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Beschlussvorlage (Bildung eines Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl am 13.09.2015)

Daten

Kommune
Inden
Größe
87 kB
Datum
17.12.2014
Erstellt
03.12.14, 16:02
Aktualisiert
03.12.14, 16:02
Beschlussvorlage (Bildung eines Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl am 13.09.2015)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Hauptamt Heinrich Unterberger 11.11.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 17.12.2014 TOP Ein Ja Nein 91/2014 Ent Bemerkungen Betrifft: Bildung eines Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl am 13.09.2015 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Bildung eines Wahlausschusses gem. § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für die Bürgermeisterwahl 2015, der aus 6. Beisitzern und sechs persönlichen Stellvertretern bestehen soll. Auf Vorschlag der Fraktionen werden gewählt: Ordentliches Mitglied: Stellvertretendes Mitglied: .... .... Begründung: Durch Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 16.10.2014 wurde der Wahltag für die Wahl der (Ober-)Bürgermeister und Landräte 2015 - Wahlaus-schreibung – auf den 13. September 2015 festgesetzt. Für die Bürgermeisterwahl 2015 ist ein Wahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter (Bürgermeister) als Vorsitzendem und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die die Vertretung des Wahlgebietes wählt. In der Vergangenheit wurden sechs Beisitzer für den Wahlausschuss gewählt. Die Besetzung erfolgte nach der Größe der Fraktionen (2/2/1/1). Die Einteilung des Wahlgebietes in Stimmbezirke ist Aufgabe des Bürgermeisters, da, anders als bei den Gemeinderatswahlen, das Gemeindegebiet mit dem Wahlbezirk gleich ist. Der Wahlausschuss hat gem. § 2 KWahlO folgende Aufgaben wahrzunehmen: a) über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft, b) über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden, c) das Wahlergebnis festzustellen. In der Sitzung werden die Fraktionen entsprechende Vorschläge für die Besetzung des Wahlausschusses unterbreiten.