Daten
Kommune
Inden
Größe
96 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
14.04.15, 16:01
Aktualisiert
14.04.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zum Schreiben vom 9. April 2015
an den Gesellschafter Gemeinde Inden
Sachverhalt:
Um eine Beteiligung an der Green zu ermöglichen, mussten die
Gesellschaftsverträge der beiden Gesellschaften StWE und VWA hinsichtlich ihres
Unternehmensgegenstandes angepasst werden.
Die Städtische Wasserwerk Eschweiler GmbH und die Verbandswasserwerk
Aldenhoven GmbH sind aktuell mit jeweils 15 % an der Green beteiligt.
Die formalen Zustimmungserfordernisse sind Gegenstand des Anzeigeverfahrens
der Bezirksregierung Köln. Danach müssen alle Gesellschafter, die über EWV
indirekt an StWE und VWA beteiligt sind, den Änderungen des
Gesellschaftsvertrages zustimmen und anzeigen.
Nachstehend sind die Änderungen der Gesellschaftsverträge im Einzelnen
aufgeführt:
1) Satzung Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH
§2
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Wasserversorgung der Einwohner des
Versorgungsgebietes sowie die Wärme- und Energieversorgung einschließlich
energienaher Dienstleistungen im Sinne des § 107 a Abs. 2 GO NRW.
(2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, durch die der
Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen
oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder
pachten sowie Unternehmens- und Interessengemeinschaften eingehen.
§8
Aufsichtsrat
(3) Der Zuständigkeit bzw. Genehmigung des Aufsichtsrates unterliegen im Übrigen
insbesondere:
b) Hingabe und Aufnahme von Darlehen ab 50.000 € und Bestellung von
Sicherheiten, der Erwerb, die Belastung oder Veräußerung von Grundstücken und
dinglichen Rechten sofern diesen nicht bereits im Rahmen des jährlichen
Finanzplanes zugestimmt wurde,
-2-
d) Abschlüsse aller Verträge einschließlich Stundung und Erlass von Forderungen,
die die Gesellschaft zu einer wiederkehrenden Ausgabe von mehr als 25.000,00
Euro oder zu einer einmaligen Ausgabe von mehr als 50.000,00 Euro verpflichten
oder berechtigen sowie Führung von Rechtsstreiten mit solchen Streitwerten,
(8) Der Aufsichtsrat ist schriftlich unter der Mitteilung der Tagesordnung mit einer
Frist von einer Woche per Brief, durch E-Mail, Telefax oder Kuriersendung
einzuberufen.
§9
Gesellschafterversammlung
(4) Die Gesellschafterversammlung wird unter Mitteilung der Tagesordnung per
Brief, durch E-Mail, Telefax oder Kuriersendung und mindestens achttägiger Frist, in
dringenden Fällen ohne Einhaltung dieser Frist schriftlich oder telefonisch vom
Vorsitzenden des Aufsichtsrates, im Verhinderungsfalle von seinem Stellvertreter
einberufen.
Beschlussvorschlag:
Die Gesellschafterversammlung stimmt den oben
genannten
Satzungsänderungen
des
Gesellschaftsvertrages der Städtisches Wasserwerk
Eschweiler GmbH zu.
Dem Beschluss wird
zugestimmt
nicht zugestimmt
-3-
2) Satzungsänderungen Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH
§2
Gegenstand
1) Gegenstand des Unternehmens ist die Wasserversorgung der Einwohner des
Versorgungsgebiets und die Energieversorgung. In unmittelbar angrenzenden
Kommunen bemüht sich die Gesellschaft um den Zugewinn von
Wasserkonzessionen und um solche wasserwirtschaftlichen Dienst- oder
Betriebsführungsaufträge, die die unmittelbar angrenzenden Kommunen oder die
kommunalen Unternehmen dieser Kommunen in den Wettbewerb stellen und die
typischer Weise nicht an Handwerksbetriebe vergeben werden. Das Unternehmen
wahrt die berechtigten Interessen der betroffenen Kommune.
(2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, durch die der
Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen
oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder
pachten sowie Unternehmens- und Interessengemeinschaften eingehen.
§ 10
Innere Ordnung des Aufsichtsrates
(1) Wenn es die Belange der Gesellschaft erfordern, ist der Aufsichtsrat unter
Angabe der Tagesordnung per Brief, durch E-Mail, Telefax oder Kuriersendung mit
einer Frist von 14 Tagen einzuberufen.
§ 12
Gesellschafterversammlung
(2) Die Gesellschafterversammlung ist unter Mitteilung der Tagesordnung und
Übersendung der dazugehörigen Unterlagen mit einer Frist von mindestens 14
Tagen vom Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung per Brief, durch E-Mail,
Telefax oder Kuriersendung einzuberufen, wenn Beschlüsse zu fassen sind oder die
Einberufung aus einem sonstigen Grund im Interesse der Gesellschaft notwendig
ist. Die Frist beginnt mit dem Tage der Absendung der Einladung (Poststempel ist
maßgeblich). In dringenden Fällen kann auch eine andere Form der Einberufung
und eine kürzere Frist gewählt werden.
§ 15
Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung
Die Geschäftsführung ist verpflichtet, im Rahmen der Jahresabschlusserstellung dafür
Sorge zu tragen, dass die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge
im Sinne des §285 Nummer 9 des Handels-gesetzbuches der Mitglieder der
Geschäftsführung, des Aufsichtsrates, des Beirates oder einer ähnlichen Einrichtung
jeweils für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge
-4-
jedes einzelnen Mitglieds dieser Personengruppe unter Ausgliederung nach
Komponenten im Sinne des § 285 Nummer 9 Buchstabe a des Handelsgesetzbuches
angegeben werden.
Beschlussvorschlag
Die Gesellschafterversammlung stimmt den oben
genannten Satzungsänderungen des Gesellschaftsvertrages der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH
zu.
Dem Beschluss wird
zugestimmt
nicht zugestimmt
……………………………………….., den ………………………
……………………………………………………………………….
Unterschrift, Bürgermeister (Stadt/Gemeinde)