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Vorlage (Haushaltsplan RJ 2014 hier: Zuschüsse Sportförderung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
165 kB
Erstellt
22.09.14, 18:28
Aktualisiert
22.09.14, 18:28
Vorlage (Haushaltsplan RJ 2014
hier: Zuschüsse Sportförderung) Vorlage (Haushaltsplan RJ 2014
hier: Zuschüsse Sportförderung) Vorlage (Haushaltsplan RJ 2014
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40/2 Winter, Romina 52 14 03 12.09.2014 312/2014 (177/2013) Betreff Haushaltsplan RJ 2014 hier: Zuschüsse Sportförderung Beratungsfolge Sportausschuss Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 531800 / KST 42030000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Sportausschuss beschließt, die im Jahre 2014 bei Kostenstelle 42030000, Konto 531800 - Zuschüsse an übrige Bereiche (Sportförderung) – zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 68.100,00 € wie folgt zu verteilen: 1) Sockelbetrag in Höhe von 153,00 € für Vereine mit mehr als 30 Mitgliedern 2) Zuschuss bis max. 500,00 € für die Anmietung von Sportanlagen 3) Zuschuss an die DLRG in Höhe von 1.530,00 € 4) Zuschuss an den Stadtsportverband in Höhe von 2.300,00 € 5) Zuschuss für Vereinsjubiläen 6) Zuschüsse für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften 7) Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 8,25 € an alle Vereinsjugendliche bis zum 21. Lebensjahr Erläuterungen: Zu 1) Sockelbetrag Von den hier eingegangenen Anträgen sind 33 Vereine mit mehr als 30 Mitgliedern zu berücksichtigen. Danach ergibt sich ein Gesamtbetrag von 5.049,00 € (33 x 153,00 €), der für die Auszahlung der Sockelbeträge zu berücksichtigen ist. Zu 2) Anmietung von Sportanlagen Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 312/2014 Ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu den Kosten für die Anmietung von Sportanlagen wird folgenden Vereinen gewährt: Brühler Surf-Club Le Canard Squash Brühler Schach-Klub 3 x 500,00 € = 1.500,00 € Zu 3) Zuschuss DLRG Die DLRG erhält für ihre sportlichen Aktivitäten seit 1992 einen städtischen Zuschuss. Die Höhe des Betrages liegt bei 1.530,00 €. Zu 4) Zuschuss Stadtsportverband Der Stadtsportverband erhält jährlich einen Zuschuss zur Bewältigung seiner Aufgaben (Ehrung der Stadtmeister, Beschaffung von Urkunden, Pokalen und Plaketten, Durchführung von Stadtmeisterschaften u.ä.). Der Zuschuss beträgt 2.300,00 €. Zu 5) Vereinsjubiläen Im Jahr 2014 feiert die Leichtathletik-Abteilung des THC Brühl ihr 50jähriges Bestehen und erhält hierfür einen Betrag in Höhe von 260,00 €. Zu 6) Zuschuss Deutsche Meisterschaften Gemäß Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl kann Vereinen, die an Deutschen Meisterschaften teilnehmen, ein Fahrkosten- und Übernachtungszuschuss gewährt werden. Auf Grundlage der im Haushaltsjahr 2014 zu erwartenden eingehenden Anträge ist hierfür ein Betrag in Höhe von rd. 5.000,00 € zu berücksichtigen. Zu 7) Zuschuss für Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr Gemäß Sportförderrichtlinien Punkt VI, 2 soll bei der Förderung der Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr „ein Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 7,50 € sichergestellt werden“. Im Zuge der Beratungen zur Haushaltsanmeldung 2013/2014 wurde dieser Pro-KopfBetrag auf 8,25 € angehoben und der bislang bei Kostenstelle 42030000, Konto 531800 bereitgestellte Betrag in Höhe von 63.100,00 € um 5.000,00 € auf 68.100,00 € erhöht. Auf Grundlage der eingegangenen Vereinsmeldungen kommen im laufenden Haushaltsjahr 6.086 Jugendliche (6.692 – 606 Jugendliche der DLRG) für eine solche Förderung in Betracht, was einen Gesamtbetrag von 50.209,50 € (6.086 x 8,25 €) ausmacht. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 312/2014 Es ergibt sich zusammenfassend folgende Rechnung: - 68.100,00 € 5.049,00 € 1.500,00 € 1.530,00 € 2.300,00 € 260,00 € 5.000,00 € 50.209,50 € 1.000,00 € 1.251,50 € Ansatz Haushaltsjahr 2013 Sockelbetrag Anmietung Sportanlagen Zuschuss DLRG Zuschuss Stadtsportverband Zuschuss für Jubiläen Deutsche Meisterschaften Zuschuss U21 Rechnungsabgrenzungsposten (Reit- und Fahrverein)* verbleibender Restbetrag * Es handelt sich um einen jährlich zu verbuchenden aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) des 2008 gewährten Zuschusses für ein Grundstücksankauf (20.000,00 €) des Reit- und Fahrvereins Birkhof-Ville e.V. In den zurückliegenden Jahren wurde der verbleibende Restbetrag an Vereine mit regem Jugend-Wettkampf-Betrieb aufgeteilt. Aufgrund der zu verteilenden relativ kleinen Summe entstanden hierbei Kleinstbeträge, so dass in der Sitzung des Sportausschusses am 29.09.2011 seitens der Mitglieder der Vorschlag unterbreitet wurde, diesen Restbetrag effizienter zu verwenden. Dieser Vorschlag wurde erstmals im Haushaltsjahr 2012 umgesetzt, indem die Mittel in die Finanzierung der Fahrt Brühler Jugendlicher zu den Olympischen Spielen nach London flossen. Der Bürgermeister schlägt vor, über die Verwendung des sich in diesem Jahr ergebenden Restbetrages in Höhe von 1.251,50 € zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden – etwa bei Antragstellung durch einen Verein mit speziellem Unterstützungsbedarf oder in ähnlichen Bedarfsfällen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14