Daten
Kommune
Inden
Größe
104 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
13.05.15, 16:01
Aktualisiert
13.05.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
12.05.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
27.05.2015
TOP Ein Ja
Nein
37/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Masterplan indeland
•
Entwurf des Masterplanes indeland 2030
•
Vorbereitung der Beschlussfassung für die indeland-Rätekonferenz
Beschlussentwurf:
Dem Entwurf des Masterplanes indeland 2030 wird zugestimmt. Ein Ratsbeschluss wird auf einer
gemeinsamen Rätekonferenz der indeland-Gesellschafterkommunen gefasst.
Begründung:
Der Masterplan indeland bildet einen Orientierungsrahmen für die strukturellen Entwicklungen der
Gesellschafterkommunen bis zum Jahr 2030, in dem die Tagebautätigkeit in Inden voraussichtlich
beendet sein wird. Er formuliert Perspektiven und Leitlinien für das indeland. Er bildet damit die
Chance, lokale Entwicklungsvorstellungen mit den externen Impulsen aus den Nachbarkommunen
abzustimmen, zu koordinieren und zu bündeln. Er ist damit ein wichtiger Schritt in Richtung
abgestimmter interkommunaler Planung und ist so in der Außenwirkung ein wichtiger Impuls
gemeinsamer Interessenvertretung bei überregionalen und weiterführenden Planungsprozessen.
Die von der indeland Entwicklungsgesellschaft vorgesehene kommunale politische
Entscheidungsfindung im Format einer umfänglichen Rätekonferenz der indelandGesellschafterkommunen setzt diesbezüglich auch ein wichtiges Zeichen. Die inhaltlich fachliche
Erörterung soll im Vorfeld auf der kommunalen Ebene in den jeweiligen Fachausschüssen
stattfinden, um den gemeinsamen Ratsbeschluss vorzubereiten.
Der Masterplan setzt sich inhaltlich mit den Leithemen
Wirtschaft und Arbeit
Bildung, Ausbildung, Forschung und Wissenschaft
Wohnen und Leben
Entwicklung der Mittelzentren Eschweiler und Jülich
Ressourceneffizienz und Energie
Mobilität
Freiraum
Erholung, Freizeit, Kultur und Sport
Interkommunales und regionales Denken und Handeln
auseinander. Er legt Leitlinien und daraus entwickelte Ziele und Maßnahmen fest. Hierbei handelt
es sich allerdings nicht um ein statisches Instrument, welches mit dem Bericht endet. Er ist als
fortlaufender Prozess zu verstehen, der sich neuen Gegebenheiten, Erkenntnissen und evtl.
Erweiterungen des Planungsraumes stellen wird. Damit bedarf er der regelmäßigen Fortschreibung,
wobei der Zeithorizont ebenfalls angepasst werden kann.
Die Inhalte werden in der Sitzung von Herrn Simon, BKR Aachen, vorgestellt. Er steht in der
Sitzung auch für Erörterungsfragen zur Verfügung.
Beschlussvorlage 37/2015
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