Daten
Kommune
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Größe
9,8 MB
Datum
27.05.2015
Erstellt
13.05.15, 16:01
Aktualisiert
13.05.15, 16:01
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1
Gebietsbezogene Gesamtstrategie zur Verbesserung
der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier
Vorwort
1. Das Rheinische Braunkohlerevier
2. Luftschadstoffe
2.1 Feinstaub
2.2 Stickstoffdioxid
3. Instrumente der Luftreinhaltung
3.1 Der gesamtstrategische Ansatz – Was ist das und wofür?
3.2 Was ist ein Luftreinhalteplan und wo kommt er her?
3.2.1
Rechtliche Grundlagen
3.2.2
Zweck und Bindungswirkung der Luftreinhaltepläne
3.3 Welche Aktionspläne und Luftreinhaltepläne gibt es bereits im Rheinischen Revier?
4. Die Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier
4.1 Wer misst und beurteilt die Luftqualität?
4.2 Wo wird was gemessen?
4.3 Wie sauber ist denn die Luft?
4.3.1
Feinstaub
4.3.2
Stickstoffdioxid
4.4 Entwicklung der Luftqualität
4.4.1
Feinstaub
4.4.2
Stickstoffdioxid
5. Wer oder was verschmutzt die Luft?
5.1 Quellen allgemein
5.2 Luftschadstoffe, Ausbreitung und Wetterlage
5.3 Quellen im Rheinischen Braunkohlerevier
2
5.3.1
Anteil der Hintergrundbelastung an der Gesamtbelastung
5.3.1.1
Feinstaub
5.3.1.2
Stickstoffdioxid
5.3.2
Anteil der lokalen Emittenten an der Gesamtbelastung
5.3.2.1
Anteil des Tagebaus an der Feinstaubbelastung
5.3.2.2
Anteile weiterer lokaler Emittenten aus dem
Emissionskataster
6. Saubere Luft für alle – wer tut was?
6.1 Maßnahmen der Gebietskörperschaften
6.2 Maßnahmen RWE Power AG
6.3 Maßnahmen Straßen NRW
6.4 Maßnahmen in sonstigen Emittentengruppen
7. Monitoring und Informationsaustausch
7.1 Grundsatz
7.2 Wer ist für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich?
7.3 Wer überwacht, ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität führen?
7.4 Informations- und Erfahrungsaustausch
8. Zusammenfassung
Anhang 1
Gesamtübersicht der Maßnahmen der Gebietskörperschaften
Anhang 2
Gesamtübersicht der Maßnahmen der RWE Power AG
Anhang 3
Gesamtübersicht der Maßnahmen des Landesbetrieb Straßen NRW
3
Vorwort
Das Rheinische Braunkohlerevier bezeichnet ein Bergbaugebiet am Rand des Rheinischen Schiefergebirges und ist das größte Braunkohlerevier Europas. Die eher
ländliche Region um das Rheinische Braunkohlerevier wird sowohl durch die Abgrabungsstätten selbst, als auch durch die mit dem Braunkohletagebau zusammenhängenden gewerblichen und industriellen Anlagen beeinflusst. Nicht nur die sehr offensichtlichen (optischen) Einflüsse wie die Tagebauflächen oder die Kraftwerke sind
hier zu erwähnen, sondern auch die nicht sichtbaren Faktoren, wie z.B. die Luftbelastungssituation, um die es in der vorliegenden Strategie geht. Hinsichtlich des
Feinstaubs1 (PM10) ist festzustellen, dass der Jahresmittelwert im Rheinischen
Braunkohlerevier unter der durchschnittlichen Belastung anderer industriell geprägter
Regionen in NRW liegt, die durchschnittliche Belastung rein ländlicher Regionen in
NRW jedoch übersteigt – auch wenn der Grenzwert derzeit eingehalten wird. Unabhängig vom Tagebau spielt Stickstoffdioxid (NO2) gerade in besiedelten Gebieten
eine große Rolle (lokaler Hauptverursacher Straßenverkehr). Beide Schadstoffe sind
als gesundheitsgefährdend einzustufen, wie zahlreiche Studien belegen. Ein weiteres Absenken der Feinstaub- und Stickoxidbelastung in der Außenluft ist somit mit
einem konkreten Gewinn für die Gesundheit und die Lebenserwartung der Bevölkerung verbunden. Daher wurde diese gebietsübergreifende Strategie unabhängig von
bestehenden Grenzwerten – für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Feinstaub –
in Ergänzung zu einer schon viele Jahre währenden Luftreinhalteplanung in einzelnen Gebieten des Rheinischen Braunkohlerevieres erarbeitet. Sie soll helfen, die
Immissionsbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner im Rheinischen Braunkohlerevier insgesamt dauerhaft und deutlich zu verbessern.
1
Feinstaub PM10 bezeichnet die Masse aller im Gesamtstaub enthaltenen Partikel, deren aerodynamischer
Durchmesser kleiner als 10 µm ist.
4
1. Das Rheinische Braunkohlerevier
In NRW gibt es derzeit mit dem Tagebau Hambach, dem Tagebau Inden und dem
Tagebau Garzweiler drei Braunkohleabbaustätten. Die Tagebaue Hambach und Inden liegen im Regierungsbezirk Köln. Der Tagebau Garzweiler erstreckt sich über die
Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln. Die Region um die o.g. Tagebaue wird auch
das „Rheinische Braunkohlerevier“ genannt.
Eine geografische Abgrenzung des Rheinischen Braunkohlereviers findet sich in Wikipedia2:
„Das Rheinische Braunkohlerevier liegt in der Kölner Bucht, am Nordwestrand des
Rheinischen Schiefergebirges. Obwohl geringmächtige Lagerstätten an den Rändern
der Kölner Bucht bei Bad Godesberg und rechtsrheinisch bei Beuel und Bergisch
Gladbach zu nennen sind, die keine große Rolle gespielt haben, werden die Grenzen
des eigentlichen Reviers wie folgt beschrieben:
Südrevier
Das Südrevier um Brühl beginnt südlich von Brühl in der Ville, dort nördlich einer Linie Brühl–Eckdorf/ Erftstadt-Bliesheim. Das Südrevier reicht etwa bis zum Verlauf der
Luxemburger Straße B 265 bei Hürth und Liblar und schließt auch die ehemalige
Grube Gewerkschaft Hürtherberg sowie das jetzige Naherholungsgebiet Hürtherberg
mit ein. Auf der Südseite umgreift es auch die Konzessionen von Carl Brendgen und
seiner Firmen um Kierdorf. Dieses Gebiet kleinräumiger Gruben war bis Mitte der
1960er Jahre bereits ausgekohlt und rekultiviert worden. Die Tagebaue wurden zu
einem bewaldeten Naherholungsgebiet mit einer Vielzahl von kleinen und mittelgroßen Seen rekultiviert.
Mittleres Revier
Das Mittlere Revier umfasst den Villerücken westlich des Frechener Sprungs (Linie
Frechen–Oberaußem–Niederaußem) von der Luxemburger Straße im Süden bis zur
Linie Bergheim–Oberaußem im Norden. Es ist heute weitgehend ausgekohlt und rekultiviert, die Braunkohleindustrie mit Großkraftwerken und Nachfolgeindustrien prägt
aber immer noch die Landschaft.
Nordrevier
Das Nordrevier schließt sich nördlich des flözfreien Kasterer Horstes und der ErftUmbiegung nach Osten an und reicht mit den Tagebaugebieten Garzweiler I und II
bis Jüchen und Erkelenz, wobei die Braunkohle-Flöze sich in noch größerer Tiefe bis
unter Niers und Schwalm erstrecken. Es umfasst ferner mit dem Tieftagebau Hambach bei Jülich Teile der Erftscholle. Hier werden Abraum und Kohle mit Großgeräten
wie Schaufelradbaggern gefördert, die Gruben werden dann mit großdimensionierten
2
www.wikipedia.org: „Rheinisches Braunkohlerevier“; unter Bezugnahme auf Buschmann, Walter u. a.: Braunkohlenbergbau im Rheinland (2008), S. 255 ff.
5
Bandanlagen und Absetzern wieder verfüllt. Die Kohle wird durch ein eigenes Bahnnetz (Nord-Süd-Bahn (Garzweiler) und Hambachbahn) zu den Werken im Süden gebracht. Die Abraumhalde Sophienhöhe (290 m. ü. N.N.) überragt weithin sichtbar die
Jülicher Börde.
Westrevier
Das Westrevier zwischen Düren, Weisweiler, Eschweiler, Alsdorf, Aldenhoven und
Jülich mit dem Tagebau Inden nutzt Flöze der Rurscholle und versorgt damit das
Kraftwerk Weisweiler.
Die industrielle Nutzung des Reviers mit der kompletten Wertschöpfungskette von
Kohleabbau bis Verstromung erfolgt heute ausschließlich durch den RWE-Konzern
(über seine Tochter RWE Power).
Abb. 1/1:
Rheinisches Braunkohlerevier, Stand 09/2014
3
Hinsichtlich der Siedlungsstruktur ist das Rheinische Braunkohlerevier insgesamt als
eher ländlich geprägtes Gebiet mit Mittel- und Unterzentren anzusehen.“ Wesentliche
Areale sind von ihrer Nutzungsstruktur eher industriell geprägt.
3
RWE Power AG
6
2. Luftschadstoffe
Der Mensch benötigt täglich 20 m3 Luft, deren chemische Zusammensetzung kein
unveränderlicher Zustand ist. In dicht besiedelten Gebieten wird die Luft durch eine
Vielzahl von Quellen (u.a. Industrie, Haushalt, Verkehr) mit Schadstoffen belastet.
Zum Gesundheitsschutz sind Grenzwerte für Luftschadstoffe festgelegt, deren Einhaltung überwacht wird.
Die Gesamtstrategie bezieht sich auf die Luftschadstoffe Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid NO2. Für Feinstaub gab es in der Vergangenheit an zwei Messpunkten
(siehe Kap. 4.3) im Rheinischen Braunkohlerevier Überschreitungen der Grenzwerte,
für Stickstoffdioxid werden auch aktuell noch Grenzwertüberschreitungen festgestellt.
Für alle anderen Luftschadstoffe wurden keine Grenzwertüberschreitungen im Rheinischen Braunkohlerevier beobachtet.
2.1 Feinstaub
Das was wir gemeinhin als Staub bezeichnen, ist in der Regel Grobstaub. Dieser
Grobstaub besteht aus großen Teilchen, die nicht lange in der Luft verbleiben, sondern sich als Staubniederschlag auf Fensterbänken, Terrassen etc. absetzen. Die
großen Partikel im Grobstaub können von uns nicht in die Lunge eingeatmet werden,
sondern verbleiben weitgehend in den oberen Atemwegen, wo sie wieder ausgeatmet werden bzw. über Selbstreinigungsmechanismen des Atemtrakts wieder aus
dem Körper entfernt werden. Damit ist Grobstaub zwar lästig, in der Regel aber nicht
gesundheitsschädlich. In der vorliegenden Gesamtstrategie geht es um den Gesundheitsschutz und damit nicht um Grobstaub/Staubniederschlag, sondern um die
feineren Partikel – den Feinstaub PM10.
Bei PM10 handelt es sich um Partikel mit einem Durchmesser ≤ 10 µm. Sie gelangen
durch Nase und Mund in die Lunge, wo sie je nach Größe bis in die Hauptbronchien
oder Lungenbläschen transportiert werden können. Ultrafeine Partikel (PM0,1) als Bestandteil von PM10 können sogar aus den Lungenbläschen (Alveolen) in die Blutbahn
übertreten und so im Körper verteilt werden und andere Organe erreichen.
Aus epidemiologischen Untersuchungen4 liegen deutliche Hinweise für den Zusammenhang zwischen kurzen Episoden mit hoher PM10-Exposition5 und Auswirkungen
auf die Sterblichkeit (Mortalität) und Erkrankungsrate (Morbidität) vor. Herz-Kreislaufund Atemwegserkrankungen stehen dabei im Vordergrund.
Eine Langzeit-Exposition über Jahrzehnte kann ebenso mit ernsten gesundheitlichen
Auswirkungen verbunden sein. So wurden insbesondere eine erhöhte Rate von
4
epidemiologische Untersuchungen sind Untersuchungen, die sich mit der Verbreitung sowie den Ursachen und
Folgen von Einflüssen auf die Gesundheit der Bevölkerung oder großer Personengruppen beschäftigt.
5
Als Exposition bezeichnet man den Kontakt bzw. das Ausgesetztsein eines Menschen gegenüber äußeren
Einflüssen, hier z.B. Feinstaub
7
Atemwegserkrankungen und Störungen des Lungenwachstums bei Kindern festgestellt. Auch ist eine Erhöhung der PM10-Konzentration mit einem Anstieg der Gesamtsterblichkeit, der Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Sterblichkeit sowie einer erhöhten Lungenkrebssterblichkeit verbunden.
Die „Feinstaubkohortenstudie Frauen in NRW “6, die in Nordrhein-Westfalen als hoch
industrialisiertem Land mit zusätzlicher starker Verkehrsbelastung durchgeführt wurde, bestätigt den aus anderen Studien7 bekannten Zusammenhang, dass Feinstaub
(PM10) unstrittig negative gesundheitliche Folgen hat. So konnte gezeigt werden,
dass bei einem Anstieg der PM10-Konzentration um 7 µg/m3 die Gesamtsterblichkeit
um 17 %, die kardiopulmonale (Herz und Lunge betreffende) Sterblichkeit um 38 %
sowie die kardiovaskuläre (Herz und Gefäße betreffende) Sterblichkeit um 42 % zunimmt.
Zusätzlich zur Partikelgröße spielt u.a. auch die chemische Zusammensetzung eine
Rolle (z.B. bei Dieselruß). Weiterhin zeigt sich, dass bei Minderung der Partikelbelastung um 1 µg PM10/m³ von einer rechnerischen Zunahme der Lebenserwartung, bezogen auf die Gesamtbevölkerung, im Bereich von 0,5 Monaten ausgegangen werden kann.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass PM10 (oder PM10-Komponenten) einen deutlichen Beitrag zu den schädlichen Gesundheitseffekten beim Menschen leisten.8 Ein
Schwellenwert, unterhalb dessen nicht mehr mit gesundheitsschädlichen Wirkungen
zu rechnen ist, kann für PM10 nach aktuellem Kenntnisstand nicht angegeben werden. Dies bedeutet, dass jede Reduzierung der PM10-Belastung einen gesundheitlichen Nutzen mit sich bringt.
2.2 Stickstoffdioxid
Als Reizgas mit stechend-stickigem Geruch wird Stickstoffdioxid (NO2) bereits in geringen Konzentrationen wahrgenommen. Die Inhalation ist der einzig relevante Aufnahmeweg. Die relativ geringe Wasserlöslichkeit des NO2 bedingt, dass der Schadstoff nicht in den oberen Atemwegen gebunden wird, sondern auch in tiefere Bereiche des Atemtrakts (Bronchiolen, Alveolen) eindringt. NO2 kann die menschliche Gesundheit nachhaltig schädigen.
Nach kurzfristiger Erhöhung der NO2-Belastung konnte in umweltepidemiologischen
Studien eine Zunahme der Gesamtsterblichkeit, der Herz-Kreislauf-Sterblichkeit, der
Krankenhausaufnahmen und Notfall-Konsultationen aufgrund von Atemwegserkran6
Feinstaubkohortenstudie Frauen in NRW, LANUV-Fachbericht 31, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, überarbeitete Version vom Januar 2012, Recklinghausen 2012
7
8
Z.B. SALIA-Kohorten-Studie; Havard-6-cities study
Vgl. LANUV, Gesundheitliche Wirkungen von Feinstaub und Stickstoffdioxid im Zusammenhang mit der Luftreinhalteplanung, Oktober 2010; http://www.lanuv.nrw.de/gesundheit/schadstoffe/gesundheitliche_wirkungen.pdf,
sowie
MKULNV NRW, Kernaussagen im Fachgespräch über gesundheitliche Wirkungen von Luftschadstoffen am 21.
Oktober 2010 im MKULNV; http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/kernaussagen_studie_feinstaub.pdf.
8
kungen und Asthma sowie der Krankenhausaufnahmen aufgrund von chronischer
Bronchitis ermittelt werden.
Eine langfristige Erhöhung der NO2-Konzentration in der Außenluft führt zu einer
Verschlechterung der Lungenfunktion und einer Erhöhung der Häufigkeit von infektionsbedingten Atemwegserkrankungen wie Husten oder Bronchitis. Pro Zunahme der
NO2-Belastung um 10 µg/m³ muss mit einem Anstieg der Häufigkeit von Bronchitissymptomen oder des Auftretens von Bronchitis um ca. 10 % gerechnet werden. Besonders betroffen sind vor allem gesundheitlich vorgeschädigte Personen mit Atemwegserkrankungen sowie Kinder und Jugendliche. Aber auch Herz-KreislaufErkrankungen und die Sterblichkeit nehmen in der Bevölkerung mit ansteigender
NO2-Konzentration zu.
Die Auswertung der „Feinstaubkohortenstudie Frauen in NRW“ weist darauf hin, dass
bei einem Anstieg der NO2-Konzentration um 16 µg/m³ die Gesamtsterblichkeit um
17 %, die kardiopulmonale Sterblichkeit um 50 % sowie die kardiovaskuläre Sterblichkeit um 55 % zunimmt.
Auch für NO2 konnte bisher kein Schwellenwert für die Konzentration ermittelt werden, bei dessen Unterschreiten langfristige Wirkungen auf den Menschen ausgeschlossen werden können. Es ist aber davon auszugehen, dass NO2 einen wesentlichen Beitrag zu den schädlichen Gesundheitseffekten beim Menschen leistet.9 Daher
trägt jede Reduzierung der Belastung zu einer Verbesserung des Gesundheitsschutzes bei. Da Stickstoffdioxid ein gesundheitlicher Indikator für verkehrsbedingte Emissionen ist, werden durch Verminderung der NO2-Einträge in die Umwelt auch andere
wirkungsrelevante Schadstoffe aus dem Straßenverkehr verringert.
9
Vgl. LANUV, Gesundheitliche Wirkungen von Feinstaub und Stickstoffdioxid im Zusammenhang mit der Luftreinhalteplanung, Oktober 2010; http://www.lanuv.nrw.de/gesundheit/schadstoffe/gesundheitliche_wirkungen.pdf,
sowie
MKULNV NRW, Kernaussagen im Fachgespräch über gesundheitliche Wirkungen von Luftschadstoffen am 21.
Oktober 2010 im MKULNV; http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/kernaussagen_studie_feinstaub.pdf.
9
3. Instrumente der Luftreinhaltung
3.1 Der gesamtstrategische Ansatz - Was ist das und wofür?
Die gebietsbezogene Gesamtstrategie stellt ein räumlich umfassendes Konzept dar,
welches einen Beitrag leisten soll, die Immissionssituation der Anwohnerinnen und
Anwohner im Rheinischen Braunkohlerevier insgesamt dauerhaft deutlich zu verbessern, wenngleich eine besondere Schutzbedürftigkeit derzeit im immissionsschutzrechtlichen Sinne für das Gebiet des Rheinischen Braunkohlereviers insgesamt nicht
besteht.10 Hinsichtlich des Feinstaubs11 (PM10) ist festzustellen, dass der Jahresmittelwert im Rheinischen Braunkohlerevier unter der durchschnittlichen Belastung anderer industriell geprägter Regionen in NRW liegt, die durchschnittliche Belastung
rein ländlicher Regionen in NRW jedoch übersteigt. Die Luftqualität hinsichtlich
Feistaub hat sich allerdings deutlich verbessert (vgl. Kapitel 4.3.1).
Das Konzept umfasst die Maßnahmen der einzelnen Träger, die zur Luftreinhaltung
beitragen, und wird so Synergieeffekte identifizieren. Mit der gebietsbezogenen Gesamtstrategie Rheinisches Braunkohlerevier wird damit ein neuer Weg beschritten,
der die gesetzlich vorgeschriebene Aufstellung von Luftreinhalteplänen ergänzt. Die
bereits bestehenden Luftreinhaltepläne Grevenbroich, Hambach, Düren und Mönchengladbach bleiben in Kraft; die Umsetzung der Maßnahmen in diesen Plänen
wird weiter konsequent verfolgt.
Bei der Erstellung der gebietsbezogenen Gesamtstrategie wird auch dem Umstand
Rechnung getragen, dass nicht nur die Tagebaue und industrielle Anlagen Schadstoffe emittieren. So sind auch die Ortschaften im Rheinischen Braunkohlerevier
nicht nur Immissionsorte (also Orte, an denen die Schadstoffe auf die Menschen
einwirken), sondern gleichzeitig auch Orte, an denen Schadstoffe emittiert werden
(z.B. Straßenverkehr und Gebäudeheizungen). Die sich beteiligenden Gebietskörperschaften sind sich dieses Umstandes bewusst und haben sich daher mit zahlreichen Maßnahmen in die Strategie eingebracht.
Die nun veröffentlichte Gesamtstrategie soll nicht der Endpunkt sein, sondern ist offen für weitere Entwicklungen und die Aufnahme neuer Ansätze und Maßnahmen. Im
Bewusstsein für die Verantwortung der Menschen im Rheinischen Braunkohlerevier
und einer gesunden Umwelt, soll sie Anstoß für weitere Anstrengungen der Verantwortlichen aus Kommune und Wirtschaft sein, die Luftqualität nachhaltig zu verbessern.
10
Siehe auch Beschluss des Landtages vom 14.05.2014 auf Grundlage des Antrags von SPD/CDU/Bündnis
90/Die Grünen und Piraten „Augenhöhe zwischen Bergbauunternehmen und Betroffenen: Rechtlichen Rahmen
verbessern, Position der Betroffenen und Anwohnerschutz stärken“ vom 06.05.2014, Drs. 16/5750.
11
Feinstaub PM10 bezeichnet die Masse aller im Gesamtstaub enthaltenen Partikel, deren aerodynamischer
Durchmesser kleiner als 10 µm ist.
10
3.2 Was ist ein Luftreinhalteplan und wo kommt er her?
3.2.1 Rechtliche Grundlagen
Aufbauend auf den Vorgehensweisen in Deutschland und anderen EUMitgliedstaaten wird die Luftreinhalteplanung seit den 90er Jahren EU-weit einheitlich
geregelt. Im Jahr 1996 erließ der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 96/62/EG
über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (LuftqualitätsRahmenrichtlinie)12. Zur Verbesserung bzw. Erhaltung der Luftqualität in der Gemeinschaft legte sie Grundsätze für einheitliche Methoden und Kriterien zur Beurteilung der Luftqualität fest. Sie listete außerdem die Schadstoffe auf, für die Luftqualitätsstandards und –ziele entwickelt und im Rahmen weiterer Gesetzgebung konkretisiert wurden (sogenannte Tochterrichtlinien). Der Rat der Europäischen Union hat in
der ersten Tochterrichtlinie 1999/30/EG13 Grenzwerte und Alarmschwellen unter anderem für Feinstaub und Stickstoffdioxid festgelegt.
Am 11. Juni 2008 ist die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates über Luftqualität und saubere Luft in Europa (Luftqualitätsrichtlinie)14 in
Kraft getreten. Die Luftqualitätsrichtlinie ersetzt die Luftqualitätsrahmenrichtlinie und
die ersten drei Tochterrichtlinien.
Die Umsetzung der europäischen Regelungen in deutsches Recht erfolgte in den
§§ 40 und 44 bis 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes15 und durch die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)16. In
der 39. BImSchV sind unter anderem die Vorgaben für die Kontrolle der Luftqualität
sowie die Grenzwerte für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Feinstaub festgeschrieben.
3.2.2 Zweck und Bindungswirkung der Luftreinhaltepläne
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet die zuständigen Behörden (in
NRW: die Bezirksregierungen) bei der Überschreitung von Grenzwerten Luftreinhaltepläne aufzustellen. Diese sollen Maßnahmen enthalten, die so schnell wie möglich
und dauerhaft die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen.
12
Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität.
Amtsblatt Nr. L 296 vom 21. November 1996 Seite 55-63, http://eur-
lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31996L0062:DE:HTML
13
Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und
Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft. Amtsblatt Nr. L 163 vom 29/06/1999 S. 0041 – 0060, http://eur-
lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31999L0030:DE:HTML
14
Richtlinie 2008/50/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und
saubere Luft für Europa, Amtsblatt Nr. L 152 v. 11.06.2008 S. 1, ber. Amtsblatt Nr. L 336 v. 08.12.2012, http://eur-
lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:152:0001:0044:de:PDF
15
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG vom 17. Mai 2013, BGBl. I S.
1274, ber. S. 3753, http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/
16
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über
Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen 39. BImSchV - vom 2. August 2010, BGBl. I S. 1065,
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_39/
11
Besteht die Gefahr, dass die durch die 39. BImSchV festgelegten Alarmschwellen
überschritten werden, ist die Bezirksregierung verpflichtet, einen Plan für kurzfristig
zu ergreifende Maßnahmen aufzustellen (früher: Aktionsplan). Besteht die Gefahr,
dass Immissionsgrenzwerte oder Zielwerte überschritten werden, kann die zuständige Behörde einen Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen aufstellen. Die im
Plan festgelegten Maßnahmen müssen geeignet sein, die Gefahr der Überschreitung
der Werte zu verringern oder den Zeitraum zu verkürzen, in dem die Werte überschritten werden.
Luftreinhaltepläne und Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen sind Handlungspläne, die in ihrer Rechtsnatur Verwaltungsvorschriften ähneln. Sie sind für die
Verwaltungsbehörden verbindlich, entfalten aber keine unmittelbare Rechtswirkung
gegenüber Dritten. Erst die Umsetzung der Maßnahmen durch die Fachbehörden
(z.B. Stadt, Kreis, Bezirksregierung, Landesbetrieb Straßenbau NRW) auf Grundlage
des jeweiligen Fachrechts sind auch für Dritte verpflichtend. Die Verkehrsverbote in
den Umweltzonen werden z.B. durch Aufstellen der entsprechenden Schilder umgesetzt.
Seit 2005 gelten EU-weit Grenzwerte für Feinstaub, seit 2010 auch für Stickstoffdioxid (siehe auch Kap. 4.1). Die Überschreitung der Grenzwerte für diese beiden
Schadstoffe im Rheinischen Braunkohlerevier war Anlass für die Aufstellung mehrerer Aktions- und Luftreinhaltepläne (siehe Kapitel 3.3).
3.3 Welche Aktionspläne und Luftreinhaltepläne gibt es bereits im Rheinischen Revier?
Unterstützt durch ein entsprechendes Messnetz, welches in NRW durch das LANUV17 betrieben wird, wurden Belastungsschwerpunkte ermittelt und Luftreinhaltepläne (in den Anfängen auch „Aktionspläne“) mit Maßnahmen zur Reduzierung der
Luftbelastung erstellt. Die Bemühungen im Rahmen der Luftreinhalteplanung im
Rheinischen Braunkohlerevier, die Luftbelastung für die Bevölkerung zu reduzieren,
währen nun schon viele Jahre.
Im Rheinischen Braunkohlerevier machte der Aktionsplan Tagebau Hambach18
vom 29. September 2005 den Anfang. Aufgrund von Überschreitungen der zulässigen PM10-Grenzwerte im Jahre 2004, gemessen an der Messstelle in Niederzier in
unmittelbarer Nähe zum Tagebau Hambach, erstellte die Bezirksregierung Köln einen Aktionsplan für die Umgebung des Tagebaus Hambach. Im Rahmen der Verursacheranalyse wurde der Tagebau Hambach mit einem Anteil von 25 % als zweitgrößter Verursacher hinter der regionalen Hintergrundbelastung ermittelt. Da ein Aktionsplan den regionalen Hintergrund nicht beeinflussen kann, wurden Minderungsmaßnahmen im Tagebau festgeschrieben.
17
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Leibnizstr. 10, 45659 Recklinghausen, www.lanuv.nrw.de
18
aufgegangen im späteren Luftreinhalteplan Tagebau Hambach
12
Etwa ein Jahr später folgte der Aktionsplan Grevenbroich19 vom 15. Oktober 2006.
Nachdem im Juni 2006 an der Messstelle GRGG im Stadtteil Gustorf-Gindorf bereits
die 40. Überschreitung des Tagesmittelwertes für PM10 festgestellt wurde (35 Überschreitungen des Tagesmittelwerts von 50 µg/m³ sind pro Jahr erlaubt), stellte die
Bezirksregierung Düsseldorf diesen Aktionsplan auf. Die durchgeführte Ursachenanalyse ergab, dass insbesondere der Kohlebunker des Tagebaus eine bedeutende PM10-Einzelquelle darstellt. Der Aktionsplan war darauf ausgerichtet, kurzfristig
und schnell zu wirken und beinhaltete Maßnahmen, die ausschließlich auf den Tagebau Garzweiler ausgerichtet waren.
Am 01. April 2009 folgte dem Aktionsplan der Luftreinhalteplan Grevenbroich20.
Dieser wurde zur Stabilisierung der Luftqualitätssituation in Grevenbroich aufgestellt.
Die Maßnahmen des vorhergehenden Aktionsplanes wurden in den Luftreinhalteplan
integriert.
Am 31.12.2012 trat der Luftreinhalteplan Hambach21 in Kraft. Dieser Plan wurde
auf Grund der im Jahr 2010 wieder ermittelten Grenzwertüberschreitung (nachdem
von 2006 bis 2009 der Grenzwert eingehalten wurde) für Feinstaub an der Messstation Niederzier notwendig. Neben den, aus dem vorhergehenden Aktionsplan übernommenen Maßnahmen, wurden auch deutlich weitergehende Maßnahmen bez. des
Tagebau Hambach festgelegt. Darüber hinaus enthält der Luftreinhalteplan zahlreiche kommunale Maßnahmen.
Der Luftreinhalteplan Mönchengladbach22 ist am 26.07.2012 in Kraft getreten.
Auslöser waren Grenzwertüberschreitungen der Luftschadstoffe PM10 und NO2. Lokaler Hauptverursacher der Überschreitungen war der lokale Straßenverkehr. Daher
enthält der Luftreinhalteplan Mönchengladbach als wesentliche Maßnahmen Verkehrsbeschränkungen wie die Festlegung einer Umweltzone und Durchfahrtsverbote
für LKW > 3,5 t auf diversen Straßen.
Als bisher letzter Luftreinhalteplan im Rheinischen Braunkohlerevier trat am
01.07.2013 der Luftreinhalteplan Düren23 in Kraft. Dieser wurde aufgestellt, weil der
geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wurde; das hatten die Immissionsmessungen des LANUV im Jahre 2009 ergeben. Hauptverursacher der Überschreitung ist der lokale Straßenverkehr. Daher setzen die Maßnahmen des Luftreinhalteplans bei diesem Verursacher an.
Aktuell befindet sich der Luftreinhalteplan Eschweiler in der Aufstellung. Dies ist
erforderlich, da dort der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid 2012 überschritten
wurde.
19
20
aufgegangen im späteren Luftreinhalteplan Grevenbroich
URL http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/umweltzone_luftreinhaltung/pdf/LRP_Grevenbroich.pdf
21
URL http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/luftreinhalteplan_hambach.pdf
22
http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/umweltzone_luftreinhaltung/pdf/Luftreinhalteplan_M__nchengladbach.pdf
23
URL http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/luftreinhalteplan_dueren.pdf
13
4. Die Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier
4.1 Wer misst und beurteilt die Luftqualität?
Die staatliche Überwachung und Beurteilung der Luftqualität in NRW erfolgt durch
das LANUV.
Im Rheinischen Braunkohlerevier stehen dabei die Messungen zur Belastung der
menschlichen Gesundheit durch Feinstaub und Stickstoffdioxid in der Außenluft im
Vordergrund. Die Messwerte werden auf den Internetseiten des LANUV veröffentlicht.24
Im Umfeld der Tagebaue wird das landesweite Messnetz durch Messungen der RWE
Power AG im Rahmen ihrer mit der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Bergbaubehörde abgestimmten Messprogramme ergänzt. Hier stehen die Staubmessungen im Vordergrund. Neben Feinstaubmessungen gibt es auch ein umfassendes
Messprogramm für Grobstaub/Staubniederschlag, das hier aber nicht weiter erörtert
werden soll (vgl. Kap. 2.1). Die Messwerte können auf der Internetseite der RWE
Power AG eingesehen werden (vgl. Kap. 4.2).
Die Beurteilung der Messergebnisse erfolgt kalenderjährlich anhand der aktuell gültigen Grenzwerte aus der 39. BImSchV. Für NO2 ist der Jahresmittelwert von 40 µg/m³
einzuhalten, daneben existieren Grenzwerte für Kurzzeitbelastungen.
Beim Feinstaub PM10 gelten zur Beurteilung der kurz- und längerfristigen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zwei Grenzwerte: Ein Jahresmittelwert von
40 µg/m³ sowie ein Tagesmittelwert von 50 µg/m³, der maximal an 35 Tagen im Jahr
überschritten werden darf. Nach allen bisherigen Erkenntnissen stellt das Tagesmittelwertkriterium, also die Anzahl der sogenannten Überschreitungstage, das strengere Kriterium dar.
Ab 2015 ist auch ein Grenzwert für PM2,5, eine noch kleinkörnigere Fraktion des
Feinstaubs einzuhalten (Jahresmittelwert 25 µg/m³).
Feinstaub PM10
Jahresmittelwert 40 µg/m³
Tagesmittelwert 50 µg/m³
(mit 35 erlaubten Überschreitungen pro Jahr)
Feinstaub PM2,5
Jahresmittelwert 25 µg/m³
Zielwert ab 2010, Grenzwert ab 2015
Stickstoffdioxid NO2 Jahresmittelwert 40 µg/m³
Stundenmittelwert 200 µg/m³
(mit 18 erlaubten Überschreitungen pro Jahr)
Tab. 4/1
24
Grenzwerte für Feinstaub und NO2 laut 39. BImSchV
http://www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/aktluftqual/eu_luft_akt.htm
14
Die Überschreitung gültiger Grenzwerte erfordert die umgehende Aufstellung eines
verbindlichen Luftreinhalteplans.
4.2 Wo wird was gemessen?
Eine Aufstellung der Messorte sowie der an diesen Messstellen erfassten Schadstoffe zeigen die folgenden Tabellen und Abbildungen.
Tagebaustandorte Feinstaub (Kürzel
Messstelle)
Messgrößen
Dauer der Messung
1
Grevenbroich Gusdorf-Gindorf
(GRGG)
PM10, NOx, Meteorologie
seit 2006
2
Jackerath – Jülicher Str. (JACK)
PM10, NOx, Meteorologie
seit 2013
3
Holzweiler -Eggerather Weg (EZEW)
PM10
2014
4
Jüchen – Hochneukirch (JHNK)
PM10, NOx, Meteorologie
SO2
seit 2014
5
Niederzier – Gerätehaus (NIZI)
PM10 + Inhaltsstoffe, PM2,5, seit 2004
Ozon, Meteorologie
6
Elsdorf - Berrendorf (2013) (ELSB)
PM10, NOx, Meteorologie
Weitere Messstellen
Messgrößen
A
Düren - Euskirchener Str. (DNES)
NO2
seit 2009
B
Eschweiler - Indestr. (ESWI)
NO2
seit 2010
C
Mönchengladbach – Rheydt (MGRH)
(Hintergrundstation)
PM10
D
Mönchengladbach - Aachener Str.
(MGHO)
NO2
E
Mönchengladbach - Düsseldorfer Str.
(VMGR)
PM10 und Inhaltsstoffe,
PM2,5, NOx
F
Mönchengladbach - Friedrich-EbertStr. (VMGF)
PM10, NO2
Tab. 4/2
2006, 2013
seit 1999
seit 2006
seit 2001
seit 2009
Tabelle der Luftqualitäts-Messorte 2013 und 2014 im Rheinischen Braunkohlerevier
PMx = Feinstaub; Meteorologie = Meteorologische Messgrößen; NOx = Stickoxide NO und NO2
15
Die räumliche Verteilung der Messstationen spiegelt die Belastungsfaktoren für die
Luftqualität wider, einerseits die Feinstaubbelastung im Umfeld der drei großen Tagebaue, andererseits die NO2-Belastung an den verkehrlich besonders belasteten
Hauptstraßen in Düren, Eschweiler und Mönchengladbach.
Abb. 4/1
Karte der Feinstaub-Messstellen 2013 und 2014 im Tagebaurevier
Auch im Bereich des Tagebaus Inden wurden in den vergangenen Jahren
Feinstaubmessungen durchgeführt. Dort (Eschweiler 2007, Lamersdorf 2009 und
Schophoven 2011) wurden die Grenzwerte durchweg eingehalten und die Messeinrichtungen jeweils zum Jahreswechsel an andere Orte im Rheinischen Braunkohlerevier verlegt.
16
Abb. 4/2
Karte der NO2-Messstellen 2014 in Düren, Mönchengladbach und Eschweiler
17
Die Ergebnisse der Messungen werden regelmäßig als aktuelle Messwerte bzw. als
beurteilende Jahresberichte auf den Internetseiten des LANUV25 präsentiert.
Die LANUV-Messungen von Feinstaub, darin erfassbarer spezifischer Inhaltsstoffe
und begleitender meteorologischer Messungen (insbesondere Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Niederschlag) im Umfeld der Tagebaue werden ergänzt durch
Messungen im Auftrag der RWE Power AG, insbesondere im Rahmen ihrer mit der
Bezirksregierung Arnsberg abgestimmten Messprogramme. Aktuelle Informationen
hierzu können dem Internetauftritt der RWE Power entnommen werden unter
http://www.rwe.com/web/cms/de/59998/rwe-power-ag/standorte/braunkohle/garzweiler/
http://www.rwe.com/web/cms/de/60012/rwe-power-ag/standorte/braunkohle/hambach/
http://www.rwe.com/web/cms/de/60026/rwe-power-ag/standorte/braunkohle/inden./
Derzeit sind für Feinstaub die RWE-Messstellen in Kerpen und Ellen-Buir in Betrieb.
Die Messwerte werden unter http://www.rwe.com/web/cms/de/2397836/rwe-powerag/standorte/braunkohle/hambach/umweltmessungen/ zeitnah veröffentlicht. Für das
Messjahr 2014 wurden folgende Ergebnisse ermittelt:
Messstelle
Kerpen-Buir
18
Anzahl Tagesmittelwerte
> 50 µg/m³
6
Ellen
20
8
Tab. 4/3
Jahresmittelwert
[µg/m³]
Messwerte 2014 für Feinstaub PM10 an den RWE-Messstellen Ellen und Kerpen-Buir
Messtechnisch kommen bei der Feinstaubmessung automatische Messverfahren
und Messverfahren mit Laboranalytik zum Einsatz. Vorteil der automatisch erfolgenden Messungen ist die aktuelle Bereitstellung von Messwerten im Internet und im
Videotext sowie die Verfügbarkeit zeitlich aufgelöster Messungen in kürzeren Abständen (Stundenwerte), die in Verbindung mit meteorologischen Daten zu Windrichtung und Windgeschwindigkeit eine tiefergehende Analyse der Belastungen und ihrer
Ursachen erlauben. Bei den Messverfahren mit Laboranalytik handelt es sich um das
Referenzmessverfahren, bei dem der Feinstaub über 24 Stunden auf Filtern aufgefangen wird und die Staubmasse durch Differenzwiegungen im Labor erfasst wird.
Die Ergebnisse dieser Methode können aufgrund der Laboranalysen erst nach einigen Wochen im Internet bereitgestellt werden.
Auch bei der NO2-Messungen werden zwei Verfahren angewendet: Hier ist das automatische Verfahren das Referenzverfahren. Es arbeitet nach einer komplexen
Chemolumineszenz-Methode und liefert Stundenmittelwerte. Als zweites Messver25
http://www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/aktluftqual/eu_luft_akt.htm
18
fahren kommen sogenannte NO2-Passivsammler zum Einsatz, die allerdings nur
Monatsmittelwerte liefern.
Die Messungen werden bei Bedarf durch Modellrechnungen unterstützt und ergänzt.
Weitere Details zu den messtechnischen Fakten sowie den angewandten Modellrechnungen finden sich auf den Internetseiten des LANUV26.
4.3 Wie sauber ist denn die Luft?
Die staatliche Beurteilung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier erfolgt
durch das LANUV auf Grund der kalenderjährlichen Messungen, wie es die
39. BImSchV27 festlegt.
Aufgrund der unterschiedlichen Verursacherbereiche ist eine getrennte Betrachtung
für die Belastungen durch Feinstaub und Stickstoffdioxid sinnvoll.
4.3.1 Feinstaub
Die aktuellen Messergebnisse für Feinstaub sind in der nachfolgenden Abbildung für
alle Messstationen des LANUV aufgeführt. Insgesamt liegt die Spannweite der
Feinstaubbelastungen im Rheinischen Tagebaugebiet sowohl bei den Jahresmittelwerten als auch den Überschreitungstagen über den Werten, die an anderen Messstellen, z.B. im ländlichen Hintergrund in NRW gemessen werden, jedoch unter den
Immissionsbelastungen industrieller Gebiete. Dies ist anschaulich in Abb. 4/3 a und b
dargestellt: Die fünf mit den Pfeilen gekennzeichneten Messwerte (a: Anzahl der Tage mit Tagesmittelwerten über 50 µg/m³ im Jahr 2014; b: Jahresmittelwerte PM10 im
Jahr 2014) an den Feinstaubmessstellen liegen erkennbar über der landesweiten
Hintergrundbelastung (blaue Balken).
26
www.lanuv.nrw.de
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über
Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen 39. BImSchV vom 2. August 2010 (Stand 02.08.2010 (BGBl.
I S. 1065 / FNA 2129-8-39)
27
19
Abb.4/3a
Jahresmesswerte der Feinstaubbelastung 2014 (Anzahl der Überschreitungstage) in
NRW, die Tagebaumessstellen sind mit Pfeilen markiert.
Abb.4/3b
Jahresmesswerte der Feinstaubbelastung 2014 (Jahresmittelwerte in µg/m³) in NRW,
die Tagebaumessstellen sind mit Pfeilen markiert.
20
Die aktuellen Messungen der Jahre 2013 und 2014 belegen eine Einhaltung der
Grenzwerte, während Überschreitungen in früheren Jahren (zuletzt 2011 in Niederzier) im Umfeld der Tagebaue Hambach und Garzweiler zu den bekannten Aufstellungen der in Kap. 3.3 erläuterten Pläne geführt haben. Dabei wurde erkennbar, dass
die höheren Belastungen grundsätzlich an den Messorten auftraten, die in der Nähe
der großen technischen Anlagen wie Bandsammelpunkten und Kohlebunkern lagen.
Station
Oberzier
Tagebau
Hambach
Niederzier
ElsdorfAngelsdorf
ElsdorfBerendorf
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
(25)
(48)
42
(20)
24
35
28
28
34
41
46
(12)
Kerpen-Buir
(8)
Grevenbroich
47
Garzweiler Jüchen
Tab. 4/4
Eschweiler
Lamersdorf
Schophoven
24
15
13
46
(16)
24
32
24
34
Jackerath
Holzweiler
Inden
35
26
20
21
11
15
10
10
(8)
23
26
PM10-Messwerte (Anzahl der Überschreitungstage) im Tagebaubereich 2003 bis 2014
(Grenzwertüberschreitungen in rot)
in Klammern: keine vollständigen Jahresmessungen
Erste Messungen 2014 der kleineren und damit noch tiefer in die Lungen eindringende Feinstaubfraktion PM2,5 in Niederzier zeigen einen Jahresmittelwert von 11 µg/m³.
Der bisherige Zielwert der seit dem 01.01.2015 als Grenzwert verbindlich ist, liegt bei
25 µg/m³.
Wie Modellrechnungen zeigen, spielen die Feinstaubemissionen aus den Kraftwerken im Revier wegen der weiträumigen Verteilung bei der Immissionsbelastung an
den Messorten im Rheinischen Braunkohlerevier eine untergeordnete Rolle (vgl. Kapitel 5.3.1.1).
In Nordrhein-Westfalen wurde 2011 mit einem umfassenden Messprogramm begonnen, um den Beitrag der Holzfeuerung zur Feinstaubbelastung zu ermitteln (vgl. auch
Kapitel 5.3.2.2). Hierbei wird im Feinstaub die Konzentration von Levoglucosan, einem Stoff der nur bei der Verbrennung von Holz bzw. Biomasse entsteht, untersucht.
Die Messungen an derzeit 20 Messstellen in NRW inkl. der Tagebauregion zeigen
sehr ähnliche zeitliche Verläufe in den unterschiedlichen Regionen. Während der
Heizperioden ist der Levoglucosan-Anteil im Feinstaub erhöht und liefert deutlich
messbare Beiträge zur Feinstaubbelastung. Im Winterhalbjahr beträgt der Beitrag bis
zu 3 µg/m³. An einzelnen Tagen bei anhaltenden Inversionswetterlagen können die
21
Zusatzbelastungen bis zu 40 % oder 20 µg/m3 PM10 betragen. Darin sind regionale
und lokale Beiträge enthalten.
4.3.2 Stickstoffdioxid
Die Ergebnisse der NO2-Messungen in Düren, Eschweiler und Mönchengladbach
2013 und 2014 sind in folgender Tabelle aufgelistet.
Verkehrsmessstation
2013
2014
Düren - Euskirchener Str.
67
64
Eschweiler - Indestr.
(45)*
44
Mönchengladbach - Friedrich-EbertStr.
38
36
Mönchengladbach - Aachener Str.
48
44
Mönchengladbach – Düsseldorfer Str.
25
23
*nur bedingt auswertbar wegen teilweisen Diebstahls der Messröhrchen (46 µg/m³ in 2012)
Tab. 4/5
Aktuelle NO2-Messwerte an Verkehrsmessstellen im Rheinischen Braunkohlerevier
2013 und 2014 (in µg/m³) (Grenzwertüberschreitungen in rot)
Danach sind Überschreitungen des Grenzwertes für NO2 (Jahresmittelwert über
40 µg/m³) an den hoch frequentierten Verkehrsachsen in Düren, in Eschweiler sowie
an der Aachener Straße in Mönchengladbach nachzuweisen.
Generell überschreiten die NO2-Messwerte im Rheinischen Braunkohlerevier – anders als in vielen Großstädten und Ballungsräumen in NRW - nur an einzelnen Verkehrs-Hotspots die Grenzwerte. Zur Einordnung der Messwerte zeigt Abb. 4/4 die
vollständigen Messergebnisse 2014 an allen NO2–Messstellen in NRW; die 3 genannten Stationen sind mit einem Pfeil markiert.
22
Abb. 4/4
NO2 –Jahresmittelwerte 2014 in NRW; die in Tab. 4/5 genannten Stationen
in Eschweiler, Düren und Mönchengladbach sind mit einem Pfeil markiert.
Ursache der NO2-Grenzwertüberschreitungen ist maßgeblich der Verkehr mit Stickoxiden aus den Auspuffgasen. Anteile der Belastung, spezifische Ursachen sowie
Maßnahmen zum möglichst kurzfristigen Erreichen der Grenzwerteinhaltung werden
ausführlich in den entsprechenden Luftreinhalteplänen für Düren und Mönchengladbach dargestellt.
4.4 Entwicklung der Luftqualität
Auch bei der Einschätzung des Trends in der Luftqualität ist die getrennte Betrachtung von NO2 und PM10 sinnvoll.
4.4.1 Feinstaub
Beim Trend der Feinstaubbelastung lässt sich eine positive Bilanz ziehen, wie die
Messwerte an den „Dauermessstellen“ Grevenbroich-Gustorf-Gindorf und Niederzier
über die vergangenen Jahre belegen.
23
Messort, Kenngröße
Niederzier:
PM10-Jahresmittel
Anzahl Tage > 50 µg/m³
Grevenbroich-Gustorf:
PM10-Jahresmittel
Anzahl Tage > 50 µg/m³
Tab. 4/6
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
30
(48)
29
42
29
35
28
28
27
28
28
34
28
41
27
46
23
35
24
24
21
15
-
-
32
46
31
46
26
24
28
32
29
24
28
34
25
26
24
20
22
11
Feinstaub-Messwerte PM10 (Überschreitungstage) an den Dauermessstellen Grevenbroich und Niederzier (Grenzwertüberschreitungen in rot)
Die derzeitige Einhaltung der Grenzwerte ist einerseits auf ein langsames Zurückgehen der Hintergrundbelastung als Konsequenz vielfältigster und weit verteilter Maßnahmen bei der Staubminderung in West- und Mitteleuropa zu sehen; andererseits
wurde im Braunkohlerevier durch die lokalen und regionalen Maßnahmen, insbesondere die von RWE, aber auch von den anderen Akteuren in den Luftreinhalteplänen
eine gute Wirkung erzielt. Neuere Erkenntnisse belegen, dass der lokale Feinstaubanteil aus den Tagebauen an der Messstation in Niederzier in den vergangenen
Jahren deutlich von einem Anteil von 25 % auf einen aktuellen Anteil von 11 % reduziert wurde. Diese Einschätzung konnte aus zwei unterschiedlichen Messverfahren
abgeleitet werden, sowohl aus der regelmäßigen PM10-Messung durch das LANUV,
als auch durch eine Sonderuntersuchung der TU Darmstadt zur elektronenmikroskopischen Analyse von Feinstaubpartikeln im Umfeld der Tagebaue.
Die zwischenjährlichen Schwankungen resultieren dabei oftmals durch unterschiedliche meteorologische Wetterbedingungen, insbesondere die Dauer und Häufigkeit
von sogenannten Inversionswetterlagen, in denen ein großräumiger Austausch von
Luftmassen über die Dauer dieser Inversionswetterlagen eingeschränkt wird (siehe
besonders 2011).
Für eine dauerhafte und zuverlässige Einhaltung der Grenzwerte – auch in Jahren
mit längeren Phasen schlechter Ausbreitungsbedingungen (Inversionswetterlagen) –
ist aber eine weitergehende Strategie zur Minderung der Schadstoffbelastung unserer Atemluft geboten.
4.4.2 Stickstoffdioxid
Europaweite Untersuchungen zeigen, dass an Orten hoher Verkehrsbelastungen in
den Großstädten und Ballungsräumen das Problem der NO2-Belastung bisher nicht
flächendeckend gelöst werden konnte.
Dies gilt auch trotz umfangreicher ergriffener Maßnahmen in Deutschland im Anlagen- und Verkehrsbereich. Die Ursachen für weiterhin überhöhte NO2Konzentrationen sind vielschichtig. So sind – bei generell steigenden Fahrleistungen
- die NOx-Emissionen von Kraftfahrzeugen deutlich höher als erwartet. Dies liegt daran, dass die NOx-Emissionen von Fahrzeugen im realen Fahrbetrieb deutlich höher
24
liegen, als mit der kontinuierlichen Verschärfung der Abgaswerte auf EU-Ebene zu
erwarten gewesen wäre. Ein weiterer wichtiger Grund für die erhöhte Belastung der
Luft liegt in der fortschreitenden „Verdieselung“ der PKW-Fahrzeugflotte in Deutschland, die in den vergangen 10 Jahren zu mehr als einer Verdoppelung des Anteils
der Diesel-Privat-PKWs geführt hat. Diesel-PKW haben einen höheren Ausstoß von
NOx als Otto-PKW.
Eine übersichtsartige Auswertung des Belastungstrends bezüglich NO2 an den untersuchten Straßenabschnitten in Düren, Eschweiler und Mönchengladbach führt zu
folgenden Ergebnissen:
Verkehrsmessstation
2010
2011
2012
2013
2014
Düren - Euskirchener Str.
74
66
68
67
64
Eschweiler - Indestr.
49
47
46
(45)*
44
Mönchengladbach – Friedrich51
Ebert-Str.
42**
40
38
36
Mönchengladbach - Aachener
45
Str.
47
48
48
44
*nur bedingt auswertbar wegen teilweisen Diebstahls der Messröhrchen (nur 10Monatsmessungen).
**2011 auch Grenzwertüberschreitung bei PM10.
Tab. 4/7
NO2-Messwerte an Verkehrsmessstellen im Rheinischen Braunkohlerevier 2010-2014
(in µg/m³) (Grenzwertüberschreitungen in rot)
Während die Belastung der Luftqualität durch NO2 an der Friedrich-Ebert-Straße in
Mönchengladbach bereits 2013 unter den Grenzwert von 40 µg/m³ gesenkt werden
konnte, wurden durch die Maßnahmen der Luftreinhaltepläne für die anderen untersuchten Straßenabschnitte bisher keine oder nur eine geringe Minderung der Belastung erreicht, so dass die Anstrengungen zur möglichst frühzeitigen Einhaltung der
Grenzwerte unverändert fortschreiten müssen.
25
5. Wer oder was verschmutzt die Luft?
5.1 Quellen allgemein
In dicht besiedelten Gebieten wird die Luft durch eine Vielzahl von Quellen (u. a. Industrie, Haushalt, Verkehr) mit Schadstoffen belastet. Neben diesen anthropogenen
(vom Menschen verursachten) Quellen gibt es für viele Schadstoffe auch natürliche
Quellen.
Während Stickoxide fast ausschließlich bei Verbrennungsprozessen entstehen – insbesondere im Verkehr und bei Industrieanlagen -, gibt es für Feinstaub sehr viele
unterschiedliche Quellen.
Beispiele für Feinstaubquellen:
Anthropogene Quellen:
• Straßenverkehr (Verbrennungsmotoren, Reifen- und Bremsenabrieb, Aufwirbelungen)
• Andere mobile Quellen und Maschinen (Schienen- und Schiffsverkehr, Baustellenfahrzeuge, Land- und Fortwirtschaftsverkehre etc.)
• Verladeprozesse staubender Güter, Baustellen
• Nicht industrielle Feuerungen (Heizungen, Holz/Kohlefeuerungen, Grillen)
• Industrie (Energieerzeugung, Prozessfeuerungen, Produktionsprozesse)
• Feuerwerkskörper, Brauchtumsfeuer, Zigarettenrauch und anderer Produktgebrauch
• Landwirtschaft (z. B. bei Ernte, aber auch Abwehungen und Aufwirbelungen)
Natürliche Quellen:
• Vegetationsfeuer
• Vulkane
• Aufwirbelungen von Böden
• Vegetation z.B. Pollen
• Emissionen aus Ozeanen und anderen Gewässern (z.B. Seesalz)
Grundsätzlich gilt bei den Quellen für Feinstaub, dass bei Verbrennungsprozessen
besonders kleine Partikel entstehen, bei mechanischen Prozessen hingegen eher
größere Partikel.
5.2 Luftschadstoffe, Ausbreitung und Wetterlage
Wie in Kapitel 5.1 beschrieben, sind vor allem unsere menschlichen Aktivitäten Quellen für Luftschadstoffe. Da sich die Luft frei bewegt und mit ihr die Luftschadstoffe,
tragen unsere Aktivitäten zur unmittelbaren Belastung vor Ort bei. Die Luftschadstoffe werden mit dem Wind von der Quelle weg transportiert. Die übrigen Ausbreitungsbedingungen werden ebenfalls stark durch das Wetter bestimmt. Die Ausbreitungs-
26
bedingungen sind entscheidend dafür, wie stark der Luftschadstoff unterwegs verdünnt wird und welche Konzentrationen wir letztendlich einatmen. Je nach Wetterlage breiten sich die Schadstoffe sehr unterschiedlich aus. Bei guten Ausbreitungsbedingungen können die Schadstoffe in höhere Luftschichten vordringen und damit
auch in benachbarte und sogar weit entfernte Gebiete. Dann spricht man vom Ferntransport. Wichtig ist festzustellen, dass das, was wir an Luftschadstoffen produzieren, nicht einfach verschwindet, sondern auch an anderen Orten seine schädliche
Wirkung entfalten kann. Natürlich gibt es neben den Quellen von Schadstoffen auch
Senken. So werden die meisten Schadstoffe z.B. bei Regen oder Schnee ausgewaschen, so können z.B. Staubpartikel in der Atmosphäre wachsen und dann wieder
als Staubniederschlag abgeschieden werden.
Die Luftschadstoffbelastung vor Ort hängt daher nicht nur mit den Quellen zusammen, sondern auch mit den Ausbreitungsbedingungen. So gibt es im Winter z.B.
auch so genannte austauscharme Wetterlagen. Diese Wetterlagen sind in der Regel
windschwach. Teilweise liegen warme Luftschichten auf kalten Luftschichten (Inversion). Diese warmen Luftschichten wirken dann wie ein Deckel, der die Durchmischung verhindert. Bei diesen Wetterlagen können die produzierten Schadstoffe daher nicht gut abziehen und reichern sich besonders stark an. Es fehlt dann sozusagen „der Lüftungseffekt“ in der Außenluft.
Neben der Wetterlage hat auch die Bebauung einen Einfluss auf die Ausbreitung von
Luftschadstoffen. Diese spielt vor allem in den Städten eine Rolle. So sind in schmalen Straßenschluchten, in denen auf beiden Seiten hohe Gebäude stehen, die Austauschbedingungen besonders ungünstig. Kommt es in solchen Straßen zu einem
starken Verkehrsaufkommen, werden oft hohe Schadstoffbelastungen von Stickstoffdioxid und Feinstaub gemessen.
5.3 Quellen im Rheinischen Braunkohlerevier
Im Folgenden werden häufig die Worte „Emittent“ für Quelle und „emittieren“ verwendet. Unter „emittieren“ ist das Freisetzen von Luftschadstoffen zu verstehen.
5.3.1 Anteil der Hintergrundbelastung an der Gesamtbelastung
Im Rheinischen Braunkohlerevier liegt die Hintergrundbelastung für den Jahresmittelwert sowohl für Feinstaub als auch für Stickstoffdioxid bei ca. 20 µg/m3.
Wie groß der Anteil der Hintergrundbelastung an der Gesamtbelastung ist, muss für
jeden Schadstoff und für jeden Messort für ein bestimmtes Bezugsjahr individuell
ermittelt werden. Im Nachfolgenden wird für Feinstaub und Stickstoffdioxid je ein Beispiel zur Veranschaulichung gezeigt.
27
5.3.1.1
Feinstaub
In Abbildung 5/1 sind für die Komponente Feinstaub beispielhaft für die Station Niederzier im Jahr 2012 die Beiträge der einzelnen Emittenten zur Gesamtbelastung
aufgetragen. Die Station Niederzier ist ein Beispiel für eine Messstation, die vom Tagebau beeinflusst wird.
HG-Flug,
Schiene,
Offroad
1%
HG-Biogen
<1% HG-HuK
HG-Schiffe
1%
2%
HG-Kfz
6%
Kfz Industrie HuK
<1% <1% <1%
HGIndustrie
5%
HGLandwirtschaft
4%
Offroad Schiene
<<1% <<1%
sonstige
Quellen inkl.
Tagebau
11%
HGFerntransport
68%
Abb. 5/1
Darstellung der berechneten prozentualen Beiträge der verschiedenen Emittenten sowie des regionalen Hintergrunds (HG: ebenfalls aufgeteilt in Einzelbeiträge) an der Feinstaubbelastung an der Messstation in Niederzier (NIZI) im Jahr
2012
HG
Kfz
HuK
Offroad
=
=
=
=
Biogen
=
Hintergrund
Straßenverkehr
Hausbrand und Kleinfeuerungen
Verkehr durch z.B. Baumaschinen, Land- und Forstwirtschaft
biologischen oder organischen Ursprungs
Die Abbildung zeigt, dass ein großer Teil der Belastung in Niederzier auf die Hintergrundbelastung zurückzuführen ist. Der Ferntransport von Feinstaub durch den Wind
trägt mit mehr als zwei Dritteln zur Gesamtbelastung bei. Die Anteile der Hintergrundbelastung durch Industrie, Straßenverkehr (Kfz), sonstiger Verkehr und Landwirtschaft sind mit zwischen 4 bis 6 % deutlich höher als die lokalen Beiträge von
28
Industrie, Straßenverkehr, sonstiger Verkehr. Insgesamt macht der Hintergrund 87 %
der Gesamtbelastung von Feinstaub am Messort in Niederzier aus. Die zweitgrößte
Einzelquelle für Feinstaub ist der Tagebau (und sonstige Quellen) mit 11 %.
Die Angaben erfolgen jeweils bezogen auf den Jahresmittelwert. Insofern ergeben
sich während der Heizperiode für Hausbrand und Kleinfeuerungen (HuK) höhere Anteile.
Diese Abbildung verdeutlicht wie wichtig für das Verständnis von Luftschadstoffen
das Thema Ausbreitung ist.
Auch wenn die lokalen Beiträge in dem in Abbildung 5/1 gezeigten Diagramm relativ
klein wirken, so sollte man nicht vergessen, dass vieles, was lokal emittiert wird zur
Hintergrundbelastung an anderer Stelle beiträgt und sich dort aufsummieren kann.
Damit ist jede Maßnahme, die zur Verringerung von Luftschadstoffen führt, sinnvoll
und wichtig.
5.3.1.2
Stickstoffdioxid
Stickstoffdioxide bereiten überwiegend in den Städten Probleme, deshalb wurde hier
als Beispiel Düren gewählt. Die Euskirchener Straße in Düren ist ein echter Verkehrs-Hot Spot (siehe Kapitel 4.3.2). In Abbildung 5/2 sind für diese Straße die berechneten prozentualen Anteile der verschiedenen Verursachergruppen sowie des
regionalen Hintergrunds an der gemessenen NOx-Konzentration für das Jahr 2009
(Lit. LRP Düren) dargestellt.
Die Verursacheranteile werden hier als NOx und nicht wie sonst für die Luftqualität
üblich als NO2 angegeben, da es sich bei den Eingangsdaten der Berechnungen
auch um Emissionen (angegeben als NOx) handelt. Dies ist in diesem Fall nicht anders möglich, da es keinen konstanten Umrechnungsfaktor für die Anteile von NO2 in
NOx gibt (vgl. LRP Düren).
29
PKW
20%
Regionaler Hintergrund
18%
Industrie
4%
HuK
2%
Schiene
<1%
Offroad
1%
Kfz (urban)
3%
KRAD
<1%
BUS
1%
Abb. 5/2
SNOB
48%
LNFZ
3%
Darstellung der berechneten prozentualen Beiträge der verschiedenen Emittenten sowie des regionalen Hintergrunds für die NOx-Belastung an dem Messpunkt Euskirchener Straße (DNES)
Pkw
SNOB
LNFZ
BUS
KRAD
Kfz (urban)
=
=
=
=
=
=
HuK
Offroad
=
=
Personenkraftwagen
schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse
leichte Nutzfahrzeuge
Busse
Motorräder
Beitrag des Straßenverkehrs, der nicht unmittelbar in
dem untersuchten Straßenabschnitt fährt
Hausbrand und Kleinfeuerungen
Verkehr durch z.B. Baumaschinen, Land- und Forstwirtschaft
Die Abbildung zeigt, dass bei einem ausgeprägten Verkehrs-Hot Spot der Hauptanteil (hier drei Viertel) der NOx-Belastung durch den lokalen Verkehr verursacht wird.
Insbesondere die Emissionen der schweren Nutzfahrzeuge tragen fast zur Hälfte der
NOx-Konzentration in der Euskirchener Straße bei. Die Hintergrundbelastung leistet
jedoch auch hier noch einen großen Anteil.
5.3.2 Anteil der lokalen Emittenten an der Gesamtbelastung
5.3.2.1
Anteil des Tagebaus an der Feinstaubbelastung
Wie in Abbildung 5/1 zu sehen, trägt der Tagebau (und sonstige Quellen) an der Station Niederzier im Jahr 2012 mit 11 % zur Feinstaubbelastung bei. Zu Beginn der
Messungen in 2004 lag der Anteil in Niederzier noch bei 25 % (Lit. Aktionsplan Ham-
30
bach). Für die Messstation in Grevenbroich-Gustorf sind die Zahlenwerte nahezu
identisch. Auch hier lag der Anteil des Tagebaus (und sonstige Quellen) im Jahr
2006 noch bei 25 %, für das Jahr 2012 wurde hier ebenfalls ein Anteil von 11 % ermittelt.
Im Gegensatz zu anderen Emittenten (siehe Kapitel 5.3.2.2) lässt sich der Beitrag
des Tagebaus nur aus Messungen und Differenzrechnungen (Lit. LRP Hambach,
LRP Grevenbroich) ableiten. Aktuell gibt es noch keine Methode die Feinstaubemissionen aus dem Tagebau insgesamt abzuschätzen. Damit gibt es auch keine Methode, um im Umfeld des Tagesbaus die Feinstaubbelastung mit Computermodellen zu
berechnen. Dies gelingt bislang nur durch Messungen. Die Messungen der letzten
Jahre (siehe Kapitel 4.3) haben gezeigt, dass nur im Umfeld der technischen Anlagen im Tagebau (Kohlebunker und Bandsammelpunkt) Überschreitungen von
Grenzwerten auftraten. Nur an diesen Standorten ist daher der Anteil des Tagebaus
an der Feinstaubbelastung so hoch, wie oben angegeben.
5.3.2.2
Anteile weiterer lokaler Emittenten aus dem Emissionskataster
Zur Identifikation der relevanten lokalen Emittenten28 wird in erster Linie das Emissionskataster Luft NRW herangezogen.
Die vorliegende Übersicht bezieht sich auf die Komponenten Feinstaub PM10 und
NOx. Die Auswertung des Emissionskatasters umfasst die Untersuchung der hierfür
relevanten Emittentengruppen Verkehr, Industrie und Kleinfeuerungsanlagen.
Die Emissionen sind hinsichtlich der Freisetzungshöhe zu unterscheiden. Während
Emissionen aus dem Landverkehrsbereich, den Bereichen Gewerbe und Kleinfeuerungsanlagen bodennah im Nahbereich zur Emissionsquelle verteilt werden, werden
Emissionen aus industriellen Anlagen nur teilweise, insbesondere aus diffusen Quellen, bodennah verteilt. Dagegen tragen große Anteile industrieller Emissionen über
hohe Kamine und Kühltürme durch Verdünnungseffekte, Windverwirbelung und Ferntransport nur mit geringen Anteilen zur bodennahen Immissionsbelastung im Untersuchungsgebiet bei.
Das hier gewählte Betrachtungsgebiet für das Rheinische Braunkohlerevier umfasst
ein Gebiet mit der Größe von 47 x 47 km2. Die linke untere Ecke des Betrachtungsgebietes hat die Ost- und Nordwerte 302000 / 5620000 und ist in Abb. 5/3 dargestellt. Es wird ein besonders großes Gebiet gewählt, damit auch Einflüsse von weiter
entfernten hohen Quellen (Schornsteine) beachtet werden.
28
Emission bedeutet in diesem Kontext der Ausstoß von Schadstoffen. Die Quelle wird Emittent genannt. Jede
Emission bewirkt auch eine Immission. Immission bedeutet hier das Einwirkung von Luftschadstoffen auf die
Menschen und die natürliche Umwelt.
31
Abb. 5/3
Betrachtungsgebiet für den gesamten Tagebaubereich
Emittentengruppe Straßenverkehr
Die Untersuchung dieser Emissionen basiert aus dem landesweiten Emissionskataster Straßenverkehr (Stand 2010). Die PM10 und NOx Emissionen des Kfz-Verkehrs
für das Betrachtungsgebiet sind in der Tab. 5/1 auf Seite 29 und den Abb. 5/4 und
5/5 dargestellt.
32
Abb. 5/4
Räumliche Verteilung der PM10 Emissionen Kfz-Verkehr 2010 im Betrachtungsgebiet
Abb. 5/5
Räumliche Verteilung der NOx Emissionen Kfz-Verkehr 2010 im Betrachtungsgebiet
Aus den v.g. Abbildungen ist erkennbar, dass insbesondere die Autobahnen als bedeutende Emissionsquellen hervorstechen. Insbesondere die stark frequentierte A4
(Ost-West-Ausrichtung) fällt hier ins Auge.
33
Emittentengruppe Schienenverkehr
Das Emissionskataster für den Schienenverkehr enthält die Abgas- und Abriebemissionen des Schienenverkehrs der Deutschen Bahn AG (DB AG) von 2008. Im Betrachtungsgebiet wurden im Jahr 2008 durch diesen Schienenverkehr die in Tab. 5/1
und in den Abb. 5/6 und 5/7 genannten NOx und PM10 Emissionen freigesetzt.
Zusätzlich fährt im Betrachtungsgebiet die sog. Hambachbahn, die durch die RWE
Power
AG
betrieben
wird.
Die
Hambachbahn
ist
eine
TagebauAnschlussbahnstrecke, die den Tagebau Hambach an die Nord-Süd-Bahn anbindet.
Über sie erfolgt die Braunkohleversorgung der RWE-Kraftwerke in Niederaußem,
Frimmersdorf und Neurath.
Die Trasse der Hambachbahn ist in Abb. 1/1 auf Seite 5 dargestellt.
Auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses zur Verlegung der Hambachbahn werden derzeit Messungen der Feinstaubkonzentration in Niederzier/Ellen und Kerpen/Buir durchgeführt (siehe Kapitel 4.2).
Abb. 5/6
Räumliche Verteilung der PM10 Emissionen Schiene 2008 im Betrachtungsgebiet
34
Abb. 5/7
Räumliche Verteilung der NOx Emissionen Schiene 2008 im Betrachtungsgebiet
Emittentengruppe Schiffsverkehr und Flugverkehr
Emissionen des Schiffsverkehrs und des Flugverkehrs sind im Betrachtungsgebiet
nicht relevant.
Emittentengruppe Offroad-Verkehr
Der Emissionsanteil des Offroad-Verkehrs enthält die Emissionen, die durch den
Verkehr von Baumaschinen, Verkehr in Land- und Forstwirtschaft, bei Gartenpflege
und Hobby, durch Militär- (außer Flugverkehr) und durch industriebedingten Verkehr
(außer Triebfahrzeugen) verursacht werden.
Zur Auswertung wurden die Emissionskataster des Offroad-Verkehrs mit Stand 2010
herangezogen.
Die hiernach ermittelten PM10 und NOx Emissionen sind in der Tab. 5/1 dargestellt.
Gegenüberstellung der Emissionen aus dem Verkehrssektor
Auch wenn den Daten der Verkehrsträger im Verkehrskataster nicht dasselbe Bezugsjahr zugrunde liegt, so können doch zumindest die Größenordnungen der Emissionen der unterschiedlichen Verkehrsträger, wie in der Tab. 5/1 dargestellt, verglichen werden.
35
Emissionen des Verkehrs [t/a]
Stoff
Straße 2010
Schiene 2008
Offroad 2010
PM10
607
82
36
NOx
6446
216
551
Tab. 5/1
PM10- und NOx Gesamtverkehrsemissionen im Betrachtungsgebiet in t/a
Der Straßenverkehr verursacht demnach in dem Betrachtungsgebiet den Hauptanteil
der verkehrsbedingten PM10 -bzw. NOx -Emissionen.
Emittentengruppe Industrie - genehmigungsbedürftige Anlagen
Genehmigungsbedürftige Anlagen i. S. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind
im Anhang der 4. Verordnung zum BImSchG aufgeführt und gelten als potentiell geeignet, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen, z. B. durch die Emission von
luftverunreinigenden Stoffen.
Gemäß der „Elften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (Emissionserklärungsverordnung – 11. BImSchV) sind Betreiber
genehmigungsbedürftiger Anlagen dazu verpflichtet, luftverunreinigende Stoffe in
Menge, räumlicher und zeitlicher Verteilung in einer Emissionserklärung jedes
4. Kalenderjahr anzugeben. Die derzeit aktuellsten Daten stammen aus dem Jahr
2012.
Im Emissionskataster 2012 sind keine Angaben über den Tagebau aufgeführt, da es
zurzeit keine verlässliche Möglichkeit gibt diese abzuschätzen (siehe Kapitel 5.3.2.1).
Die nachfolgenden Auswertungen beziehen sich auf die Daten aus dem Emissionskataster.
Gemäß Portal „BUBE-online“ (Betriebliche Umweltdaten-Berichterstattung) existieren
im Betrachtungsgebiet 315 genehmigungsbedürftige Anlagen, von denen 229 gemäß
der 11. BImSchV emissionserklärungspflichtig sind. Laut Emissionserklärungen 2012
wurden folgende Mengen an Stickstoffoxiden (NOx) und Feinstaub PM10 emittiert (s.
Tabelle 5/2).
36
Emissionen im Luftreinhalteplangebiet [t/a]
Tab. 5/2:
Stoff
Industrie 2012
PM10
1.980
NOx
65.856
PM10/ NOx- Emissionen der Industrie im Betrachtungsgebiet 2012
Das Emissionsgeschehen wird im Betrachtungsgebiet deutlich von der Verstromung
und Veredlung der Braunkohle dominiert. Allein die vier großen BraunkohleKraftwerke der RWE Power AG in Bergheim-Niederaußem, Eschweiler-Weisweiler,
Grevenbroich-Frimmersdorf und –Neurath emittieren 88 % der NOx- bzw. 73 % der
PM10-Fracht. Diese industriellen Emissionsschwerpunkte und deren räumliche Verteilung sowie die jeweiligen Mengenklassen sind auf den Abbildungen gut zu erkennen.
Abb. 5/8
Räumliche Verteilung der PM10 -Emissionen Industrie 2012 im Betrachtungsgebiet
37
Abb. 5/9
Räumliche Verteilung der NOx -Emissionen Industrie 2012 im Betrachtungsgebiet
Außer der Gesamtemission ist die Quellhöhe ein wichtiger Parameter für die Immissionsbelastung in der Umgebung. Die meisten Emissionen der Kraftwerke werden
über hohe Quellen (Schornsteine bzw. Kühltürme) in über 100 Metern Höhe emittiert
und somit weiter getragen. Als bodennahe Quellen sind die Bunkeranlagen der
Kraftwerke und der Umschlag von Gütern im Fokus. In Tab. 5/3 werden die PM10 bzw. NOx -Emissionen 2012 nach den unterschiedlichen Quellhöhen dargestellt.
Quellhöhe
PM10
NOx
t/a
Anteil in %
0-10 m
71
4,9
11-100 m
6
0,4
101-200 m
1.370
Gesamtemission in t/a
1.447
Tab. 5/3
t/a
Anteil in %
94,7
58.026
100
100
58.026
100
PM10 / NOx -Emissionen der Braunkohle-Kraftwerke, unterteilt nach Quellhöhen
Nach der Inbetriebnahme von zwei neuen Blöcken (2.200 MW-Doppelblockanlage BoA
2/3 Wirkungsgrad > 43%) im August 2012 im Kraftwerk Neurath und nach dem Abschal-
38
ten von Altblöcken der 150 MW-Klasse am Standort Frimmersdorf Ende 2012 hat sich die
Emissionssituation wesentlich geändert. Die Emissionen in den niedrigen Quellhöhen
< 10 Metern haben stark abgenommen (ca. 76%), die in den hohen Quellhöhen >
101 Meter zugenommen (ca. 10%). Somit ist davon auszugehen, dass die Immissionsbelastung in der direkten Umgebung abnehmen wird.
Emittentengruppe kleine und mittlere Feuerungsanlagen, nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
Aus dem Bereich der immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen sind die Kleinfeuerungsanlagen als relevante PM10/ NOx-Quellen zu betrachten. Für das Jahr 2010 ermittelten Emissionen sind in Tab. 5/4 dargestellt.
Stoff
[t/a]
PM10
250
NOx
1.129
Tab. 5/4
PM10 / NOx – Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen im Betrachtungsgebiet 2010
Auch wenn Kleinfeuerungsanlagen gemäß Tabelle 5/4 nur relativ wenig Feinstaub
emittieren, so zeigen Untersuchungen des LANUV, dass gerade mit Holz befeuerte
Öfen durchaus in bestimmten Zeiträumen einen relevanten Beitrag leisten können
(siehe Kapitel 4.3). Holzfeuerungen werden vor allem im Winterhalbjahr betrieben;
also dann, wenn die Feinstaubkonzentrationen aufgrund der Wetterlage ohnehin oft
höher sind (vgl. Kapitel 5.2).
Zusammenfassende Darstellung der Emissionen der relevanten Emittentengruppen
In der Tab. 5/5 werden die Emissionen der untersuchten Emittentengruppen gegenübergestellt. Die höchsten Emissionen werden von der Emittentengruppe Industrie
erbracht.
39
Emissionen im Betrachtungsgebiet [t/a]
Stoff
Industrie
2012
Kleinfeuerungsanlagen 2010
Verkehr
2010*
Gesamt
PM10
1.980
250
725
2.955
NOx
65.856
1.129
7.213
74.198
*Bezugsjahre Verkehr: Straßenverkehr 2010, Schienenverkehr 2008, Offroad 2010
Tab. 5/5
Vergleich der PM10 und NO x Emissionen aus den Quellbereichen Industrie, Kleinfeuerungsanlagen und Verkehr
40
6. Saubere Luft für alle – wer tut was?
Die schon seit vielen Jahren währenden Bemühungen, die Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier zu verbessern, werden durch zahlreiche Maßnahmen und
Aktivitäten vieler Akteure getragen. Die eine Hälfte der hier aufgeführten Maßnahmen
(ca. 50 % der Gesamtmaßnahmen) ist in bereits bestehenden Luftreinhalteplänen
festgeschrieben, die andere Hälfte ist im Rahmen dieser gebietsbezogenen Gesamtstrategie zusätzlich eingebracht worden.
Tragende Säule der Luftreinhaltungsmaßnahmen sind die Gebietskörperschaften
(ca. 78 % der Gesamtmaßnahmen) einerseits und die RWE Power AG (ca. 19 % der
Gesamtmaßnahmen) andererseits. Dies macht ein Blick auf die Zusammenstellung
der Maßnahmen in den Anhängen 1 bis 3 deutlich. Aber auch der Landesbetrieb
Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW), der als Teil der Landesverwaltung
für die Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen im Rheinischen Braunkohlerevier
zuständig ist, hat sich mit Maßnahmen eingebracht.
In den folgenden Kapiteln werden die Maßnahmen zusammenfassend beschrieben.
Eine ausführliche Auflistung findet sich in den Anhängen 1 bis 3.
6.1 Maßnahmen der Gebietskörperschaften
Der Kreis Düren und zahlreiche Gemeinden beteiligen sich an verschiedensten Projekten rund um das Thema „Verbesserung der Luftqualität“. Aber nicht nur die beteiligten Behörden selbst führen Umsetzungsmaßnahmen durch, sie informieren darüber hinaus auch ihre Bürgerinnen und Bürger, wie sie sich, beispielweise im Haushalt klimaschonend verhalten können.
Viele der von den Gebietskörperschaften eingebrachten Maßnahmen haben den
Klimaschutz im Fokus. Ein Blick auf die Quellen der Schadstoffe, den Ort der Ausbreitung sowie die Ziele der Konzepte zeigt jedoch, dass Luftreinhaltung und Klimaschutz oft Hand in Hand gehen. So trägt z.B. die Energieeinsparung bei Gebäudeheizungen auch zum Klimaschutz bei, da sie nicht nur die bei der Verbrennung fossiler Energieträger entstehenden Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid und Feinstaub
reduzieren, sondern auch die Treibhausgase. Andererseits tragen alle Klimaschutzmaßnahmen, die zu einer Senkung des Verbrauchs an Heizöl, Erdgas oder zu einem
Ersatz der fossilen Energieträger durch regenerative Energien führen, zur Reduktion
der Emission an Stickstoffoxiden und Feinstaub bei. Mit jeder Maßnahme zur Einsparung von Energie (etwa durch sparsames Heizen, Fahrrad- und Bahnfahren) oder mit
dem Umstieg auf erneuerbare Energien wird so ein Beitrag zur Senkung der Luftbelastung geleistet.
Die Maßnahmen der Gebietskörperschaften erstrecken sich insgesamt über ein sehr
breites Aufgabenfeld. So nehmen einige Kommunen beispielsweise regelmäßig am
European Energy Award teil, bei dem es sich um ein Zertifizierungsverfahren han-
41
delt, welches die Klimaschutzaktivitäten der Kommunen regelmäßig bewertet und
überprüft. Darüber hinaus loben viele Gemeinden in Zusammenarbeit mit der RWE
Power AG jährlich den Klimaschutzpreis aus und schaffen somit Anreize, sich für den
Klimaschutz einzusetzen.
Einige Kommunen haben außerdem die Erstellung von „Energieausweisen“ für gemeindliche Gebäude eingeführt. Ziel ist es dabei, durch eine energetische Gebäudebewertung Energieeinsparpotenziale zu generieren. Darüber hinaus bemühen sie
sich unter anderem darum, Gebäude mit Photovoltaikanlagen auszustatten, Gebäude und den öffentlichen Raum mit energiesparenden LED-Leuchtmitteln zu versorgen und den Öffentlichen Personennahverkehr zu stärken. Außerdem wurden für die
Mitarbeiter diverser Verwaltungen Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge und E-Bikes
angeschafft.
Die wichtigsten Maßnahmen der sich beteiligenden Gebietskörperschaften werden
im Folgenden kurz aufgelistet. Eine vollständige und ausführliche Auflistung findet
sich im Anhang 1.
Kreis Düren
Bereich
Klimaschutz
Umweltschutz
Verkehr
Maßnahme
Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes
Unterstützung zur Umsetzung des Klimaschutz-Teilkonzeptes für die Kreisliegenschaften
Bereitstellung von Dächern für Photovoltaikanlagen
Aufbau eines umfassenden Energiecontrollings
Klimaschonender Tourismus „Klimatour
Eifel“
Gründung der RURENERGIE GmbH
Pflanzung von Baumalleen
Durchführung von Radaktionstagen
Ausbau der Radwegeinfrastruktur
Umsetzung
im Jahre 2011
ab 2011 fortlaufend
umgesetzt
in der Umsetzung
umgesetzt
im Jahre 2011
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
42
Stadt Bergheim
Bereich
Klimaschutz
Umweltschutz
Verkehr
Maßnahme
Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden
Solarpark Zieverich
Pilotprojekt Beheizung öffentlicher Gebäude durch Tagebau-Sümpfungswasser
Auftragsvergabe für Gebäude unter Berücksichtigung des Umweltschutzes
Aufnahme von energierelevanten Bestimmungen beim Verkauf von städtischen
Gebäuden
Unterstützung bei der Bildungsarbeit in
Schulen
Förderung des Radverkehrs
Verkehrsmanagement Modal-Split
Errichtung von SolarCarports zur kostenlosen Aufladung von E-Mobilen
Umsetzung
umgesetzt, fortlaufend
umgesetzt, fortlaufend
umgesetzt, fortlaufend
fortlaufend
fortlaufend
fortlaufend
seit 2005
fortlaufend
seit 2010
Stadt Düren
Bereich
Klimaschutz
Maßnahme
Klimaschutz – Teilkonzept Mobilität
Klimaschutz – Teilkonzept Städtische Liegenschaften
Ausbau regenerativer Energieerzeugung
Konkretisierung der Ziele einer klimaangepassten Stadtentwicklung bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Umsetzung
fortlaufend
fortlaufend
fortlaufend
ab ca. 2016/2017
43
Stadt Elsdorf
Bereich
Klimaschutz
Umweltschutz
Verkehr
Maßnahme
Biogas für die Wärmeversorgung
Energetische Sanierung diverser Gebäude der Stadt Elsdorf
Heizungserneuerung mit Umstellung auf
Gas
Energie-Controlling des Schulzentrums
und der Dreifachsporthalle
Solar-Flex-Absorber-Anlage für das Freibad Elsdorf
Aufforstungsmaßnahmen
Vorranggebiete für Windenergieanlagen
im Flächennutzungsplan
Reduzierung
des
LKW-Durchgangsverkehrs
Radwegebau
Umsetzung
im Jahre 2010
fortlaufend
in den Jahren 2004/2005
in den Jahren 2008-2012
fortlaufend
fortlaufend
fortlaufend
umgesetzt
fortlaufend
Stadt Grevenbroich
Bereich
Klimaschutz
Maßnahme
Verkehrsmanagement Modal Split (Stärkung der Verkehrsarten des Umweltverbundes)
Stärkung des Radverkehrs (Errichtung EBike-Ladestationen)
Umstellung Lichtsignalanlagen und Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
Umsetzung
seit 1991 fortlaufend
seit 2011 fortlaufend
seit 2000 fortlaufend
Gemeinde Inden
Bereich
Klimaschutz
Umweltschutz
Maßnahme
Inden-Seeviertel
Energetische Sanierung der Grundschule
Lucherberg
Unterstützung bei der Bildungsarbeit in
Schulen
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Energiesparen und Umweltschutz
Umsetzung
In der Umsetzung
umgesetzt
fortlaufend
fortlaufend
44
Gemeinde Jüchen
Bereich
Klimaschutz
Maßnahme
Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes
Einstellung eines Klimamanagers
Umstellung der Straßenbeleuchtung auf
LED-Technik
Umsetzung
Im Jahr 2014
2015 bis 2018
Sukzessive Umsetzung bis
2020
Kolpingstadt Kerpen
Bereich
Klimaschutz
Umweltschutz
Verkehr
Maßnahme
Teilnahme am
European Energy Award
Gründung der Energiepartner
Kerpen GmbH
Energetische Sanierung diverser Gebäude der Kolpingstadt Kerpen
Einsatz von Luft-Wärmepumpen, Pelletheizkesseln und Regenwasser für die
Toilettenspülung bei vielen städtischen
Gebäuden
Die Kolpingstadt Kerpen ist seit dem
Sommer 2012 offizielles Mitglied der
AGFS
Umstrukturierung des Bahnhofs KerpenHorrem
Umsetzung
abschließende Zertifizierung
im Jahr 2012
Umgesetzt
fortlaufend
fortlaufend
seit 2012
umgesetzt
Gemeinde Langerwehe
Bereich
Klimaschutz
Umweltschutz
Verkehr
Maßnahme
Energetische Sanierung diverser Gebäude der Gemeinde Langerwehe
Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen
Gebäuden
Umstellung der Heizungen der Grundschule und Sporthalle auf Pelletkessel
Bau von Windkraftanlagen und Durchführung von Windpotentialanalysen
Ladestationen für E-Mobile
Umsetzung
fortlaufend
fortlaufend
in der Umsetzung
in der Umsetzung
seit 2011
Gemeinde Merzenich
Bereich
Klimaschutz
Maßnahme
Solarthermieanlage zur Aufbereitung des
Wassers im Lehrschwimmbecken
Erstellen einer Solardachwebseite
Fernwärmenetz am Umsiedelungsort
Umsetzung
umgesetzt
umgesetzt
in der Umsetzung
45
Umweltschutz
Verkehr
Morschenich-Neu
Ausweisung von Konzentrationsflächen
für Windkraftanlagen
Ladestationen für E-Mobile
Ausbau des Radwegenetzes
Verbesserung des ÖPNV-Angebots
umgesetzt
in Planung
fortlaufend
fortlaufend
Gemeinde Niederzier
Bereich
Klimaschutz
Umweltschutz
Verkehr
Maßnahme
Errichtung von Kleinfeuerungsanlagen
Mitglied der Firma GREEN
Mitglied der Entwicklungsgesellschaft
Indeland GmbH, Düren
Einsatz von Luft-Wärme-Pumpen bei der
Planung des Baugebiets „Neue Mitte Niederzier“
Windenergieanlagen – Änderung des Flächennutzungsplanes
Informationsveranstaltung für Gewerbetreibende und Energieberatung
Ausbau des Radwegenetzes
Verbesserung des ÖPNV
Umsetzung
fortlaufend
seit 2011
umgesetzt
fortlaufend
fortlaufend
fortlaufend
fortlaufend
Stadt Pulheim
Bereich
Klimaschutz
Maßnahme
Klimaschutzteilkonzept städtische Liegenschaften
Teilnahme am Gemeinschaftsprojekt
RegioGrün
Erstellung eines integrierten kommunalen
Klimaschutzkonzeptes
Errichtung einer Feinstaub-Messstation
Umsetzung
fortlaufend
seit 2002 fortlaufend
In Erarbeitung
In Vorbereitung
Gemeinde Titz
Bereich
Klimaschutz
Umweltschutz
Maßnahme
Energetische Renovierung des Schulgebäudes
Einbau einer Wärmepumpe zur Beheizung des neuen Feuerwehrgerätehauses
Umsetzung
in der Umsetzung
umgesetzt
46
6.2 Maßnahmen der RWE Power AG
Die RWE Power AG, als Betreiber der drei Braunkohletagebaue Garzweiler, Hambach und Inden, engagiert sich seit vielen Jahren, die Staubemissionen, die durch
den Betrieb der Tagebaue entstehen, zu minimieren und die Immissionsbelastungen
im Umfeld zu reduzieren.
Dafür wurden insbesondere in den Luftreinhalteplänen Hambach und Grevenbroich
viele Maßnahmen festgelegt, die letztlich zu einer deutlichen Verringerung des Belastungsanteils geführt haben. Die Minderungsmaßnahmen die sich entsprechend bewährt haben, wurden nach Angaben der RWE Power AG auch auf die anderen Tagebaue übertragen.
Grundsätzlich, lassen sich die, von der RWE Power AG durchgeführten Maßnahmen,
in technische und organisatorische Maßnahmen unterteilen. Die wichtigsten sind jeweils in den beiden folgenden Tabellen aufgeführt (ausführliche Darstellung siehe
Anhang 2):
RWE Power AG – technische Maßnahmen
Maßnahme
Optimierte Bedüsung der Schaufelradbagger
Stationäre und mobile Staubbindemaschinen
Einhausung der Übergaben
Hochdruckbedüsung Aufnahmegeräte
Automatische Untergurtbedüsung im Bereich des Bandsammelpunktes sowie im Kohleförderweg
Fernsteuerung und Kameraüberwachung der Immissionsschutzanlagen
Anspritzbegrünung auf längerlebigen Kohleböschungen
Einsatz von MgCl2-Lösung im Winter und Aufbau von Siloanlagen für den MgCl2-Umschlag
Umsetzung
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
RWE Power AG – organisatorische Maßnahmen
Maßnahme
Mitarbeiterinformationen durch Hinweistafeln und Fortführung der Schulungsmaßnahmen
Umsetzung
umgesetzt
Einsatz von Spezialkehrmaschinen bei Reinigung der beumgesetzt
festigten Flächen
Außenreinigung von Fahrzeugen vor Verlassen des Betrie- umgesetzt
bes und vor Befahren befestigter Straßen im Betrieb
(Zwangsführung „nasse Straßen)
47
Neben den in den Luftreinhalteplänen genannten Maßnahmen hat die RWE Power
AG weitere organisatorische Maßnahmen im Tagebaubetrieb durchgeführt. So hat
die RWE Power AG mittlerweile eine Zertifizierung seiner Umwelt- und Energiemanagementsysteme durchgeführt. Zur Verhinderung von Staubabwehungen hat die
RWE Power AG zahlreiche Flächen begrünt und abgedeckt. Diese Flächen sollen
weiter ausgeweitet werden. Auch die Regnergalerien, die der Staubbindung dienen,
werden sukzessive ausgebaut und intelligent gesteuert (z.B. durch Abschaltung bei
Regen).
Darüber hinaus wurden in der Transparenzinitiative29 zwischen dem Ministerium für
Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MWEIMH) und der RWE
Power AG Maßnahmen vereinbart, die zwar in erster Linie den Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner zum Ziel haben, gleich wohl aber positive Auswirkungen
auf die Luftqualität haben.
6.3 Maßnahmen des Landesbetriebes Straßen NRW
Die vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Arbeitshilfe „Maßnahmen
zur Bekämpfung von Staubemissionen durch Baustellen“ wurde mit zahlreichen
Maßnahmen in die Baustellenordnung des Landesbetriebes Straßenbau NRW aufgenommen. Die wichtigsten Maßnahmen sind in folgender Tabelle zusammengefasst:
Straßen.NRW
Maßnahme
Umsetzung
Befeuchtung von Verkehrswegen zur Vermeidung von fortlaufend
Staubaufwirbelungen
Einsatz von emissionsarmen, lärmreduzierenden und ge- fortlaufend
ring staubfreisetzenden Anlagen und Maschinen
Staubmindernde Anforderungen an mobile Misch- und fortlaufend
Brechanlagen
Eine vollständige Übersicht der Baustellenmaßnahmen von Strassen.NRW ist in Anhang 3 aufgeführt.
29
http://www.wirtschaft.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Pressemitteilungen_2014/140224_Transperenzinitiative/i
ndex.php
48
Grundsätzlich informiert Straßen NRW auf der Homepage auch über aktuelle Baumaßnahmen und Projekte und erklärt darüber hinaus auch eingesetzte Umweltmaßnahmen.30
6.4 Maßnahmen in sonstigen Emittentengruppen
Emissionsminderungsmaßnahmen werden auch in den übrigen Emittentengruppen
Industrie, Hausbrand und Verkehr kontinuierlich durchgeführt; sie tragen ebenfalls
zur Verbesserung der Immissionssituation bei.
30
http://www.strassen.nrw.de/projekte/index.html
49
7. Monitoring und Informationsaustausch
7.1 Grundsatz
Alle, an diesem freiwilligen gesamtstrategischen Ansatz mitwirkenden Akteure sind
sich ihrer besonderen Verantwortung für eine Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier bewusst. Diese Verantwortung schließt natürlich auch die
in dieser Gesamtstrategie eingebrachten Maßnahmen und deren Umsetzung mit ein.
Insofern ist das Monitoring der Maßnahmenumsetzung im Sinne einer transparenten
Darstellung für die Bürgerinnen und Bürger des Rheinischen Braunkohlereviers zu
verstehen.
7.2 Wer ist für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich?
Den meisten Maßnahmen der Gebietskörperschaften liegen Rats- oder Kreistagsbeschlüsse zu Grunde. Diese Beschlüsse sind für die jeweiligen Verwaltungen bindend.
Über den Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen findet darüber hinaus ein
jährlicher Austausch mit der Bezirksregierung Köln statt.
Die Maßnahmen, die von der RWE Power AG in die Luftreinhaltepläne eingebracht
wurden, wurden im Rahmen von bergbaulichen Betriebsplänen festgeschrieben. Zuständig für die Zulassung der Betriebspläne und deren Überwachung ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbaubehörde. Darüber hinaus wurden in der Transparenzinitiative zwischen MWEIMH und RWE Power AG Vereinbarungen getroffen, wo und
wie über den Umsetzungsstand der dort festgelegten Maßnahmen berichtet wird.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW gehört als Teil der Landesverwaltung zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
(MBWSV) und unterliegt dessen Fachaufsicht.
7.3 Wer überwacht, ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität führen?
Eine wichtige Komponente in der Beobachtung der Luftqualität ist die kontinuierliche
Fortführung der Messungen von Feinstaub im Tagebauumland sowie der NO2 –
Belastung an Verkehrsknotenpunkten.
Im Rheinischen Braunkohlerevier wurde im Jahr 2014 durch das LANUV im Umfeld
der Tagebaue an fünf Messorten die Feinstaubbelastung PM10 gemessen. Zum Jahreswechsel 2014/2015 wurde die Station in Erkelenz-Holzweiler für zunächst ein
Messjahr nach Mönchengladbach-Wanlo verlegt. Dies setzt das aktuelle Konzept von
drei Dauermessstellen in Niederzier, Jackerath und Grevenbroich-Gusdorf-Gindorf
(alle benachbart zu großen technischen Tagebauanlagen wie Bandsammelpunkten
oder Kohlebunkern) sowie ein bis zwei mit der Verlagerung des Tagebaus „mitwan-
50
dernden“ Messstellen (aktuell Jüchen-Hochneukirch und Mönchengladbach-Wanlo)
fort. Bei der Planung der veränderlichen Messstellen sollen die Messanträge der Betroffenen weiterhin als wesentliches Entscheidungskriterium berücksichtigt werden.
Darüber hinaus hat die RWE Power AG im Rahmen der Transparenzinitiative angekündigt, den Betrieb einer zusätzlichen Messstelle zur Erfassung der Feinstaubsituation mitzufinanzieren. Die Festlegung des Standortes soll gemeinsam mit dem LANUV NRW unter Berücksichtigung der Vorstellungen der Kommunen im Umfeld der
Tagebaue erfolgen.
NO2–Messstellen werden in der Regel von den Kommunen oder Anwohnern beantragt und bei Verdacht auf erhöhte Belastungen im Rahmen der kalenderjährlichen
Messprogrammplanung des LANUV berücksichtigt. Zur Absicherung eines Verdachts
steht allen Kommunen in NRW ein vom LANUV im Internet eingerichtetes Prognosemodell zur Verfügung, mit dem auf der Basis von v.a. Verkehrs- und Bebauungsdaten die Belastung in Straßenschluchten abgeschätzt werden kann
(http://www.lanuv.nrw.de/luft/ausbreitung/luft_screening.htm).
7.4 Informations- und Erfahrungsaustausch
Die Bezirksregierung Köln wird die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen dokumentieren und gebündelt auf ihrer Homepage zu Verfügung stellen
(www.brk.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/index.html).
Dafür wird auf das bewährte Verfahren im Rahmen der Luftreinhalteplanung zurückgegriffen. Hierbei erfolgte die Darstellung des Umsetzungsstandes im Frühjahr über
die Maßnahmenumsetzung im Vorjahr. Weiterhin können in diesem Turnus auch zusätzliche Maßnahmen eingebracht werden.
Das LANUV NRW veröffentlicht ebenfalls im Frühjahr eines jeden Jahres die Ergebnisse der Messungen als beurteilende Jahresberichte auf den Internetseiten des LANUV
(www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/ber_trend/kenn.htm).
Zur Sensibilisierung der Bevölkerung und zur möglichst umgehenden Absenkung von
Feinstaub-Belastungsspitzen wurde vom LANUV ein Informationsmodell eingerichtet.
Dabei werden bei Prüfung der Messdaten des Vortags überdurchschnittliche Tagesmittelwerte für PM10 über 100 µg/m³ per Pressemitteilung bekanntgegeben. Der Mustertext dieser Information ist dabei wie folgt:
51
In [
] wurden heute Feinstaubkonzentrationen von über 100 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen. Wie stark die Städte im Einzelnen betroffen sind, zeigen die Tabellen der aktuellen Messwerte im Internet unter www.lanuv.nrw.de und im WDR-VideoText auf Tafel 178.
Da die Wetterlage voraussichtlich anhält, muss auch morgen mit ähnlich hohen
Feinstaubbelastungen gerechnet werden.
Zur Vermeidung erhöhter Feinstaubbelastungen und insbesondere von Überschreitungen
der Grenzwerte sind umfangreiche Maßnahmen bei den maßgeblichen Verursachern im
Rahmen der Luftreinhalteplanung festgelegt worden.
Durch folgende Maßnahmen kann aber auch jeder Einzelne zur Verbesserung der Luftqualität beitragen:
-
unnötige Autofahrten vermeiden,
auf Ofen- und Kaminheizungen verzichten.
Feinstaub kann Ihre Gesundheit gefährden. Ausführliche Informationen zur Wirkung von
Feinstaub finden Sie im Internetangebot des LANUV unter www.lanuv.nrw.de.
Für Fragen/ Anregungen und Beschwerden rund um die Luftqualität im Rheinischen
Braunkohlerevier hat die Bezirksregierung Köln ein entsprechendes Funktionspostfach (LuftqualitätRheinBraunkohle@brk.nrw.de) eingerichtet.
52
8. Zusammenfassung
Die gesundheitliche Belastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid in der Außenluft
ist ein seit vielen Jahren intensiv bearbeitetes Thema. So belegen diverse Studien
einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Feinstaubbelastung und einem Anstieg der Sterblichkeit, speziell an Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen. In
der Mehrzahl der Studien war dieser Zusammenhang auch für Stickoxide nachweisbar. Ebenso wurde ein Anstieg der Schadstoffbelastung bezüglich Feinstaub mit einer Zunahme der Lungenkrebssterblichkeit nachgewiesen.
Im Rheinischen Braunkohlerevier wurden in den vergangenen Jahren Aktions- und
Luftreinhaltepläne aufgestellt, um die Luftqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu
verbessern. Durch die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen konnten gerade auch die
Immissionsbeiträge der Tagebaue deutlich reduziert werden. Um die Immissionssituation aber weiter dauerhaft zu verbessern, wurde die gebietsbezogene Gesamtstrategie als umfassendes Konzept für den gesamten Raum des Rheinischen Braunkohlereviers erstellt. Schwerpunkt der Strategie ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket.
Dieses umfasst Aktivitäten zur Reduzierung von Luftschadstoffen auf Ebene der Gebietskörperschaften, Maßnahmen zur Staubreduzierung bei Straßenbauvorhaben
durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW als auch Staubminderungsmaßnahmen
im Bereich der Tagebaue der RWE Power AG. Die Umsetzung der Maßnahmen wird
dabei durch ein Monitoring begleitet.
Die Messungen des LANUV NRW und der RWE Power AG werden zeigen, inwieweit
die Bemühungen zur Luftreinhaltung erfolgreich sind. Als wichtiger Bestandteil der
Luftreinhaltung kann bereits jetzt auf zahlreiche Messungen des LANUV NRW und
der RWE Power AG zurückgegriffen werden. Die Überwachung der Luftqualität durch
das LANUV NRW im Rheinischen Braunkohlerevier wird auch in Zukunft die Bemühungen zur Luftreinhaltung unterstützen. Auch die RWE Power AG hat angekündigt,
eine zusätzliche Messstation mitzufinanzieren.
Neben der messtechnischen Begleitung der Luftreinhaltung wird die Bezirksregierung
Köln auch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen dokumentieren und gebündelt
auf ihrer Homepage veröffentlichen. In diesem Turnus können dann auch zusätzliche
Maßnahmen eingebracht werden. Durch die Veröffentlichungen der Messergebnisse
durch das LANUV NRW und der RWE Power NRW sowie den Austausch der Maßnahmenumsetzungen entsteht ein Informationsfluss in alle Richtungen. Zur Kommunikationsvereinfachung für alle Akteure und der Bürgerinnen und Bürger hat die Bezirksregierung Köln ein Funktionspostfach eingerichtet.