte).
Die notwendigen Beschlüsse der politischen Gremien sind daher bis spätestens Mitte November
einzuholen, so dass rechtzeitig das Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln
fortgeführt werden kann. Dann wird auch die Entscheidung der Stadt Düren über das weitere
Vorgehen hinsichtlich der Cornetzhofschule benötigt, die aufgrund der Schülerzahl zum 01.08.2015
zu schließen ist, fraglich ist, ob auslaufend oder adhoc. Dies muss bei der Ermittlung der
Zweckverbandsumlage und im Rahmen des vg. Genehmigungsverfahrens bekannt sein.
Beschlussvorlage 72/2014
Seite 2
Die Rurkreisschule bleibt auch zukünftig in Trägerschaft des Kreises Düren, da es sich um eine
Schule für Kranke mit einer häufig wechselnden Schülerschaft handelt. Eine Berechnung nach
Zweckverbandsumlage kann nicht erfolgen.
In der letzten HVB-Konferenz wurde eine erste Hochrechnung vorgestellt. Danach ergibt sich für
die Gemeinde Inden eine Kostenneutralität.
Die derzeitige Situation in Inden stellt sich so dar, dass eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit
der Stadt Eschweiler über die Beschulung der Schüler der Sonderschulen für Lernbehinderte
besteht. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird derzeit ein Schüler in Eschweiler beschult. Dem
gegenüber werden 14 Schüler in Schulen des zukünftigen Schulverbandes betreut. Sofern die
Gemeinde Inden dem neuen Zweckverband nicht beitritt, ist für diese aktuell 14 Schüler eine
Regelung zu finden. Vor diesem Hintergrund ist es zweckmäßig, dass die Bildung des neuen
Zweckverbandes positiv begleitet wird. Die Stadt Eschweiler hat sich mit einer Kündigung des
bestehenden Vertrages zum 31.07.2015 einverstanden erklärt, so dass aus dieser Sicht keine
Schwierigkeiten zu erwarten sind.
Abschließende Beschlüsse bezüglich des Beitrittes der Gemeinde Inden zum Zweckverband können
erst dann gefasst werden, wenn nähere Einzelheiten über den Stand dieses Zweckverbandes
(federführende Bearbeitung beim Schulamt des Kreises Düren) bekannt sind. Wegen des
Zeitdruckes wird hierüber jeweils kurzfristig berichtet bzw. werden notwendige Beschlüsse
vorbereitet.
Beschlussvorlage 72/2014
Seite 3