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Beschlussvorlage (Abwägung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
43 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
13.05.15, 16:01
Aktualisiert
13.05.15, 16:01
Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung)

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Inhalt der Datei

1 Gemeinde Inden 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ Abwägung im Verfahren nach § 13a und § 3 Abs. 2 BauGB Stand: Januar 2015 2 Anregung des Kreises Düren, Kreisentwicklung und –straßen, mit Schreiben vom 15.12.2015 Beschlussvorschlag: zu 1.: Die Anregungen wurde berücksichtigt. Zu 2.: Die Anregung wird berücksichtigt Zu 3.: Die Anregungen wurden berücksichtigt. Anregung: Abwägung: Zum o. g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: - Kämmerei - Straßenverkehrsamt - Kreisentwicklung und -straßen - Recht, Bauordnung und Wohnungswesen - Brandschutz - Umweltamt Kreisstraßen Der Immissionsschutz für eine evtl. Wohnbebauung ist durch Bauvorhabenträger sicherzustellen Insbesondere die Einwirkung durch Straßenverkehrslärm sind mit geeigneten und ausreichenden Lärmschutzmaßnahmen so zu minimieren, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Schutzmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger werden ausgeschlossen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 wurden die Auswirkungen des Straßenverkehrslärms gutachterlich untersucht. An den Parametern hat sich bis heute nichts geändert. Entsprechend wurden Lärmpegelbereiche im Plangebiet ausgewiesen. Diese liegen außerhalb des Änderungsbereiches. Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Bauordnungsrechtliche Gründe sowie Belange des vorbeugenden Brandschutzes stehen der o. a. Bauleitplanung nicht entgegen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich auf der anderen Seite der Krauthausener Straße eine genehmigte KfzWerkstatt einschließlich ihrer Außenparkplätze befindet. Hier ist zu prüfen, ob durch Heranrücken des WA-Gebietes keine Beeinträchtigungen des Gewerbebetriebes erfolgt. Bodenschutz Die Anlage liegt im Dorfmischgebiet und muss sich mit jetzt schon angrenzenden Wohnnutzungen inkl. vorhandener Ruhebereiche verträglich gestalten. Die Gliederung gemäß der vorgesehenen Ausweisung ist gemäß des vorhandenen Gemengelages in den alten Dorfstrukturen städtebaulich vertretbar und sinnvoll. 3 Der grundsätzliche Eingriff in den Boden wurde im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ in die Abwägung eingestellt. Entsprechend wurden Ausgleichsmaßnahmen ausgeführt. Die jetzige Änderung befasst sich mit den Gebiet mit schutzwürdigen, sehr Ausweisungen zur Art der baulichen Nutschutzwürdigen oder besonders schutzwürdigen, fruchtbaren Böden zung und einer anderen städtebaulichen Gestaltung der Baugrundstücke. (Regelungs- und Pufferfunktion/ Natürliche Bodenfruchtbarkeit) Der komplette Bereich des Planungsgebiets befindet sich gemäß der Kartierung der schutzwürdigen Böden in NRW 1 : 50.000 – zweite Auflage in einem Diese sind im beiliegenden Kartenausschnitt in dunkelbrauner Farbe gekennzeichnet. Es handelt sich hierbei um Böden mit hoher oder sehr hoher Natürlicher Bodenfruchtbarkeit (BraunErden, Parabraunerden, Kolluvisole Oder Auenböden) mit ausgezeichneter Lebensraumfunktion aufgrund hoher Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe. Diese Böden tragen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei sowie aufgrund ihres ausgeglichenen Wasserhaushalt zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer bei. Weiterhin besitzen sie ein hohes Nährstoffangebot und speichern, filtern und puffern Stoffeinträge besonders effektiv. Durch die Planung erfolgt ein erheblicher Eingriff in den Boden. Eine Bebauung und Versiegelung dieser Böden hat eine vollständige Zerstörung der sehr schutzwürdigen Böden zur Folge, die als irreversibel einzustufen ist. Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der Böden im Plangebiet wird aus bodenschutzrechtlicher Sicht dringend empfohlen, diese Böden nicht zu bebauen. Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung (§ 1 Abs. 7. BauGB) herausstellen, dass die Planung an diesem Standort realisiert wird und Eingriffe in Böden unvermeidbar sind, so sind für 4 diese Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§ 1a Abs. 3 BauGB) zu planen und durchzuführen. Darüber hinaus wird auf die Altablagerung In 2880 (Verfüllung Bachlauf) hingewiesen, die im nordöstlichen Rand des BPlan-Gebiets kartiert ist. Bei dem Bachlauf handelt sich um den alten Verlauf des Schlichbaches, der im Rahmen der Erschließung des Baugebietes an den Rand verlegt wurde. Diese Maßnahme wurde im Rahmen eines separaten wasserrechtlichen Verfahrens vorbereitet und durchgeführt. Die Verfüllung des alten Bachlaufes wurde 2005 entsprechend der Vorgaben aus diesem Verfahren mit nicht belasteten Material durchgeführt. Anregung RWE Power AG, Liegenschaften und Umsiedlungen, mit Schreiben vom 16.12.2015 Beschlussvorschlag: Die Anregung wird berücksichtigt. Anregung: Abwägung: Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen mit, dass die Belange der RWE Power AG hinsichtlich des Immissionsschutzes und der Baugrundverhältnisse bereits in den Bebauungsplänen enthalten sind. Ferner teilen wir Ihnen mit, dass sich im Plangebiet Anlagen der RWE Power AG (Rohrleitung) und der Westnetz GmbH (Elektroleitung) befinden. Der Verlauf der Rohrleitungen wird durch entsprechende Planänderung berücksichtigt. Eine Abstimmung findet direkt mit den Fachabteilungen der RWE Power AG stat. 5 Bitte stimmen Sie daher Ihr Vorhaben mit dem KW Weisweiler und der Westnetz GmbH ab. Keine Anregungen teilten mit: -