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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
71 kB
Datum
17.12.2014
Erstellt
12.12.14, 16:01
Aktualisiert
12.12.14, 16:01
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Inhalt der Datei

Haushaltssatzung der Gemeinde Inden für die Haushaltsjahre 2015 / 2016 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Gemeinde Inden mit Beschluss vom 17.12.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 (1) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen Verwaltungstätigkeit auf 14.282.042 Euro 19.898.807 Euro aus laufender aus laufender 13.609.558 Euro 18.561.359 Euro Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 860.020 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.099.850 Euro festgesetzt. (2) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Seite S 1 14.483.416 Euro 17.935.247 Euro im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen Verwaltungstätigkeit auf aus laufender aus laufender 13.810.932 Euro 16.614.644 Euro Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 889.206 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.021.200 Euro festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird für das Haushaltsjahr 2015 auf voraussichtlichen 5.616.765 Euro und für das Haushaltsjahr 2016 3.451.831 Euro festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird für das Haushaltsjahr 2015 auf 19.000.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2016 auf Seite S 2 22.000.000 Euro festgesetzt. §6 (1) Die Steuersätze für die Gemeindesteuern betragen im Jahr 2015: 1. 1.1 1.2 Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v.H. 460 v.H. 2. Gewerbesteuer 490 v.H. (2) Die Steuersätze für die Gemeindesteuern betragen im Jahr 2016: 1. 1.1 1.2 Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v.H. 460 v.H. 2. Gewerbesteuer 490 v.H. §7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2022 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. §8 Die Produkte bilden jeweils ein Budget im Sinne von § 21 GemHVO NRW. Innerhalb dieser Budgets sind alle Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig und alle Auszahlungen gegenseitig deckungsfähig. Ausgenommen sind die zentral bewirtschafteten gegenseitig deckungsfähigen Personalaufwendungen, Abschreibungen und Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten. Seite S 3 §9 (1) Die Entscheidung über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in nicht erheblichem Umfange wird auf den Kämmerer übertragen. (2) Als nicht erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen unter 10.000 Euro. Inden, den 17.12.2014 (Schuster) Bürgermeister Seite S 4