Daten
Kommune
Inden
Größe
88 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
12.02.15, 16:01
Aktualisiert
12.02.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
66 12 05
Heidrun Hamacher
28.01.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
26.02.2015
Rat
23.04.2015
TOP Ein Ja
Nein
7/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Widmung eines Teilstücks der Steinstraße in Schophoven im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28
„Gut Müllenark“
Beschlussentwurf:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216,
355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NW. S.
294) werden die nachfolgend aufgeführte Straße in der Ortschaft Schophoven dem öffentlichen
Verkehr gewidmet:
Steinstraße von einschließlich Hausnummer 14 bis Ende (Pumpenhäuschen)
Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG NW
und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung
öffentlich bekanntzumachen.
Begründung:
Die oben aufgeführte Straße ist so weit hergestellt, dass sie für den öffentlichen Verkehr freigegeben
werden kann.
Hierzu bedarf es einer Widmungsverfügung, die mit einer Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich
bekannt zu machen ist.
Die zu veröffentlichende Widmungsverfügung ist als Anlage beigefügt.