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Beschlussvorlage (Antrag auf Erhaltung der Autobahn-Anschlussstelle Weisweiler nach Inbetriebnahme der Autobahn-Anschlussstelle Luchem an der BAB 4)

Daten

Kommune
Inden
Größe
89 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
03.06.15, 16:01
Aktualisiert
03.06.15, 16:01
Beschlussvorlage (Antrag auf Erhaltung der Autobahn-Anschlussstelle Weisweiler nach Inbetriebnahme der Autobahn-Anschlussstelle Luchem an der BAB 4) Beschlussvorlage (Antrag auf Erhaltung der Autobahn-Anschlussstelle Weisweiler nach Inbetriebnahme der Autobahn-Anschlussstelle Luchem an der BAB 4)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 01.06.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 18.06.2015 TOP Ein Ja Nein 45/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: Antrag auf Erhaltung der Autobahn-Anschlussstelle Weisweiler nach Inbetriebnahme der Autobahn-Anschlussstelle Luchem an der BAB 4 Beschlussentwurf: Der Antrag auf Erhaltung der Autobahn-Anschlussstelle Weisweiler wird zur Kenntnis genommen und weiterhin ausdrücklich unterstützt. Begründung: Im Jahre 1996 wurde bei der Konzeption der Anschlussstellen an der BAB 4 im Bereich Eschweiler und Düren festgelegt, dass die Anschlussstelle Weisweiler nach Fertigstellung der Anschlussstellen Eschweiler Ost und Luchem zu schließen ist. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in einem Schreiben vom 05.11.2014 an des Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) mitgeteilt, dass gemäß dem mit dem BMVI im Jahr 1996 abgestimmten Anschlussstellenkonzept dem Bau der AS Eschweiler-Ost und der AS Langerwehe dahingehend zugestimmt wurde, dass mit Fertigstellung dieser beiden AS die heutige AS Weisweiler zu schließen ist. Das BMVI hat zudem mitgeteilt, dass es einer Aufrechterhaltung der AS Weisweiler bisher nicht zugestimmt hat. In der Vergangenheit hat die Entwicklungsgesellschaft indeland sich mit der Gemeinde Inden, der Stadt Eschweiler und der RWE Power AG insbesondere in Auseinandersetzung mit dem Rahmenplan Indesee für den Erhalt der Anschlussstelle Weisweiler ausgesprochen. Entsprechend wird die Aufrechterhaltung dieser Anschlussstelle sowohl im Rahmenplan Indesee als auch im Masterplan indeland 2030 gefordert. Dies begründet sich neben der langfristig sinnvollen ortsdurchfahrtsfreien Erschließung der Freizeiteinrichtungen am Indesee auch in den sich nördlich der Autobahn A 4 zur Zeit ortsdurchfahrtsfrei über die Autobahnanschlussstelle Weisweiler erschlossenen Gewerbe- und Industriegebiete, wie u. a. der Standort des Braunkohlenkraftwerks Weisweiler und die Müllverbrennungsanlage Weisweiler, der Gewerbe- und Industriepark Eschweiler sowie das noch nicht genutzte Interkommunale Gewerbe- und Industriegebiet "Inden/Eschweiler – Am Grachtweg". Die Erreichbarkeit und damit die Attraktivität der genannten Standorte würde durch die Schließung der AS Weisweiler stark gemindert und dadurch die Vermarktbarkeit erheblich erschwert. Da die Schließung der AS Weisweiler nicht im Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der BAB 4 und der neuen AS Luchem niedergeschrieben ist, ging die Verwaltung davon aus, dass noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde, ob mit der Inbetriebnahme der neuen Anschlussstelle Luchem die Anschlussstelle Weisweiler geschlossen wird. Zudem wurde mit dem sechsspurigen Ausbau der BAB 4 die Anschlussstelle mit ausreichend dimensionierten Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen sicher und leistungsfähig ausgebaut. Sie wird nach wie vor vor allem vom LKW – Verkehr von und zum Kraftwerk und zur Müllverbrennungsanlage sowie vom Quell- und Zielverkehr von Weisweiler und Inden intensiv genutzt. Eine Störung des Verkehrs auf der BAB A 4 ist nicht erkennbar. Initiiert von der Stadt Eschweiler wurde ein Antrag auf Beibehaltung der Anschlussstelle Weisweiler im Februar dieses Jahres gegengezeichnet von der Städteregion, dem Kreis Düren, der Entwicklungsgesellschaft indeland, der Stadt Eschweiler, der Gemeinde Inden und der RWE-Power AG an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gesandt. Parallel dazu erging ein Schreiben vom Kreis Düren an Straßen NRW, Hauptgeschäftsführer Pudenz. In weiterer Abstimmung zwischen den Beteiligten und Straßen NRW ist der Erhalt er Anschlussstelle nun fachlich begründet gestellt worden. Die fachliche Begründung liegt der Anlage bei. Beschlussvorlage 45/2015 Seite 2