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Vorlage (Prüfung Gesamtabschluss 2011)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
125 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
19.11.14, 18:30
Aktualisiert
01.12.14, 18:29
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 14 Müller, Stefan 14 20 50 Ml 11.11.2014 419/2014 Betreff Prüfung Gesamtabschluss 2011 Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, 50678 Köln, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, erstellten Prüfungsbericht vom 10.10.2014 zum Gesamtabschluss 2011 des „Konzerns Stadt Brühl“ in vollem Umfang zu. Er schließt sich dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner erstellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an und erteilt gem. § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 3 GO NRW und § 103 Abs. 6 den als Anlage beigefügten eigenständigen Bestätigungsvermerk. Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht werden an den Rat abgegeben. Dem Bürgermeister wurde nach § 101 Abs. 2 GO NRW Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 2. Der Rat fasst folgenden Beschluss : a) Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Gesamtabschlusses 2011 des „Konzerns Stadt Brühl“, welcher basiert auf der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner vorgenommenen Prüfung und des daraus resultierenden Bestätigungsvermerks, zur Kenntnis. b) Der Gesamtabschluss 2011 des „Konzerns Stadt Brühl“ wird gem. § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 96 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 508.022.439,70 € und einem Überschuss von 2.093.457,94 € bestätigt. c) Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt. d) Der Gesamtabschluss 2011 wird gem. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht und ist bis zur Bestätigung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 419/2014 Erläuterungen: Die kommunalen Jahresabschlüsse nach NKF bieten trotz aller Bedeutung, die ihnen gerade in Bezug auf den Haushaltsausgleich zukommt, dennoch keine komplette Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der gesamten kommunalen Betätigung. Denn aufgrund zahlreicher Ausgliederungen von Aufgaben in öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Betriebe ist die Stadt Brühl heute durchaus als ein konzernähnliches Konstrukt anzusehen. Um den Informationsbedarf über die Einzelabschlüsse hinaus zu decken, sind alle Gemeinden in NRW nach § 116 GO NRW i. V. m. § 49 ff GemHVO NRW verpflichtet, erstmalig spätestens zum Stichtag 31.12.2010, einen Gesamtabschluss (Konzernabschluss) nach den Regeln des NKF für den „Konzern Stadt“ aufzustellen. Seine gesetzlichen Bestandteile sind die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz sowie der Gesamtanhang. Letzterer ist um einen Gesamtverbindlichkeitenspiegel und eine Gesamtkapitalflussrechnung zu ergänzen; die Stadt Brühl erstellt über das gesetzliche Mindestmaß hinaus noch zusätzlich einen Gesamtanlagenspiegel. Dem Gesamtabschluss sind ferner ein Gesamtlagebericht sowie ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 wurde gemäß § 116 Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW am 27.05.2014 vom Kämmerer aufgestellt, vom Bürgermeister bestätigt und dem Rat zur Kenntnisnahme in seiner Sitzung am 23.06.2014 zugeleitet (Vorlage-Nr. 154/2014). Der Rat hat durch Beschluss den Entwurf des Gesamtabschlusses entgegen genommen und gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung obliegt grundsätzlich dem Rechnungsprüfungsausschuss, der nach § 116 Abs. 6 GO NRW i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW in Gemeinden, in denen eine Örtliche Rechnungsprüfung besteht, sich dieser bedient. § 103 Abs. 5 GO NRW sieht jedoch vor, dass sich die Örtliche Rechnungsprüfung mit der Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses auch Dritter als Prüfer bedienen kann. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 06.12.2012 (Vorlage-Nr. 108/2012) wurde beschlossen, für die Prüfung des Gesamtabschlusses 2011 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfer hinzuzuziehen. Mit der Prüfung wurde gem. Beschluss des Vergabe- und Liegenschaftsausschusses vom 10.12.2012 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, beauftragt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2011 ist inzwischen abgeschlossen. Durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde ein Prüfungsbericht Gesamtabschluss 2011 erstellt. zum Hiernach zeigt der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt einschließlich der einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche. Der Gesamtabschluss 2011 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen relevanten ortsrechtlichen Bestimmungen erstellt. Ebenso steht BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 3 – Drucksache 419/2014 der Gesamtlagebericht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und stellt die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung zutreffend dar. Da die Prüfung keine Tatsachen ergeben hat, die einem Bestätigungsbeschluss oder der Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, schließt der Prüfungsbericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 10.10.2014 ab. Der Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk ist als Anlage beigefügt. Das Haushaltsjahr 2011 des „Konzerns Stadt Brühl“ weist einen Gesamtüberschuss in Höhe von 2.093.457,94 € (Vorjahr: 5.444.582,46 €) aus; hierbei entfallen ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -450.115,22 € (Vorjahr: 4.123.068,45 €) auf die Stadt Brühl (Konzernmutter) und ein Überschuss auf die Stadtwerke (Konzerntochter) inklusive Gebausie 3.543.233,16€ (Vorjahr: 1.321.514,01 €). Es wurden Beteiligungserträge in Höhe von 999.660,00 € eliminiert, die im Ergebnis der Stadt im Einzelabschluss berücksichtigt waren. Entgegen des zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung prognostizierten Defizits des städtischen Haushalts in Höhe von ca. 9.000.000 €, konnte dieser Betrag im Laufe des Haushaltsjahres, aufgrund steigender Steuerertäge sowie weiterer Verbesserungen im Zuge der Haushaltsbewirtschaftung, auf rund -661.000 € reduziert werden.. Der Anteil der Stadtwerke am Gesamtüberschuss entsteht in erster Linie durch eine positive Ergebnisentwicklung der Versorgungssparten. Der Konsolidierungskreis, aus dessen Zusammenfassung und Konsolidierung sich der Gesamtabschluss ergibt, besteht aus der Stadt Brühl, der Stadtwerke Brühl GmbH, der Gesellschaft für Bauen und Wohnen GmbH der Stadt Brühl sowie dem Gastronomiebetrieb im Karlsbad Brühl GmbH. Die Kulturstiftung für die Stadt Brühl wurde aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW von der Konsolidierung ausgenommen. Die Max-Ernst-Stiftung wurde ebenfalls aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht im Gesamtabschluss ausgewiesen. Zusätzlich zu den im Rahmen der Erstkonsolidierung der Gebausie zum 01.01.2004 bereits festgestellten stillen Reserven in Höhe von 23.532.000,00 €, wurden bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses weitere stille Reserven in den Grundstücken der Gebausie aus der unmittelbaren Beteiligung Stadt Brühl an der Gebausie in Höhe von 1.516.000,00 € aufgedeckt. Diese wurden der Bilanzposition Grund und Boden zugeordnet. Da es sich hierbei im Gegensatz zu Gebäuden um nicht abnutzbare Vermögensgegenstände handelt, die nicht planmäßig abgeschrieben werden, ergibt sich aus der Fortschreibung der stillen Reserven auch keine Belastung des Gesamtergebnisses aus planmäßigen Abschreibungen. Die Eigenkapitalquote I spiegelt wider, in welchem Umfang das Vermögen der Kommune durch Eigenkapital finanziert ist und beträgt bezogen auf den Gesamtabschluss 2011 28,70 % (Vorjahr: 28,50 %). BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 4 – Drucksache 419/2014 Bei der Eigenkapitalquote II wird das „wirtschaftliche Eigenkapital“ der Gemeinde berücksichtigt. Hierbei werden neben dem klassischen Eigenkapital zusätzlich die „langfristigen“ Sonderposten mit einbezogen, da diese im Regelfall weder zurückgezahlt noch verzinst werden müssen und somit einen eigenkapitalähnlichen Charakter entwickeln. Die Quote für den Gesamtabschluss 2011 beträgt 52,53 % (Vorjahr: 52,74 %). Der Aufwandsdeckungsgrad stellt dar, inwieweit die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge aufgefangen werden und sollte im Sinne eines finanziellen Gleichgewichts eine vollständige Deckung erreichen. Der Aufwandsdeckungsgrad im Rahmen des Gesamtabschlusses beträgt 105,20 % (Vorjahr: 106,70 %). Der Anlagendeckungsgrad II gibt Auskunft darüber, in welcher Höhe das Anlagevermögen durch langfristiges Kapital (= Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist. Hintergrund für die Bildung dieser Kennzahl ist der Grundsatz, dass langfristiges Vermögen wie das Anlagevermögen auch durch langfristiges Kapital gedeckt bzw. finanziert sein sollte (sog. „Goldene Bilanzregel“), um eine solide finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Der Aufwandsdeckungsgrad II bezogen auf den Gesamtabschluss 2011 erreicht beim „Konzern Stadt Brühl“ einen Wert von 90,50 % (Vorjahr: 88,89 % ). Die Investitionsquote für den Gesamtabschluss liegt bei 93,60 % (Vorjahr: 82,80 %). Sie verdeutlicht, in welcher Höhe neue Investitionen dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen gegenüberstehen. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird der Prüfungsbericht erörtert; Mitarbeiter/innen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner stehen in der Sitzung bereit und werden nähere Erläuterungen vermitteln. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammenzufassen (§ 116 Abs. 6 GO NRW i. V. M. § 101 Abs. 3 GO NRW und § 103 Abs. 6 GO NRW). Nach § 116 Abs. 6 GO NRW i. V. m. § 101 Abs. 2 GO NRW ist der Prüfungsbericht nach Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat vorzulegen. Vorher ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Rat bestätigt den als Anlage zum Prüfungsbericht beigefügten Gesamtabschluss durch Beschluss und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigert er die Entlastung oder spricht Einschränkungen aus, so hat er dafür die Gründe anzugeben. Der § 116 GO NRW sieht vor, dass der § 96 GO NRW (Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung) auch im Bezug auf den Gesamtabschluss entsprechend anzuwenden ist. Hiernach hätte der Rat über die Verwendung des Gesamtergebnisses zu beschließen. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 5 – Drucksache 419/2014 Beschlüsse über die Verwendung der (Einzel)Ergebnisse 2011 sind allerdings bereits auf Basis der Einzelabschlüsse der Stadt Brühl und der Stadtwerke, in die grundsätzlich auch die Ergebnisse der Unternehmen des Konsolidierungskreises einfließen, getroffen worden. So wurde in der Ratssitzung am 10.12.2012 beschlossen, den Jahresfehlbetrag der Stadt Brühl für das Jahr 2011 (661.178,64 €) in voller Höhe durch die Verringerung der gebildeten Ausgleichsrücklage (Bestand vor der Verringerung: 16.108.442,73 €) auszugleichen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Brühl GmbH hat in seiner Sitzung am 26.11.2012 festgelegt, den Jahresüberschuss der Stadtwerke 2011 (4.092.048,78 €) der Gewinnrücklage zuzuführen (3.278.048,78 €) sowie einen Betrag in Höhe von 814.000,00 € an die Stadt Brühl als Gesellschafter abzuführen. Daher wäre eine erneute Entscheidung im Rahmen des Gesamtabschlusses weder sinnvoll noch möglich. Anlage(n): (1) Prüfungsbericht Gesamtabschluss 2011 Rödl & Partner inklusive Bestätigungsvermerk (2) Bestätigungsvermerk GA 2011 BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14