Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Widmung der Straßen in Inden/Altdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ und im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27a „Waagmühle Ost“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
92 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
12.02.15, 16:01
Aktualisiert
12.02.15, 16:01
Beschlussvorlage (Widmung der Straßen in Inden/Altdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ und im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27a „Waagmühle Ost“) Beschlussvorlage (Widmung der Straßen in Inden/Altdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ und im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27a „Waagmühle Ost“)

öffnen download melden Dateigröße: 92 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66 12 05 Heidrun Hamacher 28.01.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 26.02.2015 Rat 23.04.2015 TOP Ein Ja Nein 8/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: Widmung der Straßen in Inden/Altdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ und im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27a „Waagmühle Ost“ Beschlussentwurf: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294) werden die nachfolgend aufgeführten Straßen in der Ortschaft Inden/Altdorf dem öffentlichen Verkehr gewidmet: 1. An der Waagmühle (teilweise) von einschl. Hausnummern 1 und 2 bis einschl. Hausnummer 5 sowie von einschl. Hausnummer 47 bis einschl. Hausnummer 49 2. Berensgasse 3. Jakobstraße (teilweise) von einschl. Hausnummern 28 und 31 bis einschl. Hausnummern 32 und 37 (bis an die Pierer Straße) 4. Kreuzstraße (teilweise) von einschl. Hausnummer 2 bis einschl. Hausnummer 26 5. Lützeler Benden 6. Pierer Straße (teilweise) von einschl. Hausnummer 20 bis Kreisverkehr, Flurstück 192 teilweise (siehe beiliegenden Plan) 7. Scheeresgasse 8. Zum Goldesacker Die Straßen erhalten die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des Str.WG NW und werden der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. Begründung: Die oben aufgeführten Straßen sind so weit hergestellt, dass sie für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden können. Hierzu bedarf es einer Widmungsverfügung, die mit einer Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen ist. Die zu veröffentlichende Widmungsverfügung ist als Anlage beigefügt. Beschlussvorlage 8/2015 Seite 2