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Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Indestraße“ • Einleitung des Verfahrens)

Daten

Kommune
Inden
Größe
83 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
16.10.14, 16:03
Aktualisiert
16.10.14, 16:03
Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Indestraße“
•	Einleitung des Verfahrens)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 15.10.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 30.10.2014 TOP Ein Ja Nein 64/2014 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Indestraße“ • Einleitung des Verfahrens Beschlussentwurf: Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Indestraße“ wird eingeleitet. Begründung: Der Gemeinde Inden liegt ein Antrag zur Änderung des o.a. Bebauungsplanes vor. Die Bebauungsmöglichkeit auf einem Grundstück an dem Weg zwischen der Indestraße in Richtung Frankenstraße (Gemarkung Lamersdorf, Flur 6. Flurstück 560) soll in Richtung Mühlenteich erweitert werden. Da nachbarliche Interessen nicht negativ beeinflusst werden, eine weitere Beeinträchtigung öffentlicher Belange im Vorfeld des durchzuführenden Bauleitplanverfahrens nicht erkennbar ist, kann einer Einleitung der Bebauungsplanänderung zugestimmt werden. Weitere Belange und Interessen sind im Verfahren abzufragen. Die Erschließung des Grundstückes ist technisch und wirtschaftlich ausführbar. Der Antragsteller wird die Kosten für die Planänderung übernehmen, das Verfahren an sich ist eine hoheitliche Aufgabe der Kommune. Die Planänderung kann in der Sitzung erörtert werden. In der Ausschusssitzung am 25.09.2014 war die Vorlage in die heutige Sitzung verschoben worden. Auf die Anlagen zur Vorlage 64/2014 wird daher verwiesen. Die Kosten des der Planung, bis auf das durch die Gemeinde durchzuführende gesetzlich vorgeschriebene Planverfahren, und der notwendigen Erschließungsmaßnahmen werden vom Vorhabenträger übernommen. Diese werden dann über einen Erschließungsvertrag geregelt werden.