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Vorlage (Einbringung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
26 kB
Datum
25.08.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
11.08.14, 18:32
Vorlage (Einbringung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 20 21 00/14 Ob 04.06.2014 152/2014 Betreff 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 Beratungsfolge Rat Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den gemäß § 81 GO vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 entgegen und verweist ihn zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss. Erläuterungen: Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 ist gemäß § 81 GO (i.V.m. § 80 Abs. 1 GO) vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister gemäß § 81 (i.V.m. § 80 Abs. 2 GO) bestätigt. Der Entwurf ist dem Rat zuzuleiten und zur Beschlussfassung gemäß § 59 GO in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 mit Anlagen wird spätestens zur Sitzung vorgelegt. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14