Daten
Kommune
Brühl
Größe
26 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
27.06.14, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
20
20 25 41/11 Ob
04.06.2014
154/2014
Betreff
Entwurf des Gesamtabschlusses 2011
Beratungsfolge
Rat
Rechnungsprüfungsausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf
des Gesamtabschlusses 2011 entgegen und verweist diesen gem. § 101 Abs. 1 GO NW zwecks
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Erläuterungen:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 ist gem. § 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NW vom
Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden und schließt, wie in der Gesamtergebnisrechnung und Gesamtbilanz dargestellt, ab.
Er ist dem Rat gem. § 116 i.V.m. § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NW zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Nach der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 116 Abs. 5 i.V.m. § 101 Abs. 1
Nr. 3 GO NW hat der Rat den Jahresabschluss zu bestätigen (§ 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1
Satz 4 GO NW). Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses besteht gemäß § 49 GemHVO NW aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Dem Gesamtabschluss sind ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 wird spätestens zur Sitzung vorgelegt.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14