Daten
Kommune
Brühl
Größe
174 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
20.08.14, 18:34
Aktualisiert
20.08.14, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
03
03/ 10 20 09
07.08.2014
258/2014
Betreff
Änderung der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung
hier: Dienstrechtliche Entscheidungen; Sitzungsgeld
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 549210 / KST 11010000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt
1. die Zuständigkeit für dienstrechtliche Entscheidungen für Bedienstete in Führungsfunktionen auf den Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen und diesbezüglich § 16 der
Hauptsatzung zu ändern (Artikel I der Anlage),
2. § 2 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung wie folgt zu ergänzen:
d. über dienstrechtliche Entscheidungen nach § 16 Absatz 2 Satz 1 der Hauptsatzung.
3. Sitzungsgeld an Sachkundige Bürger/innen und sachkundige Einwohner/innen auch für
Sitzungen von Kommissionen, die der Rat oder der Jugendhilfeausschuss eingerichtet
haben, zu zahlen und diesbezüglich § 11 Absatz 2 der Hauptsatzung zu ändern (Artikel II
der Anlage)
Erläuterungen:
Zu 1 und 2:
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 258/2014
Im Rahmen der sich durch die gesetzliche Regelung in § 73 Absatz 3 GO NRW ergebenen Möglichkeit, wird vorgeschlagen, die Zuständigkeit für dienst- und arbeitsrechtliche
Entscheidungen für Bedienstete in Führungsfunktionen dem Haupt- und Finanzausschuss
zu übertragen
Dies hat nach der gesetzlichen Regelung in der Hauptsatzung zu geschehen. Die vorgeschlagene Satzungsänderung nimmt das in § 73 Absatz 3 GO NRW geregelte Verfahren
auf. In der Folge der Änderung der Hauptsatzung ist zur Klarstellung die Zuständigkeitsordnung, wie zu Ziffer 2 vorgeschlagen, zu ergänzen. § 2 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung lautet nach dieser Änderung:
(1) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet
a. in den durch die Gemeindeordnung (§§ 59 ff), die Hauptsatzung (z. B. § 5 Abs.
4, § 9 Abs. 4 und § 11 Abs. 5) und anderen Satzungen (z. B. Satzung über die
Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Geldansprüchen der Stadt
Brühl) festgelegten Angelegenheiten,
b. in Angelegenheiten, die weder dem Rat vorbehalten noch einem Fachausschuss zugewiesen sind,
c. in den Fällen, in denen mehrere Ausschüsse entscheidungsberechtigt sind und
das für die Entscheidung erforderliche Einvernehmen zwischen den Ausschüssen nicht hergestellt werden kann. Im Zweifelsfall entscheidet der HA,
welcher Ausschuss für eine Entscheidung zuständig ist.
d. über dienstrechtliche Entscheidungen nach § 16 Absatz 2 Satz 1 der Hauptsatzung.
Da der Bürgermeister nach der Regelung der GO bei vorstehenden Beschlüssen nicht mit
abstimmt, war eine Teilung in Teilbeschlüsse erforderlich.
Zu 3.
Entsprechend der Regelung in vergleichbaren Städten wird vorgeschlagen, Sitzungsgeld
an Sachkundige Bürger/innen und sachkundige Einwohner/innen auch für Sitzungen von
Kommissionen, die der Rat oder der Jugendhilfeausschuss eingerichtet haben, gegenwärtig insbesondere die Baumkommission sowie Arbeitsgemeinschaften nach SGB VIII, zu
zahlen. Dies macht die vorgeschlagene Ergänzung in § 11 Absatz 2 der Hauptsatzung
erforderlich.
Anlage(n):
(1) 14. Änderung der Hauptsatzung
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14