Daten
Kommune
Brühl
Größe
122 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
16.09.14, 18:30
Aktualisiert
16.09.14, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Ohlmeyer, Frank
153810
09.09.2014
304/2014
(117/90)
Betreff
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt die bereits durchgeführten Fällungen zu den
Punkten 1 - 4 zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und
stimmt den Fällungen zu den Punkten 5 - 14 und 15 - 21 zu.
Erläuterungen:
Die Bäume zu den Punkten 1 - 21 wurden vom Stadtservicebetrieb der Stadtwerke Brühl GmbH
begutachtet. Es wird empfohlen, den Fällungen zu den Punkten 5 - 21 zuzustimmen. Die vorab
durchgeführten Fällungen zu den Punkten 1 - 4 werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.
Die nachfolgenden Bäume zu den Punkten 1 - 4 wurden vom Stadtservicebetrieb der
Stadtwerke Brühl begutachtet. Die Fällgenehmigungen wurden erteilt und werden dem
Ausschuss hiermit zur Kenntnis gegeben:
Punkt 1) Schildgesstraße 15
Punkt 2) Neue Königstraße 56
Punkt 3) Mühlenbach 60
Punkt 4) Rodderweg 86
1 Scheinzypresse
1 Götterbaum
1 Kiefer
1 Robinie
Zu 1) Schildgestraße 15
1 Scheinzypresse (zur Kenntnis)
Der Baum befand sich unmittelbar vor den Fenstern, dadurch wurden die Räume komplett
beschattet. Der Hauseingang war durch den Baum uneinsehbar. Die Fällgenehmigung wurde
erteilt.
Zu 2) Neue Königstraße 56
1 Götterbaum (zur Kenntnis)
Bei einem Sturm ist aus der Krone ein Starkast ausgebrochen. Die Krone hing einseitig über die
Straße, es bestand Bruchgefahr. Die Fällgenehmigung wurde erteilt.
Zu 3) Mühlenbach 60
Bgm.
Zust. Dez.
1 Kiefer (zur Kenntnis)
Fachbereich
Dez II
FB 14
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Drucksache 304/2014
Die Krone des Baumes wies große Mengen Totholz und Morschungen auf, es bestand
Bruchgefahr. Die Fällgenehmigung wurde erteilt.
Zu 4) Rodderweg 86
1 Robinie (zur Kenntnis)
Bei dem Sturm im Juli sind aus der Robinie mehrere Äste ausgebrochen. Es ist zudem ein Zwiesel
festgestellt worden. Von dem Zwiesel aus war ein Riss in den Stamm sichtbar. Die Standsicherheit
war nicht mehr gegeben. Die Fällgenehmigung wurde erteilt
Die folgenden Anträge zu den Punkten 5 - 14 wurden vom Stadtservicebetrieb der
Stadtwerke Brühl begutachtet und werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt:
Punkt 5) Winterburg 38
Punkt 6) Richard-Bertram-Straße 46-60
Punkt 7) Auf dem Kamm 4
Punkt 8) Mühlenstraße 85a
Punkt 9) Palmersdorfer Hof, Parkplatzbereich
Punkt 10) Rodderweg 268a
Punkt 11) Wilhelmstraße 14
Punkt 12) Am Daberger Hof 4-6
Punkt 13) Weilerstraße 3a
Punkt 14) Parkstraße 15a
1 Rotbuche
1 Eibe, 1 Sanddornbaum
1 Tanne
2 Eschen
3 Linden
1 Zypresse
1 Coloradotanne
1 Götterbaum
1 Zypresse
1 Silberahorn
Zu 5) Winterburg 38
1 Hainbuche
Die Rotbuche befindet sich unmittelbar vor der Giebelseite. Der Baum beschattet die Wohnungen
sehr. Da in Kürze eine energetische Gebäudesanierung durchgeführt werden soll, wird empfohlen,
der Fällung der Rotbuche zuzustimmen
Zu 6) Richard-Bertram-Straße 46-60
1 Eibe, 1 Sanddornbaum
Die Eibe weist Wurzelbeschädigungen auf. Sie befindet sich zudem unmittelbar am Spielplatz des
Gebäudekomplexes. Eltern befürchten Vergiftungen der Kinder durch Aufnahme der giftigen Teile
der Eibe. Der Sanddorn ist abgängig. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen.
Zu 7) Auf dem Kamm 4
1 Tanne
Die Tanne weist bis in die Spitze Totholz auf. Der Baum befindet sich zudem in einem Hang, bei
einem Sturm könnte die Tanne durchaus auf die Straße stürzen. Es wird empfohlen, der Fällung
zuzustimmen.
Zu 8) Mühlenstraße 85a
2 Eschen
Das Wurzelwerk hat bereits Schäden an der Mauer verursacht, große Risse sind sichtbar. Es wird
empfohlen, den Fällungen zuzustimmen.
Zu 9) Palmersdorfer Hof, Parkplatzbereich
3 Linden
Die Bäume im Parkplatzbereich sind seinerzeit viel zu eng gepflanzt worden. Mittlerweile sind
einige Bäume hoch aufgeschossen, es haben sich Fehlentwicklungen in der Krone gebildet,
andere Bäume werden im Wachstum bedrängt. Linde Nr. 13 weist einen instabilen Kronenansatz
auf, in der Krone befinden sich mehrere Mistelbüsche. Der Baum ist nicht zu erhalten. Die Linden
Nr. 21 und 23 befinden sich in sehr beengtem Stand. Nr. 21 kann aufgrund des Standortes keine
typische Krone mehr bilden, Nr. 23 bedrängt eine sehr vitale Buche. Es wird empfohlen, den
Fällungen zuzustimmen.
Zu 10) Rodderweg 268a
1 Zypresse
Die Zypresse weist große Mengen Totholz auf, es sind zudem Wurzelschäden sichtbar. Es wird
empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Zu 11) Wilhelmstraße 14
Bgm.
Zust. Dez.
1 Coloradotanne
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 3 –
Drucksache 304/2014
Die Coloradotanne, die unmittelbar vor dem Haus steht, beschattet das Haus komplett. Es wird
empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Zu 12) Am Daberger Hof 4-6
1 Götterbaum
Der Götterbaum befindet sich vor dem Haus, er beschattet die dahinterliegenden Wohnungen. Die
Straßenbeleuchtung muss ebenfalls häufig freigeschnitten werden. Es wird empfohlen, der Fällung
zuzustimmen.
Zu 13) Weilerstraße 3a
1 Zypresse
Die Zypresse beschattet das Haus ganz erheblich. Der Stamm besteht aus mehreren Stämmlingen
mit Druckzwiesel. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Zu 14) Parkstraße 15a
1 Silberahorn
Der Ahorn weist Schräglage zur Straße auf, in der Krone befindet sich Totholz, es besteht
Bruchgefahr. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Bei der Bildung des neuen Ausschusses für Bauen und Umwelt wurden noch keine neuen
Mitglieder und der Vorsitz der Umweltkommission benannt. Die Neuzusammensetzung
erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt am 23.09.2014. Die Bäume zu
den Punkten 15- 21 wurden daher in Abwesenheit der Umweltkommission vom
Stadtservicebetrieb der Stadtwerke Brühl begutachtet. Die Anträge zu den Baumfällungen
für städtische Bäume werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Punkt 15) Villestraße 57, ehemalige Schule Heide
1 Weide
Punkt 16) Bonnstraße, Martin-Luther-Schule
1 Linde
Punkt 17) Sportplatz Brühl Ost, Schildgesstraße
1 Hainbuche
Punkt 18) Franzstraße 29
1 Linde
Punkt 19) Sportplatz Brühl Ost, Schildgesstraße, neben Haus Langenackerstraße 97
Hainbuche
Punkt 20) Hermann-Faßbender-Straße, kath. Kirche
1 Esche
Punkt 21) Bolzplatz Gallberg
2 Robinien
1
Zu 15) Villestraße 57, ehemalige Schule Heide
1 Weide
Die Weide weist große Mengen Totholz und Astbrüche auf. Es besteht Bruchgefahr. Es wird
empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Zut 16) Bonnstraße, Martin-Luther-Schule
1 Linde
Die Krone weist große Mengen Totholz auf, er ist abgängig. Es wird empfohlen, der Fällung
zuzustimmen.
Zu 17) Sportplatz Brühl Ost, Schildgesstraße
1 Hainbuche
Die Hainbuche befindet sich in einem Gehölzstreifen zu den Häusern im Stichweg
Schildgesstraße. Der Baum steht rund 1m von der Grundstücksgrenze entfernt, die Baumkrone
reicht mehrere Meter in das Grundstück hinein.
Die Eigentümer des Grundstücks Schildgesstraße 98 werden in Kürze das Grundstück bebauen.
Um das Bauvorhaben zu verwirklichen, haben sie einen Antrag auf Reduzierung der Krone,
Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze gestellt.
Bei der Besichtigung wurde festgestellt, dass eine Kronenreduzierung aufgrund des nahen
Standorts zu einer massiven Schädigung des Baumes führen würde. Darüber hinaus, müsste
spätestens im 2-Jahre-Rhythmus ein weiterer Rückschnitt erfolgen. Es wird daher empfohlen, der
Fällung des Baumes zuzustimmen. Eine Nachpflanzung kann in der Grünanlage Schildgesstraße
erfolgen.
Zu 18) Franzstraße 29
Bgm.
Zust. Dez.
1 Linde
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 4 –
Drucksache 304/2014
Die Linde befindet sich unmittelbar neben einer Einfahrt. In der Vergangenheit sind der Gehweg
und die Zufahrt schon häufig reguliert worden, dies ist mit einer Überhöhung im Gehwegbereich
geschehen. Inzwischen haben die Baumwurzeln wieder das Pflaster angehoben und führen zu
Stolperstellen. Die Linde weist zudem Totholz und Faulstellen auf. Es wird empfohlen, die Linde zu
fällen, eine neue Baumscheibe zwei Meter entfernt von der Zufahrt herzustellen und dort eine
schmalkronige Linde nachzupflanzen. Die Fällung wird befürwortet.
Zu 19) Sportplatz Brühl Ost, Schildgesstraße, neben Haus Langenackerstr. 97
1
Hainbuche
In demselben Gehölzstreifen wie unter Punkt 18 beschrieben, befinden sich neben dem Haus
Langenackerstraße 97 drei Tannen. Die Bäume sind nur noch in den Kronenspitzen begrünt, die
Bäume wiesen Totholz auf. Eine Tanne neigt sich zum Haus Langenackerstraße 97. Es wird
empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Zu Punkt 20) Hermann-Faßbender-Straße, kath. Kirche
1 Esche
Der Baum befindet sich auf einem Grundstück der katholischen Kirche Brühl unmittelbar an der
Grundstücksgrenze/ Mauer.
Mittlerweile drückt der Baum aufgrund seines Standortes auf die das Kirchengrundstück
umgebende Mauer sowie die darauf aufstehende Mauer und das darauf wiederum aufstehende
Gebäude der Stadt Brühl, das in ein Privatgebäude übergeht.
Der Baum beginnt, die Mauern und das aufstehende Gebäude zu zerstören. Der darin enthaltene
Durchgang zum dahinter liegenden Grundstück wurde aus Sicherheitsgründen mit einem Bauzaun
gesperrt.
Es wurde von hier geprüft, inwiefern man durch einen Abbruch des städtischen Teils des
Gebäudes den Baum erhalten könne. Speziell durch den Umstand, dass der städtische Teil des
Gebäudes in ein privates Gebäude übergeht und natürlich dadurch ein gemeinsames Dach besitzt,
gestaltet sich ein solcher Teilabbruch sehr aufwändig.
Die Kosten für den Abbruch betragen ca. 25.000,00 €. Durch den Teilabbruch geschieht ein
erheblicher Eingriff in die Optik des Gebäudes.
Durch das hohe Alter des Baums ist nicht abzuschätzen, wie lange dieser denn nach dem
Teilabbruch überhaupt stehen bleibt. Bereits heute weist der Baum eine Schieflage in
Westrichtung auf.
Sollte der Baum dann z.B. durch ein Sturmereignis oder durch die fehlende Stütze umfallen, liegt
die Fallrichtung genau zu den noch dort stehenden Gebäuden, Pausenhalle, privates
Wohngebäude Hermann-Faßbender-Straße 2a und Kita der Elterninitiative „Rasselbande“,
Hermann-Faßbender-Straße 2. Auf dem Hof halten sich ebenfalls häufig Personen auf, verstärkt
natürlich Kinder der „Rasselbande“.
Die Eigentümerin des Baumes, die katholische Kirchengemeinde St. Severin, stimmt aufgrund der
vorgetragenen Gründe der Fällung zu.
Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Punkt 21) Bolzplatz Gallberg
2 Robinien
Die beiden Robinien im Eingangsbereich weisen große Mengen Totholz und altersbedingt
Morschungen, Faulstellen und abgestorbene Kronenteile auf. Beide Bäume sind stark geschädigt.
Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14