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Vorlage (Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsquote für Menschen mit einer Schwerbehinderung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:31
Aktualisiert
03.12.14, 18:31
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 10/2 Schmitz, Britta 10 55 01 01.12.2014 462/2014 Betreff Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsquote für Menschen mit einer Schwerbehinderung Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Anfrage der Fraktion DIE LINKE und Piraten wird wie folgt beantwortet: 1. Die Stadt Brühl erfüllt die gesetzliche Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte von 5,0 %. Die Beschäftigungsquote der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen liegt derzeit bei 8,4 %. 2. Da die gesetzliche Beschäftigungsquote erfüllt wird, muss keine Ausgleichsabgabe bezahlt werden. 3. Die Stadt Brühl schreibt die freien Ausbildungsstellen nicht explizit aus. Vielmehr werden die Stellen auf der Homepage der Stadt Brühl durch ein Tätigkeitsprofil dargestellt und in Kooperation mit der Agentur für Arbeit in der Stellenbörse als freie Stellen veröffentlicht. Zudem wirbt die Stadt Brühl im Rahmen von Veranstaltungen der Brühler Schulen zur Berufsfindung mit einem Informationsstand. Hier stellen Auszubildende der jeweiligen Ausbildungsberufe ihren Ausbildungsgang und ihre Tätigkeit bei der Stadt vor. In Beratungsgesprächen „auf Augenhöhe“ werben die Jugendlichen in authentischer Art und Weise für eine Ausbildung bei der Stadt Brühl. Die Stadt Brühl bietet außerdem die Möglichkeit zu Praktika im Verwaltungsbereich an. Bei diesen Maßnahmen der Personalwerbung und im Rahmen der Informationsveranstaltungen werden alle Jugendlichen, ob behindert oder nichtbehindert, in gleicher Weise angesprochen und beraten. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 462/2014 4. Die Unterstützungsmaßnahmen für eine Bewerbung von Menschen mit Behinderung werden ab dem Beginn des Bewerbungsverfahrens sichergestellt. Ein Bewerber, der seine Behinderung oder Gleichstellung in der Bewerbung mitteilt, wird zum Eignungstestverfahren am Rheinischen Studieninstitut eingeladen. Das Testverfahren kann in individueller Absprache mit dem Rheinischen Studieninstitut und dem kooperierenden Institut für Personalentwicklung und Eignungsprüfung (IfP) entsprechend der individuellen Einschränkung variiert werden. So werden beispielsweise besondere Hilfsmittel oder Zeitzuschläge bei der Eignungsfeststellung gewährt. Im Vorfeld des Testverfahrens findet eine Beratung statt, bei der die Prüfungsmodalitäten individuell festgelegt werden. Zum Bewerbungsgespräch wird die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen hinzugezogen. Ist nach erfolgtem Bewerbungsgespräch beabsichtigt, den/die schwerbehinderte/n Bewerber/in einzustellen, so wird durch die Hinzuziehung des Integrationsfachdienstes der Arbeitsplatz sowie der Weg zum Arbeitsplatz und die sanitären Einrichtungen zusammen mit der Gebausie begutachtet, um geeignete bauliche Veränderungen einzuleiten. (Im Einstellungsjahr 2011 war beispielsweise die Einstellung eines querschnittsgelähmten Jugendlichen beabsichtigt, die lediglich daran scheiterte, dass der Bewerber seine Bewerbung zurückgezogen hat und sich kurzfristig für eine Ausbildung bei einer anderen Behörde entschieden hatte. Im Vorfeld seiner geplanten Einstellung erfolgte eine umfangreiche Hausbegehung mit Vertretern des Integrationsfachdienstes und der Gebausie. Im Rahmen dieser Hausbegehung wurden Überlegungen angestellt, wie ein barrierefreier Zugang in Rathaus A umzusetzen ist. Diese Barrierefreiheit ist mittlerweile seit 2013 umgesetzt.) 5./6. In der Verwaltung der Stadt Brühl wurde in den letzten fünf Jahren kein Mensch mit Schwerbehinderung ausgebildet. Nach Informationen der Stadtwerke Brühl GmbH wurden dort zum 01.08.2013 und zum 01.08.2014 jeweils ein Bewerber/in mit einer Schwerbehinderung als Auszubildende zur Industriekauffrau/mann eingestellt. 7. Menschen mit Behinderung haben bei der Stadt Brühl alle Möglichkeiten, ihre Fähigkeiten beim Einstellungsverfahren zu zeigen. Die Möglichkeit der individuellen behinderungsspezifischen Testgestaltung lässt es zu, dass junge Menschen mit Behinderung im direkten Vergleich mit Jugendlichen ohne Behinderung als Kandidaten um eine Ausbildung getestet und bewertet werden. Durch die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an den Bewerbungsgesprächen ist ein besonderer Fokus auf Bewerber mit Behinderung gerichtet. Das Interesse für die angebotenen Berufe in der Verwaltung ist vorhanden, was sich an den konstanten Bewerberzahlen wiederspiegelt. Mit zunehmender nach außen sichtbarer Barrierefreiheit der Rathäuser A und B kann die Attraktivität der Stadtverwaltung Brühl bei Menschen mit einer Behinderung des Bewegungsapparates gegebenenfalls gesteigert werden. (Bsp. Gebäudekomplex des Landschaftsverbandes Rheinland, dem diesbezüglich ein hervorragender Ruf vorauseilt!) BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14