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Vorlage (Hilfe zur Erziehung hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 31.07.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
186 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
26.08.14, 18:31
Aktualisiert
26.08.14, 18:31
Vorlage (Hilfe zur Erziehung
hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 31.07.2014) Vorlage (Hilfe zur Erziehung
hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 31.07.2014) Vorlage (Hilfe zur Erziehung
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40/1 51.35.05 14.08.2014 207/2014 (89/2014) Betreff Hilfe zur Erziehung hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 31.07.2014 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 533101/533201/533200/543122 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Im Folgenden werden die Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 31.07.2014 dargestellt, die Aufschluss über die Entwicklung der einzelnen Hilfen zur Erziehung und die haushaltsmäßigen Auswirkungen geben. Die in den Tabellen erwähnten Paragraphen beziehen sich auf die Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII. 1. Finanzkennzahlen 1.1. Ertragskonten Sachkonto 422120 Kostenstelle Je nach Fall 421150 Je nach Fall Bgm. Zust. Dez. Kontenbezeichnung Ansatz Erstattung Unterhaltspflichtiger Kostenbeiträge, Rente, Kindergeld Erstattung von anderen Trägern Summe 170.000 € Jahresprognose 110.000 € 132.000 € 170.000 € +38.000 € 302.000 € 280.000 € -22.000 € Fachbereich Dez II FB 14 Abweichung -60.000 € Seite - 2 – Drucksache 207/2014 1.2. Aufwandskonten Sachkonto Kostenstelle 533101 36030100 533101 36030200 533101 36030400 533201 36030500 Kontenbezeichnung Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen ambulante flexible Jugendhilfe (§ 27,2;§ 31) ambulante Eingliederungshilfe ( § 35a) Vollzeit- u. Bereitschaftspflege ( § 33 ) Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen 533201 36030600 533201 36030300 533201 36030700 Tagesgruppe ( § 32 ) Heimerziehung ( § 34 ); Inspe ( § 35 ), Bertreuung und Versorgung in Notsituationen ( § 20 ),Inobhutnahme ( § 42 ) stationäre Eingliederungshilfe ( § 35a ) Hilfe für junge Volljährige ( § 42 ) 523200 Erstattung an andere Träger 543122 Prozess- und Rechtsberatungskosten Summe Haushaltsansatz Prognose auf Basis der Daten vom 31.07.2014 Differenz Differenz zwischen zwischen Prognose Prognose und Haus- und Haushaltsansatz haltsansatz am am 31.07.2014 28.02.2014 712.000 € 592.900 € -119.100€ -207.400€ 317.000 € 455.600 € +138.600€ +101.500€ 327.000 € 306.600 € -20.400€ -58.700€ 182.000 € 13.700 € -168.300€ -167.900€ 2.626.000 € 2.403.600 € -222.400€ -515.200€ 624.000 € 488.200 € -135.800€ -234.900€ 247.000 € 281.000 € +34.000€ +9.000€ 440.000 € 340.000 € -100.000€ 0€ 2.000 € 0€ -2.000€ 5.477.000 € 4.881.600 € -595.400€ -2.000€ 1.075.600€ Kostenstelle 36030100: Ambulante flexible Jugendhilfe Im Zeitraum März bis Juli erweiterte sich der Hilfebedarf. Es handelt sich dabei um einerseits drei junge Mütter, die bereits Hilfe erhalten und durch die erneute Schwangerschaft bzw. Geburt, nun ergänzend Hilfe in Form einer begleitenden Elternschaft erhalten. Diese Hilfe basiert auf einem pädagogisches Konzept mit einem klaren Umfang von acht Fachleistungsstunden (Flstd.) die Woche. Weiterhin wurden drei geplante Rückführungen von Kindern in den elterlichen Haushalt mit zehn Flstd. wöchentlich begleitet. Diese konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 207/2014 Kostenstelle 36030200: Ambulante Eingliederungshilfe Als Begründung für die Kostenentwicklung ist auf die Ausführungen (Vorlage 89/2014) zu verweisen. Hauptgrund: Schulassistenz. Kostenstelle 36030500: Tagesgruppe Zur Zeit befindet sich kein Kind in dieser Hilfeart. Die Tagesgruppe ist eine auslaufende Hilfeform. Es gibt Überlegungen den Hilfebedarf anders zu gestalten. Die Betreuung und Versorgung im Nachmittagsbereich muss bei der Planung berücksichtigt werden. Kostenstelle 36030600: Heimerziehung Die Prognose auf der Datenbasis vom 31.07.14 lässt ein Jahresergebnis von rd. 2,4 Mio € erwarten. Die zu erwartenden Ausgaben werden somit um ca. 300.000€ höher ausfallen, als noch Anfang März hochgerechnet. Die lfd. Fallzahlen sind zwar gleich geblieben (sieben Beendigungen, sieben Neufälle). Jedoch waren die jetzt beendeten Fälle auch nur bis zum Erreichen des 18.Lj. in diesem Jahr der Jugendlichen prognostiziert. Die nicht erwarteten Neufälle erfordern folglich eine Prognoseerhöhung. Kostenstelle 36030700: Hilfe für junge Volljährige Die in den Erläuterungen zur Kostenstelle 36003600 angesprochenen sieben junge Volljährige sind in diese Hilfeart gewechselt. Der Hilfebedarf dieser Altersklasse (18 -21 Jahre) ist sehr unterschiedlich. Die Rückkehrmanagerin begleitet diese Jugendlichen in dieser Lebensphase besonders intensiv. Eine Verselbstständigung in die eigene Wohnung ist immer das Ziel, aber auch die Mitwirkung des jungen Volljährigen ist hier dringend erforderlich um sich in Schule und Berufsausbildung auf eine eigenständiges Leben vorzubereiten. 2. Ausgewählte Fachkennzahlen 2.1. Fallzahlentwicklung aller erzieherischen Hilfen Stichtag 31.12.2012 31.12.2013 28.02.2014 31.07.2014 Absolut 219 200 198 221 Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 4 – Drucksache 207/2014 2.2. Entwicklung der Fallzahlen in den einzelnen Hilfearten Stichtag 31.12.2012 31.12.2013 28.02.2014 31.07.2014 Amb. Hilfen §§ 27-31 76 71 71 77 Tagesgruppe § 32 Vollzeitpflege § 33 Stationäre Heimerziehung § 34 4 2 1 0 42 44 43 45 58 48 47 47 Eingliederungshilfe §35a amb. 22 24 23 31 § 35a stat. 9 6 6 9 Junge Volljährige § 41 8 5 7 12 2.3. Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Inobhutnahmen (§ 42) und Hilfen in Notsituationen (§ 20) Stichtag 31.12.2012 31.12.2013 28.02.2014 31.07.2014 Fälle bis zum Stichtag 92 37 11 48 Belegtage bis zum Stichtag 764 1639 253 810 2.4. Kindeswohlgefährdungen Stichtag Meldungen bis zum Stichtag 31.12.2012 31.12.2013 28.02.2014 31.07.2014 Bgm. 52 49 14 34 Zust. Dez. Fachbereich Dez II davon akute Gefährdung nach Zweiteinschätzung 5 5 0 0 FB 14