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Beschlussvorlage (Widmung eines Teilstücks der Steinstraße in Schophoven im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
88 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
12.02.15, 16:01
Aktualisiert
12.02.15, 16:01
Beschlussvorlage (Widmung eines Teilstücks  der Steinstraße in Schophoven im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66 12 05 Heidrun Hamacher 28.01.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 26.02.2015 Rat 23.04.2015 TOP Ein Ja Nein 7/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: Widmung eines Teilstücks der Steinstraße in Schophoven im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ Beschlussentwurf: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NW. S. 294) werden die nachfolgend aufgeführte Straße in der Ortschaft Schophoven dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Steinstraße von einschließlich Hausnummer 14 bis Ende (Pumpenhäuschen) Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. Begründung: Die oben aufgeführte Straße ist so weit hergestellt, dass sie für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden kann. Hierzu bedarf es einer Widmungsverfügung, die mit einer Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen ist. Die zu veröffentlichende Widmungsverfügung ist als Anlage beigefügt.