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Beschlussvorlage (Kindergartenangelegenheiten; hier: Einrichtung einer Großtagespflegestelle)

Daten

Kommune
Inden
Größe
101 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
16.03.15, 16:01
Aktualisiert
16.03.15, 16:01
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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt Gisela Wacker 16.03.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 19.03.2015 TOP Ein Ja Nein 24/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: Kindergartenangelegenheiten; hier: Einrichtung einer Großtagespflegestelle Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der Einrichtung einer Großtagespflegestelle im Rathaus Inden weiter voranzutreiben. Begründung: Am 05.03.2015 wurde der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss darüber informiert, dass aufgrund der großen Zahl von Anmeldungen zum 01.08.2015 die Zahl der freiwerdenden Plätze erheblich überschritten wird. (siehe auch Vorlage 23/2015 Erweiterung des Kindergartens „Peppino“ in Lamersdorf um eine Gruppe) In einem Gespräch mit dem Kreisjugendamt Düren am 23.02.2015 wurde überlegt, wie dieses Problem für das nächste Kindergartenjahr gelöst werden kann. Freie Räumlichkeiten, die hier genutzt werden könnten, sind nicht vorhanden, auch in den Schulen werden keine Klassenräume frei, in denen Gruppen untergebracht werden könnten. Die einzige Möglichkeit, die Betreuung der Kinder zu gewährleisten, ist die Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe sowie einer Großtagespflegestelle. Die Großtagespflege umfasst die Betreuung von bis zu 9 Kindern Ü 3/ U 3.Die Betreuung erfolgt eigenständig durch 2 geeignete Kindertagespflegepersonen. Das Kreisjugendamt arbeitet auf Kreisebene mit drei verschiedenen Trägern zusammen, die diese Betreuung anbieten. Ein Träger hat aufgrund der Presseberichterstattung bereits sein Interesse bekundet. Auch hier werden geeignete Räumlichkeiten benötigt. Es besteht hier die Möglichkeit freie Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Gemeindeverwaltung zu nutzen. Allerdings sind einige Umbauten vorzunehmen, die aber relativ einfach durchzuführen sind. Bzgl. der notwendigen Investitionskosten (Bau- und Ausstattungskosten) ist beim Kreis Düren auf der Grundlage der Förderrichtlinien ein Antrag zu stellen. Auch hier ist von Seiten des Kreises Düren, wie bei der Kindergartengruppe, vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien in Inden vorgesehen, den Eigenanteil von 10 % zur Wahrung des Rechtsanspruches zu übernehmen. In Frage kommen die Büroräume 7 - 9 im Erdgeschoss, diese sind vom Zuschnitt und der Größe her geeignet, es sind aber eine Reihe von Änderungen vorzunehmen, um sie für den gewünschten Zweck zu nutzen. Benötigt werden Spielräume, Rückzugs- und Schlafräume, ein Sanitärbereich sowie die Möglichkeit Essen zuzubereiten und einzunehmen. Dies kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden: In Raum 7 wird parallel zum Fenster ein Korridor von ca. 1,60 m mit einer Trennwand vom Rest des Raumes abgetrennt. Der schmale Bereich entlang des Fensters wird Sanitärbereich mit Toilette und Becken und Wickelbereich. Hier ist eine Toilette ausreichend, die sowohl von Erziehern und Kinder gemeinsam genutzt werden kann. Der Zugang erfolgt durch eine zusätzlich Tür zwischen Büro 7 und 8. Die Ab- und Zuleitungen sind vorhanden. Der restliche Teil von Raum 7 wird als Schlaf- und Ruheraum genutzt. Durch ein Oberlicht in der Trennwand gibt es auch hier Tageslicht. Durch die Entfernung der Zwischenwand zwischen den beiden anderen Räumen entsteht ein großer Raum zur Betreuung der Kinder. Für die Verpflegung der Kinder wird eine Küchenzeile benötigt, die an der Trennwand zur Post hin angebracht werden könnte. Auch hier sind die notwendigen Zuleitungen vorhanden. Unter hygienischen Gesichtspunkten sollte der vorhandene Bodenbelag durch PVC ersetzt werden. Bezüglich des Zugangs zu den Räumen muss sichergestellt werden, dass Unbefugte nicht problemlos in die Räume können. Dies wird erreicht, indem die Türen zum Flur eine Drückergarnitur erhalten und jeder, der rein möchte, klingeln muss. Für den Zugang zu den Räumen gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann durch einen Steg zum Bürgergarten ein separater Zugang geschaffen werden, so dass die Einrichtung separat von außen zugänglich ist. Es besteht aber auch die Möglichkeit den Zugang vom Rathausflur her zu belassen. Allerdings muss in diesem Fall (nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt, Herrn Heuser) im Flurbereich zwischen den bestehenden Türen eine zusätzliche Brandschutztür eingebaut werden. Hintergrund hierzu ist, dass im Brandfall bei einer Rauchentwicklung im Flur für die Erzieher die Möglichkeit gegeben sein muss entweder in Richtung Haupteingang oder in Richtung Nebeneingang das Gebäude zu verlassen, je nachdem in welchem Abschnitt des Flures die Rauchentwicklung ist. Dies ist jetzt nicht notwendig, da es sich nur um Erwachsene handelt, die das Gebäude relativ einfach verlassen können. Wenn aber Kinder im Gebäude sind, benötigen sie die Hilfe der Erwachsenen. Ein Erzieher kann nicht alle Kinder auf einmal, sondern nur zwei oder drei mit rausnehmen. Er muss ggf. nochmals in die Räume zurückkehren, um weiteren Kindern zu helfen. Außerdem muss dann das Glasfenster in der Poststelle zum Flur hin ausgetauscht und durch Glas der Stufe F 3 ersetzt werden. Alternative ist der Einbau eines Ständerwerks. Kosten entstehen in folgendem Rahmen: Bodenbelag austauschen, Wandbelag Toilette, Trockenbau, Abtrennen Toilette/Ruhebereich, Malerarbeiten 5.500 € Sanitärreinrichtung (genaues Angebot liegt noch nicht vor) 3.000 € 5 funkgesteuerte vernetzte Rauchmelder 1.000 € Beschlussvorlage 24/2015 Seite 2 Küchenzeile 3.000 € Separater Zugang Steg neue Ausgangstür 2.500 € Separater Zugang Steg Bürgergarten 11.700 € 12.500 € 26.700 € Alternativ Brandschutztür Flur Abt. III 2.500 € Austausch Glasfenster Poststelle 1.500 € 16.500 € Zusätzlich werden noch Mobiliar für die Einrichtung und ein Wickeltisch für den Sanitärbereich benötigt. Eine vergleichbare Einrichtung gibt es in Hürtgenwald. Die Größe der Einrichtung entspricht den hiesigen Verhältnissen (Gruppenraum 40,9 qm, Ruheraum 20,9 qm). Die Miete wurde dort auf mtl. 105 € inkl. aller Nebenkosten festgelegt, da es politischer Wille war, eine solche Einrichtung zu schaffen. Beschlussvorlage 24/2015 Seite 3