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Beschlussvorlage (Änderung des Gesellschaftsertrages der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH)

Daten

Kommune
Inden
Größe
83 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
04.03.15, 16:01
Aktualisiert
04.03.15, 16:01
Beschlussvorlage (Änderung des Gesellschaftsertrages der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH) Beschlussvorlage (Änderung des Gesellschaftsertrages der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- Ulrich Schuster 29.01.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 19.03.2015 Rat 23.04.2015 TOP Ein Ja Nein 10/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: Änderung des Gesellschaftsertrages der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Beschlussentwurf: Die Vertreter der Gemeinde Inden in der Gesellschafterversammlung der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH werden ermächtigt, der vorgeschlagenen Satzungsänderung zuzustimmen. Begründung: Die Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH teilt mit Schreiben vom 21.01.2015 folgenden Sachverhalt mit: Mit Wirkung zum 01.01.2010 ist durch das sog. Transparenzgesetz NRW in § 108 Abs 1 Nr. 9 GONRW eine Regelung aufgenommen worden, nach der eine Gemeinde sicherstellen muss, dass bei Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform sowie bei entsprechenden Beteiligungen an öffentlich beherrschten Unternehmen und Einrichtungen die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes, der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates im Jahresabschluss individuell veröffentlicht werden. Derzeit werden im Jahresabschluss die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates ausgewiesen. Eine personalisierte Ausweisung erfolgt nicht. Künftig sollen dann alle Namen der AR-Mitglieder mit der jeweiligen Auszahlung aufgelistet werden. Hinsichtlich des Gesellschaftsvertrages geht es also um eine entsprechende Ergänzung in § 15 „Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung“. Er erhält einen zusätzlichen Absatz, der Regelungen zum Transparenzgesetz trifft. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 21.11.2014 beschlossen der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zu den in der Anlage aufgeführten Satzungsänderungen (Hinweis zum Transparenzgesetz) zu empfehlen. Zusätzlich wurde in der Aufsichtsratssitzung am 21.11.2014 im Zuge der anstehenden Satzungsänderung der Gesellschafterversammlung empfohlen, noch die in der Anlage aufgeführten Anpassungen vorzunehmen. Hierbei geht es darum, dass mit einer Frist von 14 Tagen die Tagesordnung und die dazugehörigen Unterlagen per Brief, durch E-Mail, Telefax oder Kuriersendung ausgehändigt werden. Satzungsänderungen: § 10 Innere Ordnung des Aufsichtsrates 1. Wenn es die Belange der Gesellschaft erfordern, ist der Aufsichtsrat unter Angabe der Tagesordnung per Brief, durch E-Mail, Telefax oder Kuriersendung mit einer Frist von 14 Tagen einzuberufen. § 12 Gesellschafterversammlung 2. Die Gesellschafterversammlung ist unter Mitteilung der Tagesordnung und Übersendung der dazugehörigen Unterlagen mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vom Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung per Brief, durch E-Mail. Telefax oder Kuriersendung einzuberufen, wenn Beschlüsse zu fassen sind oder die Einberufung aus einem sonstigen Grund im Interesse der Gesellschaft notwendig ist. Die Frist beginnt mit dem Tage der Absendung der Einladung (Poststempel ist maßgeblich). In dringenden Fällen kann auch eine andere Form der Einberufung und eine kürzere Frist gewählt werden. § 15 Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung Die Geschäftsführung ist verpflichtet, im Rahmen der Jahresabschlusserstellung dafür Sorge zu trage, dass die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nummer 9 des Handelsgesetzbuches der Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates, des Beirates oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds dieser Personengruppe unter Ausgliederung nach Komponenten im Sinne des § 285 Nummer 9 Buchstabe a des Handelsgesetzbuches angegeben werden. Beschlussvorlage 10/2015 Seite 2