Daten
Kommune
Brühl
Größe
236 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
20.08.14, 18:34
Aktualisiert
20.08.14, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
21 26 10-0501TBA
21.07.2014
228/2014
Betreff
Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A
-SatzungsbeschlussBeratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 51 01 03 00 / 529100
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
I.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
05.01 „Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach“, Teilbereich A:
A
A0
Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung
Stellungnahmen der Bürger aus der Bürgerinformationsveranstaltung
(09.12.2013)
Bürger
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B2.1
B3.1
B3.2
B3.3
B3.4
B3.5
B3.6
B3.7
B3.8
B3.9
B3.10
Bgm.
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 228/2014
B3.11
B4.1
B4.2
B4.3
B4.4
B4.5
B4.6
B4.7
B5.1
B5.2
B5.3
B6.1
B6.2
B6.3
B6.4
B7.1
B7.2
B7.3
B7.4
B7.5
B8.1
B8.2
B9.1
B9.2
B9.3
B10.1
B10.2
B10.3
B10.4
B10.5
B11.1
B11.2
A1
Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
(09.12. - 20.12.2013)
Bürger
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B2.1
B2.2
B2.3
B2.4
B3.1
B3.2.1
B3.2.2
Bgm.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Abwägung der Stellungnahme
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 3 –
Drucksache 228/2014
B3.2.3
B3.3.1
B3.3.2
B3.3.3
B3.3.4
B3.3.5
B3.3.6
B3.3.7
B3.3.8
B3.3.9
B3.3.10
B3.3.11
B3.3.12
B3.4.1
B3.4.2
B3.5
B3.6.1
B3.6.2
B3.7.1
B3.7.2
A2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur
frühzeitigen Bürgerbeteiligung
(09.12. - 08.01.2014)
T1
T2
T3
T4.1
T4.2
T4.3
T4.4.1
T4.4.2
T4.4.3
T4.4.4
T4.4.5
T4.4.6
T4.4.7
Bgm.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
TÖB
WESTNETZ GmbH
unitymedia NRW GmbH
Landesbetrieb Straßenbau
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Abwägung der Stellungnahme
-
Wird nicht berücksichtigt.
Wasserschutz
Abfallwirtschaft und Boden- Ist bereits berücksichtigt.
schutz
Naturschutz und LandWird nicht berücksichtigt.
schaftspflege
Straßenbau und Verkehr
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 4 –
Drucksache 228/2014
T5
T6
T7
T8
T9.1
TÖB
Bezirksregierung Köln
RWE Power AG
Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Autobahnniederlassung
Krefeld
Deutsche Telekom Technik
GmbH
Erftverband
Bereich Abwassertechnik
T9.2
B
B1
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Abwägung der Stellungnahme
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
(20.06. - 08.08.2014)
T1.1
T1.2
T1.3
T2
T3
T4
T5
T6.1
T6.2
T6.3
T7.1
T7.2
T8.1
T8.2
T9.1
T9.2
Bgm.
-
Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung
Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung
(20.06. - 08.08.2014)
Bürger
B1.1
B1.2
B2
Abwägung der Stellungnahme
-
TÖB
Erftverband
Abwassertechnik
Bezirksregierung Köln
Westnetz
Thyssengas
Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Stadtwerke Brühl
Unitymedia
Kabel BW
Kreispolizeibehörde
Deutsche Telekom
Zust. Dez.
Fachbereich
Abwägung der Stellungnahme
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
-
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Dez II
FB 14
Seite - 5 –
Drucksache 228/2014
T10.1
T10.2
T10.3
T10.4
T10.5
T10.5.1
T10.5.2
T10.5.3
T10.5.4
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Naturschutz und Landschaftspflege
Wasserwirtschaft
Bodenschutz
Immissionsschutz
Straßenbau und Verkehr
T10.5.5
T10.5.6
T10.5.7
T11
Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Autobahnniederlassung
Krefeld
T11.1
T11.2
Abwägungsstand: 13.08.2014
-
Wird nicht berücksichtigt.
Ist breites berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
-
-
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), den Bebauungsplan 05.01 „Unter dem
Dorf / Am Rheindorfer Bach“ Teilbereich A einschließlich der Textlichen Festsetzungen als
Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 1 und umfasst das Flurstück 718
(die ehemaligen Flurstücke 613 und 614 wurden inzwischen vereinigt) und wird folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen
im Norden
im Osten
im Süden
von den westlichen Grenzen des Flurstückes 718 angrenzend an die Straße
"An Hornsgarten",
von den nördlichen Grenzen des Flurstücks 718,
entlang der östlichen Grenzen des Flurstückes 718 angrenzend an die Straße "Unter dem Dorf"
entlang der südlichen Grenzen des Flurstücks 718
Die Größe des Plangebietes beträgt 2.538 m².
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 6 –
Drucksache 228/2014
Erläuterungen:
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen keine relevanten Stellungnahmen vor, die zu
einer Änderung der Planung geführt hätten.
Nach Ende der Auslegungsfrist noch eingehende relevante Stellungnahmen werden dem
Ausschuss bzw. Rat als Tischvorlage vorgelegt.
Nach derzeitigem Stand wird seitens der Verwaltung empfohlen, den vorgelegten Bebauungsplanentwurf als Satzung zu beschließen.
Anlage(n):
(1) Abwägungsvorschlag
(2) Übersichtsplan
(3) BP Satzungsplan
(4) BP Legende
(5) Textliche Festsetzungen
(6) Begründung
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14