Daten
Kommune
Brühl
Größe
187 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
20.08.14, 18:34
Aktualisiert
20.08.14, 18:34
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BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A
13.08.2014
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Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu
Bebauungsplan 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (09.12. - 20.12.2013) und TÖB-Beteiligung
Eine Bürgerinformationsveranstaltung fand am 09.12.2013 ab 19:00 Uhr in der Gaststätte Krayer statt.
A 0 - Stellungnahmen der Bürger aus der Informationsveranstaltung
Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
Bürger
B 1.1
09.12.2013 Bürger 1
B1.2
B1.3
B1.4
B2.1
09.12.2013 Bürger 2
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Zweifelt an der Richtigkeit der vom Ingenieurbüro Runge + Küchler erfassten KfzZahlen.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Weist auf die heute vorherrschende Unfallhäufigkeit auf der Bonnstraße hin.
nein
Es gibt keinen Anlass an der gründlichen Arbeitsweise und
der Zuverlässigkeit des Gutachters zu zweifeln. Nach fachlichem Ermessen wurden die Zahlen nach gängigen wissenschaftlichen Methoden erfasst.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Weist auf die heutige Verkehrsbelastung
der Bonnstraße hin. Fragt wie die Bonnstraße entlastet werden soll.
nein
Derzeit ist eine spezielle Unfallhäufungsstelle im Bereich der
Bonnstraße nicht bekannt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Fordert Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Bonnstraße, das Parken auf
der Fahrbahn sollte erlaubt werden.
nein
Durch den Bring- und Abholverkehr der KiTa wird keine relevante Verkehrsmengenerhöhung auf der Bonnstraße erwartet.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Fragt, wie gewährleistet werden kann,
dass kein zusätzlicher Kfz-Verkehr durch
die Straße Unter dem Dorf fließt?
ja
Im Bereich der Bonnstraße sind bereits heute mehrere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umgesetzt.
Zuständig für verkehrsberuhigende Maßnahmen ist im Falle
der Bonnstraße der Rhein-Erft-Kreis.
Ist bereits berücksichtigt.
An der Grundstücksgrenze zur Straße Unter dem Dorf setzt
der Bebauungsplan ein Zufahrtsverbot fest, so dass ein befahren des Grundstück von dieser Seite planungsrechtlich
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Lfd. Nr.
B3.1
B3.2
B3.3
B3.4
Datum Anschreiben
Bürger
09.12.2013 Bürger 3
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
unzulässig ist. Der Betreiber der KiTa hat zugesichert die
Wünsche der anliegenden Nachbarn zu berücksichtigen und
keine öffentliche Zugangsmöglichkeit von der Straße Unter
dem Dorf zu schaffen.
Ist bereits berücksichtigt.
Es wird angemerkt, dass die Straße An
Hornsgarten zu schmal ist. Schulbusund Rettungsverkehr können nicht ungehindert stattfinden wenn die Straße durch
einen Gehweg verschmälert wird.
ja
Die nach der frühzeitigen Bürgerbeteiligung geänderte Straßenplanung sieht einen baulich separierten Gehweg, der bis
zum Grundstück der KiTa geführt wird, vor.
Ist bereits berücksichtigt.
Die Straße An Hornsgarten kann den
Mehrverkehr durch das neue Wohngebiet
nicht aufnehmen.
nein
Die Schulbusroute ist bereits geändert worden. Der Schulbus befährt nun weder auf der Hin- noch auf der Rückstrecke die Straße An Hornsgarten. Begegnungsverkehr zwischen Schulbus und Rettungsfahrzeugen findet nicht statt.
Rettungsfahrzeuge verdeutlichen durch Blaulicht und Martinshorn ihr Vorrecht und werden ohne Zeitverluste die Straße An Hornsgarten befahren können.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Der Begegnungsverkehr ist in der Engstelle der Brücken von Rettungsfahrzeugen, Schulbus und Müllfahrzeugen nicht
möglich.
ja
Im Rahmen der späteren Fortführung des Verfahrens (Teilbereich B) werden alle im Zusammenhang mit dem neuen
Wohngebiet stehenden verkehrlich relevanten Fragestellungen in die Planung einbezogen.
Der zurzeit schmale Abschnitt der Straße An Hornsgarten
wird unter Berücksichtigung der geplanten Anzahl von
Hauseinheiten entsprechend verbreitert.
Ist bereits berücksichtigt.
Es wird die Einrichtung eines Gehweges
an der Straße An Hornsgarten gefordert.
Die Schulbusroute ist bereits geändert worden. Der Schulbus befährt nun weder auf der Hin- noch auf der Rückstrecke die Straße An Hornsgarten. Begegnungsverkehr zwischen Schulbus und Rettungsfahrzeugen findet nicht statt.
Im schmalen Teilbereich der Straße An Hornsgarten werden
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Lfd. Nr.
B3.5
B3.6
B3.7
B3.8
B3.9
Datum Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
im Zuge der Ertüchtigung 2 Ausweichstellen geschaffen.
Müllfahrzeuge können an diesen Stellen ausweichen und
Rettungsfahrzeuge vorbeifahrenden lassen.
Rettungsfahrzeuge verdeutlichen durch Blaulicht und Martinshorn ihr Vorrecht und werden ohne Zeitverluste die Straße An Hornsgarten befahren können.
Ist bereits berücksichtigt.
nein
Im Rahmen der Straßenertüchtigung / Straßenausbaus wird
die Böschung im Bereich der Stadtbahnbrücke reduziert.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Fragt, ob bei der Standortsuche der Kita
verschiedene Alternativen untersucht
worden seien.
nein
Zur Vermeidung von Verkehrsgefährdungen wurde die betreffende Engstelle mittels einer Verkehrsbeschilderung gesichert (Geschwindigkeitsreduzierung).
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wünscht das Gutachten zum Auswahlverfahren des Standortes für die Kita einzusehen.
nein
Im Rahmen der Standortsuche für die neue KiTa wurden
mehrere Möglichkeiten untersucht und unter Abwägung der
vorliegenden Rahmenbedingungen der heutige Standort
ausgewählt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Kita soll in BP 06.15 „Alte Bonnstraße / K 7“ errichtet werden da dort viele
neue Wohnungen bzw. Einfamilienhäuser entstehen sollen.
nein
Die Standortuntersuchung ist eine hausinterne Untersuchung und diente lediglich den politischen Gremien zur Entscheidungsfindung.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Böschung an der Engstelle der Unterführung muss zugunsten einer Aufstellfläche für Fahrzeuge im Begegnungsfall zurück gebaut werden.
Die Engstelle im Bereich der Stadtbahnbrücke sei lebensgefährlich.
Der Bebauungsplanes 06.15 befindet sich zurzeit im Verfahren. Ob und wann dieses Planungsrecht in Kraft tritt ist unklar. Die Planung einer KiTa im Bereich dieses Bebauungsplanes ist zeitlich nicht einzuschätzen. Um den nachgewiesenen Bedarf an Kindergartenplätzen zu decken ist es erforderlich, zeitnah neue Räumlichkeiten zu schaffen.
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Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
Bürger
B3.10
Stellungnahme Bürger
Der Standort der Kita ist für die Badorfer
Kinder schlecht erreichbar.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Im Rahmen der Standortsuche für die neue KiTa wurden
mehrere Möglichkeiten untersucht und unter Abwägung der
vorliegenden Rahmenbedingungen der heutige Standort
ausgewählt.
B3.11
B4.1
B4.2
B4.3
09.12.2013 Bürger 4
Die Offenlage-Zeiten, die in der Veröffentlichung genannt werden, werden
nicht eingehalten. Er wurde am Montagnachmittag (09.12.2013) im Rathaus mit
dem Verweis auf die Sprechstundenzeiten weggeschickt.
Fragt, ob die Straße Unter dem Dorf verbreitert wird.
Erkundigt sich, wer die Ausbaukosten
Straße trägt.
Der gewählte Standort ist keine optimale
Lage für eine Kita.
nein
Das Einzugsgebiet der neuen Kita im Brühler Süden sind die
Stadtteile Schwadorf, Badorf / Eckdorf und Pingsdorf. Die
Stadt Brühl ist bestrebt die Standorte der KiTas so auszuwählen, dass sie optimal im Stadtgebiet verteilt sind und so
eine möglichst gute Erreichbarkeit von allen Wohnlagen aus
gewährleistet ist.
Unabhängig vom berechneten Einzugsgebiet steht es den
Eltern frei eine vom Wohnort aus gesehen verkehrsgünstige
KiTa auszuwählen.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Informationsstelle - Abteilung 61/1 - war nachweislich
besetzt.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Die Straße Unter dem Dorf wird im Zuge der Baumaßnahme
nicht verändert.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Die Ausbaukosten der Straße werden von der Stadt Brühl
getragen.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Im Rahmen der Standortsuche für die neue KiTa wurden
mehrere Möglichkeiten untersucht und unter Abwägung der
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Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
vorliegenden Rahmenbedingungen der heutige Standort
ausgewählt.
B4.4
Fragt, ob die Gesamtkosten des Kita
Neubaus mit den Kosten der Straßenbaumaßnahmen noch verhältnismäßig
sind.
nein
Im Rahmen der Standortsuche für die neue KiTa wurden
mehrere Möglichkeiten untersucht und unter Abwägung der
vorliegenden Rahmenbedingungen der heutige Standort
ausgewählt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Es wird die Verkehrssicherheit der gewählten Erschließungsstraße angezweifelt.
nein
Eine Gegenüberstellung zwischen dem gewählten Standort
der KiTa und dem ursprünglich geplanten Grundstück hat
gezeigt, dass sich die Stadt Brühl für die wirtschaftlichste
Lösung entschieden hat.
Wird nicht berücksichtigt.
Sieht den gewählten Standort als Notlösung. Fragt, ob die Standortwahl abgeschlossen sei (da Fördergelder später
fließen)
nein
Die Verkehrssicherheit wurde gutachterlich überprüft. Zweifel
an der Verkehrssicherheit haben sich in diesem Zusammenhang nicht ergeben.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Kritisiert, dass der Standort nur auf Druck
der Fördergelder gewählt wurde.
B4.5
B4.6
B4.7
B5.1
nein
Die Lage des gewählten Standortes ist im Hinblick auf die
bevorstehende Schließung der Kita in Schwadorf 2018 besonders geeignet.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
09.12.2013 Bürger 5
Es wird vermutet, dass in Zukunft mehr
Fahrradfahrer die Verbindung An Hornsgarten nutzen werden. Es wird eine Gefährdung der Fahrradfahrer im Bereich
Unterführung Stadtbahnbrücke befürch-
ja
Im Rahmen der Standortsuche für die neue KiTa wurden
mehrere Möglichkeiten untersucht und unter Abwägung der
vorliegenden Rahmenbedingungen der heutige Standort
ausgewählt.
Ist bereits berücksichtigt.
Die Straße An Hornsgarten wird nach Beendigung der Straßenbaumaßnahme als Fahrradstraße ausgewiesen. Das bedeutet, dass für den Fahrverkehr eine Höchstgeschwindig-
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Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
tet.
B5.2
B6.2
Es wird die die Entschärfung der Kreuzung An Hornsgarten / Bonnstraße gefordert.
ja
Es ist geplant, die Beleuchtung der Straße An Hornsgarten
aus Gründen der Verkehrssicherheit von der Unterführung
der Stadtbahnlinie bis zur KiTa zu ergänzen.
Ist bereits berücksichtigt.
Wurde bei der geplanten Architektur die
Ortsüblichkeit (für Schwadorf) berücksichtigt?
ja
Nach einer Überprüfung der Einmündung An Hornsgarten /
Bonnstraße wurde festgestellt, dass der Knotenpunkt nicht
richtlinienkonform ausgebaut wurde. Der Knotenpunkt wird
entsprechend abgeändert. Sichtbehindernde Sträucher wurden bereits zurück geschnitten.
Ist bereits berücksichtigt.
Es wird bemängelt, dass die Kreuzung
An Hornsgarten / Bonnstraße zu eng und
durch parkende PKW unübersichtlich ist.
ja
Das Gebäude ist ein Solitärgebäude mit einer außergewöhnlichen Nutzung die auch von außen abgelesen werden kann.
Die städtebauliche Einbindung ist durch die Begrenzung der
Gebäudehöhe und der zulässigen Materialien der Fassadengestaltung gewährleistet.
Ist bereits berücksichtigt.
Es wird gefordert, dass eine Straßenbeleuchtung An Hornsgarten installiert wird.
B5.3
B6.1
ja
keit von 20 km/h gilt. Der Radverkehr darf weder gefährdet
noch behindert werden.
Für den Begegnungsfall von Pkw mit Fahrradfahrern oder
auch das eventuelle Überholen von Fahrradfahrern gilt vorausschauendes Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme,
die das Warten vor Einfahrt in die Engstellenabschnitte einschließt.
Ist bereits berücksichtigt.
09.12.2013 Bürger 6
Nach einer Überprüfung der Einmündung An Hornsgarten /
Bonnstraße wurde festgestellt, dass der Knotenpunkt nicht
richtlinienkonform ausgebaut wurde. Der Knotenpunkt wird
entsprechend abgeändert. Sichtbehindernde Sträucher wurden bereits zurück geschnitten.
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B6.3
Der einbiegender Verkehr in „Spielstraße“ (An Hornsgarten) zu schnell. Die Polizei kontrolliert nicht!
B6.4
B7.1
B7.2
B7.3
B7.4
Ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
ja
Die Zuständigkeit für Verkehrskontrollen des fließenden Verkehrs liegt bei der Polizei. Prioritäten zur Durchführung von
Verkehrskontrollen werden durch die Polizei in eigener Zuständigkeit festgelegt.
Ist bereits berücksichtigt.
Es wird angemerkt, dass die Straße An
Hornsgarten ist eine gefährliche Wegeverbindung.
nein
Nach einer Überprüfung der Einmündung An Hornsgarten /
Bonnstraße wurde festgestellt, dass der Knotenpunkt nicht
richtlinienkonform ausgebaut wurde. Der Knotenpunkt wird
entsprechend abgeändert. Sichtbehindernde Sträucher wurden bereits zurück geschnitten.
Wird nicht berücksichtigt.
Es wird kritisiert, dass Straßen zu schmal
geplant werden. Die Erreichbarkeit aller
Wohnhäuser (in der Straße Unter dem
Dorf) durch Rettungsfahrzeuge ist nicht
gewährleistet.
Meint, dass der Hauptverkehr aus Badorf
über die Geildorfer Straße fährt. Fordert
die Überprüfung der verkehrlichen Auswirkungen auf die Badorfer Straße.
nein
Die Verkehrssicherheit wurde gutachterlich überprüft. Zweifel
an der Verkehrssicherheit haben sich in diesem Zusammenhang nicht ergeben.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Bei Straßen Neu- oder Umbauten werden die in einschlägigen Richtlinien (nach dem jeweils aktuellen Stand) enthaltenen Straßenquerschnitte eingeplant.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
ja
Von der Steingasse über Geildorfer Straße, Dreichtenweg,
Bonnstraße, An Hornsgarten beträgt der Fahrweg zur geplanten KiTa ca. 1.900 Meter. Mit ca. 950 Meter nur halb so
lang ist die Wegelänge über die Alte Bonnstraße und über
An Hornsgarten. Die längere Strecke besitzt qualitätsmäßig
keine bemerkenswerten Vorteile.
Somit ist nicht damit zu rechnen, dass die Geildorfer Straße
übermäßig vom Quell- und Zielverkehr der neuen Kita befahren wird.
Ist bereits berücksichtigt.
Fordert gute Sicht für optimale Sicherheit.
09.12.2013 Bürger 7
nein
Fordert, dass der Schulbus bei heutiger
Planung der Kita umgeleitet werden
muss.
Die Schulbusroute ist bereits geändert worden. Der Schul-
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B7.5
B8.1
09.12.2013 Bürger 8
B8.2
B9.1
B9.2
Fordert, dass der zusätzliche Verkehr
nicht über die Straße An Hornsgarten geleitet werden darf.
nein
bus befährt nun weder auf der Hin- noch auf der Rückstrecke die Straße An Hornsgarten.
Wird nicht berücksichtigt.
Merkt an, dass heute in der Straße An
Hornsgarten rücksichtslos gefahren wird.
nein
Die Straße An Hornsgarten ist eine der möglichen Zufahrtsstraßen zur KiTa. Ein befahren durch den Bring- und Abholverkehr zur KiTa kann nicht ausgeschlossen werden.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Die Zuständigkeit für Verkehrskontrollen des fließenden Verkehrs liegt bei der Polizei. Prioritäten zur Durchführung von
Verkehrskontrollen werden durch die Polizei in eigener Zuständigkeit festgelegt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Schlaglöcher wirken heute verkehrsberuhigend. Wie soll das nach Ausbau gewährleistet werden?
09.12.2013 Bürger 9
Die Straße An Hornsgarten wird nach Beendigung der Straßenbaumaßnahme als Fahrradstraße ausgewiesen. Das bedeutet, dass für den Fahrverkehr eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt. Der Radverkehr darf weder gefährdet
noch behindert werden.
Fragt, ob bei der Straßenplanung der
landwirtschaftliche Verkehr berücksichtigt
worden ist.
nein
Zur Geschwindigkeitsreduzierung werden Kölner Teller vor
und nach dem KiTa Grundstück in der Straße vorgesehen.
Für Fahrradfahrer stellen diese Elemente keine Behinderung
dar und gleichzeitig wird gewährleistet, dass der Verkehr im
Bereich der Stellplätze langsam fließt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Kreuzung An Hornsgarten / Bonnstraße problematisch (eng und gefährlich). Wie soll diese Kreuzung entschärft
ja
Die Verkehrsmengensteigerung durch die KiTa bleibt mit
rund 200 Kfz-Fahrten / Tag auf einem niedrigen Niveau. Im
schmalen Teilbereich der Straße An Hornsgarten werden im
Zuge der Ertüchtigung 2 Ausweichstellen geschaffen. Konflikte zwischen dem landwirtschaftlichen Verkehr und anderen Verkehrsteilnehmern werden nicht erwartet.
Ist bereits berücksichtigt.
Nach einer Überprüfung der Einmündung An Hornsgarten /
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werden?
B9.3
B10.1
B10.2
09.12.2013 Bürger 10
Der Eingangsbereich der Kita darf nicht
zur Straße Unter dem Dorf hin orientiert
werden. Wenn eine Tür zur Kita in der
Grundstückseinfriedung vorgesehen wird
besteht die Gefahr, dass auch dort geparkt wird, um Kinder herauszulassen.
ja
Bonnstraße wurde festgestellt, dass der Knotenpunkt nicht
richtlinienkonform ausgebaut wurde. Der Knotenpunkt wird
entsprechend abgeändert. Sichtbehindernde Sträucher wurden bereits zurück geschnitten.
Ist bereits berücksichtigt.
Fragt, ob mit Geschwindigkeitserhöhung
des Verkehrs nach dem Ausbau An
Hornsgarten zu rechnen ist.
nein
Die der KiTa wurde als Ergebnis aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung um ca. 45 ° auf dem Grundstück gedreht. Die
komplette Orientierung zum Gebäude Unter dem Dorf Nr. 3
ist aufgrund der Belichtungssituation für die Gruppenräume
der Kinder nicht möglich.
An der Grundstücksgrenze zur Straße Unter dem Dorf setzt
der Bebauungsplan ein Zufahrtsverbot fest, so dass ein befahren des Grundstück von dieser Seite planungsrechtlich
unzulässig ist. Der Betreiber der KiTa hat zugesichert die
Wünsche der anliegenden Nachbarn zu berücksichtigen und
keine öffentliche Zugangsmöglichkeit von der Straße Unter
dem Dorf zu schaffen.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Erkundigt sich nach der Ausführung der
Grundstückseinfriedung zur Straße Unter
dem Dorf und fordert deren komplette
Schließung.
ja
Die Straße An Hornsgarten wird nach Beendigung der Straßenbaumaßnahme als Fahrradstraße ausgewiesen. Das bedeutet, dass für den Fahrverkehr eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt.
Ist bereits berücksichtigt.
Der Bebauungsplan setzt fest, dass Einfriedungen als dauerhaft begrünte Stabgitter-Zaunanlagen bis zu einer Höhe
von 2,0 m zulässig sind.
An der Grundstücksgrenze zur Straße Unter dem Dorf setzt
der Bebauungsplan ein Zufahrtsverbot fest, so dass ein befahren des Grundstück von dieser Seite planungsrechtlich
unzulässig ist. Der Betreiber der KiTa hat zugesichert die
Wünsche der anliegenden Nachbarn zu berücksichtigen und
keine öffentliche Zugangsmöglichkeit von der Straße Unter
dem Dorf zu schaffen.
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B10.3
Fordert analog zum angrenzenden BP
eine Dachbegrünung des Flachdaches.
B10.4
B10.5
B11.1
09.12.2013 Bürger 11
B11.2
ja
Ist bereits berücksichtigt.
Fragt, ob eine Mitbestimmungsmöglichkeit bei der Gestaltung des Kitagebäudes
vorgesehen ist.
nein
Der Bebauungsplan ermöglicht die Errichtung eines Gründaches. Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die
dadurch entstehenden Mehrkosten wird die KiTa ein Gründach erhalten.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Erkundigt sich, ob für die Anlieger An
Hornsgarten Erschließungsbeiträge
durch die Errichtung des Kita-Gebäudes
anfallen.
nein
Bei der KiTa handelt es sich um eine private Baumaßnahme.
Eine öffentliche Planungswerkstatt ist nicht vorgesehen.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Findet die Alternativstandorte „Hockeyplatz“ bzw. „neben der Tanzsporthalle“
geeigneter als den ausgewählten Standort in Schwadorf.
Beschwert sich über eine fehlerhafte
Auskunft die er telefonisch erhalten hat.
(Geht nicht auf deren Inhalt ein.)
nein
Im Rahmen der Errichtung der KiTa fallen für die Anlieger
der Straße An Hornsgarten keine Erschließungsgebühren
an.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Beide Alternativen wurden geprüft, standen aber als Standort für die neue Kita nicht zur Verfügung.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Da der Eigabensteller nicht auf die Art der fehlerhaften Aussage einging konnte der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden.
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
B1.1
12.12.2013 Bürger 1
Eingang
Bürger
Stellungnahme Bürger
Es wird befürchtet, dass der Verkehr auf
der Geildorfer Straße durch die geplante
KiTa zunehmen wird.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Von der Steinstraße über Geildorfer Straße, Dreichtenweg,
Bonnstraße, An Hornsgarten beträgt der Fahrweg zur geplanten KiTa ca. 1.900 Meter. Mit ca. 950 Meter nur halb so lang
ist die Wegelänge über die Alte Bonnstraße und über An
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Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
Bürger
B1.2
B1.3
B1.4
B2.1
12.12.2013 Bürger 2
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Sie stellen fest, dass auf der Geildorfer
Straße oft zu schnell gefahren wird und
fordern daher eine bessere Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbeschränkung.
nein
Hornsgarten. Die längere Strecke besitzt qualitätsmäßig keine bemerkenswerten Vorteile.
Somit ist nicht damit zu rechnen, dass die Geildorfer Straße
übermäßig vom Quell- und Zielverkehr der neuen Kita befahren wird.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Sie kritisieren die geringe Breite der Straße An Hornsgarten und den zu kurzen,
bestehenden Fußweg.
ja
Die Zuständigkeit für Verkehrskontrollen des fließenden Verkehrs liegt bei der Polizei. Prioritäten zur Durchführung von
Verkehrskontrollen werden durch die Polizei in eigener Zuständigkeit festgelegt.
Ist bereits berücksichtigt.
Es wird auf den erhöhten Gefahrenpunkt
für Personen mit Kinderwagen und fahrradfahrende Schulkinder durch parkende
Autos in der Geildorfer Straße hingewiesen.
Es wird kritisiert, dass weder ein Gehweg,
ein Radweg und noch eine Beleuchtung
vorgesehen sind.
nein
Die Straße An Hornsgarten wird im Rahmen der vorhandenen Straßenparzelle zwischen der Unterführung der Stadtbahn und dem Grundstück der KiTa in einer Breite von ca.
4,00 m ertüchtigt. Der bestehende Fußweg wird auf die andere Straßenseite verlegt und bis an das Grundstück der Kindertagesstätte verlängert.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
ja
Mit 69 Kfz in der Spitzenstunde ist die Verkehrsbelastung der
Geildorfer Straße gering. Die Straße weist keine Auffälligkeit
in Bezug auf das Unfallgeschehen auf.
Ist bereits berücksichtigt.
Es ist geplant, dass im Zuge der Straßenertüchtigung der
vorhandene Gehweg der Straße An Hornsgarten auf die andere Straßenseite verlegt und bis zum Grundstück der KiTa
verlängert wird.
Nach der Ertüchtigung der Straße An Hornsgarten wird diese
eine Breite von ca. 4,00 m aufweisen. Es werden 2 Ausweichstellen im Straßenverlauf geschaffen. Darüber hinaus
wird die Straße als Fahrradstraße ausgewiesen. Das bedeu-
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Lfd. Nr.
B2.2
B2.3
B2.4
Datum Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Es wird davon ausgegangen, dass die
Feuerwehr im Notfall nicht schnell genug
am Einsatzort erscheinen kann da die
Straße Unter dem Dorf aufgrund deren
geringen Breite nur rückwärts angefahren
werden kann.
Es wird bezweifelt, dass 7 Parkplätze
ausreichen um den Bring- und Abholverkehr zu den Stoßzeiten unterzubringen.
nein
Es wird kritisiert, dass zwei Drittel der
Kinder nicht aus Schwadorf kommen
werden.
nein
tet, dass für den Fahrverkehr eine Höchstgeschwindigkeit
von 20 km/h gilt. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch
behindert werden.
Für den Begegnungsfall von Pkw mit Fahrradfahrern oder
auch das eventuelle Überholen von Fahrradfahrern gilt vorausschauendes Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme,
die das Warten vor der Einfahrt in die Engstellenabschnitte
einschließt.
Die Beleuchtung der Straße An Hornsgarten wird aus Gründen der Verkehrssicherheit von der Unterführung der Stadtbahnlinie bis zur KiTa ergänzt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Nach Auskunft der Feuerwehr wird die Straße von den Einsatzfahrzeugen (wie auch von den Müllfahrzeugen mit identischer Fahrzeugbreite) vorwärts durchfahren.
ja
Ist bereits berücksichtigt.
Insgesamt werden 8 Stellplätze und 1 Behindertenstellplatz
für den Bring- und Abholverkehr zur Verfügung gestellt. Die
Anzahl der Stellplätze wurde im Verkehrsgutachten ermittelt
und übersteigt deutlich die gemäß BauO NRW erforderliche
Anzahl von 3 - 4 Stellplätzen.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Bedarfsplanung für den Bereich der Kinderbetreuung
wird jährlich durchgeführt. Sie ermittelt den zu erwartenden
Bedarf in Planungsbezirken, die sich an Sozialräumen orientiert.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen hängt im Wesentlichen von
der Anzahl der Kinder im Alter von 4 Monaten bis zur Einschulung ab. Zweiter wichtiger Bestimmungsfaktor ist das
Nachfrageverhalten der Eltern, dass in den verschiedenen Al-
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Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
tersstufen unterschiedlich ist.
Im Vorfeld des Neubauvorhabens ist eine gesonderte Auswertung für den Stadtteil Schwadorf durchgeführt worden.
Dort sind zum Stichtag 31.12.2013 laut Einwohnermeldedatei
83 Kinder in unterschiedlichen Altersgruppen mit Erstwohnsitz gemeldet.
Setzt man die Anzahl der Kinder in Bezug zur Inanspruchnahmequote, so ist mit einer jährlichen Nachfrage von 56
Kindern aus Schwadorf zu rechnen. Eine Berechnung des ITNRW bis zum Jahre 2020 ergibt eine stabile Kinderzahl.
B3.1
14.12.2013 Bürger 3
Es wird dargelegt, dass es sich beim vorliegenden Bebauungsplanverfahren nicht
um ein vereinfachtes Verfahren gem. § 13
ja
Durch ein zu erwartendes Ansteigen der Nachfrage würde
die Zahl der Schwadorfer Kinder, deren Eltern einen Betreuungsplatz benötigen, steigen.
Die im Neubau geplanten 4 Gruppen mit, je nach Gruppenkonstellation, 70-80 Plätzen werden demzufolge mit weit
mehr als der Hälfte von Schwadorfer Kindern belegt. Die restlichen Plätze stehen für Kinder aus dem nahen Baugebiet
„An den Steinen“ zur Verfügung.
Die Vorläufereinrichtung im ehemaligen Dominikanerkloster
Walberberg wird mit der Eröffnung des Neubaus den Betrieb
einstellen und die derzeitige Kindergartengruppe der katholischen Kirche „Am Falter“ im Sommer 2018 ihren Betrieb
ebenfalls einstellen.
Die Elterninitiative im ehemaligen Schwadorfer Schulgebäude kann nicht als Einrichtung für Schwadorf gewertet werden,
weil sie aufgrund der besonderen Trägerform „Elterninitiative“
nur von einer gewissen Schicht von Eltern aus dem gesamten Stadtgebiet belegt wird. Derzeit werden von 43 Plätzen in
der „Rasselbande“ lediglich zwei von Schwadorfer Kindern in
Anspruch genommen.
Ist bereits berücksichtigt.
Das Verfahren zum Bebauungsplan 05.01 Teilbereich A wur-
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Datum Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
BauGB handelt.
B3.2.1
Der Bedarf einer Kindertagesstätte in
Brühl-Schwadorf wird aufgrund der rückläufigen Geburtenrate angezweifelt.
nein
de am 14.10.2013 vom Rat der Stadt Brühl als „Vollverfahren“ zur Aufstellung beschlossen. In der darauffolgenden Bekanntmachung wurde versehentlich darauf hingewiesen,
dass dieses Verfahren gem. §13a BauGB durchgeführt werden würde. Die Bekanntmachung wurde am 23.12.2013 im
Amtsblatt berichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Bedarfsplanung für den Bereich der Kinderbetreuung
wird jährlich durchgeführt. Sie ermittelt den zu erwartenden
Bedarf in Planungsbezirken, die sich an Sozialräumen orientiert.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen hängt im Wesentlichen von
der Anzahl der Kinder im Alter von 4 Monaten bis zur Einschulung ab. Zweiter wichtiger Bestimmungsfaktor ist das
Nachfrageverhalten der Eltern, dass in den verschiedenen Altersstufen unterschiedlich ist.
Im Vorfeld des Neubauvorhabens ist eine gesonderte Auswertung für den Stadtteil Schwadorf durchgeführt worden.
Dort sind zum Stichtag 31.12.2013 laut Einwohnermeldedatei
83 Kinder in unterschiedlichen Altersgruppen mit Erstwohnsitz gemeldet.
Setzt man die Anzahl der Kinder in Bezug zur Inanspruchnahmequote, so ist mit einer jährlichen Nachfrage von 56
Kindern aus Schwadorf zu rechnen. Eine Berechnung des ITNRW bis zum Jahre 2020 ergibt eine stabile Kinderzahl.
Durch ein zu erwartendes Ansteigen der Nachfrage würde
die Zahl der Schwadorfer Kinder, deren Eltern einen Betreuungsplatz benötigen, steigen.
Die im Neubau geplanten 4 Gruppen mit, je nach Gruppenkonstellation, 70-80 Plätzen werden demzufolge mit weit
mehr als der Hälfte von Schwadorfer Kindern belegt. Die restlichen Plätze stehen für Kinder aus dem nahen Baugebiet
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Lfd. Nr.
B3.2.2
B3.2.3
B3.3.1
Datum Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Es wird darum gebeten, die Bedarfsermittlung von Kindergartenplätzen, aus der
ein Bedarf von Schwadorfer Kindern hervorgeht, offen zu legen.
nein
„An den Steinen“ zur Verfügung.
Die Vorläufereinrichtung im ehemaligen Dominikanerkloster
Walberberg wird mit der Eröffnung des Neubaus den Betrieb
einstellen und die derzeitige Kindergartengruppe der katholischen Kirche „Am Falter“ im Sommer 2018 ihren Betrieb
ebenfalls einstellen.
Die Elterninitiative im ehemaligen Schwadorfer Schulgebäude kann nicht als Einrichtung für Schwadorf gewertet werden,
weil sie aufgrund der besonderen Trägerform „Elterninitiative“
nur von einer gewissen Schicht von Eltern aus dem gesamten Stadtgebiet belegt wird. Derzeit werden von 43 Plätzen in
der „Rasselbande“ lediglich zwei von Schwadorfer Kindern in
Anspruch genommen.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Der Bedarf einer Kindertagesstätte wird
im Bereich des Bebauungsplanes 06.15
gesehen. Badorfer Eltern würden diesem
möglichen Standort aufgrund der Sicherheit und der besseren Erreichbarkeit dem
geplanten Standort den Vorzug geben.
nein
Die Bedarfsermittlung wird ständig fortgeschrieben und wird
dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Im Rahmen der Vorlagen zu diesem Ausschuss können die Bedarfsermittlungen eingesehen werden.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Es wird das Problem des Begegnungsverkehrs dargelegt und das Ergebnis des
Verkehrsgutachtens in Bezug auf die
Fahrzeugfrequentierung zu bestimmten
Uhrzeiten in Frage gestellt.
nein
Der Bebauungsplan 06.15 befindet sich zurzeit im Verfahren.
Ob und wann dieses Planungsrecht in Kraft tritt ist unklar. Die
Planung einer KiTa im Bereich dieses Bebauungsplanes ist
zeitlich nicht einzuschätzen. Um den nachgewiesenen Bedarf
an Kindergartenplätzen zu decken ist es erforderlich, zeitnah
neue Räumlichkeiten zu schaffen.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Verkehrsuntersuchung stellt die Schwierigkeiten einer
Fahrzeugbegegnung bei einer Fahrbahnbreite von 2,80 bis
3,50 Meter dar. Die Befahrung verlangt von allen Verkehrsteilnehmern gegenseitige Rücksicht und vorausschauende
Fahrweise. Im Ausnahmefall finden Begegnungen unter Mit-
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Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
benutzung der Bankette statt; im Regelfall wird an den Zufahrten oder in der Mitte (Rheindorfer Bach) gewartet bzw.
ausgewichen. Dieses Verhalten ist bereits bei der bestehenden Verkehrsbelastung von rd. 600 Kfz/Tag zu beobachten.
Zukünftig werden rd. 800 Kfz/Tag im Engstellenbereich von
An Hornsgarten erwartet. Für die morgendliche Spitzenstunde werden 93 Kfz/h im Querschnitt abgeschätzt. Eine einfache Rechnung verdeutlicht die Begegnungswahrscheinlichkeit: Ein Pkw mit einer Geschwindigkeit von durchschnittlich
27 km/h benötigt 52 Sekunden oder aufgerundet 1 Minute für
das Befahren des Abschnitts zwischen der Stadtbahnunterführung und dem Knotenpunkt An Hornsgarten / Unter dem
Dorf (ca. 400 Meter Länge). Bei einem Kfz pro Minute und
Richtung, also 120 Kfz/h insgesamt käme es somit rechnerisch in jeder Minute zu einem Begegnungsfall. Fahren 2 Kfz
hintereinander, sinkt die Begegnungswahrscheinlichkeit. Wird
der Engstellenabschnitt in seiner Länge reduziert, sinkt die
Begegungswahrscheinlichkeit weiter.
Zukünftig soll in 1. Ausbaustufe ein Teilausbau bzw. eine Ertüchtigung der Straße An Hornsgarten die Engstellenabschnitte reduzieren:
- Im Kurvenbereich östlich der Unterführung wird die innere
Böschung zurückgenommen, so dass sich zwischen Unterführung und einmündendem Radweg 2 Pkw begegnen können und insbesondere im Tiefpunktbereich der Unterführung
die Sichtverhältnisse verbessert werden.
- Der Fahrbahnbelag im Kreuzungsbereich An Hornsgarten /
Am Rheindorfer Bach wird angepasst, so dass eine echte
Ausweichstelle angeboten wird.
- Die Straße An Hornsgarten wird zwischen dem neuen Kindergarten und der Straße Unter dem Dorf auf 7 Meter verbreitert.
Somit verbleiben zwei Engstellenabschnitte von jeweils etwa
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Lfd. Nr.
B3.3.2
B3.3.3
B3.3.4
Datum Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Es wird angemerkt, dass im Falle des
Begegnungsverkehrs von PKW mit dem
Schulbus / landwirtschaftlichem Verkehr
der Verkehrsfluss mehr als schwierig ist.
Es wird befürchtet, dass Rettungsfahrzeuge im Notfalleinsatz durch den Begegnungsverkehr behindert werden.
Es wird kritisiert, dass zurzeit auf der
Straße An Hornsgarten der Begegnungsverkehr zwischen PKW und Fahrradfahrer
bzw. Fußgänger aufgrund der vorhandenen Breite der von der StVO vorgeschriebene Seitenabstand nicht eingehalten
werden kann.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
100 Meter Länge, die geradlinig und gut einsehbar sind. Auch
ein Verkehr von Lieferwagen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist möglich. Voraussetzung ist selbstverständlich eine
nach Straßenverkehrsordnung angepasste, vorausschauende Fahrweise mit gegenseitiger Rücksichtnahme.
Ist bereits berücksichtigt.
nein
Im Zuge der Ertüchtigung werden im schmalen Teilbereich
der Straße An Hornsgarten 2 Ausweichstellen geschaffen.
Konflikte zwischen dem landwirtschaftlichen Verkehr und anderen Verkehrsteilnehmern werden nicht erwartet.
Die Schulbusroute ist bereits geändert worden. Der Schulbus
befährt nun weder auf der Hin- noch auf der Rückstrecke die
Straße An Hornsgarten.
Wird nicht berücksichtigt.
ja
Im Zuge der Ertüchtigung werden im schmalen Teilbereich
der Straße An Hornsgarten 2 Ausweichstellen, in denen der
Begegnungsverkehr ausweichen kann, geschaffen.
Rettungsfahrzeuge verdeutlichen durch Blaulicht und Martinshorn ihr Vorrecht und werden ohne Zeitverluste die Straße An Hornsgarten befahren können.
Wird berücksichtigt.
Nach der Ertüchtigung der Straße An Hornsgarten wird diese
eine Breite von ca. 4,00 m aufweisen. Es werden 2 Ausweichstellen im Straßenverlauf geschaffen. Darüber hinaus
wird die Straße als Fahrradstraße ausgewiesen. Das bedeutet, dass für den Fahrverkehr eine Höchstgeschwindigkeit
von 20 km/h gilt. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch
behindert werden.
Für den Begegnungsfall von Pkw mit Fahrradfahrern oder
auch das eventuelle Überholen von Fahrradfahrern gilt vorausschauendes Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme,
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Lfd. Nr.
B3.3.5
B3.3.6
B3.3.7
Datum Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Es wird dargelegt, dass die vorhandene
Unterführung von beiden Seiten aus
schlecht einsehbar ist und die Durchfahrt
aus diesem Grund ein erhebliches Gefahrenpotential darstellt.
Es wird die Aussage des Verkehrsgutachters zitiert „er würde seine Kinder und
seine Frau per Fahrrad oder zu Fuß nicht
über die Straße An Hornsgarten zur KiTa
gehen bzw. fahren lassen“ und daraus eine Bestätigung der Gefährdungslage abgeleitet.
Es wird ausgeführt, dass die Stadt verpflichtet sei jedem KiTa-Nutzer einen
möglichst gefährdungsfreien Weg zur
KiTa zur Verfügung zu stellen.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
nein
die das Warten vor Einfahrt in die Engstellenabschnitte einschließt.
Wird berücksichtigt.
Im Unterführungsbereich wird durch eine Rücknahme der inneren Böschung die Fahrbahn verbreitert und so insbesondere eine Verbesserung der Sichtverhältnisse erreicht.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Der Gutachter hat das morgendliche Bringen zu Fuß und mit
dem Rad bei den Verhältnissen während der Verkehrszählung (dunkel, nebelig, feucht) abgelehnt und würde dies auch
anderen Eltern nicht empfehlen. Diese Empfehlung gilt auch
für viele andere bereits bestehende Standorte.
nein
Im Unterschied zu Schulkindern, sind bei Kindergartenkindern die Eltern für das verkehrssichere Bringen und Abholen
ihrer Kinder verantwortlich; dabei handelt es sich um erfahrene Verkehrsteilnehmer, die selbst beurteilen können, ob sie
ihr Kind zu Fuß oder mit dem Fahrrad aus etwa 1 Kilometer
Entfernung aus Badorf zur neuen KiTa bringen.
Wird nicht berücksichtigt.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage Kindergartenzuwegungen auszuweisen oder besonders zu sichern wie es bei
Schulwegen (zu Grundschulen) der Fall ist.
Im Punkte Sicherheit ist festzuhalten, dass Kindergartenkinder von den Eltern/Angehörigen zu bringen und abzuholen
sind. Diese sind erfahrene Verkehrsteilnehmer, die Risiken
abzuwägen wissen. Somit kann angenommen werden, dass
die Befahrbarkeit der Straße An Hornsgarten (auch bei Dunkelheit) entsprechend vor-, nach- und umsichtig erfolgen
wird. Dies gilt auch für die Wahl des Verkehrsmittels. Die
Entscheidung ob ein anderer Weg (über die Bonnstraße) ver-
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Lfd. Nr.
B3.3.8
B3.3.9
B3.3.10
Datum Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Es wird kritisiert, dass die Straße An
Hornsgarten unbeleuchtet bleiben soll
und die Zulässigkeit im Sinne der Verkehrssicherheit in Frage gestellt.
ja
kehrssicherer ist, muss von den Eltern abgewägt werden.
Wird berücksichtigt.
Es wird auf die problematische Einmündungssituation an der Ecke Bonnstraße /
An Hornsgarten (Haltepunkt Schulbus /
unübersichtlich wg. parkender Autos und
Fahrrädern) hingewiesen die sich bei einer Zunahme des Verkehrsaufkommens
durch die geplante KiTa noch verschärfen
würde.
Es wird angefragt, warum die Straße An
Hornsgarten in der vorgestellten Planung
nur in einem Teilbereich auf 7 m ausgebaut werden soll und nicht auf der gesamten Länge.
ja
Es ist geplant, die Beleuchtung der Straße An Hornsgarten
aus Gründen der Verkehrssicherheit von der Unterführung
der Stadtbahnlinie bis zur KiTa zu ergänzen.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage Kindergartenzuwegungen auszuweisen oder besonders zu beleuchten wie es bei
Schulwegen (zu Grundschulen) der Fall ist.
Im Punkte Sicherheit ist festzuhalten, dass Kindergartenkinder von den Eltern/Angehörigen zu bringen und abzuholen
sind. Diese sind erfahrene Verkehrsteilnehmer, die Risiken
abzuwägen wissen. Somit kann angenommen werden, dass
die Befahrbarkeit der Straße An Hornsgarten (auch bei Dunkelheit) entsprechend vor-, nach- und umsichtig erfolgen
wird. Dies gilt auch für die Wahl des Verkehrsmittels. Die
Entscheidung ob ein anderer Weg (über die Bonnstraße) verkehrssicherer ist, muss von den Eltern abgewägt werden.
Wird berücksichtigt.
Nach einer Überprüfung der Einmündung An Hornsgarten /
Bonnstraße wurde festgestellt, dass der Knotenpunkt nicht
richtlinienkonform ausgebaut wurde. Der Knotenpunkt wird
entsprechend abgeändert. Sichtbehindernde Sträucher wurden bereits zurück geschnitten.
Nein
Wird nicht berücksichtigt.
Die Straße An Hornsgarten wird dort, wo es die Grundbesitzverhältnisse möglich machen auf ca. 7,00 m aufgeweitet. Im
westlichen Bereich wird im Rahmen der Grundbesitzverhältnisse die Fahrbahn auf ca. 4,00 m ertüchtig und punktuelle
Verkehrssicherungsmaßnahmen hergestellt.
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Lfd. Nr.
B3.3.11
B3.3.12
B3.4.1
Datum Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Es wird die schlechte Einsehbarkeit der
Straße An Hornsgarten und der geplanten
Parkplätze aufgrund der geplanten Bauweise und Bepflanzung kritisiert.
Es wird gefordert, dass der Eingang der
geplanten KiTa sich aus Verkehrsgründen
nicht zur Straße Unter dem Dorf hin sondern Richtung der geplanten Stellplätze
hin orientieren soll.
Es werden folgende alternativen Standorte für die geplante KiTa vorgeschlagen:
- Umnutzung des altes Schulhauses in
Schwadorf mit evtl. notwendigem Erweiterungsbau
- Umnutzung des vorhandenen Hockeyplatzes an der Gesamtschule Brühl
- Errichtung der KiTa auf dem Areal der
Freizeitwiese (Bonnstraße / K7)
- Errichtung auf einem Grundstück innerhalb des zurzeit im Verfahren befindlichen
Bebauungsplanes 06.15 (Bonnstraße /
K7)
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Ja
In späteren Phasen der Entwicklung des Wohngebietes
(Teilbereich B des Bebauungsplanes) ist auch im Westen eine Verbreiterung der Straße vorgesehen.
Wird berücksichtigt.
Ja
Im Rahmen der Ausführungsplanung werden die Standorte
der geplanten Bäume dahingehend noch einmal überprüft.
Ist bereits berücksichtigt.
nein
Die KiTa wurde als Ergebnis aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung um ca. 45 ° auf dem Grundstück gedreht. Die komplette Orientierung zum Gebäude Unter dem Dorf Nr. 3 ist
aufgrund der Belichtungssituation für die Gruppenräume der
Kinder nicht möglich.
An der Grundstücksgrenze zur Straße Unter dem Dorf setzt
der Bebauungsplan ein Zufahrtsverbot fest, so dass ein befahren des Grundstück von dieser Seite planungsrechtlich
unzulässig ist. Der Betreiber der KiTa hat zugesichert die
Wünsche der anliegenden Nachbarn zu berücksichtigen und
keine öffentliche Zugangsmöglichkeit von der Straße Unter
dem Dorf zu schaffen.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Im Rahmen der Standortsuche für die neue KiTa wurden
mehrere Möglichkeiten untersucht und unter Abwägung der
vorliegenden Rahmenbedingungen der heutige Standort
ausgewählt.
Die Lage des gewählten Standortes ist im Hinblick auf die
bevorstehende Schließung der Kita in Schwadorf 2018 besonders geeignet.
Der Bebauungsplan 06.15 befindet sich zurzeit im Verfahren.
Ob und wann dieses Planungsrecht in Kraft tritt ist unklar. Die
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Lfd. Nr.
B3.4.2
B3.5
B3.6.1
B3.6.2
Datum Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Fordern eine Untersuchung von möglichen alternativen Standorten bzw. die
Einsicht in die vorhandene Untersuchung.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Planung einer KiTa im Bereich dieses Bebauungsplanes ist
zeitlich nicht einzuschätzen. Um den nachgewiesenen Bedarf
an Kindergartenplätzen zu decken ist es erforderlich, zeitnah
neue Räumlichkeiten zu schaffen.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Im Rahmen der Standortsuche für die neue KiTa wurden
mehrere Möglichkeiten untersucht und unter Abwägung der
vorliegenden Rahmenbedingungen der heutige Standort
ausgewählt.
Es werden die Richtlinien nach § 5 Musterbauordnung (MBO), der DIN 14090
„Muster-Richtlinien über Flächen für die
Feuerwehr“ und die „Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr“ zitiert und dargelegt, dass die geplante KiTa die vorgenannten Vorschriften nicht berücksichtigt.
nein
Die Standortuntersuchung ist eine hausinterne Untersuchung
und diente lediglich den politischen Gremien zur Entscheidungsfindung.
Wird nicht berücksichtigt.
Fragen an, ob die Bauform der geplanten
KiTa rechtlich mit der vorhandenen Bebauung vereinbart werden kann.
ja
Die genannten Vorschriften regeln die Voraussetzungen die
geschaffen werden müssen, wenn der notwendige 2. Rettungsweg nur durch anleitern bzw. mittels Hubwagen gewährleistet werden kann.
Bei der geplanten KiTa handelt es sich um ein Gebäude geringer Höhe mit einem baulich eingerichteten 2. Rettungsweg. Eine Rettung durch anleitern bzw. mittels Hubwagen ist
nicht erforderlich.
Ist bereits berücksichtigt.
Fordern das komplette versagen einer
Zugangsmöglichkeit auf das Grundstück
der Kindertagesstätte von der Straße Un-
nein
Das Gebäude ist ein Solitärgebäude mit einer außergewöhnlichen Nutzung die auch von außen abgelesen werden kann.
Die städtebauliche Einbindung ist durch die Begrenzung der
Gebäudehöhe und der zulässigen Materialien der Fassadengestaltung gewährleistet.
Wird nicht berücksichtigt.
Entsprechende Regelungen können planungsrechtlich nicht
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Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
Bürger
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ter dem Dorf.
B3.7.1
B3.7.2
Es wird nachgefragt, ob im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens Emissionsgutachten (hier: Lärmgutachten) erstellt wurden und ob die ausgewiesenen Grenzwerte eingehalten wurden.
ja
festgesetzt werden.
An der Grundstücksgrenze zur Straße Unter dem Dorf setzt
der Bebauungsplan ein Zufahrtsverbot fest, so dass ein befahren des Grundstück von dieser Seite planungsrechtlich
unzulässig ist. Der Betreiber der KiTa hat zugesichert die
Wünsche der anliegenden Nachbarn zu berücksichtigen und
keine öffentliche Zugangsmöglichkeit von der Straße Unter
dem Dorf zu schaffen.
Ist bereits berücksichtigt.
Es wird nachgefragt, ob im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens Emissionsgutachten (hier: Gutachten zur Abgasbelastung durch die Autobahn) erstellt wurden
und ob die ausgewiesenen Grenzwerte
eingehalten wurden.
nein
Bereits zur frühzeitigen Beteiligung wurde ein Lärmschutzgutachten angefertigt das die zu erwartenden Geräuschimmissionen aus dem Straßen- und Schienenverkehr ermittelt. Unter Berücksichtigung der in der Verkehrsuntersuchung (Ingenieurbüro Runge+Küchler) ermittelten Fahrzeugfrequentierung durch den Bring- und Abhohlverkehr wurden
die zu erwartenden Beurteilungspegel berechnet. An der bestehenden Bebauung sind Beurteilungspegel von max. 42
dB(A) zu erwarten. Damit wird der Immissionsrichtwert im Bereich der Bestandsbebauung (Allgemeines Wohngebiet) um
13 dB(A) unterschritten.
Wird nicht berücksichtigt.
Die Abgasbelastung durch die Autobahn wurde bislang nicht
gutachterlich untersucht. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hat die zuständige Fachbehörde (Rhein-Erft-Kreis Amt
für Umweltschutz und Kreisplanung) kein entsprechendes
Gutachten gefordert.
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A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB)
Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
T1
03.12.2013 WESTNETZ
GmbH
T2
10.12.2013 unitymedia
NRW GmbH
T3
13.12.2013 Landesbetrieb
Straßenbau
Regionalniederlassung VilleEifel
19.12.2013 Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
T4.1
TÖB
Wasserschutz
T4.2
Abfallwirtschaft
und Bodenschutz
Stellungnahme TÖB
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Im Planbereich befinden sich keine 110kV-Hochspannungsleitungen.
Planungen in diesem Bereich liegen aus
heutiger Sicht nicht vor.
Im Planbereich befinden sich keine Versorgungsleitungen.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegung sind
nicht geplant
Grundsätzliche Bedenken gegen die vorliegende Planung bestehen nicht.
-
-
-
-
-
-
Da eine offene Anlage zur Regenwasserversickerung aus Sicherheitsgründen
nicht möglich ist, ist zu prüfen, ob das
Niederschlagswasser der Dachflächen
ggf. über eine Rigole in den Untergrund
eingeleitet werden kann.
nein
Vor Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder
unbebauten Flächen ist zu prüfen ob vorrangig eine Wiedernutzbarmachung von
bereits versiegelten, sanierten, baulich
veränderte oder bebauten Flächen möglich ist.
ja
Wird nicht berücksichtigt.
Es wird aus Sicherheitsgründen davon abgesehen abwassertechnische Anlagen innerhalb des Spielbereiches der KiTa zu
errichten.
Der Anschluss des Niederschlagswassers an den vorhandenen Mischwasserkanal wird provisorisch hergestellt. Im
Rahmen der späteren Fortführung des Verfahrens (Teilbereich B) wird eine zentrale Lösung zur Versickerung des Niederschlagswassers für die neue Wohnbebauung angestrebt.
Es ist geplant das Gebäude der KiTa an diese Anlage anzuschließen.
Ist breites berücksichtigt.
Die Stadt Brühl ist bestrebt die Standorte der KiTas so auszuwählen, dass sie optimal im Stadtgebiet verteilt sind und so
eine möglichst gute Erreichbarkeit von allen Wohnlagen aus
gewährleistet ist. Das Einzugsgebiet der neuen Kita im Brühler Süden sind die Stadtteile Schwadorf, Badorf / Eckdorf und
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Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
TÖB
Stellungnahme TÖB
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen.
Pingsdorf.
Die Stadt Brühl besitzt im Brühler Süden keine Immobilien
oder derzeit anders genutzte Grundstücke die geeignet sind
um die benötigte 4 Gruppige Kindertagesstätte unter zu bringen.
T4.3
T4.4.1
T4.4.2
Naturschutz und Es wird angeregt den ökologischen AusLandschaftsgleich auf der Fläche des Teilbereiches A
pflege
zu erbringen und dadurch eine neue Ortsrandeingrünung zu schaffen.
04.06.2014 Straßenbau und Es wird angeregt, die Ausweisung der
Verkehr
Straße An Hornsgarten als verkehrsberuhigter Bereich zu überdenken da diese
Ausweisung weder zur heutigen noch zur
zukünftigen Verkehrsfunktion passt.
Es wird angeregt, dass von der K 1 kommend eine durchgehende Gehwegever-
nein
Die Stadt Brühl hat bei der Standortsuche als erstes Flächen
untersucht, die sich im städtischen Besitz befinden und die
von ihrer Lage und Größe in Betracht kamen. Insgesamt
wurden 3 mögliche Standorte gegenüber gestellt. Die zunächst bevorzugte Fläche erwies sich als zu klein. Der angestrebte Zukauf der benachbarten Fläche konnte, trotz intensiver Verhandlungen, nicht realisiert werden. Die zweite Fläche
wird mittel- bis langfristig auch weiterhin für den Vereins- und
Schulsport benötigt und steht daher nicht zur Verfügung. Die
liegenschaftlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau im Brühler Süden wurden durch den Erwerb von neuen
Grundstücksflächen geschaffen.
Wird nicht berücksichtigt.
ja
Der vorliegende Teilbereich A schafft lediglich das Planungsrecht für das Grundstück der Kindertagesstätte und umfasst
damit nur einen kleinen Teil des gesamten Bebauungsplanes. Es ist vorgesehen mit Hilfe einer Ortsrandeingrünung im
Rahmen des Teilbereiches B den Siedlungsbereich zur
Landschaft hin abzugrenzen.
Wird berücksichtigt.
ja
Die ursprüngliche Ausbauplanung wurde so geändert, dass
nun bis zum Grundstück der KiTa ein von der Fahrbahn baulich getrennter Gehweg erstellt wird.
Wird berücksichtigt.
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- Seite 25 (34) -
Lfd. Nr.
T4.4.3
T4.4.4
T4.4.5
Datum Anschreiben
TÖB
Stellungnahme TÖB
bindung zum Kindertagesstättengelände
sichergestellt werden sollte.
Es wird bemängelt, dass die Sichtverhältnisse in der Einmündung K1 / An Hornsgarten derzeit nicht richtlinienkonform
sind. Zur Sicherstellung der Sichtdreiecke
und der Knotenpunktaufweitung ist ein
Planungsvorschlag zu entwickeln und mit
dem Kreis abzustimmen. Die abgestimmte Planung wird dann zum Bestandteil der
abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung für die Änderung des Knotenpunktes.
Es wird davon ausgegangen, dass die
Bürgerschaft einen Fußgängerüberweg
zur gesicherten Querung der K 1 fordern
wird. Diesem Wunsch könne zugestimmt
werden wenn die gesetzlichen Kriterien
vollumfänglich eingehalten werden.
Es wird angeregt, die Anordnung der
Senkrechtparkstände zu überdenken da
das Zurücksetzen in den Verkehrsraum
ein erhöhtes Unfallrisiko in sich birgt.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
Der Gehweg wird im Zuge der geänderten Ausbauplanung
auf die Straßenseite der KiTa verlegt.
Wird berücksichtigt.
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ist das Ingenieurbüro
Leiendecker mit der Ausführungsplanung des richtlinienkonformen Umbaus der Einmündung beschäftigt. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung befindet sich in der Ausarbeitung.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Der Hinweis wird dankend zur Kenntnis genommen. Die
Stadt Brühl wird im Falle der Forderung nach einer gesicherten Querung der Bonnstraße Kontakt zum Rhein-Erft-Kreis
aufnehmen und die erforderlichen Details abklären.
Wird nicht berücksichtigt.
De Kindertagesstätte kann nur von der Straße An Hornsgarten aus angefahren werden. Eine Umorganisation der Parkstände zu Längsparkern würde zur Folge haben, dass nur
deutlich weniger Parkplätze für den Abhol- und Bringverkehr
zur Verfügung gestellt werden könnten. Eine Parkplatzgestaltung mit einer Zufahrt kann aus Gründen des benötigten Freiflächenbedarfs einer KiTa nicht realisiert werden.
Zur Geschwindigkeitsreduzierung werden Kölner Teller vor
und nach dem KiTa Grundstück in der Straße vorgesehen.
Für Fahrradfahrer stellen diese Elemente keine Behinderung
dar und gleichzeitig wird gewährleistet, dass der Verkehr im
Bereich der Stellplätze langsam fließt.
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- Seite 26 (34) -
Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
TÖB
T4.4.6
Es wird angeregt noch einmal zu prüfen,
ob die Ausweisung des außerörtlichen
Abschnittes der Straße An Hornsgarten
als Fahrradstraße eine geeignete Form
zur Sicherung des Radverkehrs darstellt.
Es wird angemerkt, ob zur Durchsetzung
eines moderaten Geschwindigkeitsniveaus ggf. zumindest Geschwindigkeitsdämpfende Elemente insbesondere im
unmittelbaren Ortseingangsbereich zum
Einsatze kommen müssten.
T4.4.7
T5
T6
T7
T8
Stellungnahme TÖB
12.12.2013 Bezirksregierung Köln
Gegen die Planung bestehen keine Bedenken.
Planungen bzw. Maßnahmen sind in dem
Planungsbereich nicht vorgesehen.
02.01.2013 RWE Power AG Die vertretenden Belange werden nicht
berührt.
02.01.2013 Landesbetrieb Es bestehen grundsätzlich keine BedenStraßenbau
ken.
NRW
Autobahnniederlassung Krefeld
04.01.2014 Deutsche Tele- Gegen die Planung bestehen keine Einkom Technik
wände.
GmbH
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Die Belange der Telekom sind betroffen.
- Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin
gewährleistet bleiben.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
Wird berücksichtigt.
ja
Die Ausweisung der Straße An Hornsgarten als Fahrradstraße ist rechtlich möglich. Der Radverkehr wird hier in geeigneter Form gesichert.
Wird berücksichtigt.
-
Zur Geschwindigkeitsreduzierung werden Kölner Teller vor
und nach dem KiTa Grundstück in der Straße vorgesehen.
Für Fahrradfahrer stellen diese Elemente keine Behinderung
dar und gleichzeitig wird gewährleistet, dass der Verkehr im
Bereich der Stellplätze langsam fließt.
-
-
-
-
-
-
-
Die Telekommunikationslinien befinden sich im Bereich der
öffentlichen Verkehrsflächen. Die Telekom wird zu einem
späteren Zeitpunkt im Rahmen der Ausbauplanung erneut
beteiligt.
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13.08.2014
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Lfd. Nr.
T9.1
T9.2
Datum Anschreiben
TÖB
Stellungnahme TÖB
- Über ggf. notwendige Maßnahmen zur
Sicherung, Veränderung oder Verlegung
können erst Angaben gemacht werden
wenn die endgültigen Ausbaupläne mit
Erläuterungen vorgelegt werden.
- Zur Versorgung des Planbereiches ist
die Verlegung zusätzlicher TK-Anlagen
erforderlich.
13.01.2014 Erftverband
Zur Entlastung der Kanalisation durch
Bereich Abwas- den starken Oberflächenabfluss und zur
sertechnik
Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im Plangebiet Maßnahmen zur Niederschlagswassersammlung und -nutzung festgesetzt werden.
Um der Forderung der EGWasserrichtlinie zur Herstellung eines
„guten Zustands“ der Gewässer gerecht
zu werden wird angeregt, dass die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen an die
Gewässer geleitet werden sollten.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
nein
Wird berücksichtigt
Es wird aus Sicherheitsgründen davon abgesehen abwassertechnische Anlagen innerhalb des Spielbereiches der KiTa zu
errichten.
Der Bebauungsplan ermöglicht die Erstellung von Gründächern. Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates wird die
KiTa ein Gründach erhalten das eine zeitverzögerte Einleitung des Niederschlagswassers in den vorhandenen Mischwasserkanal gewährleistet.
Der Anschluss des Niederschlagswassers an den Mischwasserkanal wird provisorisch hergestellt. Im Rahmen der späteren Fortführung des Verfahrens (Teilbereich B) wird eine
zentrale Lösung zur Versickerung des Niederschlagswassers
für die neue Wohnbebauung angestrebt. Es ist geplant das
Gebäude der KiTa an diese Anlage anzuschließen.
Wird nicht berücksichtigt.
Der Stadt Brühl stehen keine Ausgleichsflächen zur Verfügung die in der Nähe eines Gewässers liegen. Auch das direkte Einleiten des Niederschlagswassers in ein in der Umgebung vorhandenes Gewässer ist mangels Gewässer nicht
möglich.
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B - Öffentliche Auslegung (20.06. - 08.08.2014) und TÖB-Beteiligung
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
Bürger
B1.1
16.05.2014 Bürger 1
B1.2
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
Es wird gefragt, wer bei einer eventuellen
Beschädigung des vorhandenen Zauns
im Zuge der Straßenbaumaßnahme die
Kosten übernimmt.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Es werden Bedenken geäußert, dass die
Wurzeln der vorhandenen Bäume beschädigt werden könnten und somit deren
Standsicherheit nicht mehr gewährleistet
wären.
nein
Grundsätzlich werden die Kosten bei Beschädigungen an privatem Eigentum im Rahmen von Baumaßnahmen vom Verursacher getragen. Die Eingabe wurde an die Fachabteilung
61/3 weiter geleitet. Es erfolgt eine entsprechende Information an den Bürger durch die städtische Bauleitung.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ob und in welcher Weise vorhandene Bäume und Sträucher
betroffen sind kann erst bei Beginn der Baumaßnahmen festgestellt werden. Zum Schutz der bestehenden Bäume werden in die Ausschreibung entsprechende Positionen aufgenommen die den schonen Umgang mit evtl. vorhandenen
Wurzeln vorsehen.
Die Eingabe wurde an die Fachabteilung 61/3 weiter geleitet.
Es erfolgt eine entsprechende Information an den Bürger
durch die städtische Bauleitung.
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
T1.1
24.06.2014 Erftverband
Abwassertechnik
T1.2
TÖB
Stellungnahme TÖB
Es bestehen keine Bedenken gegen die
Planung, wenn die Stellungnahme vom
13.01.2014 inhaltlich berücksichtigt wird.
Stellungnahme vom 13.01.2014:
Zur Entlastung der Kanalisation durch
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
-
-
ja
Wird berücksichtigt.
Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates wird die KiTa ein
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Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
TÖB
Stellungnahme TÖB
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
den starken Oberflächenabfluss und zur
Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im Plangebiet Maßnahmen zur Niederschlagswassersammlung und -nutzung festgesetzt werden.
T1.3
T2
Um der Forderung der EGWasserrichtlinie zur Herstellung eines
„guten Zustands“ der Gewässer gerecht
zu werden wird angeregt, dass die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen an die
Gewässer geleitet werden sollten.
T3
26.06.2014 Bezirksregierung Köln
26.06.2014 Westnetz
T4
26.06.2014 Thyssengas
T5
27.06.2014 Landesbetrieb
Straßenbau
NRW
Regionalnieder- Es wird darauf hingewiesen, dass nicht
lassung Villegeprüft wird, ob Schutzmaßnahmen geEifel
gen den Lärm durch Verkehr auf der A
553 erforderlich sind.
03.07.2014 Stadtwerke
Weist darauf hin, dass bei einer VersorBrühl
gung des Gebäudes von „An Hornsgarten“ aus eine Erneuerung der Trinkwas-
T6.1
Es bestehen keine Bedenken gegen die
Planung.
Im Planbereich verlaufen keine 110-kVHochspannungsleitungen. Planungen von
110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich sind nicht geplant.
Im Plangebiet sind keine Gasfernleitungen betroffen. Neuplanungen in diesem
Bereich sind zur Zeit nicht vorgesehen.
Gegen die Bauleitplanung bestehen
grundsätzlich keine Bedenken.
Gründach erhalten das eine zeitverzögerte Einleitung des
Niederschlagswassers in die Kanalisation gewährleistet. Der
Bebauungsplan ermöglicht grundsätzlich die Erstellung von
Gründächern.
nein
Von anderen Maßnahmen wird aus Sicherheitsgründen aufgrund der Nutzung des Gebäudes als Kindertagesstätte abgesehen.
Wird nicht berücksichtigt.
-
Der Stadt Brühl stehen keine Ausgleichsflächen zur Verfügung die in der Nähe eines Gewässers liegen. Auch das direkte Einleiten des Niederschlagswassers in ein in der Umgebung vorhandenes Gewässer ist mangels Gewässer nicht
möglich.
-
-
-
-
-
-
-
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Gas- und Wasserversorgung erfolgt über die Straße Un-
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Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
TÖB
Stellungnahme TÖB
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
serleitung erforderlich wird.
T6.2
Es wird darauf hingewiesen, dass je nach
Niederspannungsbedarf die Errichtung
einer Ortsnetztrafostation erforderlich
wird. Es wird darum gebeten den Platzbedarf und die Eigentumsfläche zu berücksichtigen.
T6.3
T7.1
10.07.2014 Unitymedia
Kabel BW
T7.2
T8.1
17.07.2014 Kreispolizeibehörde
T8.2
T9.1
T9.2
23.07.2014 Deutsche Telekom
ja
ter dem Dorf. Eine Erneuerung der Trinkwasserleitung der
Straße An Hornsgarten ist nicht erforderlich. Die Stromversorgung erfolgt über die Straße An Hornsgarten.
Wird berücksichtigt.
Es wird darum gebeten bei der Planung
der Außenanlagen und Spielfläche den
Stadtservicebetrieb einzubinden.
nein
In einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen
dem Betreiber Kunterbunt, den Stadtwerken und der Stadt
Brühl wurde ein Standort auf dem Grundstück im Bereich der
Mitarbeiterstellplätze für die Trafostation festgelegt. Die Sicherung des Standortes erfolgt durch eine Grunddienstbarkeit.
Wird nicht berücksichtigt.
Teilt mit, dass die Stellungnahme vom
10.12.2013 unverändert weiter gilt.
Stellungnahme vom 10.12.2013:
Im Planbereich befinden sich keine Versorgungsleitungen.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegung sind
nicht geplant
Gegen das Verfahren bestehen keine
Bedenken
Es würde begrüßt, wenn auf das kriminalpräventive Angebot der Polizeilichen
Beratungsstelle Rhein-Erft-Kreis hingewiesen würde.
Teilt mit, dass die Stellungnahme vom
04.01.2014 unverändert weiter gilt.
Stellungnahme vom 04.01.2014:
Gegen die Planung bestehen keine Ein-
-
Bei der KiTa handelt es sich nicht um eine städtische Einrichtung. Aus diesem Grund fällt die Wartung und Pflege der
Grünanlage / Spielgeräte nicht in die Zuständigkeit des
Stadtservicebetriebes.
-
-
-
-
-
ja
Ist bereits berücksichtigt.
-
Ein entsprechender Hinweis wurde in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.
-
-
-
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Lfd. Nr.
Datum Anschreiben
TÖB
Stellungnahme TÖB
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
wände.
T10.1
T10.2
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Die Belange der Telekom sind betroffen.
- Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin
gewährleistet bleiben.
- Über ggf. notwendige Maßnahmen zur
Sicherung, Veränderung oder Verlegung
können erst Angaben gemacht werden
wenn die endgültigen Ausbaupläne mit
Erläuterungen vorgelegt werden.
- Zur Versorgung des Planbereiches ist
die Verlegung zusätzlicher TK-Anlagen
erforderlich.
06.08.2014 Rhein-Erft-Kreis Aus Sicht der zu vertretenden Belange
Amt für Umwelt- bestehen keine Bedenken.
schutz und
Kreisplanung
Naturschutz und
Landschaftspflege
WasserwirtDa eine offene Anlage zur Regenwasserschaft
versickerung aus Sicherheitsgründen
nicht möglich ist, ist zu prüfen, ob das
Niederschlagswasser der Dachflächen
ggf. über eine Rigole in den Untergrund
eingeleitet werden kann.
Die Telekommunikationslinien befinden sich Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen. Die Telekom wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Ausbauplanung erneut beteiligt.
-
nein
-
Wird nicht berücksichtigt.
Es wird aus Sicherheitsgründen davon abgesehen abwassertechnische Anlagen innerhalb des Spielbereiches der KiTa zu
errichten.
Der Anschluss des Niederschlagswassers an den vorhandenen Mischwasserkanal wird provisorisch hergestellt. Im
Rahmen der späteren Fortführung des Verfahrens (Teilbereich B) wird eine zentrale Lösung zur Versickerung des Nie-
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Lfd. Nr.
T10.3
Datum Anschreiben
TÖB
Bodenschutz
Stellungnahme TÖB
Vor Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder
unbebauten Flächen ist zu prüfen ob vorrangig eine Wiedernutzbarmachung von
bereits versiegelten, sanierten, baulich
veränderte oder bebauten Flächen möglich ist.
Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
ja
derschlagswassers für die neue Wohnbebauung angestrebt.
Es ist geplant das Gebäude der KiTa an diese Anlage anzuschließen.
Ist breites berücksichtigt.
Die Stadt Brühl ist bestrebt die Standorte der KiTas so auszuwählen, dass sie optimal im Stadtgebiet verteilt sind und so
eine möglichst gute Erreichbarkeit von allen Wohnlagen aus
gewährleistet ist. Das Einzugsgebiet der neuen Kita im Brühler Süden sind die Stadtteile Schwadorf, Badorf / Eckdorf und
Pingsdorf.
Die Stadt Brühl besitzt im Brühler Süden keine Immobilien
oder derzeit anders genutzte Grundstücke die geeignet sind
um die benötigte 4 Gruppige Kindertagesstätte unter zu bringen.
T10.4
T10.5
Immissionsschutz
Straßenbau und
Verkehr
Aus Sicht der zu vertretenden Belange
werden keine Anregungen vorgebracht.
Die Stellungnahme vom 04.06.2014 wird
aufrechterhalten.
-
Die Stadt Brühl hat bei der Standortsuche als erstes Flächen
untersucht, die sich im städtischen Besitz befinden und die
von ihrer Lage und Größe in Betracht kamen. Insgesamt
wurden 3 mögliche Standorte gegenüber gestellt. Die zunächst bevorzugte Fläche erwies sich als zu klein. Der angestrebte Zukauf der benachbarten Fläche konnte, trotz intensiver Verhandlungen, nicht realisiert werden. Die zweite Fläche
wird mittel- bis langfristig auch weiterhin für den Vereins- und
Schulsport benötigt und steht daher nicht zur Verfügung. Die
liegenschaftlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau im Brühler Süden wurden durch den Erwerb von neuen
Grundstücksflächen geschaffen.
-
-
-
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T10.5.1
T10.5.2
T10.5.3
T10.5.4
T10.5.5
Stellungnahme vom 04.06.2014:
Es wird angeregt, die Ausweisung der
Straße An Hornsgarten als verkehrsberuhigter Bereich zu überdenken da diese
Ausweisung weder zur heutigen noch zur
zukünftigen Verkehrsfunktion passt.
Es wird angeregt, dass von der K 1 kommend eine durchgehende Gehwegeverbindung zum Kindertagesstättengelände
sichergestellt werden sollte.
Es wird bemängelt, dass die Sichtverhältnisse in der Einmündung K1 / An Hornsgarten derzeit nicht richtlinienkonform
sind. Zur Sicherstellung der Sichtdreiecke
und der Knotenpunktaufweitung ist ein
Planungsvorschlag zu entwickeln und mit
dem Kreis abzustimmen. Die abgestimmte Planung wird dann zum Bestandteil der
abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung für die Änderung des Knotenpunktes.
Es wird davon ausgegangen, dass die
Bürgerschaft einen Fußgängerüberweg
zur gesicherten Querung der K 1 fordern
wird. Diesem Wunsch könne zugestimmt
werden wenn die gesetzlichen Kriterien
vollumfänglich eingehalten werden.
Es wird angeregt, die Anordnung der
Senkrechtparkstände zu überdenken da
das Zurücksetzen in den Verkehrsraum
ein erhöhtes Unfallrisiko in sich birgt.
ja
Wird berücksichtigt.
Die ursprüngliche Ausbauplanung wurde so geändert, dass
nun bis zum Grundstück der KiTa ein von der Fahrbahn baulich getrennter Gehweg erstellt wird.
ja
Wird berücksichtigt.
ja
Der Gehweg wird im Zuge der geänderten Ausbauplanung
auf die Straßenseite der KiTa verlegt.
Wird berücksichtigt.
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ist das Ingenieurbüro
Leiendecker mit der Ausführungsplanung des richtlinienkonformen Umbaus der Einmündung beschäftigt. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung befindet sich in der Ausarbeitung.
nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
nein
Der Hinweis wird dankend zur Kenntnis genommen. Die
Stadt Brühl wird im Falle der Forderung nach einer gesicherten Querung der Bonnstraße Kontakt zum Rhein-Erft-Kreis
aufnehmen und die erforderlichen Details abklären.
Wird nicht berücksichtigt.
De Kindertagesstätte kann nur von der Straße An Hornsgarten aus angefahren werden. Eine Umorganisation der Parkstände zu Längsparkern würde zur Folge haben, dass nur
deutlich weniger Parkplätze für den Abhol- und Bringverkehr
zur Verfügung gestellt werden könnten. Eine Parkplatzgestaltung mit einer Zufahrt kann aus Gründen des benötigten Freiflächenbedarfs einer KiTa nicht realisiert werden.
BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A
13.08.2014
- Seite 34 (34) -
T10.5.6
T10.5.7
T11
07.08.2014 Landesbetrieb
Straßenbau
NRW
Autobahnniederlassung Krefeld
T11.1
T11.2
Abwägungsstand: 13.08.2014
Es wird angeregt noch einmal zu prüfen,
ob die Ausweisung des außerörtlichen
Abschnittes der Straße An Hornsgarten
als Fahrradstraße eine geeignete Form
zur Sicherung des Radverkehrs darstellt.
Es wird angemerkt, ob zur Durchsetzung
eines moderaten Geschwindigkeitsniveaus ggf. zumindest Geschwindigkeitsdämpfende Elemente insbesondere im
unmittelbaren Ortseingangsbereich zum
Einsatze kommen müssten.
ja
Zur Geschwindigkeitsreduzierung werden Kölner Teller vor
und nach dem KiTa Grundstück in der Straße vorgesehen.
Für Fahrradfahrer stellen diese Elemente keine Behinderung
dar und gleichzeitig wird gewährleistet, dass der Verkehr im
Bereich der Stellplätze langsam fließt.
Wird berücksichtigt.
ja
Die Ausweisung der Straße An Hornsgarten als Fahrradstraße ist rechtlich möglich. Der Radverkehr wird hier in geeigneter Form gesichert.
Wird berücksichtigt.
Es wird auf die Stellungnahme vom
02.01.2014 verwiesen. Die darin mitgeteilten grundsätzlichen Festlegungen und
Belange gelten weiter fort.
-
Zur Geschwindigkeitsreduzierung werden Kölner Teller vor
und nach dem KiTa Grundstück in der Straße vorgesehen.
Für Fahrradfahrer stellen diese Elemente keine Behinderung
dar und gleichzeitig wird gewährleistet, dass der Verkehr im
Bereich der Stellplätze langsam fließt.
-
Stellungnahme vom 02.01.2014:
Grundsätzliche Bedenken gegen die vorliegende Planung bestehen nicht.
Planungskollisionen mit den im Umweltbericht angegebenen externen Kompensationsflächen ergeben sich nicht.
-
-
-
-