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Kommune
Erftstadt
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13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
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fOP~D
STADT ERFTST ADT
öffentlich
Der Bürgermeister
An den
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und
Werksausschuss Immobilienwirtschaft
o v11
V
8/
Amt:
- 082 -082
BeschlAusf:
Datum:
-
07.09.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
Betrifft: WirtschaftsPark
Erftstadt - Erschließung und Preisgestaltung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
Unterschrift des BUdgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.09.2005
Immobilienwirtschaft.
Ä~
Beschlussentwurf:
~
1. Für den Bereich des Bebauungsplanes-Nr. 140, WirtschaftsPark Erffstadt,
wird die Bildung von Erschließungsabschnitten
beschlossen. Der 1. Erschließungsabschnitt geht aus dem als Anlage beigefügten Lageplan hervor.
/
2. Die
in der Begründung
erläuterte
Entwässerungs-,
Grünflächenplanung wird zur Kenntnis genommen.
Straßen-
und
3. Der Verkaufspreis für Gewerbegrundstücke im Bereich des BebauungsplanesNr. 140, WirtschaftsPark Erftstadt, wird auf 65,-- € je Quadratmeter festgelegt.
4. Die in der
Erschließung
genommen.
Begründung angegebene Zeitplanung im Hinblick auf die
und den Beginn des Grundstücksverkaufes wird zur Kenntnis
Begründung:
Der Bebauungsplan-Nr. 140, "WirtschaftsPark Erftstadt", ist seit Mitte April dieses
Jahres rechtskräftig. Parallel dazu wurden die erforderlichen Arbeiten zur weiteren
Entwicklung des Gewerbegebietes aufgenommen, mit dem Ziel einer zügigen
Vermarktung der Flächen.
-2So wurde zur Vorbereitung der Vermarktung der Grundstücksflächen in diesem
Bereich seitens der BauGrund ein Marketingkonzept sowie ein Gestaltungshandbuch
erstellt,
welche
in einer
gemeinsamen
Sitzung
des
Ausschusses
für
Wirtschaftsförderung
und Werksausschuss
Immobilienwirtschaft
sowie
des
Ausschusses für Stadtentwicklung am 30. Juni vorgestellt worden sind.
Zugleich wurden durch die beteiligten Verwaltungsstellen die Arbeiten im Hinblick auf
die Entwässerungs-,
die Grünflächen-,
und die Straßenplanung
sowie des
beabsichtigten Baustandards im Rahmen der Ersterschließung des Gebietes
vorangebracht.
•
Darüber hinaus wurde eine Kostenkalkulation aller Positionen durchgeführt, die als
Grundlage für die Preisgestaltung für Grundstücke in diesem Bereich dient.
Abschließend erfolgte die Aufstellung eines Zeittableaus zur Verzahnung der
notwendigen
Planungsund Erschließungsmaßnahmen
einerseits
mit den
Marketingaktivitäten andererseits.
Das ca.
Norden
von der
Westen
•
39 ha große Plangebiet liegt im Osten des Stadtteils Lechenich und wird im
vom Römerhofweg bzw. der Gemeindeverbindungsstraße
(K 44), im Osten
Römerstraße bzw. dem Gestüt Römerhof, im Süden von der L 263 und im
von der Ortsumgehung Lechenich (B 265n) begrenzt.
Der WirtschaftsPark
Erftstadt wird auf der Grundlage der vom Planungsamt
erarbeiteten .Rahrnenplanunq
Lechenich-Südost"
und der von der BauGrund
vorgelegten Machbarkeitsstudie
als themenorientierter
Gewerbepark entwickelt,
wobei die in der Machbarkeitsstudie ermittelten vier Leitbranchen eine wesentliche
Grundlage zur künftigen Vermarktung der Grundstücksflächen in diesem Bereich
darstellen.
Die unmittelbare äußere Anbindung bzw. Erschließung des Bebauungsplanes-Nr .
140 an das örtliche bzw. überörtliche Straßennetz erfolgt über die B 265/ L 263 (An
der Patria) und die K 44 (Gemeindeverbindungsstraße)
und zwar jeweils über noch
zu errichtende Kreisverkehre.
Die innere Erschließung erfolgt durch eine durchgehende Straßenverbindung von der
K 44 im Norden zur L 263 im Süden sowie durch eine von dieser
Durchgangsverbindung
nach
Westen
abgehenden
Straßenschleife
als
Haupterschließung. Sowohl im Bereich der Durchgangsstraße als auch im Bereich
der Schleifenverbindung
sind zur angemessenen
Erschließung der dortigen
Grundstücksflächen jeweils vier Stichstraßen mit Wendehämmern vorgesehen.
Des weiteren ist auch der Anschluss an das bestehende Busliniennetz mit Integration
von Rad- und Fußwegeverbindungen in das vorhandene Verkehrsnetz vorgesehen.
Als Freizeit- und Erholungsfläche nicht zuletzt für die im künftigen WirtschaftsPark
Beschäftigten wird darüber hinaus im inneren Bereich zwischen beschriebenen
Straßenverbindungen eine durchgängige Grünfläche mit Platzflächen von hoher
Aufenthaltsqualität angelegt werden.
-3 Diese Grünfläche wird mittels der Wegeführung unmittelbaren Anschluss an den
Siedlungsbereich von Lechenich, die freie Landschaft zum "Gestüt Römerhof' hin
und zum geplanten Römerhofpark im Norden erhalten.
Die vorstehend beschriebene Kompletterschließung in einem Zuge würde allerdings
die finanziellen Möglichkeiten des Eigenbetriebes Straßen und der Stadtwerke
Erftstadt übersteigen.
•
In Abstimmung mit der für die Flächenvermarktung zuständigen BauGrund wurde
daher ein Konzept zur stufenweisen, flexiblen Erschließung des Gebietes entwickelt.
Ausgangspunkt
des Konzeptes
ist es einerseits,
im Zuge
des ersten
Erschließungsschrittes ausreichend große Flächen zur Vermarktung bereitstellen zu
können und andererseits zugleich die Entwässerungsmodalitäten im Zusammenhang
mit dem Gewerbegebiet "Zunftstraße", Bebauungsplan-Nr. 125, endgültig zu regeln.
Das jenseits der Ortsumgehung Lechenich (B 265n) liegende Gewerbegebiet
.Zunttstraße" ist durch Kanäle, die im Bereich von Toyota-Kretschmer
die
Bundesstraße
unterirdisch
kreuzen,
mit
dem
Bebauungsplangebiet
des
WirtschaftsParks verbunden.
Der Grund dafür ist, dass das im Bereich der "Zunftstraße"
anfallende
Oberflächenwasser in den Bereich des WirtschaftsParks hinübergeführt wird, wo es
mit dem dort anfallenden Oberflächenwasser künftig einer zentralen Versickerung
durch das geplante, voraussichtlich ca. 8.000 qm große Versickerungsbecken
zugeführt wird.
•
Die Vorteile
dieser
zentralen
Versickerungsmaßnahme
für
gleich
zwei
Gewerbegebiete (und auch für den Bereich des Bebauungsplanes-Nr. 141) liegen in
der Kosten- und Flächenersparnis, da ansonsten bereits im Bereich der .Zunftstraße"
ein entsprechend
dimensioniertes
Versicherungsbecken
hätte gebaut werden
müssen.
Das derzeit im Bereich der .Zunttstraße" anfallende Oberflächenwasser wird derzeit
bereits unter der Bundesstraße 265 in ein provisorisches Versickerungsbecken
eingeleitet, das allerdings mit der Inbetriebnahme des geplanten zentralen
Versickerungsbeckens
im Dreieck zwischen der K 44 und der Römerstraße
funktionslos wird. Mit dem Rückbau des Provisoriums wird dessen Fläche bei der
Grundstücksvermarktung wieder zur Verfügung stehen.
Neben dem Oberflächenwasser fällt allerdings auch Schmutzwasser an, das im
Trennsystem abgeleitet wird. Das im Bereich des WirtschaftsParks
anfallende
Schmutzwasser wird - gegenläufig zum Oberflächenwasser - über einen ebenfalls
schon vorhandenen Kanalanschluss unter der Bundesstraße in das Gewerbegebiet
.Zunftstraße" geleitet und von dort einer Klärung zugeführt.
-4-
Angesichts
der
vorstehend
erläuterten
Entwässerungsmodalitäten
ist es
unabdingbar, mit der Ersterschließung im nördlichen Bereich des WirtschaftsParks
zu beginnen und zwar mit einem Gebiet, das flächenmäßig sowohl das derzeitige
provisorische Versickerungsbecken
für die "Zunftstraße" als auch das künftige
zentrale Versicherungsbecken
für beide Bebaungspläne-Nr.
125 und Nr. 140
umfasst.
Nach gemeinsamer Abstimmung - auch mit der BauGrund - sollten daher mehrere
Erschließungsabschnitte gebildet werden, die
•
a) je nach Vermarktungsstand flexibel weiterentwickelt
und
b) bei entsprechender Flächennachfrage auch zügig realisiert
werden können.
Zudem wird durch die Bildung von Erschließungsabschnitten
eine "Zersplitterung"
des Gebietes durch Grundstücksverkäufe
an den unterschiedlichsten
Stellen
wirkungsvoll verhindert. Wenn erst die ersten Bauvorhaben in einem Teilbereich des
WirtschaftsParks entstehen, wird der Eindruck eines "kompakten" Gewerbegebietes
hervorgerufen, was sich sicherlich auf die Vermarktung der anschließenden
Erschließungsabschnitte förderlich auswirken wird.
Im Zuge des ersten Erschließungsabschnittes sollen zunächst ca. 7 ha gewerbliche
Bauflächen im Bereich des WirtschaftsParks erschlossen werden. Der Bereich der
Ersterschließung ist in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan gekennzeichnet.
•
Die Erschließung dieses Teilbereichs setzt den Anschluss über die K 44
(Gemeindeverbindungsstraße) an das örtliche Verkehrsnetz voraus. Von einem noch
zu errichtenden Kreisverkehr, mit dessen Bau in diesem Jahr begonnen werden soll,
führt eine mit zwei Baumreihen
und einem Mittel-Trennstreifen
geplante
Zufahrtsstraße in das Gebiet des WirtschaftsParks Erftstadt hinein.
Diese Straße weist einschließlich der Gehwege und der Parktaschen eine Breite von
15,50 m auf und wird vom Kreisverkehr an der K 44 bis zum Beginn der
gewerblichen Bauflächen direkt endausgebaut, um gleichsam im Einfahrtbereich zum
WirtschaftsPark den gehobenen Baustandard auch im öffentlichen Straßenraum zu
demonstrieren.
Die Erschließungsplanung sieht weiterhin vor, dass im Bereich der gewerblichen
Bauflächen die Straßen zunächst nach folgendem Standard angelegt werden:
Ausbau der Fahrbahn als Baustraße bis einschließlich Binder, Mittelstreifen,
Straßenbeleuchtung,
beidseitig der Fahrbahn Rinne und Tiefbord mit der
Straßenentwässerung, Parkstreifen und Gehwege werden mit Kies aufgefüllt und
verdichtet.
Die Stichwege werden im ersten Erschließungsabschnitt
bis einschließlich der
Bitumentragschicht und noch ohne befestigte Ränder (Parkstreifen) hergestellt.
- 5Gas- und Wasserleitungen
werden unter den Gehwegen
Telekommunikation unter den Parkstreifen.
Baumstandorte haben einen Abstand
Straßenendausbau angelegt werden.
von
15 m und
verlegt,
sollen
erst
Strom
mit
und
dem
Darüber hinaus ist in dem Zufahrtsbereich, der im ersten Bauabschnitt direkt
endausgebaut werden soll, noch eine Haltemöglichkeit (später als Standort einer
Info-Tafel) für Besucher des WirtschaftsParks vorgesehen.
•
Um den im Zuge der Erdarbeiten für den ersten Erschließungsabschnitt
(KanaI/Regenversickerungsbecken)
anfallenden Bodenaushub kostensparend weiter
zu verwenden, werden mit diesem parallel die Geländemodellierungen
für die
zentrale Grünfläche durchgeführt .
Mit der Planung der Grünflächengestaltung soll ein Büro für Landschaftsplanung
betraut werden.
Daher bietet es sich an, für den gesamten Bereich des Bebauungsplanes-Nr. 140 die
zentrale Grünfläche bereits in 2006 anzulegen und auch zu bepflanzen. Hier können
Kostenvorteile durch den Zukauf kleinerer Pflanzen sowie Synergien durch die
gemeinsame Ausschreibung mit den Erdarbeiten für die Straßentrassen erreicht
werden.
Ferner dürften durch die frühzeitige Anlegung der Grünzonen sicherlich auch Vorteile
im Zusammenhang mit der Grundstücksvermarktung bzw. der Flächennachfrage zu
erwarten sein.
•
In zeitlicher Hinsicht ist voranstehend bereits ausgeführt worden, dass noch in
diesem
Jahr
mit
der
Errichtung
des
Kreisels
an
der
K
44
(Gemeindeverbindungsstraße) begonnen werden soll.
Die Ausschreibung des ersten Erschließungsabschnittes
insgesamt ist ebenfalls
noch für dieses Jahr vorgesehen, so dass Anfang kommenden Jahres die
Submission der Angebote erfolgen kann.
Die Arbeiten zum ersten Erschließungsabschnitt, zur ModelIierung der zentralen
Grünfläche
im Bereich
des WirtschaftsParks
sowie zur Errichtung
des
Versickerungsbeckens
für das anfallende Oberflächenwasser werden zeitgleich
erfolgen und eine Dauer von etwa 18 Wochen in Anspruch nehmen.
Parallel dazu werden verstärkt die Vermarktungsaktivitäten erfolgen.
Nach der Zeitplanung wird der erste Erschließungsabschnitt des WirtschaftsParks
Ende Juni nächsten Jahres komplett abgeschlossen sein, so dass dort baureife
Grundstücke ab Juli 2006 zur Verfügung stehen werden.
-6-
Der vorgeschlagene
Verkaufspreis
von
Grundstücken
im
Bereich
des
WirtschaftsParks in Höhe von 65,- € je Quadratmeter liegt ziemlich genau in der
Mitte wischen denjenigen, die derzeit für andere Erftstädter Gewerbegebiete
festgelegt sind (51,- €Iqm im Gewerbegebiet Gymnich, 77,- €/qm im Gewerbegebiet
"Zunftstraße" in Lechenich).
Grundlage für die Kostenkalkulation bilden die Aufwendungen für Grunderwerb
einschließlich Nebenkosten, die voraussichtlichen Vermarktungskosten sowie die
erwarteten Erschließungskosten.
Danach ergibt sich für den Verkaufspreis folgender anteiliger Kostenaufwand:
•
28,--€/qm,
a) Grundstückskosten
b) Baukostenzuschüsse
Kanal und Wasser
20,--€/qm
und
c) Ablösungsbeiträge
Straßenbau
17,--€/qm.
Einen Grundstückspreis von 65,-- €Iqm halte ich aufgrund der verkehrsgünstigen
Lage, der guten Erreichbarkeit und Sichtbarkeit von den Autobahnen A 1/ A 61 sowie
der vorgesehenen
Erschließung
und Gestaltung
des WirtschaftsParks
für
angemessen und auch erzielbar.
Weitere Erläuterungen werden im Ausschuss gegeben .
•
#
.1. Bauabschnitt
•
I
I
I
\
•
Anlage 1
WirtschaftsPark Erftstadt
iDf23
Anlage 2
v 8f
0821
Betr.: WirtschaftsPark Erftstadt - Erschließungund Preisgestaltung
•
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss
Immobilienwirtschaft vom 22.09.05 bin ich gebeten worden, zu den Ziffern 2 und 3
des Beschlussentwurfes noch ergänzende Stellungnahmen bis zur Ratssitzung
abzugeben und zwar hinsichtlich der Preisgestaltung für Gewerbegrundstücke im
"WirtschaftsPark Erftstadf' im Sinne der Benennung einer Preisspannesowie bezüglich
der Radwegeplanung in diesem Bereich.
Auf der Grundlage gemeinsamer Beratung und Abstimmung mit der BauGrund
empfehle ich eine Grundstückspreisspannevon 60,- bis 75,- € je qm für den Bereich
des "WirtschaftsParks Erftstadt".
Dabei ist allerdings zu beachten, dass im Mittel der von mir vorgeschlagene Preis von
65,- € je qm erzielt werden muss, um insgesamt eine Kostendeckung bei den
Grundstücksverkäufen zu behalten. Ein Abweichen von diesem Durchschnittspreis von
beispielsweise 5,- € würde bezogen auf das gesamte Gebiet zu einer Mindereinnahme
von 1,5 Mio. Euro führen.
•
Der Vorschlag von 60,- bis 75,- € pro Quadratmeter orientiert sich daran, dass nach
dem Zusammenstellen der Kostenkalkulation ein Grundstückspreis, der im Rahmen
dieser Preisspanne bleibt, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die politischen
Gremien schon bei entsprechenden Anlässen (Pressegespräche, Publikation, Internet)
nach außen hin kommuniziert wurde.
Für den konkreten Grundstiickspreis im Rahmen dieser Spanne ist im Einzelfall die
Qualität des Grundstückes im Sinne von Lage, Zuschnitt und Ausnutzbarkeit für das
jeweilige ansiedlungswillige Unternehmen zu berücksichtigen.
In Absprache mit der BauGrund besteht die Absicht, nach einer gewissen Anzahl von
Grundstücksverhandlungen einen Erfahrungsbericht zur praktischen Umsetzung der
Preisspannedem zuständigen Fachausschussvorzulegen.
- 2-
In Bezug auf das Radwegekonzept für den Bereich des "WirtschaftsParks Erftstadt"
verweise ich auf die nachfolgende grafische Darstellung, in der die Radwegeverbindungen innerhalb des Bebauungsplanes-Nr.140 dargestellt sind.
•
In Nord-Süd-Richtung verlaufen insgesamt drei Wege. Die Römerstraße im Osten, der
Rad-Gehweg innerhalb der zentralen Grünfläche, sowie eine Verbindung parallel zur
B 265n im Westen des Plangebietes.
Von Osten nach Westen sind ebenfalls drei Verbindungen vorgesehen. Im Norden der
Römerhofweg, eine Verbindung innerhalb der Grünfläche und der Radweg entlang der
L 263.
Vom Wegenetz der zentralen Grünfläche aus gibt es insgesamt vier Anbindungen zu
den Erschließungsstraßendes BP 140. Dadurch ist eine optimale Erreichbarkeit der
einzelnen Gewerbebetriebe mit dem Fahrrad gewährleistet. Auf den Straßen des
Gewerbegebietes sind maximal weniger als 200 Meter zurückzulegen, um auch das
entfernteste Gewerbegrundstück zu erreichen.
Ein Radweg innerhalb der Haupterschlteßunqsstraße
(Otto-Hahn-Allee) stellt aus
meiner Sicht eindeutig eine Übererschließung des Gewerbegebietes dar, zumal mit
einer starken Frequentierung von Fahrradfahrern nicht gerechnet werden kann.
•
V8/0821
•
•
.. .••
•
WirtschaftsPark Erft ta
Radwegenetz
(:. ~~~~~ Nr. 140 und 141