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Beschlussvorlage (Anlage 2 zum Schreiben EWV vom 09.04.2015)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
14.04.15, 16:01
Aktualisiert
14.04.15, 16:01
Beschlussvorlage (Anlage 2 zum Schreiben EWV vom 09.04.2015)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zum Schreiben vom 9. April 2015 an die Gemeinde Inden Sachverhalt: Im Rahmen einer routinemäßigen Abfragung wurde überprüft, ob bezüglich des Gesellschaftsvertrages der Städtischen Wasserwerk Eschweiler GmbH (StWE) Änderungsbedarf besteht. Diese Überprüfung hat ergeben, dass in den § 2 (Gegenstand der Gesellschaft), § 8 (Zuständigkeiten des Aufsichtsrates) sowie § 9 (Einladung zur Gesellschafterversammlung) Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf gesehen wurde. Zu § 2 ist anzumerken, dass der bisherige Gesellschaftszweck sehr detailreich formuliert ist. Insofern dient die Neufassung allein entsprechenden Vereinfachungsgründen. In § 8 sind die Wertgrenzen den Handlungsnotwendigkeiten angepasst, in § 9 ein vereinfachtes Instrumentarium in Bezug auf die Einladung von Gesellschafterversammlungen normiert. Der Aufsichtsrat der StWE hat der Änderung bereits zugestimmt. Vor einer notariellen Beurkundung eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses ist die Zustimmung des Rates der Gemeinde Inden erforderlich. Diese wird hiermit erbeten. Die EWV übernimmt die Koordination dieses Anzeigeverfahrens für die Kommunen. Finanzielle Auswirkungen: keine Personelle Auswirkungen: keine