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Beschlussvorlage (Kindergartenangelegenheiten; hier: Notwendigkeit des Ausbaus von Kindergartenplätzen - Einrichtung einer zusätzlichen Kindergartengruppe)

Daten

Kommune
Inden
Größe
113 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
01.04.15, 16:01
Aktualisiert
01.04.15, 16:01
Beschlussvorlage (Kindergartenangelegenheiten; hier: Notwendigkeit des Ausbaus von Kindergartenplätzen - Einrichtung einer zusätzlichen Kindergartengruppe) Beschlussvorlage (Kindergartenangelegenheiten; hier: Notwendigkeit des Ausbaus von Kindergartenplätzen - Einrichtung einer zusätzlichen Kindergartengruppe) Beschlussvorlage (Kindergartenangelegenheiten; hier: Notwendigkeit des Ausbaus von Kindergartenplätzen - Einrichtung einer zusätzlichen Kindergartengruppe) Beschlussvorlage (Kindergartenangelegenheiten; hier: Notwendigkeit des Ausbaus von Kindergartenplätzen - Einrichtung einer zusätzlichen Kindergartengruppe)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Jugendamt Gisela Wacker 31.03.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 23.04.2015 TOP Ein Ja Nein 26/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: Kindergartenangelegenheiten; hier: Notwendigkeit des Ausbaus von Kindergartenplätzen - Einrichtung einer zusätzlichen Kindergartengruppe Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden beschließt die Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe am Kindergarten Lucherberg zum 01.08.2015. Der für die Unterbringung der Gruppe notwendige Anbau soll in Modulbauweise errichtet und zunächst für 5 Jahre angemietet werden. Hierdurch entstehen für 2015 zusätzliche Kosten in Höhe rd. 51.000 € für die baulichen Maßnahmen und 28.000 € für die Einrichtungsgegenstände. Sowie in 2015 und 2016 je 127.000 € für Personalkosten. Diese Mittel sind überplanmäßig bereit zu stellen. Der Rat der Gemeinde Inden beschließt außerdem die außerplanmäßige Bereitstellung für 2015 von 20.300 € und für 2016 von 40.600€ bei Produkt 010111007043, Kindergarten Lucherberg, Sachkonto 5442000, Mieten und Pachten. Begründung: Am 05.03.2015 wurde der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss darüber informiert, dass aufgrund der großen Zahl von Anmeldungen zum 01.08.2015 die Zahl der frei werdenden Plätze erheblich überschritten wird. Aufgrund der aktuellen Bedarfsmeldungen der Eltern sind zum 01.08.2015 noch ca. 25 Kinder U3/ Ü3 aus der Gemeinde Inden ohne Betreuungsplatz, so dass eine Erweiterung der vorhandenen Kapazitäten notwendig wird. Hierbei sind auch die Anmeldungen und die verbliebene Warteliste des kirchlichen Kindergartens „Räuberhöhle“ berücksichtigt. Doppelanmeldungen waren kaum vorhanden und wurden bereinigt. Dies bedeutet, dass selbst unter Berücksichtigung des kirchlichen Kindergartens Bedarf für zwei weitere Gruppen in Inden besteht, da dies mit weiteren Gruppenüberschreitungen nicht zu regeln ist. In einem Gespräch mit dem Kreisjugendamt Düren am 23.02.2015 wurde überlegt, wie dieses Problem für das nächste Kindergartenjahr gelöst werden kann. Die einzige Möglichkeit, die Betreuung der Kinder zu gewährleisten, ist die Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe sowie einer Großtagespflegestelle mit bis zu 9 Kindern U3/Ü3. In der geplanten kleinen altersgemischten Gruppe können dann 7 Kinder U3 und 8 Kinder Ü3 betreut werden. Bei den grundsätzlichen Überlegungen wurde davon ausgegangen, dass die Anbindung einer zusätzlichen Kindergartengruppe sinnvollerweise nur an der Tageseinrichtung für Kinder "Peppino" in 52459 Inden-Lamersdorf im Rahmen einer mobilen Einheit möglich ist, da hier alle notwendigen weiteren Räumlichkeiten, wie Personalraum, Mehrzweckraum sowie insbesondere ausreichendes Außengelände vorhanden sind. Die Erweiterung in Lamersdorf wurde daraufhin weiter untersucht. Dabei ergaben sich jedoch teilweise wiederum Probleme technischer Natur, die vor allem im An- und Abtransport der Container sowie einer zusätzlichen Stromversorgung bestehen und erhebliche Kosten verursacht hätten. Die Situation wurde in der letzten Sitzung des Hauptausschusses ausführlich diskutiert. Dabei wurde gefordert, vor diesem Hintergrund nochmals Kostenvergleiche mit dem Standort Lucherberg anzustellen. Vor diesem Hintergrund wurde nochmals geprüft, ob es eventuell doch eine Möglichkeit gibt, die Containergruppe an die Einrichtung in Lucherberg anzubinden. Hier kommt als einzige Möglichkeit die Aufstellung auf dem Grünstreifen rechts vom Kindergarten in Frage. (siehe Skizze) Baurechtlich bestehen hier keine Hinderungsgründe. Für die Unterbringung der zusätzlichen Gruppe müsste eine mobile Einrichtung bestehend aus Gruppen- und Nebenraum sowie Ruheraum und Sanitäreinrichtung geschaffen werden. Hier würde dann mittels eines Verbindungsganges die Anbindung an die bestehende Einrichtung geschaffen. Es besteht die Möglichkeit den Verbindungsgang im Bereich des jetzigen Therapieraumes mit dem Anbau zu verbinden. Dieser würde dann wegfallen und als Durchgang zum Kindergarten genutzt werden, ein Ersatz hierfür würde im Anbau geschaffen werden. Außerdem wäre im wegfallenden Raum die Möglichkeit, die bestehende Personaltoilette auf zwei zu erweitern. Dies wäre bereits jetzt dringend aufgrund der Anzahl des Personals notwendig, war jedoch bisher nicht machbar. Gleichzeitig muss das Außengelände erweitert werden. Durch die Anordnung des Anbaus unter Berücksichtigung der Einhaltung der notwendigen Abstandsflächen ergibt sich ein zusätzlicher möglicher Außenbereich von rd. 200 qm. Damit sind die Mindestvoraussetzungen nach den Vorgaben des Landschaftsverbandes erfüllt. Eine derartige Einheit würde gemietet/geleast. Es ist zunächst von einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren auszugehen. Der im Altgebäude wegfallende Therapieraum würde in den Anbau verlegt. Der Verbindungsgang würde ebenfalls in Modulbauweise gefertigt. Die gesamte neu zu schaffende Fläche überschreitet bei dieser Lösung geringfügig die förderungsfähige Mietfläche, so dass hier ein Betrag von rd. 300 € monatlich zusätzlich durch die Gemeinde zu tragen ist. Die zu beschaffenden Module unterliegen den strengeren Anforderungen der EnEV 2014. Dadurch sind sie einerseits in er Anmietung kostenintensiver, andererseits im laufenden Betrieb durch ihre energiesparende Bauweise günstiger als in der Vergangenheit beschaffte Module. Bzgl. der Kosten für die Errichtung der Kindergartengruppe wurde durch die Bauverwaltung eine Gegenüberstellung aller entstehenden Kosten für die Aufstellung an beiden Einrichtungen gefertigt. Danach entstehen für Lamersdorf geschätzte Kosten in Höhe von 252.584,26 €, für Lucherberg 253.002,42 €. Beide Lösungen sind somit von der Kostenseite fast gleichwertig, wobei bei der Lösung in Lamersdorf weiterhin gewisse Unsicherheiten bei den genannten Problembereichen gegeben sind. Beschlussvorlage 26/2015 Seite 2 Unabhängig hiervon bestünde zukünftig die Möglichkeit, mehr Lucherberger Kinder ortsnah zu versorgen, da bisher eine Reihe von Lucherberger Kinder in Lamersdorf und Frenz untergebracht werden mussten, weil in Lucherberg bedingt durch die Gruppengröße nicht genügend Platz für alle Lucherberger Kinder war. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verwaltung der Schaffung der zusätzlichen Gruppe in Lucherberg der Vorzug gegeben. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Einrichtungskosten (Pauschale) in Höhe von 28.000,00 €. Die Einrichtungskosten sollen komplett durch Zuschuss und Kreismittel gedeckt werden. Für diese Kosten wurde beim Kreisjugendamt ein Zuschuss beantragt. Inwieweit eine Kostenübernahme auch für die Herrichtungskosten erfolgt, ist noch nicht klar. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass eine Bewilligung erfolgen wird. Ob für diese Maßnahme Bundes- und/oder Landesmittel bewilligt werden können, muss abgewartet werden. Da der nach den Förderrichtlinien vorgesehene Eigenanteil (10/100 der förderfähigen Aufwendungen) durch die Gemeinde Inden, die sich in einer sehr angespannten Haushaltslage befindet, nicht geleistet werden kann, ist beabsichtigt, dass dieser zur Sicherstellung des Rechtsanspruches durch den Kreis Düren übernommen wird. Ein entsprechender Beschluss wurde vorbehaltlich der Zustimmung der hiesigen politischen Gremien in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2015 gefasst. Die vorsorglich gestellten Zuschussanträge wurden für die Einrichtung Lamersdorf gestellt. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Betriebskostenzuschüssen ist jeweils der 15.03. Im Bezug auf die Kindpauschalen ist die Verschiebung nach Aussage des Kreisjugendamtes kein Problem, diese können zwischen den gemeindlichen Einrichtungen noch bis 31.07.2015 verschoben werden. Problematisch für das Kindergartenjahr 2015/16 sind allerdings die Zuschüsse zu den Mietkosten. Hier ist eine Verschiebung zwischen den Einrichtungen nicht möglich. Eine Ausnahme bzgl. der Landesmittel ist nicht möglich. Allerdings hat der Kreis Düren erklärt, dass er seinen Zuschussanteil zahlen wird, da dies durch die Verschiebung des Aufstellungsstandortes insgesamt nicht zu Mehrkosten führt. Somit entfällt bei der Bezuschussung der Miete nur der 30 %ige Landesanteil in Höhe von 4.542,57 €. Hiervon würde der Kreis (unter Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien) 50 % übernehmen, so dass für die Gemeinde Inden ein Anteil von 2.271,29 € verbleibt. Ab 2016/17 würde die ganz normale Bezuschussung erfolgen. Der Zuschussantrag zu den Einrichtungskosten könnte ebenfalls problemlos von Lamersdorf auf Lucherberg umgeändert werden. Aufgrund der Zahl der Anträge auf Bundes- bzw. Landesmittel ist es sowieso fraglich, ob hier ein Zuschuss möglich wäre, so dass ggf. der Kreis Düren einspringen müsste. In diesem Fall wäre die Änderung des Antrages sowieso unerheblich. Für die zusätzliche Gruppe werden rd. 3 Erzieherstellen benötigt. Das führt zu Personalkosten von rd. 127.000 € im Jahr. Diese sind anteilmäßig über die gewährten Pauschalen zu tragen. Dazu Beschlussvorlage 26/2015 Seite 3 kommen die Kosten für Miete und Bewirtschaftung der Erweiterung. Die Kosten für die Miete werden im Rahmen der Betriebskosten mit 79 % bezuschusst, die Bewirtschaftungskosten sind in den Kindpauschalen enthalten. Jährliche Betriebskosten Mietdifferenz für Träger Personalkosten Bewirtschaftung Pädagogische Mittel 29.232,36 € 127.000,00 € 18.000,00 € 1.700,00 € 175.932,36 € Demgegenüber stehen Kindpauschalen in Höhe von rd. 161.600,00 €. Hierzu wird ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 79 % rd. 127.600,00 € gezahlt. Der Trägeranteil (Gemeinde Inden) für den laufenden Betrieb liegt damit bei rd. 48.350,00 €. (Diese Kosten sind bei beiden Aufstellungsorten nahezu gleich.) Ausgaben Herrichtung Grundstück (einmalig) Einrichtungskosten (einmalig) Personalkosten (jährlich) Miete jährlich) Bewirtschaftung (jährlich) Betriebskostenzuschuss (jährlich) Beschlussvorlage 26/2015 51.000,00 € 28.000,00 € 127.000,00 € 40.598,04 € 18.000,00 € Einnahmen 28.000,00 € 127.600,00 € Seite 4