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Vorlage (Entwurf des Gesamtabschlusses 2011)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
26 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
27.06.14, 12:10
Vorlage (Entwurf des Gesamtabschlusses 2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20 20 25 41/11 Ob 04.06.2014 154/2014 Betreff Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 Beratungsfolge Rat Rechnungsprüfungsausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 entgegen und verweist diesen gem. § 101 Abs. 1 GO NW zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Erläuterungen: Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 ist gem. § 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NW vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden und schließt, wie in der Gesamtergebnisrechnung und Gesamtbilanz dargestellt, ab. Er ist dem Rat gem. § 116 i.V.m. § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NW zur Beschlussfassung zuzuleiten. Nach der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 116 Abs. 5 i.V.m. § 101 Abs. 1 Nr. 3 GO NW hat der Rat den Jahresabschluss zu bestätigen (§ 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NW). Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt. Der Entwurf des Gesamtabschlusses besteht gemäß § 49 GemHVO NW aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Dem Gesamtabschluss sind ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 wird spätestens zur Sitzung vorgelegt. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14