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Vorlage (Zuwendungen an Fraktionen)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
20.08.14, 18:34
Aktualisiert
20.08.14, 18:34
Vorlage (Zuwendungen an Fraktionen) Vorlage (Zuwendungen an Fraktionen)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 01/2 10 24 02 20.08.2014 247/2014 Betreff Zuwendungen an Fraktionen Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel müssen im Hh.plan 2015 bereitgestellt werden, Mehrbedarf 9 - 12/2014 (ca. 1.300 €) kann gedeckt werden Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, ab 1. September 2014 den Fraktionen gem. § 56 Abs. 3 GO NW aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung als Geld- und Sachleistungen zu gewähren. Die Geldleistungen bestehen aus einem Sockelbetrag von monatlich 550 € pro Fraktion plus 40 € pro Fraktionsmitglied. Einem einzelnen Ratsmitglied, das keiner Fraktion angehört, wird eine monatliche Geldzuwendung in Höhe von 210 € gewährt. Die Geldleistungen können für folgende Zwecke verwendet werden: 1. Beschäftigung von Personal (z. B. Fraktionssekretärin) 2. Beschaffung von Literatur und Zeitschriften 3. Fortbildung der Fraktionsmitglieder 4. Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion (nicht der Partei) 5. Geschäftsbedürfnisse (Porto, Papier, Kopierkosten, Büromaterial, Anschaffung von Büromaschinen und Computern, Wartungskosten) 6. Beiträge an kommunalpolitische Vereinigungen 7. Durchführung von Fraktionssitzungen (Zuwendungen für maximal zwei auswärtige Klausursitzungen jährlich über jeweils eine maximal 2-tägige Dauer in maximal 350 km-Entfernung dürfen nur gewährt werden, wenn es sich um Haushaltsberatungen oder um Beratung grundlegender Planungen der Gemeinde handelt). Darüber hinaus werden den Fraktionen als Sachleistungen bzw. geldwerte Leistungen gewährt: Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 247/2014 1. Kalkulatorische Miete, Instandhaltungs-, Strom-, Gas-, Wasser-, Versicherungsund Reinigungskosten für die Bereitstellung von Räumen für die Fraktionsgeschäftsstelle und für die Durchführung von Fraktionssitzungen 2. Bereitstellung Büromöbel und EDV-Ausstattung (im Turnus der Verwaltung) bzw. Abschreibungskosten 3. Kosten für Telefon, Telefax und Rechnerzeiten Der Geldwert dieser Sachleistungen wird in der jährlich dem Haushaltsplan beizufügenden Anlage ausgewiesen. Erläuterungen: Gem. § 56 Abs. 3 GO NW gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen. Auf die Erläuterungen in der Vorlage 175/2014, Rat 23.6.2014, wird verwiesen. Der Beschlussentwurf entspricht dem mit den Fraktionen abgestimmten Vorschlag. Bisher wurde den Fraktionen eine Zuwendung gezahlt, die sich nach der Größe der Fraktion richtete, aber mindestens 600 € monatlich betrug. Die Höhe der Zuwendungen darf ohne Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach der Zahl der Fraktionsmitglieder differenziert werden, wobei die Fraktionsstärke nicht allein ausschlaggebend sein darf. Ein Grundbedarf ist allen im Rat vertretenen Fraktionen gleichmäßig zuzubilligen. Darüber hinaus ist es zulässig, eine Pauschale nach Fraktionsstärke, also nach der Kopfzahl der Fraktionsmitglieder zu gewähren (Kommentar Rehn, Cronauge zu § 56 GO, Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 5.7. 2012, 8 C 22.1). Die Einführung eines einheitlichen Sockelbetrages trägt dieser Tatsache Rechnung. Die zusätzliche Zahlung eines Pro-Kopf-Betrages führt darüber hinaus zu einer Staffelung nach Fraktionsstärke. Die Höhe der Zuwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen wurde zuletzt mit Ratsbeschluss vom 25.10.99 festgelegt. Im Rahmen des allgemeinen Konsolidierungskurses bei der Aufstellung des Haushaltplanes 2001 wurden die Geldzuwendungen um 5 % gekürzt und betragen seit 13 Jahren gerundet mindestens 600 € je Fraktion bzw. 58 € pro Ratsmitglied. Die Anhebung der Zuwendungen führt absolut gesehen zu einer nur moderaten jährlichen Mehrausgabe in Höhe von ca. 4.000 € gegenüber den Vorjahren (Haushaltsansatz 2014: 52.000 €, Haushaltsansatz 2015: 56.000 €). Dies liegt daran, dass im neuen Rat nur noch fünf statt bisher sechs Fraktionen vertreten sind, und die Zahl der Ratsmitglieder sich von bisher 50 auf 44 reduziert hat. Würden weiterhin die bisherigen Zuwendungsregeln zugrunde gelegt, wäre ein Haushaltsansatz in Höhe von ca. 47.000 € erforderlich. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14