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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung und –plan 2015/2016 sowie Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2022)

Daten

Kommune
Inden
Größe
88 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
01.04.15, 16:01
Aktualisiert
01.04.15, 16:01
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung und –plan 2015/2016 sowie Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2022)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei 20 21 02 Alexander Horst 02.03.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 23.04.2015 TOP Ein Ja Nein 48/2014 3. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Haushaltssatzung und –plan 2015/2016 sowie Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2022 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Inden für die Haushaltsjahre 2015/2016 sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2015 – 2022 in Form des Entwurfes vom 02.03.2015. Begründung: In der am 17.12.2014 beschlossenen Haushaltssatzung wurde in § 1 der Gesamtbetrag der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit nicht ausgewiesen. Nach Mitteilung der Kommunalaufsicht würde dies jedoch kein Hinderungsgrund zur Genehmigung der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen sein. Um jedoch jedwede Rechtsunsicherheit ausschließen zu können, ist es ratsam, vorsorglich das Verfahren zu wiederholen und einen erneuten Beschluss über die insoweit geänderte Haushaltssatzung herbeizuführen. Eine Änderung des Gesamtzahlenwerks ergibt sich nicht, so dass der erneute Beschluss mehr formalen Charakter hat. Weiterhin wurde festgestellt, dass bei Konto 7927000, Tilgung von Krediten für Investitionen an Kreditinstitute, mit dem falschen Vorzeichen geplant wurde. Der Betrag hätte korrekter Weise negativ eingeplant werden müssen (Finanzmittelabgang). Hier ist ebenfalls eine entsprechende Anpassung erfolgt. Auch diese Änderung hat keinerlei Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich bzw. das Haushaltssicherungskonzept. Sonstige relevante Zahlen werden ebenfalls nicht verändert. Eine Genehmigung des Haushaltsplanes und des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Kommunalaufsicht wird nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat zeitnah erfolgen.