Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
14.04.15, 16:01
Aktualisiert
14.04.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zum Schreiben vom 9. April 2015
an die Gemeinde Inden
Sachverhalt:
Im Rahmen einer routinemäßigen Abfragung wurde überprüft, ob bezüglich des
Gesellschaftsvertrages der Städtischen Wasserwerk Eschweiler GmbH (StWE)
Änderungsbedarf besteht. Diese Überprüfung hat ergeben, dass in den § 2 (Gegenstand der
Gesellschaft), § 8 (Zuständigkeiten des Aufsichtsrates) sowie § 9 (Einladung zur
Gesellschafterversammlung) Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf gesehen wurde.
Zu § 2 ist anzumerken, dass der bisherige Gesellschaftszweck sehr detailreich formuliert ist.
Insofern dient die Neufassung allein entsprechenden Vereinfachungsgründen.
In § 8 sind die Wertgrenzen den Handlungsnotwendigkeiten angepasst, in § 9 ein
vereinfachtes
Instrumentarium
in
Bezug
auf
die
Einladung
von
Gesellschafterversammlungen normiert.
Der Aufsichtsrat der StWE hat der Änderung bereits zugestimmt.
Vor einer notariellen Beurkundung eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses ist die
Zustimmung des Rates der Gemeinde Inden erforderlich. Diese wird hiermit erbeten.
Die EWV übernimmt die Koordination dieses Anzeigeverfahrens für die Kommunen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Personelle Auswirkungen:
keine