Daten
Kommune
Inden
Größe
87 kB
Datum
17.12.2014
Erstellt
13.11.14, 16:02
Aktualisiert
13.11.14, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Hall.
10.11.2014
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
27.11.2014
Rat
17.12.2014
TOP Ein Ja
Nein
89/2014
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe im Friedhofs- und
Bestattungswesen der Gemeinde Inden für das Jahr 2015 zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Wie aus den beigefügten Berechnungen ersichtlich wird, ergeben sich für die Teilbereiche
„Unterhaltung Friedhöfe“ und „Bestattungen“ 100%-ige Kostendeckungen. Für den Teilbereich
„Nutzung Leichenhallen / Kühlzellen“ ergibt sich eine 50%-ige Kostendeckung. Damit werden die
in den Haushaltsverfügungen enthaltenen Auflagen für den Bereich „Friedhofs- und
Bestattungswesen“ erfüllt. Da die zurzeit gültigen Gebührensätze nicht verändert werden, ist es
nicht erforderlich, dass der Rat hierüber einen neuen Satzungsbeschluss fasst.
Nach der Rechtsprechung des OVG Münster sollten jedoch die Kalkulationen der Gebührensätze
dem Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten daher die Berechnungen der Gebühren im Friedhofs- und
Bestattungswesen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2015 ausdrücklich durch den Rat zustimmend
zur Kenntnis genommen werden.