Daten
Kommune
Inden
Größe
93 kB
Datum
17.12.2014
Erstellt
13.11.14, 16:02
Aktualisiert
13.11.14, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Hall.
10.11.2014
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
27.11.2014
Rat
17.12.2014
TOP Ein Ja
Nein
83/2014
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2012
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ von 63.236 € als
Verlustvortrag und
2. von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle
„Niederschlagswasserbeseitigung“ von 29.479 € einen Teilbetrag von 14.486 € als
Gewinnvortrag zu berücksichtigen.
3. den Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von
15 € festzustellen. Der Überschuss wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2015 nicht
berücksichtigt.
Begründung:
Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende
eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des
genehmigten Haushaltssicherungskonzepts ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet,
Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden weiterhin einen
zügigen Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei
Jahren an.
Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Beseitigung
Abwasser“ für das Jahr 2012 sind als Anlagen beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe
schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor.
Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs:
Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2012 ergab einen Jahresüberschuss
von 14.993 €. Dieser Überschuss wurde in voller Höhe in die Gebührenbedarfsberechnung 2014,
um die Gebühr stabil zu halten, eingerechnet.
Die in diesem Jahr durchgeführte Nachkalkulation 2012 ergab einen höheren Überschuss von
29.479 €. Von diesem Überschuss ist jedoch der Teilbetrag in Höhe von 14.993 € abzuziehen,
sodass die daraus resultierende Differenz von 14.886 €) in die Gebührenbedarfsberechnung 2015
eingeht.
Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs:
Aus der im Jahr 2014 durchgeführten Nachkalkulation 2012 resultiert der oben genannte
Überschuss von 15 €.
Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2012 ergab ebenfalls einen
Überschuss von 15 €. Dieser Überschuss ging gänzlich in die Gebührenbedarfsberechnung 2014 ein,
um einen Fehlbetrag aus der Nachkalkulation des Jahres 2011 in Höhe von 19 € annähernd
auszugleichen.
Damit wurde der Gebührenzahler in der Gebührenbedarfsberechnung 2014 bereits in entsprechender
Höhe entlastet.
Beschlussvorlage 83/2014
Seite 2