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Vorlage (12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl -Satzung Rettungsdienst- hier: Notarztgebühr)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
90 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
03.09.14, 09:01
Aktualisiert
03.09.14, 09:01
Vorlage (12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl
-Satzung Rettungsdienst-
hier: Notarztgebühr)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 03 03/10 20 53/01 28.08.2014 284/2014 (106/99) Betreff 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl -Satzung Rettungsdiensthier: Notarztgebühr Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 523402/12170000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschießt die als Anlage beigefügte 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl -Satzung Rettungsdienst- Erläuterungen: Das Marienhospital Brühl hat am 07.07.2014 eine Anpassung des Notarztdienstbudgets für die Gestellung des Notarztes von jährlich 306.000 € auf 320.000 € beantragt. Am 26.08.2014 wurde gemäß § 14 Abs. 2 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) von den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen das Einvernehmen hinsichtlich der erforderlichen Gebührenerhöhung für den Notarzt erteilt. Ab wann genau das erhöhte Notarztdienstbudget an das Marienhospital Brühl gezahlt werden kann, bedarf noch abschließenden Klärungen. Da dies jedoch mindestens ab 01.08.2014 im Einvernehmen mit den Kostenträgern/Krankenkassen erfolgen kann, ist hierfür eine kurzfristige Erhöhung der Notarztgebühr von 126 € auf 145 € erforderlich. Im Haushalt 2014 sind die entsprechenden Mittel bei der Kostenstelle 12170000; Sachkonto 432152 (Rettungsdienstgebühren) bzw. 523402 (Notarzt Krankenhaus) eingeplant worden. Anlage(n): (1) 12.Änderung Rettungsdienst