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Beschlussvorlage (Satzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
33 kB
Datum
17.12.2014
Erstellt
12.12.14, 16:01
Aktualisiert
12.12.14, 16:01
Beschlussvorlage (Satzung)

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Inhalt der Datei

3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom 19. Dezember 2002 in Kraft getreten am 01.01.2003 1. Änderungssatzung vom 21.06.2011 in Kraft getreten am 01.01.2012 2. Änderungssatzung vom 12.06.2013 in Kraft getreten am 01.01.2013 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878) und der §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 17.12.2014 folgende 3. Änderungssatzung zur Hundesteuer-satzung vom 19. Dezember 2002 beschlossen: Artikel I § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben a bis e erhält folgende Fassung: a) b) c) d) e) nur ein Hund gehalten wird 78 Euro; zwei Hunde gehalten werden 150 Euro je Hund; drei oder mehr Hunde gehalten werden 204 Euro je Hund; ein gefährlicher Hund gehalten wird 624 Euro; zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 780 Euro je Hund. Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom 01. Januar 2013 insoweit außer Kraft. Inden, den 17.12.2014 Schuster Bürgermeister Seite S 1