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Vorlage (Änderung der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung hier: Dienstrechtliche Entscheidungen; Sitzungsgeld)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
174 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
20.08.14, 18:34
Aktualisiert
20.08.14, 18:34
Vorlage (Änderung der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung
hier: Dienstrechtliche Entscheidungen; Sitzungsgeld) Vorlage (Änderung der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 03 03/ 10 20 09 07.08.2014 258/2014 Betreff Änderung der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung hier: Dienstrechtliche Entscheidungen; Sitzungsgeld Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 549210 / KST 11010000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt 1. die Zuständigkeit für dienstrechtliche Entscheidungen für Bedienstete in Führungsfunktionen auf den Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen und diesbezüglich § 16 der Hauptsatzung zu ändern (Artikel I der Anlage), 2. § 2 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung wie folgt zu ergänzen: d. über dienstrechtliche Entscheidungen nach § 16 Absatz 2 Satz 1 der Hauptsatzung. 3. Sitzungsgeld an Sachkundige Bürger/innen und sachkundige Einwohner/innen auch für Sitzungen von Kommissionen, die der Rat oder der Jugendhilfeausschuss eingerichtet haben, zu zahlen und diesbezüglich § 11 Absatz 2 der Hauptsatzung zu ändern (Artikel II der Anlage) Erläuterungen: Zu 1 und 2: Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 258/2014 Im Rahmen der sich durch die gesetzliche Regelung in § 73 Absatz 3 GO NRW ergebenen Möglichkeit, wird vorgeschlagen, die Zuständigkeit für dienst- und arbeitsrechtliche Entscheidungen für Bedienstete in Führungsfunktionen dem Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen Dies hat nach der gesetzlichen Regelung in der Hauptsatzung zu geschehen. Die vorgeschlagene Satzungsänderung nimmt das in § 73 Absatz 3 GO NRW geregelte Verfahren auf. In der Folge der Änderung der Hauptsatzung ist zur Klarstellung die Zuständigkeitsordnung, wie zu Ziffer 2 vorgeschlagen, zu ergänzen. § 2 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung lautet nach dieser Änderung: (1) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet a. in den durch die Gemeindeordnung (§§ 59 ff), die Hauptsatzung (z. B. § 5 Abs. 4, § 9 Abs. 4 und § 11 Abs. 5) und anderen Satzungen (z. B. Satzung über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Geldansprüchen der Stadt Brühl) festgelegten Angelegenheiten, b. in Angelegenheiten, die weder dem Rat vorbehalten noch einem Fachausschuss zugewiesen sind, c. in den Fällen, in denen mehrere Ausschüsse entscheidungsberechtigt sind und das für die Entscheidung erforderliche Einvernehmen zwischen den Ausschüssen nicht hergestellt werden kann. Im Zweifelsfall entscheidet der HA, welcher Ausschuss für eine Entscheidung zuständig ist. d. über dienstrechtliche Entscheidungen nach § 16 Absatz 2 Satz 1 der Hauptsatzung. Da der Bürgermeister nach der Regelung der GO bei vorstehenden Beschlüssen nicht mit abstimmt, war eine Teilung in Teilbeschlüsse erforderlich. Zu 3. Entsprechend der Regelung in vergleichbaren Städten wird vorgeschlagen, Sitzungsgeld an Sachkundige Bürger/innen und sachkundige Einwohner/innen auch für Sitzungen von Kommissionen, die der Rat oder der Jugendhilfeausschuss eingerichtet haben, gegenwärtig insbesondere die Baumkommission sowie Arbeitsgemeinschaften nach SGB VIII, zu zahlen. Dies macht die vorgeschlagene Ergänzung in § 11 Absatz 2 der Hauptsatzung erforderlich. Anlage(n): (1) 14. Änderung der Hauptsatzung Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14