Daten
Kommune
Inden
Größe
83 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
16.10.14, 16:03
Aktualisiert
16.10.14, 16:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
15.10.2014
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
30.10.2014
TOP Ein Ja
Nein
64/2014
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Indestraße“
•
Einleitung des Verfahrens
Beschlussentwurf:
Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Indestraße“ wird eingeleitet.
Begründung:
Der Gemeinde Inden liegt ein Antrag zur Änderung des o.a. Bebauungsplanes vor. Die
Bebauungsmöglichkeit auf einem Grundstück an dem Weg zwischen der Indestraße in Richtung
Frankenstraße (Gemarkung Lamersdorf, Flur 6. Flurstück 560) soll in Richtung Mühlenteich
erweitert werden. Da nachbarliche Interessen nicht negativ beeinflusst werden, eine weitere
Beeinträchtigung öffentlicher Belange im Vorfeld des durchzuführenden Bauleitplanverfahrens
nicht erkennbar ist, kann einer Einleitung der Bebauungsplanänderung zugestimmt werden. Weitere
Belange und Interessen sind im Verfahren abzufragen. Die Erschließung des Grundstückes ist
technisch und wirtschaftlich ausführbar.
Der Antragsteller wird die Kosten für die Planänderung übernehmen, das Verfahren an sich ist eine
hoheitliche Aufgabe der Kommune. Die Planänderung kann in der Sitzung erörtert werden.
In der Ausschusssitzung am 25.09.2014 war die Vorlage in die heutige Sitzung verschoben worden.
Auf die Anlagen zur Vorlage 64/2014 wird daher verwiesen.
Die Kosten des der Planung, bis auf das durch die Gemeinde durchzuführende gesetzlich
vorgeschriebene Planverfahren, und der notwendigen Erschließungsmaßnahmen werden vom
Vorhabenträger übernommen. Diese werden dann über einen Erschließungsvertrag geregelt werden.