Daten
Kommune
Inden
Größe
71 kB
Datum
17.12.2014
Erstellt
12.12.14, 16:01
Aktualisiert
12.12.14, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltssatzung
der Gemeinde Inden für die Haushaltsjahre 2015 / 2016
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der
Gemeinde Inden mit Beschluss vom 17.12.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
(1)
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen
Verwaltungstätigkeit auf
14.282.042 Euro
19.898.807 Euro
aus
laufender
aus
laufender
13.609.558 Euro
18.561.359 Euro
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
860.020 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
1.099.850 Euro
festgesetzt.
(2)
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Seite S 1
14.483.416 Euro
17.935.247 Euro
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen
Verwaltungstätigkeit auf
aus
laufender
aus
laufender
13.810.932 Euro
16.614.644 Euro
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
889.206 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
1.021.200 Euro
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des
Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird für das Haushaltsjahr 2015 auf
voraussichtlichen
5.616.765 Euro
und für das Haushaltsjahr 2016
3.451.831 Euro
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden
dürfen, wird für das Haushaltsjahr 2015 auf
19.000.000 Euro
und für das Haushaltsjahr 2016 auf
Seite S 2
22.000.000 Euro
festgesetzt.
§6
(1)
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern betragen im Jahr 2015:
1.
1.1
1.2
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
für die Grundstücke (Grundsteuer B)
330 v.H.
460 v.H.
2.
Gewerbesteuer
490 v.H.
(2)
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern betragen im Jahr 2016:
1.
1.1
1.2
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
für die Grundstücke (Grundsteuer B)
330 v.H.
460 v.H.
2.
Gewerbesteuer
490 v.H.
§7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2022 wieder
hergestellt.
Die
dafür
im
Haushaltssicherungskonzept
enthaltenen
Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.
§8
Die Produkte bilden jeweils ein Budget im Sinne von § 21 GemHVO NRW. Innerhalb dieser
Budgets sind alle Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig und alle Auszahlungen
gegenseitig deckungsfähig. Ausgenommen sind die zentral bewirtschafteten gegenseitig
deckungsfähigen
Personalaufwendungen,
Abschreibungen
und
Auflösung
von
Rechnungsabgrenzungsposten.
Seite S 3
§9
(1)
Die Entscheidung über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen in nicht erheblichem Umfange wird auf den Kämmerer übertragen.
(2)
Als nicht erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW gelten über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen unter 10.000 Euro.
Inden, den 17.12.2014
(Schuster)
Bürgermeister
Seite S 4