Daten
Kommune
Inden
Größe
43 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
13.05.15, 16:01
Aktualisiert
13.05.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Gemeinde Inden
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“
Abwägung im Verfahren nach § 13a und § 3 Abs. 2 BauGB
Stand: Januar 2015
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Anregung des Kreises Düren, Kreisentwicklung und –straßen, mit Schreiben
vom 15.12.2015
Beschlussvorschlag: zu 1.: Die Anregungen wurde berücksichtigt.
Zu 2.: Die Anregung wird berücksichtigt
Zu 3.: Die Anregungen wurden berücksichtigt.
Anregung:
Abwägung:
Zum o. g. Bauleitplanverfahren wurden
folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
- Kämmerei
- Straßenverkehrsamt
- Kreisentwicklung und -straßen
- Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
- Brandschutz
- Umweltamt
Kreisstraßen
Der Immissionsschutz für eine evtl.
Wohnbebauung ist durch Bauvorhabenträger sicherzustellen Insbesondere die
Einwirkung durch Straßenverkehrslärm
sind mit geeigneten und ausreichenden
Lärmschutzmaßnahmen so zu minimieren, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Schutzmaßnahmen
durch den Straßenbaulastträger werden
ausgeschlossen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 wurden die Auswirkungen des Straßenverkehrslärms gutachterlich untersucht. An den Parametern hat
sich bis heute nichts geändert.
Entsprechend wurden Lärmpegelbereiche
im Plangebiet ausgewiesen. Diese liegen
außerhalb des Änderungsbereiches.
Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Bauordnungsrechtliche Gründe sowie Belange des vorbeugenden Brandschutzes
stehen der o. a. Bauleitplanung nicht entgegen.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass
sich auf der anderen Seite der Krauthausener Straße eine genehmigte KfzWerkstatt einschließlich ihrer Außenparkplätze befindet. Hier ist zu prüfen, ob
durch Heranrücken des WA-Gebietes keine Beeinträchtigungen des Gewerbebetriebes erfolgt.
Bodenschutz
Die Anlage liegt im Dorfmischgebiet und
muss sich mit jetzt schon angrenzenden
Wohnnutzungen inkl. vorhandener Ruhebereiche verträglich gestalten.
Die Gliederung gemäß der vorgesehenen
Ausweisung ist gemäß des vorhandenen
Gemengelages in den alten Dorfstrukturen städtebaulich vertretbar und sinnvoll.
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Der grundsätzliche Eingriff in den Boden
wurde im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ in die
Abwägung eingestellt. Entsprechend wurden Ausgleichsmaßnahmen ausgeführt.
Die jetzige Änderung befasst sich mit den
Gebiet mit schutzwürdigen, sehr
Ausweisungen zur Art der baulichen Nutschutzwürdigen oder besonders
schutzwürdigen, fruchtbaren Böden zung und einer anderen städtebaulichen
Gestaltung der Baugrundstücke.
(Regelungs- und Pufferfunktion/
Natürliche Bodenfruchtbarkeit)
Der komplette Bereich des Planungsgebiets befindet sich gemäß der Kartierung
der schutzwürdigen Böden in NRW 1 :
50.000 – zweite Auflage in einem
Diese sind im beiliegenden Kartenausschnitt in dunkelbrauner Farbe gekennzeichnet.
Es handelt sich hierbei um
Böden mit hoher oder sehr hoher
Natürlicher Bodenfruchtbarkeit (BraunErden, Parabraunerden, Kolluvisole
Oder Auenböden) mit ausgezeichneter
Lebensraumfunktion aufgrund hoher
Puffer- und Speicherkapazität für
Wasser und Nährstoffe.
Diese Böden tragen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei
sowie aufgrund ihres ausgeglichenen
Wasserhaushalt zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer bei.
Weiterhin besitzen sie ein hohes Nährstoffangebot und speichern, filtern und
puffern Stoffeinträge besonders effektiv.
Durch die Planung erfolgt ein erheblicher
Eingriff in den Boden. Eine Bebauung und
Versiegelung dieser Böden hat eine vollständige Zerstörung der sehr schutzwürdigen Böden zur Folge, die als irreversibel
einzustufen ist.
Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der
Böden im Plangebiet wird aus bodenschutzrechtlicher Sicht dringend empfohlen, diese Böden nicht zu bebauen.
Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung (§ 1 Abs. 7. BauGB)
herausstellen, dass die Planung an diesem Standort realisiert wird und Eingriffe
in Böden unvermeidbar sind, so sind für
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diese Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§ 1a Abs. 3 BauGB) zu planen
und durchzuführen.
Darüber hinaus wird auf die Altablagerung
In 2880 (Verfüllung Bachlauf) hingewiesen, die im nordöstlichen Rand des BPlan-Gebiets kartiert ist.
Bei dem Bachlauf handelt sich um den alten Verlauf des Schlichbaches, der im
Rahmen der Erschließung des Baugebietes an den Rand verlegt wurde. Diese
Maßnahme wurde im Rahmen eines separaten wasserrechtlichen Verfahrens
vorbereitet und durchgeführt. Die Verfüllung des alten Bachlaufes wurde 2005
entsprechend der Vorgaben aus diesem
Verfahren mit nicht belasteten Material
durchgeführt.
Anregung RWE Power AG, Liegenschaften und Umsiedlungen, mit Schreiben
vom 16.12.2015
Beschlussvorschlag: Die Anregung wird berücksichtigt.
Anregung:
Abwägung:
Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen
mit, dass die Belange der RWE Power AG
hinsichtlich des Immissionsschutzes und
der Baugrundverhältnisse bereits in den
Bebauungsplänen enthalten sind.
Ferner teilen wir Ihnen mit, dass sich im
Plangebiet Anlagen der RWE Power AG
(Rohrleitung) und der Westnetz GmbH
(Elektroleitung) befinden.
Der Verlauf der Rohrleitungen wird durch
entsprechende Planänderung berücksichtigt. Eine Abstimmung findet direkt mit den
Fachabteilungen der RWE Power AG stat.
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Bitte stimmen Sie daher Ihr Vorhaben mit
dem KW Weisweiler und der Westnetz
GmbH ab.
Keine Anregungen teilten mit:
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