Daten
Kommune
Inden
Größe
132 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
12.02.15, 16:01
Aktualisiert
12.02.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
66 12 05
Heidrun Hamacher
28.01.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
26.02.2015
Rat
23.04.2015
TOP Ein Ja
Nein
9/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Einziehung von Wirtschaftswegen und Gräben in der Gemarkung Pier
Beschlussentwurf:
Der von der RWE Power AG mit Schreiben vom 21.01.2013 beantragten Wegeeinziehung wird
zugestimmt. Gleichzeitig wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von
Wirtschaftswegen und Gräben in der Gemarkung Pier beschlossen.
Begründung:
Die Firma RWE Power AG teilt mit Schreiben vom 21.01.2013 mit, dass in dem Zeitraum bis zum
31.10.2014 weitere Wirtschaftswege und Bäche bergbaulich in Anspruch genommen werden
müssen.
Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege und Bäche:
Gemarkung
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Flur
Flurstück
3
3
3
4
4
4
8
8
8
8
8
9
9
9
9
12
12
82
83
84
77
78
86
57
58
59
60
188
95
98/1
100
246
165
167
einzuziehende
Fläche
0,0744 ha
0,1126 ha
0,1140 ha
0,1863 ha
0,0209 ha
0,0821 ha
0,1251 ha
0,1698 ha
0,1636 ha
0,1637 ha
0,3618 ha
0,0889 ha
0,0558 ha
0,0071 ha
0,0533 ha
0,0488 ha
0,1412 ha
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
12
12
12
12
12
13
13
13
13
16
16
16
169/1
172/1
173
174
326
152
420
480
482
136/122
137/123
232/124
0,1479 ha
0,1337 ha
0,0450 ha
0,0208 ha
0,1904 ha
0,0479 ha
0,0577 ha
0,0019 ha
0,1262 ha
0,0510 ha
0,0489 ha
0,0138 ha
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezess des Gemeindebezirks Inden –Rezess J
21/1926- als öffentliche Wege aufgeführt. Dieser Rezess hat für die Festsetzungen, die im
gemeindlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung.
Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen
Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden.
mit
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten
Tagebaugebietes Inden.
Die vor der Wegeinzeihung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland –
Kreisstelle Düren- und des Ortslandwirten von Inden, Herrn Wilhelm Esser, ist bereits erfolgt.
Die beabsichtigten Maßnahmen wurden zur Kenntnis genommen. Bedenken gegen die geplanten
Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht.
Die Firma RWE Power AG sichert schriftlich zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis
zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass die
anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße
Zufahrt behalten.
Entsprechende Lagepläne mit einer Übersicht der Lage und Länge der zu entwidmenden
Wirtschaftswege sind vorab den Fraktionen zur Verfügung gestellt worden.
Das Verfahren zur Einziehung der Wirtschaftswege ist formell abzuschließen.
Die Einziehung dieser Wirtschaftswege und Gräben in der Gemarkung Pier wurde bereits im
Bauausschuss vom 09.04.2014 unter Tagesordnungspunkt (29/2014) als Vorlage behandelt. Auf
Antrag der Fraktionen wurde der Tagesordnungspunkt in einen der nächsten Bauausschüsse
verschoben. Nach heutigem politischem Beratungsstand wird die Einziehung von Wirtschaftswegen
und Gräben in der Gemarkung Pier erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorlage 9/2015
Seite 2