Daten
Kommune
Inden
Größe
87 kB
Datum
17.12.2014
Erstellt
03.12.14, 16:02
Aktualisiert
03.12.14, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
Heinrich Unterberger
11.11.2014
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
17.12.2014
TOP Ein Ja
Nein
91/2014
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bildung eines Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl am 13.09.2015
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Bildung eines Wahlausschusses gem. § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für
die Bürgermeisterwahl 2015, der aus 6. Beisitzern und sechs persönlichen Stellvertretern bestehen
soll.
Auf Vorschlag der Fraktionen werden gewählt:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertretendes Mitglied:
....
....
Begründung:
Durch Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 16.10.2014 wurde der
Wahltag für die Wahl der (Ober-)Bürgermeister und Landräte 2015 - Wahlaus-schreibung – auf den
13. September 2015 festgesetzt.
Für die Bürgermeisterwahl 2015 ist ein Wahlausschuss zu bilden.
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter (Bürgermeister) als Vorsitzendem und vier, sechs,
acht oder zehn Beisitzern, die die Vertretung des Wahlgebietes wählt.
In der Vergangenheit wurden sechs Beisitzer für den Wahlausschuss gewählt.
Die Besetzung erfolgte nach der Größe der Fraktionen (2/2/1/1).
Die Einteilung des Wahlgebietes in Stimmbezirke ist Aufgabe des Bürgermeisters, da, anders als bei
den Gemeinderatswahlen, das Gemeindegebiet mit dem Wahlbezirk gleich ist.
Der Wahlausschuss hat gem. § 2 KWahlO folgende Aufgaben wahrzunehmen:
a) über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu
entscheiden, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft,
b) über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden,
c) das Wahlergebnis festzustellen.
In der Sitzung werden die Fraktionen entsprechende Vorschläge für die Besetzung des
Wahlausschusses unterbreiten.