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Beschlussvorlage (15. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978)

Daten

Kommune
Inden
Größe
105 kB
Datum
17.12.2014
Erstellt
13.11.14, 16:02
Aktualisiert
13.11.14, 16:02
Beschlussvorlage (15. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978) Beschlussvorlage (15. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978) Beschlussvorlage (15. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV/Hall. 10.11.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 27.11.2014 Rat 17.12.2014 TOP Ein Ja Nein 82/2014 Ent Bemerkungen Betrifft: 15. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 15. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978. Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die Gebühr für die Straßenreinigung Winterdienst in der Gemeinde Inden von 0,45 € auf nunmehr 0,50 € pro lfd. Meter Front festzusetzen. Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2015 enthält Fehlbeträge aus den Nachkalkulationen der Jahre 2012 und 2013. Die überschlägige Nachkalkulation 2013 ergab einen hohen Fehlbetrag von voraussichtlich 17.156 €. Davon geht ein Teilbetrag von 2.328 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ein, um eine maßvolle Gebührenerhöhung gegenüber dem Vorjahr zu erreichen. Die tatsächlichen Zahlen zur Abrechnung des Winterdienstes 2014 liegen derzeit nur unvollständig vor. Allerdings ist aufgrund des milden Winterhalbjahres 2013/2014 damit zu rechnen, dass unter dem Strich ein Überschuss für das Jahr 2014 herauskommen wird. Durch die Berücksichtigung des vorgeschlagenen Teil-Fehlbetrages von 2.328 € können in der nahen Zukunft gravierende Gebührenschwankungen vermieden werden. Denn wird der voraussichtliche Fehlbetrag aus 2013 gar nicht berücksichtigt, ergibt das eine Gebühr von 0,47 €. Bei Berücksichtigung des kompletten Fehlbetrages aus 2013 resultiert daraus eine Gebühr von 0,75 € pro lfd. Meter Front. Von dem aus der Nachkalkulation 2012 resultierenden Fehlbetrag von 5.051 € geht lediglich ein Teilbetrag von 167 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ein. Im Vorjahr wurde bereits ein Fehlbetrag von 4.884 €, der aus der überschlägigen Nachkalkulation 2012 resultierte, komplett berücksichtigt. Dadurch wird eine unzulässige Doppelbelastung des Gebührenzahlers vermieden. 15. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV NRW S. 878), in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen – Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV NW S. 706, 1976 S. 12 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 390) und §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 17. Dezember 2014 folgende 15. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978 beschlossen: Artikel I Die Gebührensätze in § 2 Abs. 4 Buchstabe a bis c werden wie folgt geändert: a) dem Anliegerverkehr dient, für den Winterdienst 0,50 Euro b) dem innerörtlichen Verkehr dient, für den Winterdienst 0,50 Euro c) dem überörtlichen Verkehr dient, für den Winterdienst 0,50 Euro Artikel II Diese 15. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 30. November 1978, zuletzt geändert durch die 14. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2013 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 15. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Beschlussvorlage 82/2014 Seite 2 Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 17. Dezember 2014 Bürgermeister Beschlussvorlage 82/2014 Seite 3