Daten
Kommune
Inden
Größe
101 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
16.03.15, 16:01
Aktualisiert
16.03.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Sozialamt
Gisela Wacker
16.03.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
19.03.2015
TOP Ein Ja
Nein
24/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Kindergartenangelegenheiten;
hier: Einrichtung einer Großtagespflegestelle
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der Einrichtung einer Großtagespflegestelle im Rathaus
Inden weiter voranzutreiben.
Begründung:
Am 05.03.2015 wurde der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss darüber informiert, dass aufgrund der
großen Zahl von Anmeldungen zum 01.08.2015 die Zahl der freiwerdenden Plätze erheblich überschritten
wird. (siehe auch Vorlage 23/2015 Erweiterung des Kindergartens „Peppino“ in Lamersdorf um eine Gruppe)
In einem Gespräch mit dem Kreisjugendamt Düren am 23.02.2015 wurde überlegt, wie dieses
Problem für das nächste Kindergartenjahr gelöst werden kann. Freie Räumlichkeiten, die hier
genutzt werden könnten, sind nicht vorhanden, auch in den Schulen werden keine Klassenräume
frei, in denen Gruppen untergebracht werden könnten.
Die einzige Möglichkeit, die Betreuung der Kinder zu gewährleisten, ist die Einrichtung einer
weiteren Kindergartengruppe sowie einer Großtagespflegestelle.
Die Großtagespflege umfasst die Betreuung von bis zu 9 Kindern Ü 3/ U 3.Die Betreuung erfolgt
eigenständig durch 2 geeignete Kindertagespflegepersonen. Das Kreisjugendamt arbeitet auf
Kreisebene mit drei verschiedenen Trägern zusammen, die diese Betreuung anbieten. Ein Träger hat
aufgrund der Presseberichterstattung bereits sein Interesse bekundet.
Auch hier werden geeignete Räumlichkeiten benötigt.
Es besteht hier die Möglichkeit freie Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Gemeindeverwaltung zu
nutzen. Allerdings sind einige Umbauten vorzunehmen, die aber relativ einfach durchzuführen sind.
Bzgl. der notwendigen Investitionskosten (Bau- und Ausstattungskosten) ist beim Kreis Düren auf der
Grundlage der Förderrichtlinien ein Antrag zu stellen.
Auch hier ist von Seiten des Kreises Düren, wie bei der Kindergartengruppe, vorbehaltlich der
Zustimmung der politischen Gremien in Inden vorgesehen, den Eigenanteil von 10 % zur Wahrung
des Rechtsanspruches zu übernehmen.
In Frage kommen die Büroräume 7 - 9 im Erdgeschoss, diese sind vom Zuschnitt und der Größe her
geeignet, es sind aber eine Reihe von Änderungen vorzunehmen, um sie für den gewünschten
Zweck zu nutzen. Benötigt werden Spielräume, Rückzugs- und Schlafräume, ein Sanitärbereich
sowie die Möglichkeit Essen zuzubereiten und einzunehmen.
Dies kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
In Raum 7 wird parallel zum Fenster ein Korridor von ca. 1,60 m mit einer Trennwand vom Rest
des Raumes abgetrennt. Der schmale Bereich entlang des Fensters wird Sanitärbereich mit Toilette
und Becken und Wickelbereich.
Hier ist eine Toilette ausreichend, die sowohl von Erziehern und Kinder gemeinsam genutzt werden
kann. Der Zugang erfolgt durch eine zusätzlich Tür zwischen Büro 7 und 8. Die Ab- und
Zuleitungen sind vorhanden. Der restliche Teil von Raum 7 wird als Schlaf- und Ruheraum genutzt.
Durch ein Oberlicht in der Trennwand gibt es auch hier Tageslicht.
Durch die Entfernung der Zwischenwand zwischen den beiden anderen Räumen entsteht ein großer
Raum zur Betreuung der Kinder. Für die Verpflegung der Kinder wird eine Küchenzeile benötigt,
die an der Trennwand zur Post hin angebracht werden könnte. Auch hier sind die notwendigen
Zuleitungen vorhanden.
Unter hygienischen Gesichtspunkten sollte der vorhandene Bodenbelag durch PVC ersetzt werden.
Bezüglich des Zugangs zu den Räumen muss sichergestellt werden, dass Unbefugte nicht
problemlos in die Räume können. Dies wird erreicht, indem die Türen zum Flur eine
Drückergarnitur erhalten und jeder, der rein möchte, klingeln muss.
Für den Zugang zu den Räumen gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann durch einen Steg zum
Bürgergarten ein separater Zugang geschaffen werden, so dass die Einrichtung separat von außen
zugänglich ist.
Es besteht aber auch die Möglichkeit den Zugang vom Rathausflur her zu belassen. Allerdings muss
in diesem Fall (nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt, Herrn Heuser) im Flurbereich
zwischen den bestehenden Türen eine zusätzliche Brandschutztür eingebaut werden.
Hintergrund hierzu ist, dass im Brandfall bei einer Rauchentwicklung im Flur für die Erzieher die
Möglichkeit gegeben sein muss entweder in Richtung Haupteingang oder in Richtung
Nebeneingang das Gebäude zu verlassen, je nachdem in welchem Abschnitt des Flures die
Rauchentwicklung ist. Dies ist jetzt nicht notwendig, da es sich nur um Erwachsene handelt, die das
Gebäude relativ einfach verlassen können.
Wenn aber Kinder im Gebäude sind, benötigen sie die Hilfe der Erwachsenen. Ein Erzieher kann
nicht alle Kinder auf einmal, sondern nur zwei oder drei mit rausnehmen. Er muss ggf. nochmals in
die Räume zurückkehren, um weiteren Kindern zu helfen. Außerdem muss dann das Glasfenster in
der Poststelle zum Flur hin ausgetauscht und durch Glas der Stufe F 3 ersetzt werden. Alternative ist
der Einbau eines Ständerwerks.
Kosten entstehen in folgendem Rahmen:
Bodenbelag austauschen, Wandbelag Toilette, Trockenbau,
Abtrennen Toilette/Ruhebereich, Malerarbeiten
5.500 €
Sanitärreinrichtung (genaues Angebot liegt noch nicht vor)
3.000 €
5 funkgesteuerte vernetzte Rauchmelder
1.000 €
Beschlussvorlage 24/2015
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Küchenzeile
3.000 €
Separater Zugang Steg neue Ausgangstür
2.500 €
Separater Zugang Steg Bürgergarten
11.700 €
12.500 €
26.700 €
Alternativ
Brandschutztür Flur Abt. III
2.500 €
Austausch Glasfenster Poststelle
1.500 €
16.500 €
Zusätzlich werden noch Mobiliar für die Einrichtung und ein Wickeltisch für den Sanitärbereich
benötigt.
Eine vergleichbare Einrichtung gibt es in Hürtgenwald. Die Größe der Einrichtung entspricht den
hiesigen Verhältnissen (Gruppenraum 40,9 qm, Ruheraum 20,9 qm). Die Miete wurde dort auf mtl. 105
€ inkl. aller Nebenkosten festgelegt, da es politischer Wille war, eine solche Einrichtung zu schaffen.
Beschlussvorlage 24/2015
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