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Beschlussvorlage (8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ • Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
88 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
11.09.14, 17:07
Aktualisiert
11.09.14, 17:07
Beschlussvorlage (8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“
•	Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 08.09.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 25.09.2014 Rat 06.11.2014 TOP Ein Ja Nein 63/2014 Ent Bemerkungen Betrifft: 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ • Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ wird im in der Anlage beigefügten Geltungsbereich geändert. Da mit der Änderung die zulässige Grundfläche nicht erweitert wird, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt. Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Begründung: Bei der Entwicklung des damaligen Entwurfes zum Bebauungsplan sind an der Krauthausener Straße Grundstücke für dorfgemeinschaftliche Einrichtungen zugeschnitten worden. Nach Eröffnung des Dorfladens und mit den Einrichtungen im Dorfgemeinschaftshaus und am Sportplatz in Schophoven sind diese großen Grundstücke nicht mehr notwendig. Deswegen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und Entwicklung am 26.09.2013 beschlossen, den Planbereich zwischen der Krauthausener Straße und der Grünachse „Gut Müllenark“ grundsätzlich zu ändern. Begründet ist dies in einer besseren Vermarktbarkeit der Grundstücke, wie sie im geänderten Planentwurf vorgesehen sind. Dies bestätigt sich in laufenden Vermarktungsgesprächen. Der Entwurf zum geänderten Planbereich liegt in Anlage bei, die Planung kann in der Sitzung erörtert werden.