Daten
Kommune
Inden
Größe
562 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
13.05.15, 16:01
Aktualisiert
13.05.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Textliche Festsetzungen
A
Planungsrechtliche Festsetzungen
1
Art der baulichen Nutzung
Art der baulichen Nutzung
1.1
sind innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete (WA) die nachfolgenden,
ausnahmsweise
Nutzungen Nr. 1 Betriebe des
Beherbergungsgewerbes, Nr. 2 Sonstige nicht
Gewerbebetriebe, Nr. 3 Anlagen
WA
Allgemeines Wohngebiet
MD
Dorfgebiet
1.2
1 (5) BauNVO ist die Tierhaltung
ausgeschlossen.
sind nur die
Hobbytierhaltung und die Nutztierhaltung, die der Selbstversorgung dient.
1 (6) BauNVO sind die
5 (3) BauNVO ausnahmsweise
3,0
1 (9) BauNVO sind Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und
WA
ED
0,4
TH 6,5
FH 10,0
4,0
2 ,0
16,0
2
o
2.1
ED
Die
2.2
0
3,
4,0
0
3,
16
4,0
,0
3,
3
WA
- 9,5 3,0
2,0
3,0
3,0
2,0
P
P P
3,0
14,0
3,0
62,0
6,0
6,0
P
0,4
ED
TH 6,5
FH 10,0
4
5,0 5,0
3,0
6,0
- 18,0
3,0
3,0
o
0,6
TH 6,5
FH 10,0
und
WA
3,0
0,4
1
WA
ED
0,4
TH 6,5
FH 10,0
1
unterirdische Hauptversorgungleitung
zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Nebenanlagen
ab der hinteren Baugrenze bzw. deren
bis zum Ende des
(Gartenbereich) sind im Sinne
23 (5) BauNVO eingeschossige
bis zu 30
umbauten
Sonstige Planzeichen
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten
5
7,0
Die mit F 1 bezeichnete
besonderer Zweckbestimmung
und
darf durch
BauGB sind auf den zeichnerisch festgesetzten Standorten standortgerechte
(Spitzahorn, Rosskastanie, Sandbirke, Hainbuche, Winterlinde, Esche,
Platane, Stieleiche, Sumpfeiche oder Traubeneiche) als Hochstamm, 3x verpflanzt, mit
Ballen, Stammumfang in 1 m
mindestens 18-20 cm, anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei
Abgang ist in der
Pflanzperiode eine
Ersatzpflanzung vorzunehmen. Die
Baumscheibe muss eine
von 6
aufweisen. Die Lage des Baumes darf um bis
zu 2 m von dem zeichnerisch festgesetzten Standort abweichen.
B
Baugestalterische Festsetzungen
1
Dachform
Es sind nur Sattel-, Walm-, gegeneinandergesetzte Pult- und
Bei Garagen,
C
G/F/L
des Bebauungsplanes
6
ED
TH 6,5
FH 10,0
,
sind in den in der Planzeichnung abgegrenzten
innerhalb eines Bereiches von 3 m
und
-
3,0
3,0
23 BauNVO nur innerhalb
ausgewiesenen
Hauptversorungs- und Hauptabwasserleitungen
Auf den nicht
bis zur seitlichen
des 14 (1) BauNVO i. V. m.
P
MD
sind
12 i.V.m.
sowie innerhalb der gesondert
c)
G/F/L
14,0
7,0
3,0
und
Garagen,
14,0
3,0
3,0
0
3,
Zweckbestimmung: Verkehrsberuhigter Bereich
a)
b) Garagen,
P
Baugrenze
Bezugspunkt
Bezugspunkt ist die
der fertig ausgebauten, an das
angrenzenden
(Oberkante Gehweg / Oberkante der
in
der Mitte der
Bei
ist die
ausschlaggebend, von welcher die
bauliche Anlage erschlossen wird (Zuwegung / Eingangsseite).
Garagen,
der
16,0
P
P P
vom Bezugspunkt (s. 2.2) und dem Schnittpunkt der
3
0
,0
2,0
ist die Differenz der
offene Bauweise
3,0
P
2,
0
z.B. 0,4
TH 6,5
FH 10,0
Darstellungen ohne Normcharakter
mit einer Dachneigung
eingeschossigen Anbauten und Nebenanlagen sind auch Pult-
Hinweise
Bei Bodeneingriffen ist mit der Aufdeckung
Substanz (Bodendenkmal) zu rechnen.
/ Bauherren / Leiter der Arbeiten werden
auf die Beachtung der
(Aufdeckung von
und 16 DSchG NW (Verhalten bei der Aufdeckung von
Wird bei Bodeneingriffen ein Bodendenkmal entdeckt, haben die zur Anzeige Verpflichteten das
entdeckte Bodendenkmal und die
in
Zustand zu erhalten.
Fundmeldungen sind umgehend an die Untere
der Gemeinde Inden oder das LVR -
Der Hinweis, dass das beschleunigte Verfahren
13a BauGB ohne
einer
nach 2 (4) BauGB
wird und die Angaben der Unterrichtung
die
Planinhalte wurden am .........................
bekannt gemacht.
Der Rat der Gemeinde Inden hat in seiner Sitzung
am
.........................
die
Aufstellung
des
Bebauungsplanes
2 (1) des GeuGB
beschlossen.
Der
Aufstellungsbeschluss
wurde
am
Inden, .....
Inden, .....
Der Bebauungsplan ist
13 i.V.m. 3 (2)
des BauGB aufgrund des Beschlusses des Rates
der Gemeinde Inden vom ......................... in der
Zeit vom ......................... bis .........................
Die
Offenlegung
wurde
am
Die
und sonstigen
Belange wurden mit dem Schreiben
vom .........................
von der Auslegung
benachrichtigt.
Dieser Bebauungsplan wurde
10 (1) des
BauGB durch den Rat der Gemeinde Inden am
......................... als Satzung beschlossen.
Inden, .....
Inden, .....
Wegen der
im Auegebiet, in dem mit setzungsempfindlichen Schichten im
Untergrund zu rechnen ist, sind bei der
ggf. besondere bauliche
insbesondere im
erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054
Belastung des Baugrundes", der DIN 18 196 " Erd- und Grundbau: Bodenklassifikation
bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
zu beachten.
.........................
Inden, .....
Das Plangebiet liegt in einem Auegebiet, sowie im Einzugsbereich der
des
Braunkohlentagebaues Inden.
Der
Grundwasserspiegel steht nahe der
an. Der Grundwasserstand
kann
durch
oder
sein. Bei den
ist ein
Wiederanstieg des Grundwassers auf das
Hier sind Vorschriften der DIN 18 195 "Bauwerksabdichtungen" zu beachten.
Grundwasserabsenkungen bzw. - Ableitungen (auch durch zeitweiliges Abpumpen) sind nur mit
Die
der Planung mit dem
Satzungsbeschluss vom ......................... wird mit
Der
an.
Inden, .....
ordnet die Bekanntmachung
Die Satzungsbeschluss wurde mit Angabe der
Zeit des Ortes, wo der Plan eingesehen werden
kann
10 (3) des BauGB am
.........................
bekannt
gegeben.
BEARBEITUNG:
PLANUNTERLAGE:
RECHTSGRUNDLAGEN:
Es wird bescheinigt, dass die Kartengrundlage mit
den Darstellungen des amtlichen Liegenschafts-
a) Baugesetzbuch vom 27.08.1997 (BGBl. IS. 2141)
in der zum Zeitpunkt des Aufstellungs- beschlusses
GEMEINDE INDEN
3D Architekten und Stadtplaner - Klappergasse 12 - 52062 Aachen
Alle Begrenzungslinien sind im Koordinatensystem
des digitalen Bebauungsplans geometisch eindeutig festgelegt.
Inden, .....
Bebauungsplan Nr. 28
b) Verordnung
die bauliche Nutzung der
(Baunutzungsverordnung)
vom
23.01.1990 (BGBl. I S. 132) in der zum Zeitpunkt
c) Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBl. I
S.
58)
in
der
zum
Zeitpunkt
des
0
5
10
15
20
25
50m
d) Bauordnung
das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesbauordnung) vom 01.03.2000 (GV NW S.
256) in der zum Zeitpunkt des Aufstellungs-
1:500
Dipl. - Ing. Ronald Schwerdtner
Zu diesem Bebauungsplan
eine
07.05.2015