Daten
Kommune
Brühl
Größe
125 kB
Datum
08.12.2014
Erstellt
19.11.14, 18:30
Aktualisiert
01.12.14, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
14
Müller, Stefan
14 20 50 Ml
11.11.2014
419/2014
Betreff
Prüfung Gesamtabschluss 2011
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, 50678 Köln, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, erstellten
Prüfungsbericht vom 10.10.2014 zum Gesamtabschluss 2011 des „Konzerns Stadt
Brühl“ in vollem Umfang zu. Er schließt sich dem von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner erstellten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk an und erteilt gem. § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 3 GO
NRW und § 103 Abs. 6 den als Anlage beigefügten eigenständigen
Bestätigungsvermerk. Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht werden an den
Rat abgegeben. Dem Bürgermeister wurde nach § 101 Abs. 2 GO NRW
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
2. Der Rat fasst folgenden Beschluss :
a) Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur
Prüfung des Gesamtabschlusses 2011 des „Konzerns Stadt Brühl“, welcher basiert
auf der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner vorgenommenen
Prüfung und des daraus resultierenden Bestätigungsvermerks, zur Kenntnis.
b) Der Gesamtabschluss 2011 des „Konzerns Stadt Brühl“ wird gem. § 116 Abs. 1 GO
NRW i. V. m. § 96 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 508.022.439,70 € und
einem Überschuss von 2.093.457,94 € bestätigt.
c) Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
d) Der Gesamtabschluss 2011 wird gem. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt
gemacht und ist bis zur Bestätigung des folgenden Gesamtabschlusses zur
Einsichtnahme verfügbar zu halten.
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Erläuterungen:
Die kommunalen Jahresabschlüsse nach NKF bieten trotz aller Bedeutung, die ihnen
gerade in Bezug auf den Haushaltsausgleich zukommt, dennoch keine komplette
Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der gesamten
kommunalen Betätigung. Denn aufgrund zahlreicher Ausgliederungen von Aufgaben in
öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Betriebe ist die Stadt Brühl heute durchaus als ein
konzernähnliches Konstrukt anzusehen.
Um den Informationsbedarf über die Einzelabschlüsse hinaus zu decken, sind alle
Gemeinden in NRW nach § 116 GO NRW i. V. m. § 49 ff GemHVO NRW verpflichtet,
erstmalig
spätestens
zum
Stichtag
31.12.2010,
einen
Gesamtabschluss
(Konzernabschluss) nach den Regeln des NKF für den „Konzern Stadt“ aufzustellen.
Seine gesetzlichen Bestandteile sind die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz
sowie der Gesamtanhang. Letzterer ist um einen Gesamtverbindlichkeitenspiegel und eine
Gesamtkapitalflussrechnung zu ergänzen; die Stadt Brühl erstellt über das gesetzliche
Mindestmaß hinaus noch zusätzlich einen Gesamtanlagenspiegel. Dem Gesamtabschluss
sind ferner ein Gesamtlagebericht sowie ein Beteiligungsbericht beizufügen.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 wurde gemäß § 116 Abs. 5 GO NRW i. V. m. §
95 Abs. 3 GO NRW am 27.05.2014 vom Kämmerer aufgestellt, vom Bürgermeister
bestätigt und dem Rat zur Kenntnisnahme in seiner Sitzung am 23.06.2014 zugeleitet
(Vorlage-Nr. 154/2014). Der Rat hat durch Beschluss den Entwurf des
Gesamtabschlusses entgegen genommen und gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW zwecks
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Die Prüfung obliegt grundsätzlich dem Rechnungsprüfungsausschuss, der nach § 116
Abs. 6 GO NRW i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW in Gemeinden, in denen eine Örtliche
Rechnungsprüfung besteht, sich dieser bedient.
§ 103 Abs. 5 GO NRW sieht jedoch vor, dass sich die Örtliche Rechnungsprüfung mit der
Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses auch Dritter als Prüfer bedienen kann.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 06.12.2012 (Vorlage-Nr.
108/2012) wurde beschlossen, für die Prüfung des Gesamtabschlusses 2011 eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfer hinzuzuziehen. Mit der Prüfung wurde gem.
Beschluss des Vergabe- und Liegenschaftsausschusses vom 10.12.2012 die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, beauftragt.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2011 ist inzwischen abgeschlossen.
Durch
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
wurde
ein
Prüfungsbericht
Gesamtabschluss 2011 erstellt.
zum
Hiernach zeigt der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt einschließlich
der einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche.
Der Gesamtabschluss 2011 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung sowie der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, der sie ergänzenden
Satzungen und sonstigen relevanten ortsrechtlichen Bestimmungen erstellt. Ebenso steht
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der Gesamtlagebericht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und stellt die zum Zeitpunkt
der Erstellung des Lageberichts absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen
wirtschaftlichen Entwicklung zutreffend dar.
Da die Prüfung keine Tatsachen ergeben hat, die einem Bestätigungsbeschluss oder der
Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, schließt der Prüfungsbericht mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 10.10.2014 ab. Der Prüfungsbericht mit
Bestätigungsvermerk ist als Anlage beigefügt.
Das Haushaltsjahr 2011 des „Konzerns Stadt Brühl“ weist einen Gesamtüberschuss in
Höhe von 2.093.457,94 € (Vorjahr: 5.444.582,46 €) aus; hierbei entfallen ein
Jahresfehlbetrag in Höhe von -450.115,22 € (Vorjahr: 4.123.068,45 €) auf die Stadt Brühl
(Konzernmutter) und ein Überschuss auf die Stadtwerke (Konzerntochter) inklusive
Gebausie 3.543.233,16€ (Vorjahr: 1.321.514,01 €). Es wurden Beteiligungserträge in
Höhe von 999.660,00 € eliminiert, die im Ergebnis der Stadt im Einzelabschluss
berücksichtigt waren.
Entgegen des zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung prognostizierten Defizits des
städtischen Haushalts in Höhe von ca. 9.000.000 €, konnte dieser Betrag im Laufe des
Haushaltsjahres, aufgrund steigender Steuerertäge sowie weiterer Verbesserungen im
Zuge der Haushaltsbewirtschaftung, auf rund -661.000 € reduziert werden.. Der Anteil der
Stadtwerke am Gesamtüberschuss entsteht in erster Linie durch eine positive
Ergebnisentwicklung der Versorgungssparten.
Der Konsolidierungskreis, aus dessen Zusammenfassung und Konsolidierung sich der
Gesamtabschluss ergibt, besteht aus der Stadt Brühl, der Stadtwerke Brühl GmbH, der
Gesellschaft für Bauen und Wohnen GmbH der Stadt Brühl sowie dem
Gastronomiebetrieb im Karlsbad Brühl GmbH.
Die Kulturstiftung für die Stadt Brühl wurde aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für
die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage gemäß § 116 Abs. 3 GO
NRW von der Konsolidierung ausgenommen.
Die Max-Ernst-Stiftung wurde ebenfalls aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht im
Gesamtabschluss ausgewiesen.
Zusätzlich zu den im Rahmen der Erstkonsolidierung der Gebausie zum 01.01.2004
bereits festgestellten stillen Reserven in Höhe von 23.532.000,00 €, wurden bei der
Aufstellung des Gesamtabschlusses weitere stille Reserven in den Grundstücken der
Gebausie aus der unmittelbaren Beteiligung Stadt Brühl an der Gebausie in Höhe von
1.516.000,00 € aufgedeckt.
Diese wurden der Bilanzposition Grund und Boden zugeordnet. Da es sich hierbei im
Gegensatz zu Gebäuden um nicht abnutzbare Vermögensgegenstände handelt, die nicht
planmäßig abgeschrieben werden, ergibt sich aus der Fortschreibung der stillen Reserven
auch keine Belastung des Gesamtergebnisses aus planmäßigen Abschreibungen.
Die Eigenkapitalquote I spiegelt wider, in welchem Umfang das Vermögen der Kommune
durch Eigenkapital finanziert ist und beträgt bezogen auf den Gesamtabschluss 2011
28,70 % (Vorjahr: 28,50 %).
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Bei der Eigenkapitalquote II wird das „wirtschaftliche Eigenkapital“ der Gemeinde
berücksichtigt. Hierbei werden neben dem klassischen Eigenkapital zusätzlich die
„langfristigen“ Sonderposten mit einbezogen, da diese im Regelfall weder zurückgezahlt
noch verzinst werden müssen und somit einen eigenkapitalähnlichen Charakter
entwickeln. Die Quote für den Gesamtabschluss 2011 beträgt 52,53 % (Vorjahr: 52,74 %).
Der Aufwandsdeckungsgrad stellt dar, inwieweit die ordentlichen Aufwendungen durch
ordentliche Erträge aufgefangen werden und sollte im Sinne eines finanziellen
Gleichgewichts eine vollständige Deckung erreichen. Der Aufwandsdeckungsgrad im
Rahmen des Gesamtabschlusses beträgt 105,20 % (Vorjahr: 106,70 %).
Der Anlagendeckungsgrad II gibt Auskunft darüber, in welcher Höhe das Anlagevermögen
durch langfristiges Kapital (= Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt ist.
Hintergrund für die Bildung dieser Kennzahl ist der Grundsatz, dass langfristiges
Vermögen wie das Anlagevermögen auch durch langfristiges Kapital gedeckt bzw.
finanziert sein sollte (sog. „Goldene Bilanzregel“), um eine solide finanzielle Stabilität zu
gewährleisten. Der Aufwandsdeckungsgrad II bezogen auf den Gesamtabschluss 2011
erreicht beim „Konzern Stadt Brühl“ einen Wert von 90,50 % (Vorjahr: 88,89 % ).
Die Investitionsquote für den Gesamtabschluss liegt bei 93,60 % (Vorjahr: 82,80 %). Sie
verdeutlicht, in welcher Höhe neue Investitionen dem Substanzverlust durch
Abschreibungen und Vermögensabgängen gegenüberstehen.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird der Prüfungsbericht erörtert;
Mitarbeiter/innen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner stehen in der Sitzung
bereit und werden nähere Erläuterungen vermitteln.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem eigenen
Bestätigungsvermerk zusammenzufassen (§ 116 Abs. 6 GO NRW i. V. M. § 101 Abs. 3
GO NRW und § 103 Abs. 6 GO NRW).
Nach § 116 Abs. 6 GO NRW i. V. m. § 101 Abs. 2 GO NRW ist der Prüfungsbericht nach
Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat vorzulegen. Vorher
ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Rat bestätigt den als Anlage zum Prüfungsbericht beigefügten Gesamtabschluss
durch Beschluss und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigert er
die Entlastung oder spricht Einschränkungen aus, so hat er dafür die Gründe anzugeben.
Der § 116 GO NRW sieht vor, dass der § 96 GO NRW (Feststellung des
Jahresabschlusses und Entlastung) auch im Bezug auf den Gesamtabschluss
entsprechend anzuwenden ist. Hiernach hätte der Rat über die Verwendung des
Gesamtergebnisses zu beschließen.
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Beschlüsse über die Verwendung der (Einzel)Ergebnisse 2011 sind allerdings bereits auf
Basis der Einzelabschlüsse der Stadt Brühl und der Stadtwerke, in die grundsätzlich auch
die Ergebnisse der Unternehmen des Konsolidierungskreises einfließen, getroffen worden.
So wurde in der Ratssitzung am 10.12.2012 beschlossen, den Jahresfehlbetrag der Stadt
Brühl für das Jahr 2011 (661.178,64 €) in voller Höhe durch die Verringerung der
gebildeten Ausgleichsrücklage (Bestand vor der Verringerung: 16.108.442,73 €)
auszugleichen.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Brühl GmbH hat in seiner Sitzung am 26.11.2012
festgelegt, den Jahresüberschuss der Stadtwerke 2011 (4.092.048,78 €) der
Gewinnrücklage zuzuführen (3.278.048,78 €) sowie einen Betrag in Höhe von 814.000,00
€ an die Stadt Brühl als Gesellschafter abzuführen.
Daher wäre eine erneute Entscheidung im Rahmen des Gesamtabschlusses weder
sinnvoll noch möglich.
Anlage(n):
(1) Prüfungsbericht Gesamtabschluss 2011 Rödl & Partner inklusive
Bestätigungsvermerk
(2) Bestätigungsvermerk GA 2011
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