Daten
Kommune
Inden
Größe
87 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
21.01.15, 16:02
Aktualisiert
21.01.15, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
20.01.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
05.02.2015
TOP Ein Ja
Nein
2/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 b
„Waagmühle 3“
•
Feststellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Über die im Rahmen des Parallelplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“ nach
den §§ 3.1, 4.1 BauGB und des Planverfahrens nach den §§ 3.2. und 4.2. BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen.
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 b
„Waagmühle 3“ wird festgestellt.
Begründung:
Gemäß der Beschlusslage aus dem Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung vom
10.04.1014 und aus dem Rat vom 02.07.2014 wurde der Entwurf zur o. a. Änderung des
Flächennutzungsplanes öffentlich ausgelegt.
Von den Verfahren nach den §§ 3.1. und 4.1. BauGB wurde abgesehen, da die Unterrichtung der
Behörden gem. § 4.1. BauGB und die Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gem. § 3.1.
BauGB auf der Grundlage des im Parallelverfahren erfolgten Planverfahrens des Bebauungsplanes
Nr. 27b „Waagmühle 3“ durchgeführt wurde.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3.2. BauGB wurde nach Veröffentlichung am 14.07.2014 in der
Zeit vom 22.07. 2014 bis zum 22.08.2014 durchgeführt. Die Behörden wurden mit Schreiben vom
11.07.2014 über die öffentliche Auslegung informiert und gem. § 4.2 BauGB beteiligt.
Die Abwägung auf der Grundlage des Bebauungsplanes ist weitreichender und detaillierter, kann
aber als Grundlage für die Abwägung im Flächennutzungsplanverfahren herangezogen werden.
Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen im Planverfahren eingegangen, die
Stellungnahmen der Behörden sind der Anlage im Rahmen der Abwägung zu entnehmen. Die
Abwägung der Stellungnahmen führt nicht zu einer Änderung des Planentwurfes, sodass dieser
festgestellt werden kann.
Die Flächennutzungsplanänderung ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen, mit
Veröffentlich der Genehmigung wird diese dann rechtskräftig.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung betrifft das Faktor X Wohngebiet „IndenSeeviertel“.