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Vorlage (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A -Satzungsbeschluss-)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
236 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
20.08.14, 18:34
Aktualisiert
20.08.14, 18:34
Vorlage (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A
-Satzungsbeschluss-) Vorlage (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A
-Satzungsbeschluss-) Vorlage (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A
-Satzungsbeschluss-) Vorlage (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A
-Satzungsbeschluss-) Vorlage (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A
-Satzungsbeschluss-) Vorlage (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A
-Satzungsbeschluss-)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 21 26 10-0501TBA 21.07.2014 228/2014 Betreff Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A -SatzungsbeschlussBeratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 51 01 03 00 / 529100 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 05.01 „Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach“, Teilbereich A: A A0 Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung Stellungnahmen der Bürger aus der Bürgerinformationsveranstaltung (09.12.2013) Bürger B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B2.1 B3.1 B3.2 B3.3 B3.4 B3.5 B3.6 B3.7 B3.8 B3.9 B3.10 Bgm. Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 228/2014 B3.11 B4.1 B4.2 B4.3 B4.4 B4.5 B4.6 B4.7 B5.1 B5.2 B5.3 B6.1 B6.2 B6.3 B6.4 B7.1 B7.2 B7.3 B7.4 B7.5 B8.1 B8.2 B9.1 B9.2 B9.3 B10.1 B10.2 B10.3 B10.4 B10.5 B11.1 B11.2 A1 Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung (09.12. - 20.12.2013) Bürger B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B2.1 B2.2 B2.3 B2.4 B3.1 B3.2.1 B3.2.2 Bgm. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Abwägung der Stellungnahme Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 228/2014 B3.2.3 B3.3.1 B3.3.2 B3.3.3 B3.3.4 B3.3.5 B3.3.6 B3.3.7 B3.3.8 B3.3.9 B3.3.10 B3.3.11 B3.3.12 B3.4.1 B3.4.2 B3.5 B3.6.1 B3.6.2 B3.7.1 B3.7.2 A2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung (09.12. - 08.01.2014) T1 T2 T3 T4.1 T4.2 T4.3 T4.4.1 T4.4.2 T4.4.3 T4.4.4 T4.4.5 T4.4.6 T4.4.7 Bgm. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt TÖB WESTNETZ GmbH unitymedia NRW GmbH Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Ville-Eifel Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Abwägung der Stellungnahme - Wird nicht berücksichtigt. Wasserschutz Abfallwirtschaft und Boden- Ist bereits berücksichtigt. schutz Naturschutz und LandWird nicht berücksichtigt. schaftspflege Straßenbau und Verkehr Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 4 – Drucksache 228/2014 T5 T6 T7 T8 T9.1 TÖB Bezirksregierung Köln RWE Power AG Landesbetrieb Straßenbau NRW Autobahnniederlassung Krefeld Deutsche Telekom Technik GmbH Erftverband Bereich Abwassertechnik T9.2 B B1 Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Abwägung der Stellungnahme Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) (20.06. - 08.08.2014) T1.1 T1.2 T1.3 T2 T3 T4 T5 T6.1 T6.2 T6.3 T7.1 T7.2 T8.1 T8.2 T9.1 T9.2 Bgm. - Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung (20.06. - 08.08.2014) Bürger B1.1 B1.2 B2 Abwägung der Stellungnahme - TÖB Erftverband Abwassertechnik Bezirksregierung Köln Westnetz Thyssengas Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Stadtwerke Brühl Unitymedia Kabel BW Kreispolizeibehörde Deutsche Telekom Zust. Dez. Fachbereich Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. - Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Dez II FB 14 Seite - 5 – Drucksache 228/2014 T10.1 T10.2 T10.3 T10.4 T10.5 T10.5.1 T10.5.2 T10.5.3 T10.5.4 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Naturschutz und Landschaftspflege Wasserwirtschaft Bodenschutz Immissionsschutz Straßenbau und Verkehr T10.5.5 T10.5.6 T10.5.7 T11 Landesbetrieb Straßenbau NRW Autobahnniederlassung Krefeld T11.1 T11.2 Abwägungsstand: 13.08.2014 - Wird nicht berücksichtigt. Ist breites berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. - - II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), den Bebauungsplan 05.01 „Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach“ Teilbereich A einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 1 und umfasst das Flurstück 718 (die ehemaligen Flurstücke 613 und 614 wurden inzwischen vereinigt) und wird folgendermaßen abgegrenzt: im Westen im Norden im Osten im Süden von den westlichen Grenzen des Flurstückes 718 angrenzend an die Straße "An Hornsgarten", von den nördlichen Grenzen des Flurstücks 718, entlang der östlichen Grenzen des Flurstückes 718 angrenzend an die Straße "Unter dem Dorf" entlang der südlichen Grenzen des Flurstücks 718 Die Größe des Plangebietes beträgt 2.538 m². Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 6 – Drucksache 228/2014 Erläuterungen: Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen keine relevanten Stellungnahmen vor, die zu einer Änderung der Planung geführt hätten. Nach Ende der Auslegungsfrist noch eingehende relevante Stellungnahmen werden dem Ausschuss bzw. Rat als Tischvorlage vorgelegt. Nach derzeitigem Stand wird seitens der Verwaltung empfohlen, den vorgelegten Bebauungsplanentwurf als Satzung zu beschließen. Anlage(n): (1) Abwägungsvorschlag (2) Übersichtsplan (3) BP Satzungsplan (4) BP Legende (5) Textliche Festsetzungen (6) Begründung Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14