Daten
Kommune
Inden
Größe
108 kB
Datum
17.12.2014
Erstellt
21.11.14, 16:02
Aktualisiert
21.11.14, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
60 21 00/Kr.
19.11.2014
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
04.12.2014
Rat
17.12.2014
TOP Ein Ja
Nein
96/2014
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Interkommunales Industriegebiet "Inden/Eschweiler - Am Grachtweg“
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt den als Anlage beigefügten
a) Erschließungsvertrag und
b) die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit betreffend das
Interkommunale Industriegebiet "Inden/Eschweiler - Am Grachtweg“
abzuschließen.
Begründung:
Die Gemeinde Inden hat sich das Ziel gesetzt, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Region zu
stärken sowie das Arbeitsplatzangebot zu sichern und zu erweitern. Gleiches gilt auch für die Stadt
Eschweiler.
Aufgrund dieser Interessenidentität haben sich die beiden Kommunen entschlossen, über die
gemeinsame Gemeindegrenze hinweg ein Interkommunales Industriegebiet zu errichten, zu
betreiben und zu unterhalten. Für dieses Projekt in Betracht gezogen wurde eine rund 31 ha große,
an das Kraftwerk Weisweiler angrenzende Fläche. Es umfasst die Bebauungspläne Nr. 30 der
Gemeinde Inden und die Bebauungspläne Nr. 262 und 262/1. Änderung der Stadt Eschweiler.
Die in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke stehen, bis auf eine im Eigentum der Gemeinde Inden
stehende Grabenparzelle, im Eigentum der RWE Power AG.
In Verfolgung der gemeinsamen Zielsetzung haben Vertreter beider Kommunen sowie der RWE
Power AG in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche und Verhandlungen geführt, in denen
die wesentlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der tatsächlichen Umsetzung des
Entstehens, des Betriebes und der Unterhaltung des Interkommunalen Industriegebietes geklärt
werden konnten.
Gemeinsam wurden die Entwürfe eines Erschließungsvertrages sowie einer Öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit ausgearbeitet.
a)
Erschließung (Anlage 1)
Die Erschließung des in Rede stehenden Gebietes soll durch die RWE Power AG als
Erschließungsträgerin erfolgen. Die Gemeinde Inden und die Stadt Eschweiler beabsichtigen
deshalb mit der RWE Power AG einen Erschließungsvertrag abzuschließen.
Dieser Erschließungsvertrag sieht die Herstellung der in dem beigefügten Lageplan dargestellten
und in den entsprechenden Bebauungsplänen ausgewiesenen Erschließungsanlagen durch die
Erschließungsträgerin unter Einschaltung eines leistungsfähigen Ingenieurbüros vor.
Die Erschließung des Gesamtgebietes soll in Abhängigkeit von der Vermarktung und in
Abstimmung der Beteiligten in zwei Erschließungsabschnitten erfolgen.
Unabhängig hiervon soll jeder Erschließungsabschnitt in zwei Bauabschnitten (Grundausbau und
Endausbau) - entsprechend den Festsetzungen der einschlägigen rechtswirksamen Bebauungspläne
der Gemeinde Inden und der Stadt Eschweiler - hergestellt werden (vgl. § 2 des Vertrages).
Der Erschließungsvertrag sieht in § 1 Abs. 2 die Verpflichtung für die Erschließungsträgerin zur
Übernahme aller Kosten, die im Zusammenhang mit der Herstellung der Erschließungsanlagen
anfallen, vor.
Über die Schätzkosten in Höhe von ca. 3,75 Mio. € soll die Erschließungsträgerin eine
selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft einer Bank, Sparkasse
oder eines Kreditversicherungsunternehmens, wahlweise auch eine selbstschuldnerische
Konzernbürgschaft der RWE AG, erbringen (§ 14 Abs. 1).
Nach Erfüllung des Erschließungsvertrages durch die Erschließungsträgerin werden seitens der
Gemeinde Inden und der Stadt Eschweiler keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben.
Ansonsten wird auf die weiteren Regelungen des als Anlage beigefügten Erschließungsvertrages
zum Stand: 28.10.2014, der mit der Stadt Eschweiler und der RWE Power AG abgestimmt wurde,
verwiesen.
b)
Interkommunale Zusammenarbeit (Anlage 2)
Zwischen der Gemeinde Inden und der Stadt Eschweiler besteht Einvernehmen darüber, dass die
Stadt Eschweiler die Federführung in diesem gemeinsamen Projekt übernehmen soll.
§ 2 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sieht deshalb eine Übertragung der der Gemeinde Inden
obliegenden Zuständigkeiten auf die Stadt Eschweiler im Wege der Delegation vor.
Im Einzelnen sind dies die Zuständigkeit für
-
die Abwasserbeseitigung und die Entwässerung,
die Abfallentsorgung,
die Straßenreinigung (Sommer- und Winterreinigung),
die Benennung von Straßen sowie die Vergabe von Hausnummern,
die bauliche Unterhaltung und Instandsetzung der im künftigen Interkommunalen
Industriegebiet gelegenen öffentlichen Verkehrsflächen, Anlagen und Einrichtungen sowie
die Verkehrssicherungspflicht für diese.
Beschlussvorlage 96/2014
Seite 2
Aufgrund der Übertragung dieser Zuständigkeiten wird die Stadt Eschweiler ermächtigt, die
Benutzung der im zukünftigen Industriegebiet gelegenen Anlagen durch Erlass entsprechender
Satzungen (z.B. für Gebühren) zu regeln.
In § 3 dieser Vereinbarung wird die Verteilung von Einnahmen und Ausgaben geregelt. Die beiden
Kommunen haben sich diesbezüglich darauf geeinigt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und
der Unterhaltung anfallenden Kosten (Sach- und Dienstleistungsaufwendungen, Personalkosten
usw.) anteilig im Verhältnis des Verteilungsschlüssels 50 : 50 zu tragen.
Eine Ausnahme gilt für Einnahmen aus der Grund- und Gewerbesteuer sowie für Einnahmen aus
Konzessionen (Strom, Gas, Wasser). Diese sollen in voller Höhe bei der jeweiligen Kommune
verbleiben.
Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll auf Dauer geschlossen werden (vgl. § 4). Es ist jedoch
die Möglichkeit der jederzeitigen Kündigung der Vereinbarung mit einer Frist von einem Jahr zum
Jahresende, frühestens nach 10 Jahren nach Vertragsabschluss, vorgesehen.
Nach dem einvernehmlichen Willen aller Beteiligten soll die Vermarktung der im Interkommunalen
Industriegebiet gelegenen Baugrundstücke der RWE Power AG obliegen.
Wegen weiterer Regelungen wird auf die als Anlage beigefügte Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zum Stand: 26.09.2014 verwiesen.
Rechtliche Betrachtung:
Der Abschluss der vorgenannten vertraglichen Vereinbarungen ist – vorbehaltlich der
Beschlussfassung durch das zuständige Gremium der Stadt Eschweiler – rechtlich unbedenklich und
zulässig.
Finanzielle Auswirkungen:
In der Gemeinde Inden müssen keine Haushaltmittel bereitgestellt werden, da die RWE Power AG
als Erschließungsträgerin vertraglich zur Übernahme aller Kosten, die mit der Herstellung der
Erschließungsanlagen anfallen, verpflichtet ist.
Hinsichtlich der Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Unterhaltung des
Interkommunalen Industriegebietes anfallen werden, kann derzeit noch keine Kostenschätzung
abgegeben werden. Alle insoweit zukünftig anfallenden Kosten sind von beiden Kommunen gemäß
der Regelung des § 3 der öffentlich-rechtliche Vereinbarung anteilig (Verteilungsschlüssel 50 : 50)
zu tragen.
Beschlussvorlage 96/2014
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