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Beschlussvorlage (Förderschullandschaft im Kreis Düren; Grundsatzentscheidung der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
29 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
07.10.14, 16:01
Aktualisiert
23.10.14, 16:02
Beschlussvorlage (Förderschullandschaft im Kreis Düren;
Grundsatzentscheidung der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Förderschullandschaft im Kreis Düren;
Grundsatzentscheidung der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Förderschullandschaft im Kreis Düren;
Grundsatzentscheidung der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 72/2014 Datum ------------------------- 02.10.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 22.10.2014 Rat 06.11.2014 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Förderschullandschaft im Kreis Düren; Grundsatzentscheidung der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Die Gemeinde Inden beteiligt sich grundsätzlich an dem Zweckverband, dessen Bildung für die Trägerschaft der verbleibenden Förderschulen im Kreis Düren ab dem Schuljahr 2015/2016 vorgesehen ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte auch gegenüber der Stadt Eschweiler einzuleiten. Begründung: Unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung soll zum 01.08.2015 eine Änderung in der Förderschullandschaft im Kreis Düren erfolgen. Allen Schulträgern und Kommunen ist dabei wichtig, den betroffenen Eltern und Schüler/innen unter Berücksichtigung von demografischem Wandel, Inklusion und Mindestgrößenverordnung möglichst lange eine Wahlmöglichkeit für eine wohnortnahe Beschulung in eine Förderschule zu erhalten. Ohne ein gemeinsames Handeln wäre dies kreisweit nicht möglich. Auf Basis der von der Schulaufsicht und den Schulleitungen gemeinsam erarbeiteten Prognosezahlen sollen von derzeit 6 Förderschulen im Rahmen der Förderschwerpunkte LES (Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung) noch zwei Förderschulen bestehen bleiben, eine von beiden jedoch mit zwei Teilstandorten. Im Nordkreis soll die Schirmerschule (Träger: Zweckverband Schirmerschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung) erhalten bleiben und im Südkreis bzw. in der Mitte des Kreises Düren eine Förderschule mit den vorgenannten Förderschwerpunkten eingerichtet werden. Unter Beachtung der prognostizierten Schülerzahlen soll dies ein Zusammenschluss aus den Gebäuden der Bürgewaldschule (Träger: Zweckverband Düren-Niederzier-Merzenich) sowie der Erich Kästner Schule und der Schule am Silberbach (Träger: Kreis Düren) sein. Um auch zukünftig allen bisherigen Trägern eine Möglichkeit der Mitsprache und -gestaltung der Förderschullandschaft zu geben, ist nun geplant, die Trägerschaft der Förderschulen im Kreis Düren durch einen gemeinsamen Zweckverband fortzuführen, was auch von der Bezirksregierung Köln begrüßt wird. Neben den Förderschulen LES werden die Christophorus Schule und die Stephanusschule (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) ebenfalls in die Trägerschaft dieses gemeinsamen Zweckverbandes übernommen. Alle Schülerinnen und Schüler, deren Kommunen dem Zweckverband beitreten, können eine der vg. Förderschulen besuchen; folglich können die Kommunen, die dem neuen Verband nicht beitreten, ihre Schüler/innen nicht an diese Förderschulen geben. Das Vermögen sowie die schulbezogenen Verbindlichkeiten der jetzigen Schulträger sollen mit in den Zweckverband eingebracht werden, im Rahmen der PPP-Modelle tritt der neue Zweckverband in die Verträge ein. Für den gemeinsamen Zweckverband wird zurzeit ein entsprechender Haushalt aufgestellt, die ungedeckten Aufwendungen werden über eine Zweckverbandsumlage auf die schülerentsendenden Kommunen verteilt (ungedeckte Aufwendungen insgesamt : Gesamtschülerzahl x Schüler pro Kommune). Mit Bildung des neuen Schulzweckverbandes entfällt der Verbandszweck für die bestehenden Zweckverbände betreffend der Schirmerschule und Bürgewaldschule, so dass diese aufzulösen sind. Die Bezirksregierung schlägt wegen der zu beachtenden Zeitschiene vor, die schulorganisatorische Angelegenheit vorzuziehen. Dies bedeutet, dass der Kreis und die bisherigen Schulträger (in Zweckverbände organisierte Kommunen) bis zum 30.11.2014 gegenüber der Bezirksregierung erklären, dass ein noch zu gründender Zweckverband ab dem 01.08.2015 Schulträger wird. Der neue Zweckverband könnte dann vorher vom Kreis und den kreisangehörigen Kommunen gegründet werden. Die Bezirksregierung Köln wird die Übertragung der Trägerschaft auf den Verband unter der Bedingung genehmigen, dass dieser große Zweckverband bis zum 01.08.2015 gegründet ist und die bestehenden Zweckverbände spätestens zum 01.08.2015 aufgelöst werden. Die für die Genehmigung zur Änderung der Trägerschaften und Förderschwerpunkte, der Auflösung bzw. Erweiterung der Förderschulen gem. § 81 Schulgesetz NRW notwendigen Unterlagen sind der Bezirksregierung Köln bis spätestens Anfang Dezember vorzulegen. Neben den o.g. erforderlichen Beschlüssen aller Träger sind bis zu diesem Termin auch die Schulkonferenzen anzuhören. Die Zeitschiene von Dezember 2014 bis zum Schuljahresbeginn 2015 wird benötigt, damit schulinhaltlich die mit der Genehmigung verbundenen Veränderungen rechtzeitig umgesetzt werden können. Vor allem die Förderschulen LES sind von Änderungen betroffen, da zukünftig alle drei Förderschwerpunkte LES an allen Standorten unterrichtet werden. Dies gilt es schulorganisatorisch und schulfachlich umzusetzen (z.B. Festlegung der Einzugsbereiche, Regelung des Schülertransports, Vorliegen entsprechender Lehrpläne und ggf. Durchführung von Versetzungsverfahren der Lehrkräfte). Die notwendigen Beschlüsse der politischen Gremien sind daher bis spätestens Mitte November einzuholen, so dass rechtzeitig das Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln fortgeführt werden kann. Dann wird auch die Entscheidung der Stadt Düren über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Cornetzhofschule benötigt, die aufgrund der Schülerzahl zum 01.08.2015 zu schließen ist, fraglich ist, ob auslaufend oder adhoc. Dies muss bei der Ermittlung der Zweckverbandsumlage und im Rahmen des vg. Genehmigungsverfahrens bekannt sein. Beschlussvorlage 72/2014 Seite 2 Die Rurkreisschule bleibt auch zukünftig in Trägerschaft des Kreises Düren, da es sich um eine Schule für Kranke mit einer häufig wechselnden Schülerschaft handelt. Eine Berechnung nach Zweckverbandsumlage kann nicht erfolgen. In der letzten HVB-Konferenz wurde eine erste Hochrechnung vorgestellt. Danach ergibt sich für die Gemeinde Inden eine Kostenneutralität. Die derzeitige Situation in Inden stellt sich so dar, dass eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Eschweiler über die Beschulung der Schüler der Sonderschulen für Lernbehinderte besteht. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird derzeit ein Schüler in Eschweiler beschult. Dem gegenüber werden 14 Schüler in Schulen des zukünftigen Schulverbandes betreut. Sofern die Gemeinde Inden dem neuen Zweckverband nicht beitritt, ist für diese aktuell 14 Schüler eine Regelung zu finden. Vor diesem Hintergrund ist es zweckmäßig, dass die Bildung des neuen Zweckverbandes positiv begleitet wird. Die Stadt Eschweiler hat sich mit einer Kündigung des bestehenden Vertrages zum 31.07.2015 einverstanden erklärt, so dass aus dieser Sicht keine Schwierigkeiten zu erwarten sind. Abschließende Beschlüsse bezüglich des Beitrittes der Gemeinde Inden zum Zweckverband können erst dann gefasst werden, wenn nähere Einzelheiten über den Stand dieses Zweckverbandes (federführende Bearbeitung beim Schulamt des Kreises Düren) bekannt sind. Wegen des Zeitdruckes wird hierüber jeweils kurzfristig berichtet bzw. werden notwendige Beschlüsse vorbereitet. Beschlussvorlage 72/2014 Seite 3