Daten
Kommune
Inden
Größe
90 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
16.10.14, 16:03
Aktualisiert
16.10.14, 16:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
15.10.2014
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
30.10.2014
TOP Ein Ja
Nein
65/2014
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
•
Sachstandsbericht
Beschlussentwurf:
Der in der Sitzung dargelegten Vorgehensweise zum weiteren Verfahren zur Entwicklung eines
Baugebiets im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ wird zugestimmt
Begründung:
Der allgemeine Siedlungsbereich Inden/Altdorf soll durch weitere Ausweisungen von
Wohnbauflächen gestärkt werden. Da im Rahmen von Nachverdichtungen innerhalb der Ortslagen
keine Flächenreserven vorhanden sind, wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. In
einem ersten Schritt ist die grundsätzliche Machbarkeit in Bezug auf die Immissionslage bedingt
durch die Autobahn BAB 4 und das angrenzende Gewerbegebiet gutachterlich geklärt worden. Nach
Klärung, dass eine Wohngebietsentwicklung grundsätzlich unter diesen Parametern möglich ist,
wurde die Baugebietsentwicklung mit den betroffenen angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieben
und dem betroffenen Landschaftsbauer abgestimmt.
Unter den o.a. Vorgaben wurde ein erster Vorentwurf entwickelt. Das vorgezogene
Beteiligungsverfahren nach den §§ 3.1 und 4.1 BauGB wurde veranlasst. Das Verfahren ist am
12. September abgeschlossen. In Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ist dann ein
Offenlageentwurf inklusive hierzu weiterer notwendiger Gutachten zu erstellen. Die Auswertung
der Stellungnahmen wird den Fraktionen zur Beratung der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Mit RWE-Power wird am 16. September die mögliche Erschließung des Wohngebietes abgestimmt.
RWE-Power wird als Erschließungsträger das Baugebiet entwickeln. Auch dieses
Gesprächsergebnis wird den Fraktionen zur Beratung der Sitzung vorgelegt.
In der Sitzung kann dann die weitere Vorgehensweise erörtert werden.
Auf die Anlagen zur Vorlage 65/2014 sowie die zu den Fraktionsberatungen zur Sitzung am
25.09.2014 nachgereichten Ergänzungen wird verwiesen.
Wie in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 25. September
berichtet, ist eine verspätete Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland Amt für
Bodendenkmalpflege eingegangen. Da diese Stellungnahme abwägungsrelevant für das
Planverfahren ist, ist sie zu berücksichtigen. Zur Zeit werden von RWE-Power entsprechende
Angebote für die geforderte Prospektion eingeholt. Auf der Grundlage des Prospektionsergebnisses
wird dann der Umgang mit den vorliegenden Schutzgütern mit dem Amt für Bodendenkmalpflege
abzustimmen sein.
Die ebenfalls verspätete Stellungnahme der RWE-Power AG hat keine Relevanz auf das
durchzuführende Planverfahren. Die Stellungnahmen sind im Abwägungsprozess ergänzt und grün
gekennzeichnet.
Als Ergebnis der Erörterung der Planung im jährlich stattfindenden Erfahrungsaustausch
Bauleitplanung wird im Zuge der Offenlage der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die
nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe (s. Anlage) erweitert. Hierüber lässt sich die
Ausweisung eines angrenzenden Dorfmischgebietes mit den vorgesehenen Nutzungen städtebaulich
begründen.
Mit RWE-Power ist ein Entwurf eines städtebaulichen Vertrages bzgl. des Planungsprozesses
abgestimmt. Dieser liegt ebenfalls in Anlage bei. Auch hier ist auf das gesetzlich vorgeschriebene
Planverfahren durch die Gemeinde durchzuführen.
Beschlussvorlage 65/2014 1. Ergänzung
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