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Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in der Gemarkung Pier)

Daten

Kommune
Inden
Größe
132 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
12.02.15, 16:01
Aktualisiert
12.02.15, 16:01
Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in der Gemarkung Pier) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in der Gemarkung Pier)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66 12 05 Heidrun Hamacher 28.01.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 26.02.2015 Rat 23.04.2015 TOP Ein Ja Nein 9/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in der Gemarkung Pier Beschlussentwurf: Der von der RWE Power AG mit Schreiben vom 21.01.2013 beantragten Wegeeinziehung wird zugestimmt. Gleichzeitig wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in der Gemarkung Pier beschlossen. Begründung: Die Firma RWE Power AG teilt mit Schreiben vom 21.01.2013 mit, dass in dem Zeitraum bis zum 31.10.2014 weitere Wirtschaftswege und Bäche bergbaulich in Anspruch genommen werden müssen. Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege und Bäche: Gemarkung Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Flur Flurstück 3 3 3 4 4 4 8 8 8 8 8 9 9 9 9 12 12 82 83 84 77 78 86 57 58 59 60 188 95 98/1 100 246 165 167 einzuziehende Fläche 0,0744 ha 0,1126 ha 0,1140 ha 0,1863 ha 0,0209 ha 0,0821 ha 0,1251 ha 0,1698 ha 0,1636 ha 0,1637 ha 0,3618 ha 0,0889 ha 0,0558 ha 0,0071 ha 0,0533 ha 0,0488 ha 0,1412 ha Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier 12 12 12 12 12 13 13 13 13 16 16 16 169/1 172/1 173 174 326 152 420 480 482 136/122 137/123 232/124 0,1479 ha 0,1337 ha 0,0450 ha 0,0208 ha 0,1904 ha 0,0479 ha 0,0577 ha 0,0019 ha 0,1262 ha 0,0510 ha 0,0489 ha 0,0138 ha Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezess des Gemeindebezirks Inden –Rezess J 21/1926- als öffentliche Wege aufgeführt. Dieser Rezess hat für die Festsetzungen, die im gemeindlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung. Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden. mit Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten Tagebaugebietes Inden. Die vor der Wegeinzeihung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland – Kreisstelle Düren- und des Ortslandwirten von Inden, Herrn Wilhelm Esser, ist bereits erfolgt. Die beabsichtigten Maßnahmen wurden zur Kenntnis genommen. Bedenken gegen die geplanten Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht. Die Firma RWE Power AG sichert schriftlich zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass die anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße Zufahrt behalten. Entsprechende Lagepläne mit einer Übersicht der Lage und Länge der zu entwidmenden Wirtschaftswege sind vorab den Fraktionen zur Verfügung gestellt worden. Das Verfahren zur Einziehung der Wirtschaftswege ist formell abzuschließen. Die Einziehung dieser Wirtschaftswege und Gräben in der Gemarkung Pier wurde bereits im Bauausschuss vom 09.04.2014 unter Tagesordnungspunkt (29/2014) als Vorlage behandelt. Auf Antrag der Fraktionen wurde der Tagesordnungspunkt in einen der nächsten Bauausschüsse verschoben. Nach heutigem politischem Beratungsstand wird die Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in der Gemarkung Pier erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Beschlussvorlage 9/2015 Seite 2