Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ • Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Inden
Größe
90 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
16.10.14, 16:03
Aktualisiert
16.10.14, 16:03
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
•	Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
•	Sachstandsbericht)

öffnen download melden Dateigröße: 90 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 15.10.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 30.10.2014 TOP Ein Ja Nein 65/2014 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ • Sachstandsbericht Beschlussentwurf: Der in der Sitzung dargelegten Vorgehensweise zum weiteren Verfahren zur Entwicklung eines Baugebiets im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ wird zugestimmt Begründung: Der allgemeine Siedlungsbereich Inden/Altdorf soll durch weitere Ausweisungen von Wohnbauflächen gestärkt werden. Da im Rahmen von Nachverdichtungen innerhalb der Ortslagen keine Flächenreserven vorhanden sind, wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. In einem ersten Schritt ist die grundsätzliche Machbarkeit in Bezug auf die Immissionslage bedingt durch die Autobahn BAB 4 und das angrenzende Gewerbegebiet gutachterlich geklärt worden. Nach Klärung, dass eine Wohngebietsentwicklung grundsätzlich unter diesen Parametern möglich ist, wurde die Baugebietsentwicklung mit den betroffenen angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieben und dem betroffenen Landschaftsbauer abgestimmt. Unter den o.a. Vorgaben wurde ein erster Vorentwurf entwickelt. Das vorgezogene Beteiligungsverfahren nach den §§ 3.1 und 4.1 BauGB wurde veranlasst. Das Verfahren ist am 12. September abgeschlossen. In Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ist dann ein Offenlageentwurf inklusive hierzu weiterer notwendiger Gutachten zu erstellen. Die Auswertung der Stellungnahmen wird den Fraktionen zur Beratung der Sitzung zur Verfügung gestellt. Mit RWE-Power wird am 16. September die mögliche Erschließung des Wohngebietes abgestimmt. RWE-Power wird als Erschließungsträger das Baugebiet entwickeln. Auch dieses Gesprächsergebnis wird den Fraktionen zur Beratung der Sitzung vorgelegt. In der Sitzung kann dann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Auf die Anlagen zur Vorlage 65/2014 sowie die zu den Fraktionsberatungen zur Sitzung am 25.09.2014 nachgereichten Ergänzungen wird verwiesen. Wie in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 25. September berichtet, ist eine verspätete Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland Amt für Bodendenkmalpflege eingegangen. Da diese Stellungnahme abwägungsrelevant für das Planverfahren ist, ist sie zu berücksichtigen. Zur Zeit werden von RWE-Power entsprechende Angebote für die geforderte Prospektion eingeholt. Auf der Grundlage des Prospektionsergebnisses wird dann der Umgang mit den vorliegenden Schutzgütern mit dem Amt für Bodendenkmalpflege abzustimmen sein. Die ebenfalls verspätete Stellungnahme der RWE-Power AG hat keine Relevanz auf das durchzuführende Planverfahren. Die Stellungnahmen sind im Abwägungsprozess ergänzt und grün gekennzeichnet. Als Ergebnis der Erörterung der Planung im jährlich stattfindenden Erfahrungsaustausch Bauleitplanung wird im Zuge der Offenlage der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe (s. Anlage) erweitert. Hierüber lässt sich die Ausweisung eines angrenzenden Dorfmischgebietes mit den vorgesehenen Nutzungen städtebaulich begründen. Mit RWE-Power ist ein Entwurf eines städtebaulichen Vertrages bzgl. des Planungsprozesses abgestimmt. Dieser liegt ebenfalls in Anlage bei. Auch hier ist auf das gesetzlich vorgeschriebene Planverfahren durch die Gemeinde durchzuführen. Beschlussvorlage 65/2014 1. Ergänzung Seite 2