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Beschlussvorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher)

Daten

Kommune
Inden
Größe
84 kB
Datum
02.07.2014
Erstellt
18.06.14, 17:07
Aktualisiert
18.06.14, 17:07
Beschlussvorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 39/2014 Datum 16.06.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 02.07.2014 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Festsetzung der Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher auf 171,70 €/mtl. Damit ist gleichzeitig der mögliche Auslagenersatz gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 GO abgegolten. Begründung: Gem. § 3 Abs. 2 der Entschädigungsverordnung erhalten die Ortsvorsteher eine Aufwandsentschädigung von 164,00 € mtl. Die Gemeinden können statt dessen in der Hauptsatzung bestimmen, dass die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung in Gemeindebezirken bis 500 Einwohner von 501 bis 1.000 Einwohner von 1.001 bis 1.500 Einwohner von 1.501 bis 2.000 Einwohner von 2.001 bis 3.000 Einwohner . über 3.000 Einwohner beträgt. 104,70 €, 118,30 €, 134,00 €, 148,60 €, 157,00 €, 171,70 € Der Anspruch des zum Ehrenbeamten ernannten Ortsvorstehers auf Ersatz seiner Auslagen, die durch die Erledigung der ihm übertragenen Geschäfte der laufenden Verwaltung entstanden sind (§ 33 Abs. 1 Satz 1 GO – z.B. Fahrkosten, Telefonkosten) bleibt unberührt. Bisher wurde die Aufwandsentschädigung für alle Ortsvorsteher einheitlich festgesetzt. Ebenso wurde kein sonstiger Auslagenersatz geltend gemacht. Ich schlage vor, die Aufwandsentschädigung für alle Ortsvorsteher in Höhe von 171,70 € festzusetzen und der sonstige Auslagenersatz damit abgegolten ist.