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Vorlage (Wahl eines beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss sowie Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss aus der Mitte des Integrationsrates, Bestätigt durch den Stadtrat)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
173 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
26.08.14, 18:31
Aktualisiert
26.08.14, 18:31
Vorlage (Wahl eines beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss sowie Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss aus der Mitte des Integrationsrates, Bestätigt durch den Stadtrat) Vorlage (Wahl eines beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss sowie Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss aus der Mitte des Integrationsrates, Bestätigt durch den Stadtrat)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 02 50 00 40 Ki 22.08.2014 273/2014 Betreff Wahl eines beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss sowie Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss aus der Mitte des Integrationsrates, Bestätigt durch den Stadtrat Beratungsfolge Integrationsrat Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: 1. Der Integrationsrat bestellt folgendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss und folgendes beratendes Mitglied als dessen Stellvertretung. _________________________________als beratendes Mitglied _________________________________als stellvertretendes Mitglied 2. Der Stadtrat bestätigt die Bestellung des vorgenannten Integrationsratsmitglieds sowie deren/dessen Stellvertretung. Erläuterungen: Der Stadtrat bildet gem. §§ 70 Abs. 1 und 71 des Sozialgesetzbuches Teil VIII (SGB VIII, entspricht dem Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) i.V.m. dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl vom 26.09.1994 in der Fassung der Änderungssatzung vom 23.04.2012 den Jugendhilfeausschuss, der aus 34 stimmberechtigten Mitgliedern und der gleichen Anzahl an persönlichen stellvertretenden Mitgliedern besteht. Weiterhin werden 14 beratende Mitglieder und deren persönliche Stellvertreter/innen vom Rat bestätigt (§5 AG KJHG i.V.m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl), unter anderem: Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 273/2014 - Ein/e Vertreter/in des Integrationsrates, der/die durch den Integrationsrat gewählt wird; Für die beratenden Mitglieder ist gem. § 5 Abs. 2 AG KJHG jeweils eine persönliche Stellvertretung zu bestellen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14