Daten
Kommune
Inden
Größe
88 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
11.09.14, 17:07
Aktualisiert
11.09.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
08.09.2014
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
25.09.2014
Rat
06.11.2014
TOP Ein Ja
Nein
63/2014
Ent Bemerkungen
Betrifft:
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“
•
Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ wird im in der Anlage beigefügten Geltungsbereich
geändert.
Da mit der Änderung die zulässige Grundfläche nicht erweitert wird, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs.
6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren gem. § 13a BauGB
durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen.
Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt.
Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
Begründung:
Bei der Entwicklung des damaligen Entwurfes zum Bebauungsplan sind an der Krauthausener
Straße Grundstücke für dorfgemeinschaftliche Einrichtungen zugeschnitten worden. Nach
Eröffnung des Dorfladens und mit den Einrichtungen im Dorfgemeinschaftshaus und am Sportplatz
in Schophoven sind diese großen Grundstücke nicht mehr notwendig. Deswegen wurde in der
Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und Entwicklung am 26.09.2013 beschlossen, den
Planbereich zwischen der Krauthausener Straße und der Grünachse „Gut Müllenark“ grundsätzlich
zu ändern. Begründet ist dies in einer besseren Vermarktbarkeit der Grundstücke, wie sie im
geänderten Planentwurf vorgesehen sind. Dies bestätigt sich in laufenden Vermarktungsgesprächen.
Der Entwurf zum geänderten Planbereich liegt in Anlage bei, die Planung kann in der Sitzung
erörtert werden.