Daten
Kommune
Inden
Größe
100 kB
Datum
12.03.2015
Erstellt
27.02.15, 16:00
Aktualisiert
27.02.15, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
23.02.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
12.03.2015
TOP Ein Ja
Nein
19/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Masterplan indeland
•
Rahmenplan Indesee / Entwurf
•
Stellungnahme der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der in Anlage beigefügte Entwurf wird als Stellungnahme der Gemeinde Inden an die
Entwicklungsgesellschaft indeland versandt.
Begründung:
Der Rahmenplan Indesee, der von der Entwicklungsgesellschaft indeland unter Beteiligung der
Gemeinde Inden, der Stadt Düren, der Bezirksregierung Köln - Braunkohlengeschäftsstelle - und
dem Bergamt auf der Grundlage des Braunkohlenplanes Inden II erarbeitet wurde, liegt der
Gemeinde Inden zur Stellungnahme vor. Die Sachlage wurde in der Sitzung des Ausschusses für
Gemeindeplanung und –entwicklung am 05.02.2015 beraten. Auf die Ausführungen der Vorlage
4/2015 wird entsprechend verwiesen.
In der Sitzung gab es zu einigen Inhalten des Rahmenplanes weiteren Beratungsbedarf, die
Sachlage wurde deswegen vertagt. Im Folgenden werden diese einzelnen Punkte weitergehend
erläutert:
1. Vergrößerung der Flachwasserzone und Ausweitung des Naturschutzbereiches im
Norden des zukünftigen Indesee
Der im Verfahren befindliche Abschlussbetriebsplan (Beratung in der Sitzung des
Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 06.11.2014; Vorlagennummer
67/2014) weist die hier ausgewiesene Flachwasserzone, die eine Größe von ca. 6 ha umfasst,
aus. Die Flachwasserzone dient an dieser Stelle als Trittstein für die Grünvernetzung in
Richtung Ruraue – Indemündung.
In der Stellungnahme der Gemeinde Inden zum Abschlussbetriebsplan ist eine Vergrößerung
dieser Flachwasserzone auch nicht gefordert worden.
2. Konflikt des zusätzlich ausgewiesenen Naturbereich/Flachwasserzone zwischen
Schophoven und Merken mit Freizeitnutzungen wie z.B. Tauchen und Surfen
Bei jedem Naturbereich verursachen überlagernde Freizeitnutzungen Konflikte. Laut
Aussage des planenden Büros RMP Stephan Lenzen sind zur Vermeidung dieser Konflikte
unterschiedliche Nutzungsbereiche klar abzugrenzen. Dies soll im Falle dieser
Flachwasserzone durch schwimmende Röhricht-Inseln, die den Tabubereich markieren,
geschehen. Wird dieser Bereich respektiert, was angesichts dieser Größe des Sees möglich
ist, besteht kein grundsätzlicher Funktionskonflikt.
Eine zusätzliche Grünvernetzung zwischen Schophoven und Merken vom Indesee an die
Ruraue ist sinnvoll. Damit es allerdings langfristig nicht zu Nutzungseinschränkungen am
zukünftigen See in diesem Bereich kommt, sollte von der Gemeinde Inden gefordert werden,
dass diese Grünvernetzung als freizeitwirtschaftliche Grünachse und nicht als
Naturschutzbereich ausgewiesen wird.
3. Ausweisung eines Wissenschaftsparkes in Schophoven und in Merken
Hinsichtlich des Wissenschaftsparks soll planerisch in Schophoven die Ansiedlung von
Forschungseinrichtungen verankert werden. Dies kann eine Außenstelle des
Forschungszentums Jülich mit einer hochwertigen Architektur im Bereich der Parkanlagen
sein und im Sinne der Profilierung von Schophoven durchaus konsequent.
In Merken ist planerisch der Ausbau eines Wissenschafts- und Technologieparkes zentraler
Baustein im Rahmen der Profilierung des Ortes. Hier sind neben Forschungseinrichtungen
auch weitere Dienstleistungs- und Technologieeinrichtungen denkbar. Diese beiden
Entwicklungen schließen sich somit nicht aus, sondern fördern gemeinsam eine positive
Entwicklung am Indesee.
Für Schophoven wird eine Vergrößerung der optionalen Flächen zur Ansiedlung von
baulichen Einrichtungen im Wissenschaftspark gefordert.
Die Flächen des Baugebietes „Gut Müllenark“ sollen als Bestand gekennzeichnet werden,
eine Arrondierung südwestlich des Neubaugebietes „Roter Acker“ wird als Erweiterung für
Siedlungsflächen eingefordert.
4. Schienengebundener ÖPNV-Anschluss von Inden/Altdorf mit Anbindung nach Jülich
Im Kontext mit den freizeitwirtschaftlichen Entwicklungen am zukünftigen Indesee ist ein
schienengebundener ÖPNV-Anschluss dieser Einrichtungen an die Mittel- und Oberzentren
in der Region äußerst sinnvoll. Die Darstellung im Rahmenplan ist nachrichtlich zu
verstehen. Redaktionell kann im Planwerk die nachrichtliche Darstellung durch eine gerade
Teillinie verdeutlicht werden.
Bei einer konkretisierenden Planung in Zukunft sind alternative Trassenverläufe zu
überprüfen. Hierbei sind selbstverständlich die dann gesetzlichen Vorgaben zum Schutz
angrenzender Nutzungen einzuhalten. Wie in Zukunft eine Ausführung aussehen kann und
wie sich ein schienengebundener ÖPNV gestaltet, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
konkretisiert werden, alternative Möglichkeiten aber, wie beispielhaft eine
Magnetschwebebahn, sind vorstellbar.
5. Ausmaße des Entwässerungsgrabens
Zu den Ausmaßen des zukünftigen Entwässerungsgrabens können zurzeit noch keine
konkreten Angaben gemacht werden. Der Verlauf des Grabens soll so konfliktarm wie
möglich mit den angrenzenden vorgesehenen Nutzungen ausgeführt werden. Die konkrete
Planung der Oberflächenentwässerung wird im Abschlussbetriebsplan Inden II (sachlicher
Teil II) erfolgen. Dieser Plan ist noch nicht in Erarbeitung. Die Größe des Grabens steht in
Abhängigkeit der angrenzenden zu entwässernden Flächen.
In Teilbereichen wird wegen der vorgesehenen Entwicklungsoption der Graben so verlegt
werden, dass im Übergang zu diesen zukünftigen Nutzungen weiterhin zwischen
Hauptentwässerungsgraben und See erst einmal landwirtschaftliche Flächen verbleiben.
Diese werden dann über einen zweiten, kleineren Graben entwässert werden müssen. In den
diesbezüglich zukünftigen rechtlich relevanten Planverfahren ist darauf zu achten, dass dann
ein eventueller notwendiger Rückbau der Gräben ermöglicht werden muss.
Beschlussvorlage 19/2015
Seite 2
6. Redaktionelle Anpassungen
In der Stellungnahme wird gefordert, dass notwendige redaktionelle Änderungen in das
Planwerk einzuarbeiten sind.
Ein Plot des Rahmenplanes Indesee – Endzustand hängt im Ratssaal der Gemeinde Inden zur
Einsicht aus.
Beschlussvorlage 19/2015
Seite 3