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Vorlage (Anträge auf Baumfällungen Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
122 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
16.09.14, 18:30
Aktualisiert
16.09.14, 18:30
Vorlage (Anträge auf Baumfällungen
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge 
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Ohlmeyer, Frank 153810 09.09.2014 304/2014 (117/90) Betreff Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt die bereits durchgeführten Fällungen zu den Punkten 1 - 4 zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und stimmt den Fällungen zu den Punkten 5 - 14 und 15 - 21 zu. Erläuterungen: Die Bäume zu den Punkten 1 - 21 wurden vom Stadtservicebetrieb der Stadtwerke Brühl GmbH begutachtet. Es wird empfohlen, den Fällungen zu den Punkten 5 - 21 zuzustimmen. Die vorab durchgeführten Fällungen zu den Punkten 1 - 4 werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Die nachfolgenden Bäume zu den Punkten 1 - 4 wurden vom Stadtservicebetrieb der Stadtwerke Brühl begutachtet. Die Fällgenehmigungen wurden erteilt und werden dem Ausschuss hiermit zur Kenntnis gegeben: Punkt 1) Schildgesstraße 15 Punkt 2) Neue Königstraße 56 Punkt 3) Mühlenbach 60 Punkt 4) Rodderweg 86 1 Scheinzypresse 1 Götterbaum 1 Kiefer 1 Robinie Zu 1) Schildgestraße 15 1 Scheinzypresse (zur Kenntnis) Der Baum befand sich unmittelbar vor den Fenstern, dadurch wurden die Räume komplett beschattet. Der Hauseingang war durch den Baum uneinsehbar. Die Fällgenehmigung wurde erteilt. Zu 2) Neue Königstraße 56 1 Götterbaum (zur Kenntnis) Bei einem Sturm ist aus der Krone ein Starkast ausgebrochen. Die Krone hing einseitig über die Straße, es bestand Bruchgefahr. Die Fällgenehmigung wurde erteilt. Zu 3) Mühlenbach 60 Bgm. Zust. Dez. 1 Kiefer (zur Kenntnis) Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 304/2014 Die Krone des Baumes wies große Mengen Totholz und Morschungen auf, es bestand Bruchgefahr. Die Fällgenehmigung wurde erteilt. Zu 4) Rodderweg 86 1 Robinie (zur Kenntnis) Bei dem Sturm im Juli sind aus der Robinie mehrere Äste ausgebrochen. Es ist zudem ein Zwiesel festgestellt worden. Von dem Zwiesel aus war ein Riss in den Stamm sichtbar. Die Standsicherheit war nicht mehr gegeben. Die Fällgenehmigung wurde erteilt Die folgenden Anträge zu den Punkten 5 - 14 wurden vom Stadtservicebetrieb der Stadtwerke Brühl begutachtet und werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt: Punkt 5) Winterburg 38 Punkt 6) Richard-Bertram-Straße 46-60 Punkt 7) Auf dem Kamm 4 Punkt 8) Mühlenstraße 85a Punkt 9) Palmersdorfer Hof, Parkplatzbereich Punkt 10) Rodderweg 268a Punkt 11) Wilhelmstraße 14 Punkt 12) Am Daberger Hof 4-6 Punkt 13) Weilerstraße 3a Punkt 14) Parkstraße 15a 1 Rotbuche 1 Eibe, 1 Sanddornbaum 1 Tanne 2 Eschen 3 Linden 1 Zypresse 1 Coloradotanne 1 Götterbaum 1 Zypresse 1 Silberahorn Zu 5) Winterburg 38 1 Hainbuche Die Rotbuche befindet sich unmittelbar vor der Giebelseite. Der Baum beschattet die Wohnungen sehr. Da in Kürze eine energetische Gebäudesanierung durchgeführt werden soll, wird empfohlen, der Fällung der Rotbuche zuzustimmen Zu 6) Richard-Bertram-Straße 46-60 1 Eibe, 1 Sanddornbaum Die Eibe weist Wurzelbeschädigungen auf. Sie befindet sich zudem unmittelbar am Spielplatz des Gebäudekomplexes. Eltern befürchten Vergiftungen der Kinder durch Aufnahme der giftigen Teile der Eibe. Der Sanddorn ist abgängig. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Zu 7) Auf dem Kamm 4 1 Tanne Die Tanne weist bis in die Spitze Totholz auf. Der Baum befindet sich zudem in einem Hang, bei einem Sturm könnte die Tanne durchaus auf die Straße stürzen. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 8) Mühlenstraße 85a 2 Eschen Das Wurzelwerk hat bereits Schäden an der Mauer verursacht, große Risse sind sichtbar. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Zu 9) Palmersdorfer Hof, Parkplatzbereich 3 Linden Die Bäume im Parkplatzbereich sind seinerzeit viel zu eng gepflanzt worden. Mittlerweile sind einige Bäume hoch aufgeschossen, es haben sich Fehlentwicklungen in der Krone gebildet, andere Bäume werden im Wachstum bedrängt. Linde Nr. 13 weist einen instabilen Kronenansatz auf, in der Krone befinden sich mehrere Mistelbüsche. Der Baum ist nicht zu erhalten. Die Linden Nr. 21 und 23 befinden sich in sehr beengtem Stand. Nr. 21 kann aufgrund des Standortes keine typische Krone mehr bilden, Nr. 23 bedrängt eine sehr vitale Buche. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Zu 10) Rodderweg 268a 1 Zypresse Die Zypresse weist große Mengen Totholz auf, es sind zudem Wurzelschäden sichtbar. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 11) Wilhelmstraße 14 Bgm. Zust. Dez. 1 Coloradotanne Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 304/2014 Die Coloradotanne, die unmittelbar vor dem Haus steht, beschattet das Haus komplett. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 12) Am Daberger Hof 4-6 1 Götterbaum Der Götterbaum befindet sich vor dem Haus, er beschattet die dahinterliegenden Wohnungen. Die Straßenbeleuchtung muss ebenfalls häufig freigeschnitten werden. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 13) Weilerstraße 3a 1 Zypresse Die Zypresse beschattet das Haus ganz erheblich. Der Stamm besteht aus mehreren Stämmlingen mit Druckzwiesel. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 14) Parkstraße 15a 1 Silberahorn Der Ahorn weist Schräglage zur Straße auf, in der Krone befindet sich Totholz, es besteht Bruchgefahr. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Bei der Bildung des neuen Ausschusses für Bauen und Umwelt wurden noch keine neuen Mitglieder und der Vorsitz der Umweltkommission benannt. Die Neuzusammensetzung erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt am 23.09.2014. Die Bäume zu den Punkten 15- 21 wurden daher in Abwesenheit der Umweltkommission vom Stadtservicebetrieb der Stadtwerke Brühl begutachtet. Die Anträge zu den Baumfällungen für städtische Bäume werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Punkt 15) Villestraße 57, ehemalige Schule Heide 1 Weide Punkt 16) Bonnstraße, Martin-Luther-Schule 1 Linde Punkt 17) Sportplatz Brühl Ost, Schildgesstraße 1 Hainbuche Punkt 18) Franzstraße 29 1 Linde Punkt 19) Sportplatz Brühl Ost, Schildgesstraße, neben Haus Langenackerstraße 97 Hainbuche Punkt 20) Hermann-Faßbender-Straße, kath. Kirche 1 Esche Punkt 21) Bolzplatz Gallberg 2 Robinien 1 Zu 15) Villestraße 57, ehemalige Schule Heide 1 Weide Die Weide weist große Mengen Totholz und Astbrüche auf. Es besteht Bruchgefahr. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zut 16) Bonnstraße, Martin-Luther-Schule 1 Linde Die Krone weist große Mengen Totholz auf, er ist abgängig. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 17) Sportplatz Brühl Ost, Schildgesstraße 1 Hainbuche Die Hainbuche befindet sich in einem Gehölzstreifen zu den Häusern im Stichweg Schildgesstraße. Der Baum steht rund 1m von der Grundstücksgrenze entfernt, die Baumkrone reicht mehrere Meter in das Grundstück hinein. Die Eigentümer des Grundstücks Schildgesstraße 98 werden in Kürze das Grundstück bebauen. Um das Bauvorhaben zu verwirklichen, haben sie einen Antrag auf Reduzierung der Krone, Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze gestellt. Bei der Besichtigung wurde festgestellt, dass eine Kronenreduzierung aufgrund des nahen Standorts zu einer massiven Schädigung des Baumes führen würde. Darüber hinaus, müsste spätestens im 2-Jahre-Rhythmus ein weiterer Rückschnitt erfolgen. Es wird daher empfohlen, der Fällung des Baumes zuzustimmen. Eine Nachpflanzung kann in der Grünanlage Schildgesstraße erfolgen. Zu 18) Franzstraße 29 Bgm. Zust. Dez. 1 Linde Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 4 – Drucksache 304/2014 Die Linde befindet sich unmittelbar neben einer Einfahrt. In der Vergangenheit sind der Gehweg und die Zufahrt schon häufig reguliert worden, dies ist mit einer Überhöhung im Gehwegbereich geschehen. Inzwischen haben die Baumwurzeln wieder das Pflaster angehoben und führen zu Stolperstellen. Die Linde weist zudem Totholz und Faulstellen auf. Es wird empfohlen, die Linde zu fällen, eine neue Baumscheibe zwei Meter entfernt von der Zufahrt herzustellen und dort eine schmalkronige Linde nachzupflanzen. Die Fällung wird befürwortet. Zu 19) Sportplatz Brühl Ost, Schildgesstraße, neben Haus Langenackerstr. 97 1 Hainbuche In demselben Gehölzstreifen wie unter Punkt 18 beschrieben, befinden sich neben dem Haus Langenackerstraße 97 drei Tannen. Die Bäume sind nur noch in den Kronenspitzen begrünt, die Bäume wiesen Totholz auf. Eine Tanne neigt sich zum Haus Langenackerstraße 97. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu Punkt 20) Hermann-Faßbender-Straße, kath. Kirche 1 Esche Der Baum befindet sich auf einem Grundstück der katholischen Kirche Brühl unmittelbar an der Grundstücksgrenze/ Mauer. Mittlerweile drückt der Baum aufgrund seines Standortes auf die das Kirchengrundstück umgebende Mauer sowie die darauf aufstehende Mauer und das darauf wiederum aufstehende Gebäude der Stadt Brühl, das in ein Privatgebäude übergeht. Der Baum beginnt, die Mauern und das aufstehende Gebäude zu zerstören. Der darin enthaltene Durchgang zum dahinter liegenden Grundstück wurde aus Sicherheitsgründen mit einem Bauzaun gesperrt. Es wurde von hier geprüft, inwiefern man durch einen Abbruch des städtischen Teils des Gebäudes den Baum erhalten könne. Speziell durch den Umstand, dass der städtische Teil des Gebäudes in ein privates Gebäude übergeht und natürlich dadurch ein gemeinsames Dach besitzt, gestaltet sich ein solcher Teilabbruch sehr aufwändig. Die Kosten für den Abbruch betragen ca. 25.000,00 €. Durch den Teilabbruch geschieht ein erheblicher Eingriff in die Optik des Gebäudes. Durch das hohe Alter des Baums ist nicht abzuschätzen, wie lange dieser denn nach dem Teilabbruch überhaupt stehen bleibt. Bereits heute weist der Baum eine Schieflage in Westrichtung auf. Sollte der Baum dann z.B. durch ein Sturmereignis oder durch die fehlende Stütze umfallen, liegt die Fallrichtung genau zu den noch dort stehenden Gebäuden, Pausenhalle, privates Wohngebäude Hermann-Faßbender-Straße 2a und Kita der Elterninitiative „Rasselbande“, Hermann-Faßbender-Straße 2. Auf dem Hof halten sich ebenfalls häufig Personen auf, verstärkt natürlich Kinder der „Rasselbande“. Die Eigentümerin des Baumes, die katholische Kirchengemeinde St. Severin, stimmt aufgrund der vorgetragenen Gründe der Fällung zu. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Punkt 21) Bolzplatz Gallberg 2 Robinien Die beiden Robinien im Eingangsbereich weisen große Mengen Totholz und altersbedingt Morschungen, Faulstellen und abgestorbene Kronenteile auf. Beide Bäume sind stark geschädigt. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14