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Beschlussvorlage (Interkommunales Industriegebiet "Inden/Eschweiler - Am Grachtweg“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
108 kB
Datum
17.12.2014
Erstellt
21.11.14, 16:02
Aktualisiert
21.11.14, 16:02
Beschlussvorlage (Interkommunales Industriegebiet "Inden/Eschweiler - Am Grachtweg“) Beschlussvorlage (Interkommunales Industriegebiet "Inden/Eschweiler - Am Grachtweg“) Beschlussvorlage (Interkommunales Industriegebiet "Inden/Eschweiler - Am Grachtweg“)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 60 21 00/Kr. 19.11.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 04.12.2014 Rat 17.12.2014 TOP Ein Ja Nein 96/2014 Ent Bemerkungen Betrifft: Interkommunales Industriegebiet "Inden/Eschweiler - Am Grachtweg“ Beschlussentwurf: Der Rat beschließt den als Anlage beigefügten a) Erschließungsvertrag und b) die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit betreffend das Interkommunale Industriegebiet "Inden/Eschweiler - Am Grachtweg“ abzuschließen. Begründung: Die Gemeinde Inden hat sich das Ziel gesetzt, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Region zu stärken sowie das Arbeitsplatzangebot zu sichern und zu erweitern. Gleiches gilt auch für die Stadt Eschweiler. Aufgrund dieser Interessenidentität haben sich die beiden Kommunen entschlossen, über die gemeinsame Gemeindegrenze hinweg ein Interkommunales Industriegebiet zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Für dieses Projekt in Betracht gezogen wurde eine rund 31 ha große, an das Kraftwerk Weisweiler angrenzende Fläche. Es umfasst die Bebauungspläne Nr. 30 der Gemeinde Inden und die Bebauungspläne Nr. 262 und 262/1. Änderung der Stadt Eschweiler. Die in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke stehen, bis auf eine im Eigentum der Gemeinde Inden stehende Grabenparzelle, im Eigentum der RWE Power AG. In Verfolgung der gemeinsamen Zielsetzung haben Vertreter beider Kommunen sowie der RWE Power AG in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche und Verhandlungen geführt, in denen die wesentlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der tatsächlichen Umsetzung des Entstehens, des Betriebes und der Unterhaltung des Interkommunalen Industriegebietes geklärt werden konnten. Gemeinsam wurden die Entwürfe eines Erschließungsvertrages sowie einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit ausgearbeitet. a) Erschließung (Anlage 1) Die Erschließung des in Rede stehenden Gebietes soll durch die RWE Power AG als Erschließungsträgerin erfolgen. Die Gemeinde Inden und die Stadt Eschweiler beabsichtigen deshalb mit der RWE Power AG einen Erschließungsvertrag abzuschließen. Dieser Erschließungsvertrag sieht die Herstellung der in dem beigefügten Lageplan dargestellten und in den entsprechenden Bebauungsplänen ausgewiesenen Erschließungsanlagen durch die Erschließungsträgerin unter Einschaltung eines leistungsfähigen Ingenieurbüros vor. Die Erschließung des Gesamtgebietes soll in Abhängigkeit von der Vermarktung und in Abstimmung der Beteiligten in zwei Erschließungsabschnitten erfolgen. Unabhängig hiervon soll jeder Erschließungsabschnitt in zwei Bauabschnitten (Grundausbau und Endausbau) - entsprechend den Festsetzungen der einschlägigen rechtswirksamen Bebauungspläne der Gemeinde Inden und der Stadt Eschweiler - hergestellt werden (vgl. § 2 des Vertrages). Der Erschließungsvertrag sieht in § 1 Abs. 2 die Verpflichtung für die Erschließungsträgerin zur Übernahme aller Kosten, die im Zusammenhang mit der Herstellung der Erschließungsanlagen anfallen, vor. Über die Schätzkosten in Höhe von ca. 3,75 Mio. € soll die Erschließungsträgerin eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft einer Bank, Sparkasse oder eines Kreditversicherungsunternehmens, wahlweise auch eine selbstschuldnerische Konzernbürgschaft der RWE AG, erbringen (§ 14 Abs. 1). Nach Erfüllung des Erschließungsvertrages durch die Erschließungsträgerin werden seitens der Gemeinde Inden und der Stadt Eschweiler keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben. Ansonsten wird auf die weiteren Regelungen des als Anlage beigefügten Erschließungsvertrages zum Stand: 28.10.2014, der mit der Stadt Eschweiler und der RWE Power AG abgestimmt wurde, verwiesen. b) Interkommunale Zusammenarbeit (Anlage 2) Zwischen der Gemeinde Inden und der Stadt Eschweiler besteht Einvernehmen darüber, dass die Stadt Eschweiler die Federführung in diesem gemeinsamen Projekt übernehmen soll. § 2 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sieht deshalb eine Übertragung der der Gemeinde Inden obliegenden Zuständigkeiten auf die Stadt Eschweiler im Wege der Delegation vor. Im Einzelnen sind dies die Zuständigkeit für - die Abwasserbeseitigung und die Entwässerung, die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung (Sommer- und Winterreinigung), die Benennung von Straßen sowie die Vergabe von Hausnummern, die bauliche Unterhaltung und Instandsetzung der im künftigen Interkommunalen Industriegebiet gelegenen öffentlichen Verkehrsflächen, Anlagen und Einrichtungen sowie die Verkehrssicherungspflicht für diese. Beschlussvorlage 96/2014 Seite 2 Aufgrund der Übertragung dieser Zuständigkeiten wird die Stadt Eschweiler ermächtigt, die Benutzung der im zukünftigen Industriegebiet gelegenen Anlagen durch Erlass entsprechender Satzungen (z.B. für Gebühren) zu regeln. In § 3 dieser Vereinbarung wird die Verteilung von Einnahmen und Ausgaben geregelt. Die beiden Kommunen haben sich diesbezüglich darauf geeinigt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Unterhaltung anfallenden Kosten (Sach- und Dienstleistungsaufwendungen, Personalkosten usw.) anteilig im Verhältnis des Verteilungsschlüssels 50 : 50 zu tragen. Eine Ausnahme gilt für Einnahmen aus der Grund- und Gewerbesteuer sowie für Einnahmen aus Konzessionen (Strom, Gas, Wasser). Diese sollen in voller Höhe bei der jeweiligen Kommune verbleiben. Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll auf Dauer geschlossen werden (vgl. § 4). Es ist jedoch die Möglichkeit der jederzeitigen Kündigung der Vereinbarung mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende, frühestens nach 10 Jahren nach Vertragsabschluss, vorgesehen. Nach dem einvernehmlichen Willen aller Beteiligten soll die Vermarktung der im Interkommunalen Industriegebiet gelegenen Baugrundstücke der RWE Power AG obliegen. Wegen weiterer Regelungen wird auf die als Anlage beigefügte Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Stand: 26.09.2014 verwiesen. Rechtliche Betrachtung: Der Abschluss der vorgenannten vertraglichen Vereinbarungen ist – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch das zuständige Gremium der Stadt Eschweiler – rechtlich unbedenklich und zulässig. Finanzielle Auswirkungen: In der Gemeinde Inden müssen keine Haushaltmittel bereitgestellt werden, da die RWE Power AG als Erschließungsträgerin vertraglich zur Übernahme aller Kosten, die mit der Herstellung der Erschließungsanlagen anfallen, verpflichtet ist. Hinsichtlich der Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Unterhaltung des Interkommunalen Industriegebietes anfallen werden, kann derzeit noch keine Kostenschätzung abgegeben werden. Alle insoweit zukünftig anfallenden Kosten sind von beiden Kommunen gemäß der Regelung des § 3 der öffentlich-rechtliche Vereinbarung anteilig (Verteilungsschlüssel 50 : 50) zu tragen. Beschlussvorlage 96/2014 Seite 3