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Beschlussvorlage (Abwägung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
39 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
13.05.15, 16:01
Aktualisiert
13.05.15, 16:01
Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung)

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Inhalt der Datei

1 Gemeinde Inden 7. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ Abwägung im Verfahren nach § 13 und § 3 Abs. 2 BauGB Stand: Januar 2015 2 Anregung des Kreises Düren, Kreisentwicklung und –straßen, mit Schreiben vom 15.12.2015 Beschlussvorschlag: zu 1.: Die Anregungen wurde berücksichtigt. Zu 2.: Die Anregungen wurden berücksichtigt Abwägung: Anregung: Zum o. g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: - Kämmerei - Straßenverkehrsamt - Kreisentwicklung und -straßen - Recht, Bauordnung und Wohnungswesen - Brandschutz - Umweltamt 1.Kreisstraßen Der Immissionsschutz für eine evtl. Wohnbebauung ist durch Bauvorhabenträger sicherzustellen Insbesondere die Einwirkung durch Straßenverkehrslärm sind mit geeigneten und ausreichenden Lärmschutzmaßnahmen so zu minimieren, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Schutzmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger werden ausgeschlossen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 wurden die Auswirkungen des Straßenverkehrslärms gutachterlich untersucht. An den Parametern hat sich bis heute nichts geändert. Entsprechend wurden Lärmpegelbereiche im Plangebiet übernommen. 2.Bodenschutz Der komplette Bereich des Planungsgebiets befindet sich gemäß der Kartierung der schutzwürdigen Böden in NRW 1 : 50.000 – zweite Auflage in einem Der grundsätzliche Eingriff in den Boden wurde im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ in die Abwägung eingestellt. Die Änderung beinhaltet nur die Verteilung der Stellplätze Gebiet mit schutzwürdigen, sehr und Garagen auf den Grundstücken, beschutzwürdigen oder besonders reitet keine neuen Eingriffe in Grund und schutzwürdigen, fruchtbaren Böden Boden vor (Regelungs- und Pufferfunktion/ Natürliche Bodenfruchtbarkeit) Diese sind im beiliegenden Kartenausschnitt in dunkelbrauner Farbe gekennzeichnet. Es handelt sich hierbei um 3 Böden mit hoher oder sehr hoher Natürlicher Bodenfruchtbarkeit (BraunErden, Parabraunerden, Kolluvisole Oder Auenböden) mit ausgezeichneter Lebensraumfunktion aufgrund hoher Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe. Diese Böden tragen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei sowie aufgrund ihres ausgeglichenen Wasserhaushalt zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer bei. Weiterhin besitzen sie ein hohes Nährstoffangebot und speichern, filtern und puffern Stoffeinträge besonders effektiv. Durch die Planung erfolgt ein erheblicher Eingriff in den Boden. Eine Bebauung und Versiegelung dieser Böden hat eine vollständige Zerstörung der sehr schutzwürdigen Böden zur Folge, die als irreversibel einzustufen ist. Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der Böden im Plangebiet wird aus bodenschutzrechtlicher Sicht dringend empfohlen, diese Böden nicht zu bebauen. Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung (§ 1 Abs. 7. BauGB) herausstellen, dass die Planung an diesem Standort realisiert wird und Eingriffe in Böden unvermeidbar sind, so sind für diese Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§ 1a Abs. 3 BauGB) zu planen und durchzuführen. Darüber hinaus wird auf die Altablagerung In 2880 (Verfüllung Bachlauf) hingewiesen, die im nordöstlichen Rand des BPlan-Gebiets kartiert ist. Anregung RWE Power AG, Liegenschaften und Umsiedlungen, mit Schreiben vom 16.12.2015 Beschlussvorschlag: Die Anregung findet in der 8. Änderung des Bebauungsplanes Berücksichtigung. Anregung: Abwägung: 4 Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen mit, dass die Belange der RWE Power AG hinsichtlich des Immissionsschutzes und der Baugrundverhältnisse bereits in den Bebauungsplänen enthalten sind. Ferner teilen wir Ihnen mit, dass sich im Die Belange zur Sicherung der Leitungen Plangebiet Anlagen der RWE Power AG wurden in die 8. Änderung des Bebau(Rohrleitung) und der Westnetz GmbH ungsplanes eingestellt und abgestimmt. (Elektroleitung) befinden. Bitte stimmen Sie daher Ihr Vorhaben mit dem KW Weisweiler und der Westnetz GmbH ab. Keine Anregungen teilten mit: -