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Vorlage (Wahl der/des Ausschussvorsitzenden)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
89 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
26.08.14, 18:31
Aktualisiert
26.08.14, 18:31
Vorlage (Wahl der/des Ausschussvorsitzenden)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40/1 51.10.01 28.08.2014 211/2014 Betreff Wahl der/des Ausschussvorsitzenden Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss (JHA) wählt bis zum Ablauf der derzeitigen Legislaturperiode des Rates aus den stimmberechtigten Mitgliedern des JHA, die dem Rat angehören, Ratsfrau/Ratsherrn ____________________________ zur/zum Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses. Erläuterungen: Gemäß §4 Absatz 5 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) werden die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt. Für die Wahl gelten die Vorschriften des §50 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). §50 Abs. 2 der GO NRW lautet: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigtt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14