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Beschlussvorlage (Anlage 1 zum Schreiben EWV vom 09.04.2015)

Daten

Kommune
Inden
Größe
96 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
14.04.15, 16:01
Aktualisiert
14.04.15, 16:01
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Inhalt der Datei

Anlage 1 zum Schreiben vom 9. April 2015 an den Gesellschafter Gemeinde Inden Sachverhalt: Um eine Beteiligung an der Green zu ermöglichen, mussten die Gesellschaftsverträge der beiden Gesellschaften StWE und VWA hinsichtlich ihres Unternehmensgegenstandes angepasst werden. Die Städtische Wasserwerk Eschweiler GmbH und die Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH sind aktuell mit jeweils 15 % an der Green beteiligt. Die formalen Zustimmungserfordernisse sind Gegenstand des Anzeigeverfahrens der Bezirksregierung Köln. Danach müssen alle Gesellschafter, die über EWV indirekt an StWE und VWA beteiligt sind, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages zustimmen und anzeigen. Nachstehend sind die Änderungen der Gesellschaftsverträge im Einzelnen aufgeführt: 1) Satzung Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH §2 Gegenstand (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Wasserversorgung der Einwohner des Versorgungsgebietes sowie die Wärme- und Energieversorgung einschließlich energienaher Dienstleistungen im Sinne des § 107 a Abs. 2 GO NRW. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten sowie Unternehmens- und Interessengemeinschaften eingehen. §8 Aufsichtsrat (3) Der Zuständigkeit bzw. Genehmigung des Aufsichtsrates unterliegen im Übrigen insbesondere: b) Hingabe und Aufnahme von Darlehen ab 50.000 € und Bestellung von Sicherheiten, der Erwerb, die Belastung oder Veräußerung von Grundstücken und dinglichen Rechten sofern diesen nicht bereits im Rahmen des jährlichen Finanzplanes zugestimmt wurde, -2- d) Abschlüsse aller Verträge einschließlich Stundung und Erlass von Forderungen, die die Gesellschaft zu einer wiederkehrenden Ausgabe von mehr als 25.000,00 Euro oder zu einer einmaligen Ausgabe von mehr als 50.000,00 Euro verpflichten oder berechtigen sowie Führung von Rechtsstreiten mit solchen Streitwerten, (8) Der Aufsichtsrat ist schriftlich unter der Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von einer Woche per Brief, durch E-Mail, Telefax oder Kuriersendung einzuberufen. §9 Gesellschafterversammlung (4) Die Gesellschafterversammlung wird unter Mitteilung der Tagesordnung per Brief, durch E-Mail, Telefax oder Kuriersendung und mindestens achttägiger Frist, in dringenden Fällen ohne Einhaltung dieser Frist schriftlich oder telefonisch vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates, im Verhinderungsfalle von seinem Stellvertreter einberufen. Beschlussvorschlag: Die Gesellschafterversammlung stimmt den oben genannten Satzungsänderungen des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH zu. Dem Beschluss wird zugestimmt nicht zugestimmt -3- 2) Satzungsänderungen Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH §2 Gegenstand 1) Gegenstand des Unternehmens ist die Wasserversorgung der Einwohner des Versorgungsgebiets und die Energieversorgung. In unmittelbar angrenzenden Kommunen bemüht sich die Gesellschaft um den Zugewinn von Wasserkonzessionen und um solche wasserwirtschaftlichen Dienst- oder Betriebsführungsaufträge, die die unmittelbar angrenzenden Kommunen oder die kommunalen Unternehmen dieser Kommunen in den Wettbewerb stellen und die typischer Weise nicht an Handwerksbetriebe vergeben werden. Das Unternehmen wahrt die berechtigten Interessen der betroffenen Kommune. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten sowie Unternehmens- und Interessengemeinschaften eingehen. § 10 Innere Ordnung des Aufsichtsrates (1) Wenn es die Belange der Gesellschaft erfordern, ist der Aufsichtsrat unter Angabe der Tagesordnung per Brief, durch E-Mail, Telefax oder Kuriersendung mit einer Frist von 14 Tagen einzuberufen. § 12 Gesellschafterversammlung (2) Die Gesellschafterversammlung ist unter Mitteilung der Tagesordnung und Übersendung der dazugehörigen Unterlagen mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vom Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung per Brief, durch E-Mail, Telefax oder Kuriersendung einzuberufen, wenn Beschlüsse zu fassen sind oder die Einberufung aus einem sonstigen Grund im Interesse der Gesellschaft notwendig ist. Die Frist beginnt mit dem Tage der Absendung der Einladung (Poststempel ist maßgeblich). In dringenden Fällen kann auch eine andere Form der Einberufung und eine kürzere Frist gewählt werden. § 15 Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung Die Geschäftsführung ist verpflichtet, im Rahmen der Jahresabschlusserstellung dafür Sorge zu tragen, dass die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge im Sinne des §285 Nummer 9 des Handels-gesetzbuches der Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates, des Beirates oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge -4- jedes einzelnen Mitglieds dieser Personengruppe unter Ausgliederung nach Komponenten im Sinne des § 285 Nummer 9 Buchstabe a des Handelsgesetzbuches angegeben werden. Beschlussvorschlag Die Gesellschafterversammlung stimmt den oben genannten Satzungsänderungen des Gesellschaftsvertrages der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH zu. Dem Beschluss wird zugestimmt nicht zugestimmt ……………………………………….., den ……………………… ………………………………………………………………………. Unterschrift, Bürgermeister (Stadt/Gemeinde)