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Vorlage (Abwägungsvorschlag)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
187 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
20.08.14, 18:34
Aktualisiert
20.08.14, 18:34

Inhalt der Datei

BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 1 (34) - Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu Bebauungsplan 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (09.12. - 20.12.2013) und TÖB-Beteiligung Eine Bürgerinformationsveranstaltung fand am 09.12.2013 ab 19:00 Uhr in der Gaststätte Krayer statt. A 0 - Stellungnahmen der Bürger aus der Informationsveranstaltung Lfd. Nr. Datum Anschreiben Bürger B 1.1 09.12.2013 Bürger 1 B1.2 B1.3 B1.4 B2.1 09.12.2013 Bürger 2 Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Zweifelt an der Richtigkeit der vom Ingenieurbüro Runge + Küchler erfassten KfzZahlen. nein Wird nicht berücksichtigt. Weist auf die heute vorherrschende Unfallhäufigkeit auf der Bonnstraße hin. nein Es gibt keinen Anlass an der gründlichen Arbeitsweise und der Zuverlässigkeit des Gutachters zu zweifeln. Nach fachlichem Ermessen wurden die Zahlen nach gängigen wissenschaftlichen Methoden erfasst. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Weist auf die heutige Verkehrsbelastung der Bonnstraße hin. Fragt wie die Bonnstraße entlastet werden soll. nein Derzeit ist eine spezielle Unfallhäufungsstelle im Bereich der Bonnstraße nicht bekannt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Fordert Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Bonnstraße, das Parken auf der Fahrbahn sollte erlaubt werden. nein Durch den Bring- und Abholverkehr der KiTa wird keine relevante Verkehrsmengenerhöhung auf der Bonnstraße erwartet. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Fragt, wie gewährleistet werden kann, dass kein zusätzlicher Kfz-Verkehr durch die Straße Unter dem Dorf fließt? ja Im Bereich der Bonnstraße sind bereits heute mehrere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umgesetzt. Zuständig für verkehrsberuhigende Maßnahmen ist im Falle der Bonnstraße der Rhein-Erft-Kreis. Ist bereits berücksichtigt. An der Grundstücksgrenze zur Straße Unter dem Dorf setzt der Bebauungsplan ein Zufahrtsverbot fest, so dass ein befahren des Grundstück von dieser Seite planungsrechtlich BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 2 (34) - Lfd. Nr. B3.1 B3.2 B3.3 B3.4 Datum Anschreiben Bürger 09.12.2013 Bürger 3 Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja unzulässig ist. Der Betreiber der KiTa hat zugesichert die Wünsche der anliegenden Nachbarn zu berücksichtigen und keine öffentliche Zugangsmöglichkeit von der Straße Unter dem Dorf zu schaffen. Ist bereits berücksichtigt. Es wird angemerkt, dass die Straße An Hornsgarten zu schmal ist. Schulbusund Rettungsverkehr können nicht ungehindert stattfinden wenn die Straße durch einen Gehweg verschmälert wird. ja Die nach der frühzeitigen Bürgerbeteiligung geänderte Straßenplanung sieht einen baulich separierten Gehweg, der bis zum Grundstück der KiTa geführt wird, vor. Ist bereits berücksichtigt. Die Straße An Hornsgarten kann den Mehrverkehr durch das neue Wohngebiet nicht aufnehmen. nein Die Schulbusroute ist bereits geändert worden. Der Schulbus befährt nun weder auf der Hin- noch auf der Rückstrecke die Straße An Hornsgarten. Begegnungsverkehr zwischen Schulbus und Rettungsfahrzeugen findet nicht statt. Rettungsfahrzeuge verdeutlichen durch Blaulicht und Martinshorn ihr Vorrecht und werden ohne Zeitverluste die Straße An Hornsgarten befahren können. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Der Begegnungsverkehr ist in der Engstelle der Brücken von Rettungsfahrzeugen, Schulbus und Müllfahrzeugen nicht möglich. ja Im Rahmen der späteren Fortführung des Verfahrens (Teilbereich B) werden alle im Zusammenhang mit dem neuen Wohngebiet stehenden verkehrlich relevanten Fragestellungen in die Planung einbezogen. Der zurzeit schmale Abschnitt der Straße An Hornsgarten wird unter Berücksichtigung der geplanten Anzahl von Hauseinheiten entsprechend verbreitert. Ist bereits berücksichtigt. Es wird die Einrichtung eines Gehweges an der Straße An Hornsgarten gefordert. Die Schulbusroute ist bereits geändert worden. Der Schulbus befährt nun weder auf der Hin- noch auf der Rückstrecke die Straße An Hornsgarten. Begegnungsverkehr zwischen Schulbus und Rettungsfahrzeugen findet nicht statt. Im schmalen Teilbereich der Straße An Hornsgarten werden BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 3 (34) - Lfd. Nr. B3.5 B3.6 B3.7 B3.8 B3.9 Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja im Zuge der Ertüchtigung 2 Ausweichstellen geschaffen. Müllfahrzeuge können an diesen Stellen ausweichen und Rettungsfahrzeuge vorbeifahrenden lassen. Rettungsfahrzeuge verdeutlichen durch Blaulicht und Martinshorn ihr Vorrecht und werden ohne Zeitverluste die Straße An Hornsgarten befahren können. Ist bereits berücksichtigt. nein Im Rahmen der Straßenertüchtigung / Straßenausbaus wird die Böschung im Bereich der Stadtbahnbrücke reduziert. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Fragt, ob bei der Standortsuche der Kita verschiedene Alternativen untersucht worden seien. nein Zur Vermeidung von Verkehrsgefährdungen wurde die betreffende Engstelle mittels einer Verkehrsbeschilderung gesichert (Geschwindigkeitsreduzierung). Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wünscht das Gutachten zum Auswahlverfahren des Standortes für die Kita einzusehen. nein Im Rahmen der Standortsuche für die neue KiTa wurden mehrere Möglichkeiten untersucht und unter Abwägung der vorliegenden Rahmenbedingungen der heutige Standort ausgewählt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Kita soll in BP 06.15 „Alte Bonnstraße / K 7“ errichtet werden da dort viele neue Wohnungen bzw. Einfamilienhäuser entstehen sollen. nein Die Standortuntersuchung ist eine hausinterne Untersuchung und diente lediglich den politischen Gremien zur Entscheidungsfindung. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Böschung an der Engstelle der Unterführung muss zugunsten einer Aufstellfläche für Fahrzeuge im Begegnungsfall zurück gebaut werden. Die Engstelle im Bereich der Stadtbahnbrücke sei lebensgefährlich. Der Bebauungsplanes 06.15 befindet sich zurzeit im Verfahren. Ob und wann dieses Planungsrecht in Kraft tritt ist unklar. Die Planung einer KiTa im Bereich dieses Bebauungsplanes ist zeitlich nicht einzuschätzen. Um den nachgewiesenen Bedarf an Kindergartenplätzen zu decken ist es erforderlich, zeitnah neue Räumlichkeiten zu schaffen. BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 4 (34) - Lfd. Nr. Datum Anschreiben Bürger B3.10 Stellungnahme Bürger Der Standort der Kita ist für die Badorfer Kinder schlecht erreichbar. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Im Rahmen der Standortsuche für die neue KiTa wurden mehrere Möglichkeiten untersucht und unter Abwägung der vorliegenden Rahmenbedingungen der heutige Standort ausgewählt. B3.11 B4.1 B4.2 B4.3 09.12.2013 Bürger 4 Die Offenlage-Zeiten, die in der Veröffentlichung genannt werden, werden nicht eingehalten. Er wurde am Montagnachmittag (09.12.2013) im Rathaus mit dem Verweis auf die Sprechstundenzeiten weggeschickt. Fragt, ob die Straße Unter dem Dorf verbreitert wird. Erkundigt sich, wer die Ausbaukosten Straße trägt. Der gewählte Standort ist keine optimale Lage für eine Kita. nein Das Einzugsgebiet der neuen Kita im Brühler Süden sind die Stadtteile Schwadorf, Badorf / Eckdorf und Pingsdorf. Die Stadt Brühl ist bestrebt die Standorte der KiTas so auszuwählen, dass sie optimal im Stadtgebiet verteilt sind und so eine möglichst gute Erreichbarkeit von allen Wohnlagen aus gewährleistet ist. Unabhängig vom berechneten Einzugsgebiet steht es den Eltern frei eine vom Wohnort aus gesehen verkehrsgünstige KiTa auszuwählen. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Informationsstelle - Abteilung 61/1 - war nachweislich besetzt. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Die Straße Unter dem Dorf wird im Zuge der Baumaßnahme nicht verändert. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Die Ausbaukosten der Straße werden von der Stadt Brühl getragen. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Im Rahmen der Standortsuche für die neue KiTa wurden mehrere Möglichkeiten untersucht und unter Abwägung der BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 5 (34) - Lfd. Nr. Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein vorliegenden Rahmenbedingungen der heutige Standort ausgewählt. B4.4 Fragt, ob die Gesamtkosten des Kita Neubaus mit den Kosten der Straßenbaumaßnahmen noch verhältnismäßig sind. nein Im Rahmen der Standortsuche für die neue KiTa wurden mehrere Möglichkeiten untersucht und unter Abwägung der vorliegenden Rahmenbedingungen der heutige Standort ausgewählt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Es wird die Verkehrssicherheit der gewählten Erschließungsstraße angezweifelt. nein Eine Gegenüberstellung zwischen dem gewählten Standort der KiTa und dem ursprünglich geplanten Grundstück hat gezeigt, dass sich die Stadt Brühl für die wirtschaftlichste Lösung entschieden hat. Wird nicht berücksichtigt. Sieht den gewählten Standort als Notlösung. Fragt, ob die Standortwahl abgeschlossen sei (da Fördergelder später fließen) nein Die Verkehrssicherheit wurde gutachterlich überprüft. Zweifel an der Verkehrssicherheit haben sich in diesem Zusammenhang nicht ergeben. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Kritisiert, dass der Standort nur auf Druck der Fördergelder gewählt wurde. B4.5 B4.6 B4.7 B5.1 nein Die Lage des gewählten Standortes ist im Hinblick auf die bevorstehende Schließung der Kita in Schwadorf 2018 besonders geeignet. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. 09.12.2013 Bürger 5 Es wird vermutet, dass in Zukunft mehr Fahrradfahrer die Verbindung An Hornsgarten nutzen werden. Es wird eine Gefährdung der Fahrradfahrer im Bereich Unterführung Stadtbahnbrücke befürch- ja Im Rahmen der Standortsuche für die neue KiTa wurden mehrere Möglichkeiten untersucht und unter Abwägung der vorliegenden Rahmenbedingungen der heutige Standort ausgewählt. Ist bereits berücksichtigt. Die Straße An Hornsgarten wird nach Beendigung der Straßenbaumaßnahme als Fahrradstraße ausgewiesen. Das bedeutet, dass für den Fahrverkehr eine Höchstgeschwindig- BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 6 (34) - Lfd. Nr. Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein tet. B5.2 B6.2 Es wird die die Entschärfung der Kreuzung An Hornsgarten / Bonnstraße gefordert. ja Es ist geplant, die Beleuchtung der Straße An Hornsgarten aus Gründen der Verkehrssicherheit von der Unterführung der Stadtbahnlinie bis zur KiTa zu ergänzen. Ist bereits berücksichtigt. Wurde bei der geplanten Architektur die Ortsüblichkeit (für Schwadorf) berücksichtigt? ja Nach einer Überprüfung der Einmündung An Hornsgarten / Bonnstraße wurde festgestellt, dass der Knotenpunkt nicht richtlinienkonform ausgebaut wurde. Der Knotenpunkt wird entsprechend abgeändert. Sichtbehindernde Sträucher wurden bereits zurück geschnitten. Ist bereits berücksichtigt. Es wird bemängelt, dass die Kreuzung An Hornsgarten / Bonnstraße zu eng und durch parkende PKW unübersichtlich ist. ja Das Gebäude ist ein Solitärgebäude mit einer außergewöhnlichen Nutzung die auch von außen abgelesen werden kann. Die städtebauliche Einbindung ist durch die Begrenzung der Gebäudehöhe und der zulässigen Materialien der Fassadengestaltung gewährleistet. Ist bereits berücksichtigt. Es wird gefordert, dass eine Straßenbeleuchtung An Hornsgarten installiert wird. B5.3 B6.1 ja keit von 20 km/h gilt. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Für den Begegnungsfall von Pkw mit Fahrradfahrern oder auch das eventuelle Überholen von Fahrradfahrern gilt vorausschauendes Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme, die das Warten vor Einfahrt in die Engstellenabschnitte einschließt. Ist bereits berücksichtigt. 09.12.2013 Bürger 6 Nach einer Überprüfung der Einmündung An Hornsgarten / Bonnstraße wurde festgestellt, dass der Knotenpunkt nicht richtlinienkonform ausgebaut wurde. Der Knotenpunkt wird entsprechend abgeändert. Sichtbehindernde Sträucher wurden bereits zurück geschnitten. BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 7 (34) - B6.3 Der einbiegender Verkehr in „Spielstraße“ (An Hornsgarten) zu schnell. Die Polizei kontrolliert nicht! B6.4 B7.1 B7.2 B7.3 B7.4 Ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. ja Die Zuständigkeit für Verkehrskontrollen des fließenden Verkehrs liegt bei der Polizei. Prioritäten zur Durchführung von Verkehrskontrollen werden durch die Polizei in eigener Zuständigkeit festgelegt. Ist bereits berücksichtigt. Es wird angemerkt, dass die Straße An Hornsgarten ist eine gefährliche Wegeverbindung. nein Nach einer Überprüfung der Einmündung An Hornsgarten / Bonnstraße wurde festgestellt, dass der Knotenpunkt nicht richtlinienkonform ausgebaut wurde. Der Knotenpunkt wird entsprechend abgeändert. Sichtbehindernde Sträucher wurden bereits zurück geschnitten. Wird nicht berücksichtigt. Es wird kritisiert, dass Straßen zu schmal geplant werden. Die Erreichbarkeit aller Wohnhäuser (in der Straße Unter dem Dorf) durch Rettungsfahrzeuge ist nicht gewährleistet. Meint, dass der Hauptverkehr aus Badorf über die Geildorfer Straße fährt. Fordert die Überprüfung der verkehrlichen Auswirkungen auf die Badorfer Straße. nein Die Verkehrssicherheit wurde gutachterlich überprüft. Zweifel an der Verkehrssicherheit haben sich in diesem Zusammenhang nicht ergeben. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Bei Straßen Neu- oder Umbauten werden die in einschlägigen Richtlinien (nach dem jeweils aktuellen Stand) enthaltenen Straßenquerschnitte eingeplant. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. ja Von der Steingasse über Geildorfer Straße, Dreichtenweg, Bonnstraße, An Hornsgarten beträgt der Fahrweg zur geplanten KiTa ca. 1.900 Meter. Mit ca. 950 Meter nur halb so lang ist die Wegelänge über die Alte Bonnstraße und über An Hornsgarten. Die längere Strecke besitzt qualitätsmäßig keine bemerkenswerten Vorteile. Somit ist nicht damit zu rechnen, dass die Geildorfer Straße übermäßig vom Quell- und Zielverkehr der neuen Kita befahren wird. Ist bereits berücksichtigt. Fordert gute Sicht für optimale Sicherheit. 09.12.2013 Bürger 7 nein Fordert, dass der Schulbus bei heutiger Planung der Kita umgeleitet werden muss. Die Schulbusroute ist bereits geändert worden. Der Schul- BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 8 (34) - B7.5 B8.1 09.12.2013 Bürger 8 B8.2 B9.1 B9.2 Fordert, dass der zusätzliche Verkehr nicht über die Straße An Hornsgarten geleitet werden darf. nein bus befährt nun weder auf der Hin- noch auf der Rückstrecke die Straße An Hornsgarten. Wird nicht berücksichtigt. Merkt an, dass heute in der Straße An Hornsgarten rücksichtslos gefahren wird. nein Die Straße An Hornsgarten ist eine der möglichen Zufahrtsstraßen zur KiTa. Ein befahren durch den Bring- und Abholverkehr zur KiTa kann nicht ausgeschlossen werden. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Die Zuständigkeit für Verkehrskontrollen des fließenden Verkehrs liegt bei der Polizei. Prioritäten zur Durchführung von Verkehrskontrollen werden durch die Polizei in eigener Zuständigkeit festgelegt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Schlaglöcher wirken heute verkehrsberuhigend. Wie soll das nach Ausbau gewährleistet werden? 09.12.2013 Bürger 9 Die Straße An Hornsgarten wird nach Beendigung der Straßenbaumaßnahme als Fahrradstraße ausgewiesen. Das bedeutet, dass für den Fahrverkehr eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Fragt, ob bei der Straßenplanung der landwirtschaftliche Verkehr berücksichtigt worden ist. nein Zur Geschwindigkeitsreduzierung werden Kölner Teller vor und nach dem KiTa Grundstück in der Straße vorgesehen. Für Fahrradfahrer stellen diese Elemente keine Behinderung dar und gleichzeitig wird gewährleistet, dass der Verkehr im Bereich der Stellplätze langsam fließt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Kreuzung An Hornsgarten / Bonnstraße problematisch (eng und gefährlich). Wie soll diese Kreuzung entschärft ja Die Verkehrsmengensteigerung durch die KiTa bleibt mit rund 200 Kfz-Fahrten / Tag auf einem niedrigen Niveau. Im schmalen Teilbereich der Straße An Hornsgarten werden im Zuge der Ertüchtigung 2 Ausweichstellen geschaffen. Konflikte zwischen dem landwirtschaftlichen Verkehr und anderen Verkehrsteilnehmern werden nicht erwartet. Ist bereits berücksichtigt. Nach einer Überprüfung der Einmündung An Hornsgarten / BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 9 (34) - werden? B9.3 B10.1 B10.2 09.12.2013 Bürger 10 Der Eingangsbereich der Kita darf nicht zur Straße Unter dem Dorf hin orientiert werden. Wenn eine Tür zur Kita in der Grundstückseinfriedung vorgesehen wird besteht die Gefahr, dass auch dort geparkt wird, um Kinder herauszulassen. ja Bonnstraße wurde festgestellt, dass der Knotenpunkt nicht richtlinienkonform ausgebaut wurde. Der Knotenpunkt wird entsprechend abgeändert. Sichtbehindernde Sträucher wurden bereits zurück geschnitten. Ist bereits berücksichtigt. Fragt, ob mit Geschwindigkeitserhöhung des Verkehrs nach dem Ausbau An Hornsgarten zu rechnen ist. nein Die der KiTa wurde als Ergebnis aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung um ca. 45 ° auf dem Grundstück gedreht. Die komplette Orientierung zum Gebäude Unter dem Dorf Nr. 3 ist aufgrund der Belichtungssituation für die Gruppenräume der Kinder nicht möglich. An der Grundstücksgrenze zur Straße Unter dem Dorf setzt der Bebauungsplan ein Zufahrtsverbot fest, so dass ein befahren des Grundstück von dieser Seite planungsrechtlich unzulässig ist. Der Betreiber der KiTa hat zugesichert die Wünsche der anliegenden Nachbarn zu berücksichtigen und keine öffentliche Zugangsmöglichkeit von der Straße Unter dem Dorf zu schaffen. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Erkundigt sich nach der Ausführung der Grundstückseinfriedung zur Straße Unter dem Dorf und fordert deren komplette Schließung. ja Die Straße An Hornsgarten wird nach Beendigung der Straßenbaumaßnahme als Fahrradstraße ausgewiesen. Das bedeutet, dass für den Fahrverkehr eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt. Ist bereits berücksichtigt. Der Bebauungsplan setzt fest, dass Einfriedungen als dauerhaft begrünte Stabgitter-Zaunanlagen bis zu einer Höhe von 2,0 m zulässig sind. An der Grundstücksgrenze zur Straße Unter dem Dorf setzt der Bebauungsplan ein Zufahrtsverbot fest, so dass ein befahren des Grundstück von dieser Seite planungsrechtlich unzulässig ist. Der Betreiber der KiTa hat zugesichert die Wünsche der anliegenden Nachbarn zu berücksichtigen und keine öffentliche Zugangsmöglichkeit von der Straße Unter dem Dorf zu schaffen. BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 10 (34) - B10.3 Fordert analog zum angrenzenden BP eine Dachbegrünung des Flachdaches. B10.4 B10.5 B11.1 09.12.2013 Bürger 11 B11.2 ja Ist bereits berücksichtigt. Fragt, ob eine Mitbestimmungsmöglichkeit bei der Gestaltung des Kitagebäudes vorgesehen ist. nein Der Bebauungsplan ermöglicht die Errichtung eines Gründaches. Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die dadurch entstehenden Mehrkosten wird die KiTa ein Gründach erhalten. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Erkundigt sich, ob für die Anlieger An Hornsgarten Erschließungsbeiträge durch die Errichtung des Kita-Gebäudes anfallen. nein Bei der KiTa handelt es sich um eine private Baumaßnahme. Eine öffentliche Planungswerkstatt ist nicht vorgesehen. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Findet die Alternativstandorte „Hockeyplatz“ bzw. „neben der Tanzsporthalle“ geeigneter als den ausgewählten Standort in Schwadorf. Beschwert sich über eine fehlerhafte Auskunft die er telefonisch erhalten hat. (Geht nicht auf deren Inhalt ein.) nein Im Rahmen der Errichtung der KiTa fallen für die Anlieger der Straße An Hornsgarten keine Erschließungsgebühren an. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Beide Alternativen wurden geprüft, standen aber als Standort für die neue Kita nicht zur Verfügung. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Da der Eigabensteller nicht auf die Art der fehlerhaften Aussage einging konnte der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden. A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Datum Anschreiben B1.1 12.12.2013 Bürger 1 Eingang Bürger Stellungnahme Bürger Es wird befürchtet, dass der Verkehr auf der Geildorfer Straße durch die geplante KiTa zunehmen wird. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Von der Steinstraße über Geildorfer Straße, Dreichtenweg, Bonnstraße, An Hornsgarten beträgt der Fahrweg zur geplanten KiTa ca. 1.900 Meter. Mit ca. 950 Meter nur halb so lang ist die Wegelänge über die Alte Bonnstraße und über An BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 11 (34) - Lfd. Nr. Datum Anschreiben Bürger B1.2 B1.3 B1.4 B2.1 12.12.2013 Bürger 2 Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Sie stellen fest, dass auf der Geildorfer Straße oft zu schnell gefahren wird und fordern daher eine bessere Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbeschränkung. nein Hornsgarten. Die längere Strecke besitzt qualitätsmäßig keine bemerkenswerten Vorteile. Somit ist nicht damit zu rechnen, dass die Geildorfer Straße übermäßig vom Quell- und Zielverkehr der neuen Kita befahren wird. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Sie kritisieren die geringe Breite der Straße An Hornsgarten und den zu kurzen, bestehenden Fußweg. ja Die Zuständigkeit für Verkehrskontrollen des fließenden Verkehrs liegt bei der Polizei. Prioritäten zur Durchführung von Verkehrskontrollen werden durch die Polizei in eigener Zuständigkeit festgelegt. Ist bereits berücksichtigt. Es wird auf den erhöhten Gefahrenpunkt für Personen mit Kinderwagen und fahrradfahrende Schulkinder durch parkende Autos in der Geildorfer Straße hingewiesen. Es wird kritisiert, dass weder ein Gehweg, ein Radweg und noch eine Beleuchtung vorgesehen sind. nein Die Straße An Hornsgarten wird im Rahmen der vorhandenen Straßenparzelle zwischen der Unterführung der Stadtbahn und dem Grundstück der KiTa in einer Breite von ca. 4,00 m ertüchtigt. Der bestehende Fußweg wird auf die andere Straßenseite verlegt und bis an das Grundstück der Kindertagesstätte verlängert. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. ja Mit 69 Kfz in der Spitzenstunde ist die Verkehrsbelastung der Geildorfer Straße gering. Die Straße weist keine Auffälligkeit in Bezug auf das Unfallgeschehen auf. Ist bereits berücksichtigt. Es ist geplant, dass im Zuge der Straßenertüchtigung der vorhandene Gehweg der Straße An Hornsgarten auf die andere Straßenseite verlegt und bis zum Grundstück der KiTa verlängert wird. Nach der Ertüchtigung der Straße An Hornsgarten wird diese eine Breite von ca. 4,00 m aufweisen. Es werden 2 Ausweichstellen im Straßenverlauf geschaffen. Darüber hinaus wird die Straße als Fahrradstraße ausgewiesen. Das bedeu- BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 12 (34) - Lfd. Nr. B2.2 B2.3 B2.4 Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Es wird davon ausgegangen, dass die Feuerwehr im Notfall nicht schnell genug am Einsatzort erscheinen kann da die Straße Unter dem Dorf aufgrund deren geringen Breite nur rückwärts angefahren werden kann. Es wird bezweifelt, dass 7 Parkplätze ausreichen um den Bring- und Abholverkehr zu den Stoßzeiten unterzubringen. nein Es wird kritisiert, dass zwei Drittel der Kinder nicht aus Schwadorf kommen werden. nein tet, dass für den Fahrverkehr eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Für den Begegnungsfall von Pkw mit Fahrradfahrern oder auch das eventuelle Überholen von Fahrradfahrern gilt vorausschauendes Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme, die das Warten vor der Einfahrt in die Engstellenabschnitte einschließt. Die Beleuchtung der Straße An Hornsgarten wird aus Gründen der Verkehrssicherheit von der Unterführung der Stadtbahnlinie bis zur KiTa ergänzt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Nach Auskunft der Feuerwehr wird die Straße von den Einsatzfahrzeugen (wie auch von den Müllfahrzeugen mit identischer Fahrzeugbreite) vorwärts durchfahren. ja Ist bereits berücksichtigt. Insgesamt werden 8 Stellplätze und 1 Behindertenstellplatz für den Bring- und Abholverkehr zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der Stellplätze wurde im Verkehrsgutachten ermittelt und übersteigt deutlich die gemäß BauO NRW erforderliche Anzahl von 3 - 4 Stellplätzen. Wird nicht berücksichtigt. Die Bedarfsplanung für den Bereich der Kinderbetreuung wird jährlich durchgeführt. Sie ermittelt den zu erwartenden Bedarf in Planungsbezirken, die sich an Sozialräumen orientiert. Der Bedarf an Betreuungsplätzen hängt im Wesentlichen von der Anzahl der Kinder im Alter von 4 Monaten bis zur Einschulung ab. Zweiter wichtiger Bestimmungsfaktor ist das Nachfrageverhalten der Eltern, dass in den verschiedenen Al- BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 13 (34) - Lfd. Nr. Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein tersstufen unterschiedlich ist. Im Vorfeld des Neubauvorhabens ist eine gesonderte Auswertung für den Stadtteil Schwadorf durchgeführt worden. Dort sind zum Stichtag 31.12.2013 laut Einwohnermeldedatei 83 Kinder in unterschiedlichen Altersgruppen mit Erstwohnsitz gemeldet. Setzt man die Anzahl der Kinder in Bezug zur Inanspruchnahmequote, so ist mit einer jährlichen Nachfrage von 56 Kindern aus Schwadorf zu rechnen. Eine Berechnung des ITNRW bis zum Jahre 2020 ergibt eine stabile Kinderzahl. B3.1 14.12.2013 Bürger 3 Es wird dargelegt, dass es sich beim vorliegenden Bebauungsplanverfahren nicht um ein vereinfachtes Verfahren gem. § 13 ja Durch ein zu erwartendes Ansteigen der Nachfrage würde die Zahl der Schwadorfer Kinder, deren Eltern einen Betreuungsplatz benötigen, steigen. Die im Neubau geplanten 4 Gruppen mit, je nach Gruppenkonstellation, 70-80 Plätzen werden demzufolge mit weit mehr als der Hälfte von Schwadorfer Kindern belegt. Die restlichen Plätze stehen für Kinder aus dem nahen Baugebiet „An den Steinen“ zur Verfügung. Die Vorläufereinrichtung im ehemaligen Dominikanerkloster Walberberg wird mit der Eröffnung des Neubaus den Betrieb einstellen und die derzeitige Kindergartengruppe der katholischen Kirche „Am Falter“ im Sommer 2018 ihren Betrieb ebenfalls einstellen. Die Elterninitiative im ehemaligen Schwadorfer Schulgebäude kann nicht als Einrichtung für Schwadorf gewertet werden, weil sie aufgrund der besonderen Trägerform „Elterninitiative“ nur von einer gewissen Schicht von Eltern aus dem gesamten Stadtgebiet belegt wird. Derzeit werden von 43 Plätzen in der „Rasselbande“ lediglich zwei von Schwadorfer Kindern in Anspruch genommen. Ist bereits berücksichtigt. Das Verfahren zum Bebauungsplan 05.01 Teilbereich A wur- BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 14 (34) - Lfd. Nr. Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein BauGB handelt. B3.2.1 Der Bedarf einer Kindertagesstätte in Brühl-Schwadorf wird aufgrund der rückläufigen Geburtenrate angezweifelt. nein de am 14.10.2013 vom Rat der Stadt Brühl als „Vollverfahren“ zur Aufstellung beschlossen. In der darauffolgenden Bekanntmachung wurde versehentlich darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren gem. §13a BauGB durchgeführt werden würde. Die Bekanntmachung wurde am 23.12.2013 im Amtsblatt berichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Die Bedarfsplanung für den Bereich der Kinderbetreuung wird jährlich durchgeführt. Sie ermittelt den zu erwartenden Bedarf in Planungsbezirken, die sich an Sozialräumen orientiert. Der Bedarf an Betreuungsplätzen hängt im Wesentlichen von der Anzahl der Kinder im Alter von 4 Monaten bis zur Einschulung ab. Zweiter wichtiger Bestimmungsfaktor ist das Nachfrageverhalten der Eltern, dass in den verschiedenen Altersstufen unterschiedlich ist. Im Vorfeld des Neubauvorhabens ist eine gesonderte Auswertung für den Stadtteil Schwadorf durchgeführt worden. Dort sind zum Stichtag 31.12.2013 laut Einwohnermeldedatei 83 Kinder in unterschiedlichen Altersgruppen mit Erstwohnsitz gemeldet. Setzt man die Anzahl der Kinder in Bezug zur Inanspruchnahmequote, so ist mit einer jährlichen Nachfrage von 56 Kindern aus Schwadorf zu rechnen. Eine Berechnung des ITNRW bis zum Jahre 2020 ergibt eine stabile Kinderzahl. Durch ein zu erwartendes Ansteigen der Nachfrage würde die Zahl der Schwadorfer Kinder, deren Eltern einen Betreuungsplatz benötigen, steigen. Die im Neubau geplanten 4 Gruppen mit, je nach Gruppenkonstellation, 70-80 Plätzen werden demzufolge mit weit mehr als der Hälfte von Schwadorfer Kindern belegt. Die restlichen Plätze stehen für Kinder aus dem nahen Baugebiet BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 15 (34) - Lfd. Nr. B3.2.2 B3.2.3 B3.3.1 Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Es wird darum gebeten, die Bedarfsermittlung von Kindergartenplätzen, aus der ein Bedarf von Schwadorfer Kindern hervorgeht, offen zu legen. nein „An den Steinen“ zur Verfügung. Die Vorläufereinrichtung im ehemaligen Dominikanerkloster Walberberg wird mit der Eröffnung des Neubaus den Betrieb einstellen und die derzeitige Kindergartengruppe der katholischen Kirche „Am Falter“ im Sommer 2018 ihren Betrieb ebenfalls einstellen. Die Elterninitiative im ehemaligen Schwadorfer Schulgebäude kann nicht als Einrichtung für Schwadorf gewertet werden, weil sie aufgrund der besonderen Trägerform „Elterninitiative“ nur von einer gewissen Schicht von Eltern aus dem gesamten Stadtgebiet belegt wird. Derzeit werden von 43 Plätzen in der „Rasselbande“ lediglich zwei von Schwadorfer Kindern in Anspruch genommen. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Der Bedarf einer Kindertagesstätte wird im Bereich des Bebauungsplanes 06.15 gesehen. Badorfer Eltern würden diesem möglichen Standort aufgrund der Sicherheit und der besseren Erreichbarkeit dem geplanten Standort den Vorzug geben. nein Die Bedarfsermittlung wird ständig fortgeschrieben und wird dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Im Rahmen der Vorlagen zu diesem Ausschuss können die Bedarfsermittlungen eingesehen werden. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Es wird das Problem des Begegnungsverkehrs dargelegt und das Ergebnis des Verkehrsgutachtens in Bezug auf die Fahrzeugfrequentierung zu bestimmten Uhrzeiten in Frage gestellt. nein Der Bebauungsplan 06.15 befindet sich zurzeit im Verfahren. Ob und wann dieses Planungsrecht in Kraft tritt ist unklar. Die Planung einer KiTa im Bereich dieses Bebauungsplanes ist zeitlich nicht einzuschätzen. Um den nachgewiesenen Bedarf an Kindergartenplätzen zu decken ist es erforderlich, zeitnah neue Räumlichkeiten zu schaffen. Wird nicht berücksichtigt. Die Verkehrsuntersuchung stellt die Schwierigkeiten einer Fahrzeugbegegnung bei einer Fahrbahnbreite von 2,80 bis 3,50 Meter dar. Die Befahrung verlangt von allen Verkehrsteilnehmern gegenseitige Rücksicht und vorausschauende Fahrweise. Im Ausnahmefall finden Begegnungen unter Mit- BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 16 (34) - Lfd. Nr. Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein benutzung der Bankette statt; im Regelfall wird an den Zufahrten oder in der Mitte (Rheindorfer Bach) gewartet bzw. ausgewichen. Dieses Verhalten ist bereits bei der bestehenden Verkehrsbelastung von rd. 600 Kfz/Tag zu beobachten. Zukünftig werden rd. 800 Kfz/Tag im Engstellenbereich von An Hornsgarten erwartet. Für die morgendliche Spitzenstunde werden 93 Kfz/h im Querschnitt abgeschätzt. Eine einfache Rechnung verdeutlicht die Begegnungswahrscheinlichkeit: Ein Pkw mit einer Geschwindigkeit von durchschnittlich 27 km/h benötigt 52 Sekunden oder aufgerundet 1 Minute für das Befahren des Abschnitts zwischen der Stadtbahnunterführung und dem Knotenpunkt An Hornsgarten / Unter dem Dorf (ca. 400 Meter Länge). Bei einem Kfz pro Minute und Richtung, also 120 Kfz/h insgesamt käme es somit rechnerisch in jeder Minute zu einem Begegnungsfall. Fahren 2 Kfz hintereinander, sinkt die Begegnungswahrscheinlichkeit. Wird der Engstellenabschnitt in seiner Länge reduziert, sinkt die Begegungswahrscheinlichkeit weiter. Zukünftig soll in 1. Ausbaustufe ein Teilausbau bzw. eine Ertüchtigung der Straße An Hornsgarten die Engstellenabschnitte reduzieren: - Im Kurvenbereich östlich der Unterführung wird die innere Böschung zurückgenommen, so dass sich zwischen Unterführung und einmündendem Radweg 2 Pkw begegnen können und insbesondere im Tiefpunktbereich der Unterführung die Sichtverhältnisse verbessert werden. - Der Fahrbahnbelag im Kreuzungsbereich An Hornsgarten / Am Rheindorfer Bach wird angepasst, so dass eine echte Ausweichstelle angeboten wird. - Die Straße An Hornsgarten wird zwischen dem neuen Kindergarten und der Straße Unter dem Dorf auf 7 Meter verbreitert. Somit verbleiben zwei Engstellenabschnitte von jeweils etwa BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 17 (34) - Lfd. Nr. B3.3.2 B3.3.3 B3.3.4 Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Es wird angemerkt, dass im Falle des Begegnungsverkehrs von PKW mit dem Schulbus / landwirtschaftlichem Verkehr der Verkehrsfluss mehr als schwierig ist. Es wird befürchtet, dass Rettungsfahrzeuge im Notfalleinsatz durch den Begegnungsverkehr behindert werden. Es wird kritisiert, dass zurzeit auf der Straße An Hornsgarten der Begegnungsverkehr zwischen PKW und Fahrradfahrer bzw. Fußgänger aufgrund der vorhandenen Breite der von der StVO vorgeschriebene Seitenabstand nicht eingehalten werden kann. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja 100 Meter Länge, die geradlinig und gut einsehbar sind. Auch ein Verkehr von Lieferwagen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist möglich. Voraussetzung ist selbstverständlich eine nach Straßenverkehrsordnung angepasste, vorausschauende Fahrweise mit gegenseitiger Rücksichtnahme. Ist bereits berücksichtigt. nein Im Zuge der Ertüchtigung werden im schmalen Teilbereich der Straße An Hornsgarten 2 Ausweichstellen geschaffen. Konflikte zwischen dem landwirtschaftlichen Verkehr und anderen Verkehrsteilnehmern werden nicht erwartet. Die Schulbusroute ist bereits geändert worden. Der Schulbus befährt nun weder auf der Hin- noch auf der Rückstrecke die Straße An Hornsgarten. Wird nicht berücksichtigt. ja Im Zuge der Ertüchtigung werden im schmalen Teilbereich der Straße An Hornsgarten 2 Ausweichstellen, in denen der Begegnungsverkehr ausweichen kann, geschaffen. Rettungsfahrzeuge verdeutlichen durch Blaulicht und Martinshorn ihr Vorrecht und werden ohne Zeitverluste die Straße An Hornsgarten befahren können. Wird berücksichtigt. Nach der Ertüchtigung der Straße An Hornsgarten wird diese eine Breite von ca. 4,00 m aufweisen. Es werden 2 Ausweichstellen im Straßenverlauf geschaffen. Darüber hinaus wird die Straße als Fahrradstraße ausgewiesen. Das bedeutet, dass für den Fahrverkehr eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Für den Begegnungsfall von Pkw mit Fahrradfahrern oder auch das eventuelle Überholen von Fahrradfahrern gilt vorausschauendes Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme, BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 18 (34) - Lfd. Nr. B3.3.5 B3.3.6 B3.3.7 Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Es wird dargelegt, dass die vorhandene Unterführung von beiden Seiten aus schlecht einsehbar ist und die Durchfahrt aus diesem Grund ein erhebliches Gefahrenpotential darstellt. Es wird die Aussage des Verkehrsgutachters zitiert „er würde seine Kinder und seine Frau per Fahrrad oder zu Fuß nicht über die Straße An Hornsgarten zur KiTa gehen bzw. fahren lassen“ und daraus eine Bestätigung der Gefährdungslage abgeleitet. Es wird ausgeführt, dass die Stadt verpflichtet sei jedem KiTa-Nutzer einen möglichst gefährdungsfreien Weg zur KiTa zur Verfügung zu stellen. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja nein die das Warten vor Einfahrt in die Engstellenabschnitte einschließt. Wird berücksichtigt. Im Unterführungsbereich wird durch eine Rücknahme der inneren Böschung die Fahrbahn verbreitert und so insbesondere eine Verbesserung der Sichtverhältnisse erreicht. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Der Gutachter hat das morgendliche Bringen zu Fuß und mit dem Rad bei den Verhältnissen während der Verkehrszählung (dunkel, nebelig, feucht) abgelehnt und würde dies auch anderen Eltern nicht empfehlen. Diese Empfehlung gilt auch für viele andere bereits bestehende Standorte. nein Im Unterschied zu Schulkindern, sind bei Kindergartenkindern die Eltern für das verkehrssichere Bringen und Abholen ihrer Kinder verantwortlich; dabei handelt es sich um erfahrene Verkehrsteilnehmer, die selbst beurteilen können, ob sie ihr Kind zu Fuß oder mit dem Fahrrad aus etwa 1 Kilometer Entfernung aus Badorf zur neuen KiTa bringen. Wird nicht berücksichtigt. Es gibt keine gesetzliche Grundlage Kindergartenzuwegungen auszuweisen oder besonders zu sichern wie es bei Schulwegen (zu Grundschulen) der Fall ist. Im Punkte Sicherheit ist festzuhalten, dass Kindergartenkinder von den Eltern/Angehörigen zu bringen und abzuholen sind. Diese sind erfahrene Verkehrsteilnehmer, die Risiken abzuwägen wissen. Somit kann angenommen werden, dass die Befahrbarkeit der Straße An Hornsgarten (auch bei Dunkelheit) entsprechend vor-, nach- und umsichtig erfolgen wird. Dies gilt auch für die Wahl des Verkehrsmittels. Die Entscheidung ob ein anderer Weg (über die Bonnstraße) ver- BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 19 (34) - Lfd. Nr. B3.3.8 B3.3.9 B3.3.10 Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Es wird kritisiert, dass die Straße An Hornsgarten unbeleuchtet bleiben soll und die Zulässigkeit im Sinne der Verkehrssicherheit in Frage gestellt. ja kehrssicherer ist, muss von den Eltern abgewägt werden. Wird berücksichtigt. Es wird auf die problematische Einmündungssituation an der Ecke Bonnstraße / An Hornsgarten (Haltepunkt Schulbus / unübersichtlich wg. parkender Autos und Fahrrädern) hingewiesen die sich bei einer Zunahme des Verkehrsaufkommens durch die geplante KiTa noch verschärfen würde. Es wird angefragt, warum die Straße An Hornsgarten in der vorgestellten Planung nur in einem Teilbereich auf 7 m ausgebaut werden soll und nicht auf der gesamten Länge. ja Es ist geplant, die Beleuchtung der Straße An Hornsgarten aus Gründen der Verkehrssicherheit von der Unterführung der Stadtbahnlinie bis zur KiTa zu ergänzen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage Kindergartenzuwegungen auszuweisen oder besonders zu beleuchten wie es bei Schulwegen (zu Grundschulen) der Fall ist. Im Punkte Sicherheit ist festzuhalten, dass Kindergartenkinder von den Eltern/Angehörigen zu bringen und abzuholen sind. Diese sind erfahrene Verkehrsteilnehmer, die Risiken abzuwägen wissen. Somit kann angenommen werden, dass die Befahrbarkeit der Straße An Hornsgarten (auch bei Dunkelheit) entsprechend vor-, nach- und umsichtig erfolgen wird. Dies gilt auch für die Wahl des Verkehrsmittels. Die Entscheidung ob ein anderer Weg (über die Bonnstraße) verkehrssicherer ist, muss von den Eltern abgewägt werden. Wird berücksichtigt. Nach einer Überprüfung der Einmündung An Hornsgarten / Bonnstraße wurde festgestellt, dass der Knotenpunkt nicht richtlinienkonform ausgebaut wurde. Der Knotenpunkt wird entsprechend abgeändert. Sichtbehindernde Sträucher wurden bereits zurück geschnitten. Nein Wird nicht berücksichtigt. Die Straße An Hornsgarten wird dort, wo es die Grundbesitzverhältnisse möglich machen auf ca. 7,00 m aufgeweitet. Im westlichen Bereich wird im Rahmen der Grundbesitzverhältnisse die Fahrbahn auf ca. 4,00 m ertüchtig und punktuelle Verkehrssicherungsmaßnahmen hergestellt. BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 20 (34) - Lfd. Nr. B3.3.11 B3.3.12 B3.4.1 Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Es wird die schlechte Einsehbarkeit der Straße An Hornsgarten und der geplanten Parkplätze aufgrund der geplanten Bauweise und Bepflanzung kritisiert. Es wird gefordert, dass der Eingang der geplanten KiTa sich aus Verkehrsgründen nicht zur Straße Unter dem Dorf hin sondern Richtung der geplanten Stellplätze hin orientieren soll. Es werden folgende alternativen Standorte für die geplante KiTa vorgeschlagen: - Umnutzung des altes Schulhauses in Schwadorf mit evtl. notwendigem Erweiterungsbau - Umnutzung des vorhandenen Hockeyplatzes an der Gesamtschule Brühl - Errichtung der KiTa auf dem Areal der Freizeitwiese (Bonnstraße / K7) - Errichtung auf einem Grundstück innerhalb des zurzeit im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes 06.15 (Bonnstraße / K7) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Ja In späteren Phasen der Entwicklung des Wohngebietes (Teilbereich B des Bebauungsplanes) ist auch im Westen eine Verbreiterung der Straße vorgesehen. Wird berücksichtigt. Ja Im Rahmen der Ausführungsplanung werden die Standorte der geplanten Bäume dahingehend noch einmal überprüft. Ist bereits berücksichtigt. nein Die KiTa wurde als Ergebnis aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung um ca. 45 ° auf dem Grundstück gedreht. Die komplette Orientierung zum Gebäude Unter dem Dorf Nr. 3 ist aufgrund der Belichtungssituation für die Gruppenräume der Kinder nicht möglich. An der Grundstücksgrenze zur Straße Unter dem Dorf setzt der Bebauungsplan ein Zufahrtsverbot fest, so dass ein befahren des Grundstück von dieser Seite planungsrechtlich unzulässig ist. Der Betreiber der KiTa hat zugesichert die Wünsche der anliegenden Nachbarn zu berücksichtigen und keine öffentliche Zugangsmöglichkeit von der Straße Unter dem Dorf zu schaffen. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Im Rahmen der Standortsuche für die neue KiTa wurden mehrere Möglichkeiten untersucht und unter Abwägung der vorliegenden Rahmenbedingungen der heutige Standort ausgewählt. Die Lage des gewählten Standortes ist im Hinblick auf die bevorstehende Schließung der Kita in Schwadorf 2018 besonders geeignet. Der Bebauungsplan 06.15 befindet sich zurzeit im Verfahren. Ob und wann dieses Planungsrecht in Kraft tritt ist unklar. Die BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 21 (34) - Lfd. Nr. B3.4.2 B3.5 B3.6.1 B3.6.2 Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Fordern eine Untersuchung von möglichen alternativen Standorten bzw. die Einsicht in die vorhandene Untersuchung. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Planung einer KiTa im Bereich dieses Bebauungsplanes ist zeitlich nicht einzuschätzen. Um den nachgewiesenen Bedarf an Kindergartenplätzen zu decken ist es erforderlich, zeitnah neue Räumlichkeiten zu schaffen. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Im Rahmen der Standortsuche für die neue KiTa wurden mehrere Möglichkeiten untersucht und unter Abwägung der vorliegenden Rahmenbedingungen der heutige Standort ausgewählt. Es werden die Richtlinien nach § 5 Musterbauordnung (MBO), der DIN 14090 „Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr“ und die „Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr“ zitiert und dargelegt, dass die geplante KiTa die vorgenannten Vorschriften nicht berücksichtigt. nein Die Standortuntersuchung ist eine hausinterne Untersuchung und diente lediglich den politischen Gremien zur Entscheidungsfindung. Wird nicht berücksichtigt. Fragen an, ob die Bauform der geplanten KiTa rechtlich mit der vorhandenen Bebauung vereinbart werden kann. ja Die genannten Vorschriften regeln die Voraussetzungen die geschaffen werden müssen, wenn der notwendige 2. Rettungsweg nur durch anleitern bzw. mittels Hubwagen gewährleistet werden kann. Bei der geplanten KiTa handelt es sich um ein Gebäude geringer Höhe mit einem baulich eingerichteten 2. Rettungsweg. Eine Rettung durch anleitern bzw. mittels Hubwagen ist nicht erforderlich. Ist bereits berücksichtigt. Fordern das komplette versagen einer Zugangsmöglichkeit auf das Grundstück der Kindertagesstätte von der Straße Un- nein Das Gebäude ist ein Solitärgebäude mit einer außergewöhnlichen Nutzung die auch von außen abgelesen werden kann. Die städtebauliche Einbindung ist durch die Begrenzung der Gebäudehöhe und der zulässigen Materialien der Fassadengestaltung gewährleistet. Wird nicht berücksichtigt. Entsprechende Regelungen können planungsrechtlich nicht BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 22 (34) - Lfd. Nr. Datum Anschreiben Bürger Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ter dem Dorf. B3.7.1 B3.7.2 Es wird nachgefragt, ob im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Emissionsgutachten (hier: Lärmgutachten) erstellt wurden und ob die ausgewiesenen Grenzwerte eingehalten wurden. ja festgesetzt werden. An der Grundstücksgrenze zur Straße Unter dem Dorf setzt der Bebauungsplan ein Zufahrtsverbot fest, so dass ein befahren des Grundstück von dieser Seite planungsrechtlich unzulässig ist. Der Betreiber der KiTa hat zugesichert die Wünsche der anliegenden Nachbarn zu berücksichtigen und keine öffentliche Zugangsmöglichkeit von der Straße Unter dem Dorf zu schaffen. Ist bereits berücksichtigt. Es wird nachgefragt, ob im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Emissionsgutachten (hier: Gutachten zur Abgasbelastung durch die Autobahn) erstellt wurden und ob die ausgewiesenen Grenzwerte eingehalten wurden. nein Bereits zur frühzeitigen Beteiligung wurde ein Lärmschutzgutachten angefertigt das die zu erwartenden Geräuschimmissionen aus dem Straßen- und Schienenverkehr ermittelt. Unter Berücksichtigung der in der Verkehrsuntersuchung (Ingenieurbüro Runge+Küchler) ermittelten Fahrzeugfrequentierung durch den Bring- und Abhohlverkehr wurden die zu erwartenden Beurteilungspegel berechnet. An der bestehenden Bebauung sind Beurteilungspegel von max. 42 dB(A) zu erwarten. Damit wird der Immissionsrichtwert im Bereich der Bestandsbebauung (Allgemeines Wohngebiet) um 13 dB(A) unterschritten. Wird nicht berücksichtigt. Die Abgasbelastung durch die Autobahn wurde bislang nicht gutachterlich untersucht. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hat die zuständige Fachbehörde (Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung) kein entsprechendes Gutachten gefordert. BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 23 (34) - A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) Lfd. Nr. Datum Anschreiben T1 03.12.2013 WESTNETZ GmbH T2 10.12.2013 unitymedia NRW GmbH T3 13.12.2013 Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung VilleEifel 19.12.2013 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung T4.1 TÖB Wasserschutz T4.2 Abfallwirtschaft und Bodenschutz Stellungnahme TÖB Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Im Planbereich befinden sich keine 110kV-Hochspannungsleitungen. Planungen in diesem Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Im Planbereich befinden sich keine Versorgungsleitungen. Eigene Arbeiten oder Mitverlegung sind nicht geplant Grundsätzliche Bedenken gegen die vorliegende Planung bestehen nicht. - - - - - - Da eine offene Anlage zur Regenwasserversickerung aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist, ist zu prüfen, ob das Niederschlagswasser der Dachflächen ggf. über eine Rigole in den Untergrund eingeleitet werden kann. nein Vor Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen ist zu prüfen ob vorrangig eine Wiedernutzbarmachung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderte oder bebauten Flächen möglich ist. ja Wird nicht berücksichtigt. Es wird aus Sicherheitsgründen davon abgesehen abwassertechnische Anlagen innerhalb des Spielbereiches der KiTa zu errichten. Der Anschluss des Niederschlagswassers an den vorhandenen Mischwasserkanal wird provisorisch hergestellt. Im Rahmen der späteren Fortführung des Verfahrens (Teilbereich B) wird eine zentrale Lösung zur Versickerung des Niederschlagswassers für die neue Wohnbebauung angestrebt. Es ist geplant das Gebäude der KiTa an diese Anlage anzuschließen. Ist breites berücksichtigt. Die Stadt Brühl ist bestrebt die Standorte der KiTas so auszuwählen, dass sie optimal im Stadtgebiet verteilt sind und so eine möglichst gute Erreichbarkeit von allen Wohnlagen aus gewährleistet ist. Das Einzugsgebiet der neuen Kita im Brühler Süden sind die Stadtteile Schwadorf, Badorf / Eckdorf und BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 24 (34) - Lfd. Nr. Datum Anschreiben TÖB Stellungnahme TÖB Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen. Pingsdorf. Die Stadt Brühl besitzt im Brühler Süden keine Immobilien oder derzeit anders genutzte Grundstücke die geeignet sind um die benötigte 4 Gruppige Kindertagesstätte unter zu bringen. T4.3 T4.4.1 T4.4.2 Naturschutz und Es wird angeregt den ökologischen AusLandschaftsgleich auf der Fläche des Teilbereiches A pflege zu erbringen und dadurch eine neue Ortsrandeingrünung zu schaffen. 04.06.2014 Straßenbau und Es wird angeregt, die Ausweisung der Verkehr Straße An Hornsgarten als verkehrsberuhigter Bereich zu überdenken da diese Ausweisung weder zur heutigen noch zur zukünftigen Verkehrsfunktion passt. Es wird angeregt, dass von der K 1 kommend eine durchgehende Gehwegever- nein Die Stadt Brühl hat bei der Standortsuche als erstes Flächen untersucht, die sich im städtischen Besitz befinden und die von ihrer Lage und Größe in Betracht kamen. Insgesamt wurden 3 mögliche Standorte gegenüber gestellt. Die zunächst bevorzugte Fläche erwies sich als zu klein. Der angestrebte Zukauf der benachbarten Fläche konnte, trotz intensiver Verhandlungen, nicht realisiert werden. Die zweite Fläche wird mittel- bis langfristig auch weiterhin für den Vereins- und Schulsport benötigt und steht daher nicht zur Verfügung. Die liegenschaftlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau im Brühler Süden wurden durch den Erwerb von neuen Grundstücksflächen geschaffen. Wird nicht berücksichtigt. ja Der vorliegende Teilbereich A schafft lediglich das Planungsrecht für das Grundstück der Kindertagesstätte und umfasst damit nur einen kleinen Teil des gesamten Bebauungsplanes. Es ist vorgesehen mit Hilfe einer Ortsrandeingrünung im Rahmen des Teilbereiches B den Siedlungsbereich zur Landschaft hin abzugrenzen. Wird berücksichtigt. ja Die ursprüngliche Ausbauplanung wurde so geändert, dass nun bis zum Grundstück der KiTa ein von der Fahrbahn baulich getrennter Gehweg erstellt wird. Wird berücksichtigt. BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 25 (34) - Lfd. Nr. T4.4.3 T4.4.4 T4.4.5 Datum Anschreiben TÖB Stellungnahme TÖB bindung zum Kindertagesstättengelände sichergestellt werden sollte. Es wird bemängelt, dass die Sichtverhältnisse in der Einmündung K1 / An Hornsgarten derzeit nicht richtlinienkonform sind. Zur Sicherstellung der Sichtdreiecke und der Knotenpunktaufweitung ist ein Planungsvorschlag zu entwickeln und mit dem Kreis abzustimmen. Die abgestimmte Planung wird dann zum Bestandteil der abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung für die Änderung des Knotenpunktes. Es wird davon ausgegangen, dass die Bürgerschaft einen Fußgängerüberweg zur gesicherten Querung der K 1 fordern wird. Diesem Wunsch könne zugestimmt werden wenn die gesetzlichen Kriterien vollumfänglich eingehalten werden. Es wird angeregt, die Anordnung der Senkrechtparkstände zu überdenken da das Zurücksetzen in den Verkehrsraum ein erhöhtes Unfallrisiko in sich birgt. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja Der Gehweg wird im Zuge der geänderten Ausbauplanung auf die Straßenseite der KiTa verlegt. Wird berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ist das Ingenieurbüro Leiendecker mit der Ausführungsplanung des richtlinienkonformen Umbaus der Einmündung beschäftigt. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung befindet sich in der Ausarbeitung. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Der Hinweis wird dankend zur Kenntnis genommen. Die Stadt Brühl wird im Falle der Forderung nach einer gesicherten Querung der Bonnstraße Kontakt zum Rhein-Erft-Kreis aufnehmen und die erforderlichen Details abklären. Wird nicht berücksichtigt. De Kindertagesstätte kann nur von der Straße An Hornsgarten aus angefahren werden. Eine Umorganisation der Parkstände zu Längsparkern würde zur Folge haben, dass nur deutlich weniger Parkplätze für den Abhol- und Bringverkehr zur Verfügung gestellt werden könnten. Eine Parkplatzgestaltung mit einer Zufahrt kann aus Gründen des benötigten Freiflächenbedarfs einer KiTa nicht realisiert werden. Zur Geschwindigkeitsreduzierung werden Kölner Teller vor und nach dem KiTa Grundstück in der Straße vorgesehen. Für Fahrradfahrer stellen diese Elemente keine Behinderung dar und gleichzeitig wird gewährleistet, dass der Verkehr im Bereich der Stellplätze langsam fließt. BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 26 (34) - Lfd. Nr. Datum Anschreiben TÖB T4.4.6 Es wird angeregt noch einmal zu prüfen, ob die Ausweisung des außerörtlichen Abschnittes der Straße An Hornsgarten als Fahrradstraße eine geeignete Form zur Sicherung des Radverkehrs darstellt. Es wird angemerkt, ob zur Durchsetzung eines moderaten Geschwindigkeitsniveaus ggf. zumindest Geschwindigkeitsdämpfende Elemente insbesondere im unmittelbaren Ortseingangsbereich zum Einsatze kommen müssten. T4.4.7 T5 T6 T7 T8 Stellungnahme TÖB 12.12.2013 Bezirksregierung Köln Gegen die Planung bestehen keine Bedenken. Planungen bzw. Maßnahmen sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 02.01.2013 RWE Power AG Die vertretenden Belange werden nicht berührt. 02.01.2013 Landesbetrieb Es bestehen grundsätzlich keine BedenStraßenbau ken. NRW Autobahnniederlassung Krefeld 04.01.2014 Deutsche Tele- Gegen die Planung bestehen keine Einkom Technik wände. GmbH Es wird auf folgendes hingewiesen: - Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Die Belange der Telekom sind betroffen. - Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja Wird berücksichtigt. ja Die Ausweisung der Straße An Hornsgarten als Fahrradstraße ist rechtlich möglich. Der Radverkehr wird hier in geeigneter Form gesichert. Wird berücksichtigt. - Zur Geschwindigkeitsreduzierung werden Kölner Teller vor und nach dem KiTa Grundstück in der Straße vorgesehen. Für Fahrradfahrer stellen diese Elemente keine Behinderung dar und gleichzeitig wird gewährleistet, dass der Verkehr im Bereich der Stellplätze langsam fließt. - - - - - - - Die Telekommunikationslinien befinden sich im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen. Die Telekom wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Ausbauplanung erneut beteiligt. BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 27 (34) - Lfd. Nr. T9.1 T9.2 Datum Anschreiben TÖB Stellungnahme TÖB - Über ggf. notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung können erst Angaben gemacht werden wenn die endgültigen Ausbaupläne mit Erläuterungen vorgelegt werden. - Zur Versorgung des Planbereiches ist die Verlegung zusätzlicher TK-Anlagen erforderlich. 13.01.2014 Erftverband Zur Entlastung der Kanalisation durch Bereich Abwas- den starken Oberflächenabfluss und zur sertechnik Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im Plangebiet Maßnahmen zur Niederschlagswassersammlung und -nutzung festgesetzt werden. Um der Forderung der EGWasserrichtlinie zur Herstellung eines „guten Zustands“ der Gewässer gerecht zu werden wird angeregt, dass die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen an die Gewässer geleitet werden sollten. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja nein Wird berücksichtigt Es wird aus Sicherheitsgründen davon abgesehen abwassertechnische Anlagen innerhalb des Spielbereiches der KiTa zu errichten. Der Bebauungsplan ermöglicht die Erstellung von Gründächern. Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates wird die KiTa ein Gründach erhalten das eine zeitverzögerte Einleitung des Niederschlagswassers in den vorhandenen Mischwasserkanal gewährleistet. Der Anschluss des Niederschlagswassers an den Mischwasserkanal wird provisorisch hergestellt. Im Rahmen der späteren Fortführung des Verfahrens (Teilbereich B) wird eine zentrale Lösung zur Versickerung des Niederschlagswassers für die neue Wohnbebauung angestrebt. Es ist geplant das Gebäude der KiTa an diese Anlage anzuschließen. Wird nicht berücksichtigt. Der Stadt Brühl stehen keine Ausgleichsflächen zur Verfügung die in der Nähe eines Gewässers liegen. Auch das direkte Einleiten des Niederschlagswassers in ein in der Umgebung vorhandenes Gewässer ist mangels Gewässer nicht möglich. BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 28 (34) - B - Öffentliche Auslegung (20.06. - 08.08.2014) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Datum Anschreiben Bürger B1.1 16.05.2014 Bürger 1 B1.2 Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein Es wird gefragt, wer bei einer eventuellen Beschädigung des vorhandenen Zauns im Zuge der Straßenbaumaßnahme die Kosten übernimmt. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Es werden Bedenken geäußert, dass die Wurzeln der vorhandenen Bäume beschädigt werden könnten und somit deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet wären. nein Grundsätzlich werden die Kosten bei Beschädigungen an privatem Eigentum im Rahmen von Baumaßnahmen vom Verursacher getragen. Die Eingabe wurde an die Fachabteilung 61/3 weiter geleitet. Es erfolgt eine entsprechende Information an den Bürger durch die städtische Bauleitung. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ob und in welcher Weise vorhandene Bäume und Sträucher betroffen sind kann erst bei Beginn der Baumaßnahmen festgestellt werden. Zum Schutz der bestehenden Bäume werden in die Ausschreibung entsprechende Positionen aufgenommen die den schonen Umgang mit evtl. vorhandenen Wurzeln vorsehen. Die Eingabe wurde an die Fachabteilung 61/3 weiter geleitet. Es erfolgt eine entsprechende Information an den Bürger durch die städtische Bauleitung. B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. Datum Anschreiben T1.1 24.06.2014 Erftverband Abwassertechnik T1.2 TÖB Stellungnahme TÖB Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung, wenn die Stellungnahme vom 13.01.2014 inhaltlich berücksichtigt wird. Stellungnahme vom 13.01.2014: Zur Entlastung der Kanalisation durch Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein - - ja Wird berücksichtigt. Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates wird die KiTa ein BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 29 (34) - Lfd. Nr. Datum Anschreiben TÖB Stellungnahme TÖB Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im Plangebiet Maßnahmen zur Niederschlagswassersammlung und -nutzung festgesetzt werden. T1.3 T2 Um der Forderung der EGWasserrichtlinie zur Herstellung eines „guten Zustands“ der Gewässer gerecht zu werden wird angeregt, dass die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen an die Gewässer geleitet werden sollten. T3 26.06.2014 Bezirksregierung Köln 26.06.2014 Westnetz T4 26.06.2014 Thyssengas T5 27.06.2014 Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalnieder- Es wird darauf hingewiesen, dass nicht lassung Villegeprüft wird, ob Schutzmaßnahmen geEifel gen den Lärm durch Verkehr auf der A 553 erforderlich sind. 03.07.2014 Stadtwerke Weist darauf hin, dass bei einer VersorBrühl gung des Gebäudes von „An Hornsgarten“ aus eine Erneuerung der Trinkwas- T6.1 Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung. Im Planbereich verlaufen keine 110-kVHochspannungsleitungen. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich sind nicht geplant. Im Plangebiet sind keine Gasfernleitungen betroffen. Neuplanungen in diesem Bereich sind zur Zeit nicht vorgesehen. Gegen die Bauleitplanung bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Gründach erhalten das eine zeitverzögerte Einleitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation gewährleistet. Der Bebauungsplan ermöglicht grundsätzlich die Erstellung von Gründächern. nein Von anderen Maßnahmen wird aus Sicherheitsgründen aufgrund der Nutzung des Gebäudes als Kindertagesstätte abgesehen. Wird nicht berücksichtigt. - Der Stadt Brühl stehen keine Ausgleichsflächen zur Verfügung die in der Nähe eines Gewässers liegen. Auch das direkte Einleiten des Niederschlagswassers in ein in der Umgebung vorhandenes Gewässer ist mangels Gewässer nicht möglich. - - - - - - - nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Gas- und Wasserversorgung erfolgt über die Straße Un- BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 30 (34) - Lfd. Nr. Datum Anschreiben TÖB Stellungnahme TÖB Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein serleitung erforderlich wird. T6.2 Es wird darauf hingewiesen, dass je nach Niederspannungsbedarf die Errichtung einer Ortsnetztrafostation erforderlich wird. Es wird darum gebeten den Platzbedarf und die Eigentumsfläche zu berücksichtigen. T6.3 T7.1 10.07.2014 Unitymedia Kabel BW T7.2 T8.1 17.07.2014 Kreispolizeibehörde T8.2 T9.1 T9.2 23.07.2014 Deutsche Telekom ja ter dem Dorf. Eine Erneuerung der Trinkwasserleitung der Straße An Hornsgarten ist nicht erforderlich. Die Stromversorgung erfolgt über die Straße An Hornsgarten. Wird berücksichtigt. Es wird darum gebeten bei der Planung der Außenanlagen und Spielfläche den Stadtservicebetrieb einzubinden. nein In einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen dem Betreiber Kunterbunt, den Stadtwerken und der Stadt Brühl wurde ein Standort auf dem Grundstück im Bereich der Mitarbeiterstellplätze für die Trafostation festgelegt. Die Sicherung des Standortes erfolgt durch eine Grunddienstbarkeit. Wird nicht berücksichtigt. Teilt mit, dass die Stellungnahme vom 10.12.2013 unverändert weiter gilt. Stellungnahme vom 10.12.2013: Im Planbereich befinden sich keine Versorgungsleitungen. Eigene Arbeiten oder Mitverlegung sind nicht geplant Gegen das Verfahren bestehen keine Bedenken Es würde begrüßt, wenn auf das kriminalpräventive Angebot der Polizeilichen Beratungsstelle Rhein-Erft-Kreis hingewiesen würde. Teilt mit, dass die Stellungnahme vom 04.01.2014 unverändert weiter gilt. Stellungnahme vom 04.01.2014: Gegen die Planung bestehen keine Ein- - Bei der KiTa handelt es sich nicht um eine städtische Einrichtung. Aus diesem Grund fällt die Wartung und Pflege der Grünanlage / Spielgeräte nicht in die Zuständigkeit des Stadtservicebetriebes. - - - - - ja Ist bereits berücksichtigt. - Ein entsprechender Hinweis wurde in die textlichen Festsetzungen aufgenommen. - - - BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 31 (34) - Lfd. Nr. Datum Anschreiben TÖB Stellungnahme TÖB Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein wände. T10.1 T10.2 Es wird auf folgendes hingewiesen: - Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Die Belange der Telekom sind betroffen. - Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. - Über ggf. notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung können erst Angaben gemacht werden wenn die endgültigen Ausbaupläne mit Erläuterungen vorgelegt werden. - Zur Versorgung des Planbereiches ist die Verlegung zusätzlicher TK-Anlagen erforderlich. 06.08.2014 Rhein-Erft-Kreis Aus Sicht der zu vertretenden Belange Amt für Umwelt- bestehen keine Bedenken. schutz und Kreisplanung Naturschutz und Landschaftspflege WasserwirtDa eine offene Anlage zur Regenwasserschaft versickerung aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist, ist zu prüfen, ob das Niederschlagswasser der Dachflächen ggf. über eine Rigole in den Untergrund eingeleitet werden kann. Die Telekommunikationslinien befinden sich Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen. Die Telekom wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Ausbauplanung erneut beteiligt. - nein - Wird nicht berücksichtigt. Es wird aus Sicherheitsgründen davon abgesehen abwassertechnische Anlagen innerhalb des Spielbereiches der KiTa zu errichten. Der Anschluss des Niederschlagswassers an den vorhandenen Mischwasserkanal wird provisorisch hergestellt. Im Rahmen der späteren Fortführung des Verfahrens (Teilbereich B) wird eine zentrale Lösung zur Versickerung des Nie- BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 32 (34) - Lfd. Nr. T10.3 Datum Anschreiben TÖB Bodenschutz Stellungnahme TÖB Vor Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen ist zu prüfen ob vorrangig eine Wiedernutzbarmachung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderte oder bebauten Flächen möglich ist. Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein ja derschlagswassers für die neue Wohnbebauung angestrebt. Es ist geplant das Gebäude der KiTa an diese Anlage anzuschließen. Ist breites berücksichtigt. Die Stadt Brühl ist bestrebt die Standorte der KiTas so auszuwählen, dass sie optimal im Stadtgebiet verteilt sind und so eine möglichst gute Erreichbarkeit von allen Wohnlagen aus gewährleistet ist. Das Einzugsgebiet der neuen Kita im Brühler Süden sind die Stadtteile Schwadorf, Badorf / Eckdorf und Pingsdorf. Die Stadt Brühl besitzt im Brühler Süden keine Immobilien oder derzeit anders genutzte Grundstücke die geeignet sind um die benötigte 4 Gruppige Kindertagesstätte unter zu bringen. T10.4 T10.5 Immissionsschutz Straßenbau und Verkehr Aus Sicht der zu vertretenden Belange werden keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahme vom 04.06.2014 wird aufrechterhalten. - Die Stadt Brühl hat bei der Standortsuche als erstes Flächen untersucht, die sich im städtischen Besitz befinden und die von ihrer Lage und Größe in Betracht kamen. Insgesamt wurden 3 mögliche Standorte gegenüber gestellt. Die zunächst bevorzugte Fläche erwies sich als zu klein. Der angestrebte Zukauf der benachbarten Fläche konnte, trotz intensiver Verhandlungen, nicht realisiert werden. Die zweite Fläche wird mittel- bis langfristig auch weiterhin für den Vereins- und Schulsport benötigt und steht daher nicht zur Verfügung. Die liegenschaftlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau im Brühler Süden wurden durch den Erwerb von neuen Grundstücksflächen geschaffen. - - - BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 33 (34) - T10.5.1 T10.5.2 T10.5.3 T10.5.4 T10.5.5 Stellungnahme vom 04.06.2014: Es wird angeregt, die Ausweisung der Straße An Hornsgarten als verkehrsberuhigter Bereich zu überdenken da diese Ausweisung weder zur heutigen noch zur zukünftigen Verkehrsfunktion passt. Es wird angeregt, dass von der K 1 kommend eine durchgehende Gehwegeverbindung zum Kindertagesstättengelände sichergestellt werden sollte. Es wird bemängelt, dass die Sichtverhältnisse in der Einmündung K1 / An Hornsgarten derzeit nicht richtlinienkonform sind. Zur Sicherstellung der Sichtdreiecke und der Knotenpunktaufweitung ist ein Planungsvorschlag zu entwickeln und mit dem Kreis abzustimmen. Die abgestimmte Planung wird dann zum Bestandteil der abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung für die Änderung des Knotenpunktes. Es wird davon ausgegangen, dass die Bürgerschaft einen Fußgängerüberweg zur gesicherten Querung der K 1 fordern wird. Diesem Wunsch könne zugestimmt werden wenn die gesetzlichen Kriterien vollumfänglich eingehalten werden. Es wird angeregt, die Anordnung der Senkrechtparkstände zu überdenken da das Zurücksetzen in den Verkehrsraum ein erhöhtes Unfallrisiko in sich birgt. ja Wird berücksichtigt. Die ursprüngliche Ausbauplanung wurde so geändert, dass nun bis zum Grundstück der KiTa ein von der Fahrbahn baulich getrennter Gehweg erstellt wird. ja Wird berücksichtigt. ja Der Gehweg wird im Zuge der geänderten Ausbauplanung auf die Straßenseite der KiTa verlegt. Wird berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ist das Ingenieurbüro Leiendecker mit der Ausführungsplanung des richtlinienkonformen Umbaus der Einmündung beschäftigt. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung befindet sich in der Ausarbeitung. nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. nein Der Hinweis wird dankend zur Kenntnis genommen. Die Stadt Brühl wird im Falle der Forderung nach einer gesicherten Querung der Bonnstraße Kontakt zum Rhein-Erft-Kreis aufnehmen und die erforderlichen Details abklären. Wird nicht berücksichtigt. De Kindertagesstätte kann nur von der Straße An Hornsgarten aus angefahren werden. Eine Umorganisation der Parkstände zu Längsparkern würde zur Folge haben, dass nur deutlich weniger Parkplätze für den Abhol- und Bringverkehr zur Verfügung gestellt werden könnten. Eine Parkplatzgestaltung mit einer Zufahrt kann aus Gründen des benötigten Freiflächenbedarfs einer KiTa nicht realisiert werden. BP 05.01 'Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach', Teilbereich A 13.08.2014 - Seite 34 (34) - T10.5.6 T10.5.7 T11 07.08.2014 Landesbetrieb Straßenbau NRW Autobahnniederlassung Krefeld T11.1 T11.2 Abwägungsstand: 13.08.2014 Es wird angeregt noch einmal zu prüfen, ob die Ausweisung des außerörtlichen Abschnittes der Straße An Hornsgarten als Fahrradstraße eine geeignete Form zur Sicherung des Radverkehrs darstellt. Es wird angemerkt, ob zur Durchsetzung eines moderaten Geschwindigkeitsniveaus ggf. zumindest Geschwindigkeitsdämpfende Elemente insbesondere im unmittelbaren Ortseingangsbereich zum Einsatze kommen müssten. ja Zur Geschwindigkeitsreduzierung werden Kölner Teller vor und nach dem KiTa Grundstück in der Straße vorgesehen. Für Fahrradfahrer stellen diese Elemente keine Behinderung dar und gleichzeitig wird gewährleistet, dass der Verkehr im Bereich der Stellplätze langsam fließt. Wird berücksichtigt. ja Die Ausweisung der Straße An Hornsgarten als Fahrradstraße ist rechtlich möglich. Der Radverkehr wird hier in geeigneter Form gesichert. Wird berücksichtigt. Es wird auf die Stellungnahme vom 02.01.2014 verwiesen. Die darin mitgeteilten grundsätzlichen Festlegungen und Belange gelten weiter fort. - Zur Geschwindigkeitsreduzierung werden Kölner Teller vor und nach dem KiTa Grundstück in der Straße vorgesehen. Für Fahrradfahrer stellen diese Elemente keine Behinderung dar und gleichzeitig wird gewährleistet, dass der Verkehr im Bereich der Stellplätze langsam fließt. - Stellungnahme vom 02.01.2014: Grundsätzliche Bedenken gegen die vorliegende Planung bestehen nicht. Planungskollisionen mit den im Umweltbericht angegebenen externen Kompensationsflächen ergeben sich nicht. - - - -