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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2012)

Daten

Kommune
Inden
Größe
93 kB
Datum
17.12.2014
Erstellt
13.11.14, 16:02
Aktualisiert
13.11.14, 16:02
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2012) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2012)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Hall. 10.11.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 27.11.2014 Rat 17.12.2014 TOP Ein Ja Nein 83/2014 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2012 Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ von 63.236 € als Verlustvortrag und 2. von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Niederschlagswasserbeseitigung“ von 29.479 € einen Teilbetrag von 14.486 € als Gewinnvortrag zu berücksichtigen. 3. den Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von 15 € festzustellen. Der Überschuss wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2015 nicht berücksichtigt. Begründung: Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des genehmigten Haushaltssicherungskonzepts ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden weiterhin einen zügigen Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2012 sind als Anlagen beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2012 ergab einen Jahresüberschuss von 14.993 €. Dieser Überschuss wurde in voller Höhe in die Gebührenbedarfsberechnung 2014, um die Gebühr stabil zu halten, eingerechnet. Die in diesem Jahr durchgeführte Nachkalkulation 2012 ergab einen höheren Überschuss von 29.479 €. Von diesem Überschuss ist jedoch der Teilbetrag in Höhe von 14.993 € abzuziehen, sodass die daraus resultierende Differenz von 14.886 €) in die Gebührenbedarfsberechnung 2015 eingeht. Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs: Aus der im Jahr 2014 durchgeführten Nachkalkulation 2012 resultiert der oben genannte Überschuss von 15 €. Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2012 ergab ebenfalls einen Überschuss von 15 €. Dieser Überschuss ging gänzlich in die Gebührenbedarfsberechnung 2014 ein, um einen Fehlbetrag aus der Nachkalkulation des Jahres 2011 in Höhe von 19 € annähernd auszugleichen. Damit wurde der Gebührenzahler in der Gebührenbedarfsberechnung 2014 bereits in entsprechender Höhe entlastet. Beschlussvorlage 83/2014 Seite 2