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Beschlussvorlage (16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Waagmühle 3“ • Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
87 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
21.01.15, 16:02
Aktualisiert
21.01.15, 16:02
Beschlussvorlage (16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Waagmühle 3“
•	Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 20.01.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 05.02.2015 TOP Ein Ja Nein 2/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Waagmühle 3“ • Feststellungsbeschluss Beschlussentwurf: Über die im Rahmen des Parallelplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“ nach den §§ 3.1, 4.1 BauGB und des Planverfahrens nach den §§ 3.2. und 4.2. BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Waagmühle 3“ wird festgestellt. Begründung: Gemäß der Beschlusslage aus dem Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung vom 10.04.1014 und aus dem Rat vom 02.07.2014 wurde der Entwurf zur o. a. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich ausgelegt. Von den Verfahren nach den §§ 3.1. und 4.1. BauGB wurde abgesehen, da die Unterrichtung der Behörden gem. § 4.1. BauGB und die Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gem. § 3.1. BauGB auf der Grundlage des im Parallelverfahren erfolgten Planverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“ durchgeführt wurde. Die öffentliche Auslegung gem. § 3.2. BauGB wurde nach Veröffentlichung am 14.07.2014 in der Zeit vom 22.07. 2014 bis zum 22.08.2014 durchgeführt. Die Behörden wurden mit Schreiben vom 11.07.2014 über die öffentliche Auslegung informiert und gem. § 4.2 BauGB beteiligt. Die Abwägung auf der Grundlage des Bebauungsplanes ist weitreichender und detaillierter, kann aber als Grundlage für die Abwägung im Flächennutzungsplanverfahren herangezogen werden. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen im Planverfahren eingegangen, die Stellungnahmen der Behörden sind der Anlage im Rahmen der Abwägung zu entnehmen. Die Abwägung der Stellungnahmen führt nicht zu einer Änderung des Planentwurfes, sodass dieser festgestellt werden kann. Die Flächennutzungsplanänderung ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen, mit Veröffentlich der Genehmigung wird diese dann rechtskräftig. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung betrifft das Faktor X Wohngebiet „IndenSeeviertel“.