Daten
Kommune
Inden
Größe
39 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
13.05.15, 16:01
Aktualisiert
13.05.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
1
Gemeinde Inden
7. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 28 „Gut Müllenark“
Abwägung im Verfahren nach § 13 und § 3 Abs. 2 BauGB
Stand: Januar 2015
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Anregung des Kreises Düren, Kreisentwicklung und –straßen, mit Schreiben
vom 15.12.2015
Beschlussvorschlag: zu 1.: Die Anregungen wurde berücksichtigt.
Zu 2.: Die Anregungen wurden berücksichtigt
Abwägung:
Anregung:
Zum o. g. Bauleitplanverfahren wurden
folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
- Kämmerei
- Straßenverkehrsamt
- Kreisentwicklung und -straßen
- Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
- Brandschutz
- Umweltamt
1.Kreisstraßen
Der Immissionsschutz für eine evtl.
Wohnbebauung ist durch Bauvorhabenträger sicherzustellen Insbesondere die
Einwirkung durch Straßenverkehrslärm
sind mit geeigneten und ausreichenden
Lärmschutzmaßnahmen so zu minimieren, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Schutzmaßnahmen
durch den Straßenbaulastträger werden
ausgeschlossen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 wurden die Auswirkungen des Straßenverkehrslärms gutachterlich untersucht. An den Parametern hat
sich bis heute nichts geändert.
Entsprechend wurden Lärmpegelbereiche
im Plangebiet übernommen.
2.Bodenschutz
Der komplette Bereich des Planungsgebiets befindet sich gemäß der Kartierung
der schutzwürdigen Böden in NRW 1 :
50.000 – zweite Auflage in einem
Der grundsätzliche Eingriff in den Boden
wurde im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ in die
Abwägung eingestellt. Die Änderung beinhaltet nur die Verteilung der Stellplätze
Gebiet mit schutzwürdigen, sehr
und Garagen auf den Grundstücken, beschutzwürdigen oder besonders
reitet keine neuen Eingriffe in Grund und
schutzwürdigen, fruchtbaren Böden Boden vor
(Regelungs- und Pufferfunktion/
Natürliche Bodenfruchtbarkeit)
Diese sind im beiliegenden Kartenausschnitt in dunkelbrauner Farbe gekennzeichnet.
Es handelt sich hierbei um
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Böden mit hoher oder sehr hoher
Natürlicher Bodenfruchtbarkeit (BraunErden, Parabraunerden, Kolluvisole
Oder Auenböden) mit ausgezeichneter
Lebensraumfunktion aufgrund hoher
Puffer- und Speicherkapazität für
Wasser und Nährstoffe.
Diese Böden tragen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei
sowie aufgrund ihres ausgeglichenen
Wasserhaushalt zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer bei.
Weiterhin besitzen sie ein hohes Nährstoffangebot und speichern, filtern und
puffern Stoffeinträge besonders effektiv.
Durch die Planung erfolgt ein erheblicher
Eingriff in den Boden. Eine Bebauung und
Versiegelung dieser Böden hat eine vollständige Zerstörung der sehr schutzwürdigen Böden zur Folge, die als irreversibel
einzustufen ist.
Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der
Böden im Plangebiet wird aus bodenschutzrechtlicher Sicht dringend empfohlen, diese Böden nicht zu bebauen.
Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung (§ 1 Abs. 7. BauGB)
herausstellen, dass die Planung an diesem Standort realisiert wird und Eingriffe
in Böden unvermeidbar sind, so sind für
diese Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§ 1a Abs. 3 BauGB) zu planen
und durchzuführen.
Darüber hinaus wird auf die Altablagerung
In 2880 (Verfüllung Bachlauf) hingewiesen, die im nordöstlichen Rand des BPlan-Gebiets kartiert ist.
Anregung RWE Power AG, Liegenschaften und Umsiedlungen, mit Schreiben
vom 16.12.2015
Beschlussvorschlag: Die Anregung findet in der 8. Änderung des Bebauungsplanes
Berücksichtigung.
Anregung:
Abwägung:
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Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen
mit, dass die Belange der RWE Power AG
hinsichtlich des Immissionsschutzes und
der Baugrundverhältnisse bereits in den
Bebauungsplänen enthalten sind.
Ferner teilen wir Ihnen mit, dass sich im Die Belange zur Sicherung der Leitungen
Plangebiet Anlagen der RWE Power AG wurden in die 8. Änderung des Bebau(Rohrleitung) und der Westnetz GmbH ungsplanes eingestellt und abgestimmt.
(Elektroleitung) befinden.
Bitte stimmen Sie daher Ihr Vorhaben mit
dem KW Weisweiler und der Westnetz
GmbH ab.
Keine Anregungen teilten mit:
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