Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Kulturstiftung für die Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
08.09.2014
Erstellt
03.09.14, 09:01
Aktualisiert
03.09.14, 09:01
Vorlage (Kulturstiftung für die Stadt Brühl) Vorlage (Kulturstiftung für die Stadt Brühl)

öffnen download melden Dateigröße: 94 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. DEZ III B/Gr 22.08.2014 272/2014 Betreff Kulturstiftung für die Stadt Brühl Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt: Als Stiftungsratsmitglied der „Kulturstiftung für die Stadt Brühl“ werden gemäß § 50 Abs. 4 i.V.m. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen bestimmt: 1. Ratsherr Markus Weber (GRÜNE) 2. Ratsfrau Pia Regh (CDU) Erläuterungen: Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.06.2007 die Satzung für die „Kulturstiftung für die Stadt Brühl“ beschlossen. Ein Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat. Der Stiftungsrat besteht aus dem Bürgermeister als geborenem Mitglied, fünf Ratsmitgliedern sowie einem Juristen, der besondere Kenntnisse im Stiftungsrecht besitzt. Darüber hinaus gehören dem Stiftungsrat je ein Vertreter der Kreissparkasse Brühl, der VR-Bank Rhein-Erft, der Brühler Kreditbank, der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, der Arbeitsgemeinschaft Kultur in Brühl und ein Brühler Künstler an. In der Sitzung des Rates am 02.07.2012 wurden alle fünf Ratsmitglieder für den Stiftungsrat bestimmt. Hierbei handelte es sich um Herrn Hanns-Henning Hosmann (CDU), Frau Ulla Vilkman (SPD), Frau Dr. Karin Tieke (GRÜNE), Frau Ulla Baule (fw/bVb) und Frau Marie-Therese Brämer (FDP). Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 272/2014 Die Amtszeit der Stiftungsratsmitglieder beträgt nach § 10 Abs. 2 Satz 3 der Satzung für die Kulturstiftung vier Jahre. Nachdem Frau Dr. Tieke (Grüne) mit Schreiben vom 20.06.2014 ihr Stiftungsratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt hat, ist ein neues Ratsmitglied für den Stiftungsrat zu bestimmen. Die Fraktion „GRÜNE“ hat Ratsherrn Markus Weber für die frei gewordene Position vorgeschlagen. Herr Hanns-Henning Hosmann (CDU) hat mit e-mail vom 31.08.2014 ebenfalls sein Stiftungsratsmandat niedergelegt. Folglich ist ein weiteres Ratsmitglied für den Stiftungsrat zu bestimmen. Die CDU-Fraktion hat Ratsfrau Pia Regh für diese frei gewordene Position vorgeschlagen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14